Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, Ihr Blick in die andere Richtung war schon richtig, denn eigentlich müsste dieses wichtige Gesetz vom Sozialministerium und nicht vom Kultusministerium federführend bearbeitet werden. Wenn diese Angelegenheit im Sozialministerium angesiedelt wäre, wo auch der Sachverstand für die Situation in der Altenpflege versammelt sein sollte, wären wir heute vielleicht einen Schritt weiter. Wir befinden uns nur drei Monate vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2003.
Es wurde sehr viel Zeit verplempert, und jetzt sind noch mehr Fragen offen, als beantwortet wurden. Es ist doch nicht entscheidend, die Berufsbezeichnungen zu schützen oder Berufsbezeichnungen zu ändern. Vielmehr bewegt alle in der Szene, wie künftig die Finanzierung aussehen wird. Das ist die entscheidende Frage. In den vergangenen Tagen konnte man der Presse positive Signale entnehmen. Ich meine aber, dass das Parlament der richtige Ort wäre, das Gesetz zu debattieren. Dabei sollten wir, Frau Ministerin, die Schlachten von gestern heute nicht mehr schlagen. Ich erspare mir den Rückblick auf das Verfassungsgerichtsverfahren.
Die SPD-Landtagsfraktion hat nach Bekannt werden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Dringlichkeitsantrag gestellt, und – oh Wunder –der Sozialpolitische Ausschuss hat zu unserer Freude dem Antrag mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Unsere Freude war groß. Allerdings waren wir dann umso enttäuschter, als Anfang April 2003 der Haushaltsausschuss den Beschluss des Sozialpolitischen Ausschusses wieder kassiert hat. Im Haushaltsausschuss haben offensichtlich die Blinden über die Farbe geredet. In völliger Unkenntnis der Situation der Altenpflege haben sie diesen Antrag abgelehnt mit der lapidaren Begründung, die dadurch möglicherweise entstehenden
Kosten seien nicht quantifizierbar. Nun muss sich der Sozialpolitische Ausschuss am Donnerstag noch einmal mit dem Thema beschäftigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, bleiben Sie bitte im Interesse der Altenpflege in Bayern standhaft.
Die Staatsregierung hat erfreulicherweise – das Wort „erfreulicherweise“ fällt mir nicht leicht – drei Wochen, nachdem der Haushaltsausschuss unseren Antrag kassiert hatte, angekündigt, dass Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden sollen und die Altenpflegeschüler in diesem und im nächsten Jahr mit einem zusätzlichen Schulgeldausgleich von 250 e pro Monat rechnen können. Das sollen immerhin 10 Millionen e sein.
Außerdem soll es Schulgeldersatz geben, da die Fördersätze für die Kosten in Berufsfachschulen nur 79% betragen im Gegensatz zu den 100% bei den bisherigen Fachschulen. An das Schulfinanzierungsgesetz will aber wohl niemand herangehen. Ich erinnere daran, dass die Ausbildung künftig drei Jahre dauern wird und es niemandem hilft, wenn er für das nächste Jahr Sicherheit hat und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr nicht weiß, wie es weitergehen soll. Eine Regelung ist überfällig. Das Schulfinanzierungsgesetz bietet die richtige Basis. Eine weitere Hängepartie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Situation in den Altenpflegeheimen und ist insbesondere der Situation, in der sich die Pflegekräfte befinden, in keiner Weise angemessen.
Ich habe schon vermutet, dass sich die Staatsregierung an das Umlageverfahren nicht heranwagen wird. Ich räume ein, dass es auch bei den Trägern umstritten ist und Diskussionsbedarf gegeben ist. Umso bedauerlicher ist es, dass wegen der überflüssigen Verfassungsklage nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes sehr viel Zeit ins Land gegangen ist. Wir werden die Situation sehr genau beobachten. Sollten sich Pflegeeinrichtungen zu hartnäckig weigern auszubilden und sollte dies in der Folge den bestehenden Pflegekräftemangel verschärfen, kommt das Thema wieder auf die Tagesordnung dieses Hauses. Dessen können Sie sich sicher sein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Werner, Sie haben den Sachverstand im Kabinett und in der CSU-Fraktion angezweifelt. Ich darf Sie beruhigen. Beide Gremien sind mit genügend Sachverstand ausgestattet. Von daher haben wir heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zu diskutieren. Er lässt, anders als Sie unterstellen, keine Fragen offen, sondern er gibt klar die Richtung vor. Sie mutmaßen, dass Schulgeldersatz zur Verfügung gestellt werde. Ich darf Ihnen sagen, dass zur Kabinettssitzung am 30. 04. 2003 eine Pressemitteilung existiert, in der klar zum Ausdruck gebracht wird, dass für jeden Schüler im Unterrichtsmonat bis zu 250 e bereitgestellt werden.
Die CSU-Fraktion will den Gesetzentwurf der Staatsregierung unterstützen und zur Sicherung der hohen Qua
lität der Altenpflege beitragen. In der Diskussion während der Aktuellen Stunde haben wir gehört, dass die Lage am Arbeitsmarkt sehr schwierig ist; deshalb wollen wir für Auszubildende eine weitere Qualifikationsmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Die CSU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass es Schulgeldersatz gibt und keine Benachteiligung gegenüber den Krankenpflegeschulen eintritt. Herr Kollege Werner, Sie sagten, Bayern wage sich nicht an das Umlageverfahren heran. Dazu sage ich Ihnen, dass einzig und allein Bremen ein solches hat. Dies bedeutet, dass es auch dort, wo Sie an der Regierung sind, das Umlageverfahren nicht gibt. Sie brauchen also nicht mit dem Finger auf Bayern zu zeigen.
Ich begrüße es, dass der Gesetzentwurf rechtzeitig eingebracht wurde, so dass er noch vor Ende der Legislaturperiode zum Tragen kommt und die Altenpflegeausbildung zum Beginn des Schuljahres 2003/2004 sichergestellt ist. – Ich beantrage, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu verweisen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lange hat es gedauert. Die Schulen scharrten schon und waren verunsichert, wie sie am 01. 08. 2003 die Ausbildung umsetzen sollen. Nun ist klar, was das Gericht sowieso entschieden hat, dass auch in Bayern ab dem 01. 08. 2003 die neue Altenpflegeausbildung beginnen kann. Das Gesetz wurde „auf den letzten Drücker“ zur Beratung vorgelegt. Nun wird vor allen Dingen der finanzielle Aspekt etwas konkreter.
Ich finde es wichtig, dass die Kernstücke des Gesetzes dargestellt werden. Das Gesetz bietet einen veränderten Zugang zur Ausbildung. Mittlerweile ist sie eine Erstausbildung. Es wird sich zeigen, ob sich viele Realschüler/ innen finden und mit der Ausbildung zurechtkommen werden.
Das ist eine Möglichkeit, ihnen einen Zugang zu gewähren, und das finde ich erst einmal gut. Die Ausbildungszeit wurde verlängert. Das halte ich für richtig, um die Qualität in der Pflege zu verbessern. Auch der Unterrichtsanteil wurde erhöht, somit haben Theorie und Praxis einen ihnen entsprechenden Anteil erfahren. Das war auch Ziel des Gesetzes. Man hat die Altenpflegeausbildung schließlich nicht reformiert, weil man sich sagte: Da haben wir auch schon lange nichts mehr geändert. Man hat diese Reform durchgeführt, weil man die Qualität in der Pflege erhöhen will. Frau Ministerin Stewens aus dem Sozialministerium hat Ihnen im Kabinett sicher auch von den Pflegestammtischen und den Klagen berichtet, wie schwierig die Situation ist und wie wichtig es ist, dass die Ausbildung verbessert wird.
Ein Zankapfel war die Regelung des Schulgeldes. Ich muss ehrlich sagen: Die jetzige Lösung halte ich für sehr generös. Es werden 250 e übernommen; die ursprüngli
chen Margen waren wesentlich geringer angesetzt. Alle Kritik, dies sei zu wenig, kann deshalb im Keim erstickt werden.
Wie die Ausbildungsvergütung über die Pflegesätze finanziert wird, wird sich in der Praxis zeigen. In den Heimen machen die Selbstzahler noch immer zwei Drittel aus, und es wird sich zeigen, wie die Betroffenen darauf reagieren. Wahrscheinlich werden sie nicht begeistert sein. Trotzdem glaube ich, dass wir ein politisches Signal setzen müssen, um zu verdeutlichen, wie wichtig eine qualifizierte Pflegekraft ist, die in den Heimen gute Pflege leistet.
Das Gesetz enthält eine Experimentierklausel, die Sie, Frau Hohlmeier, genehmigen können. Ich hoffe, dass Sie sehr viele gemeinsame modulare Ausbildungen genehmigen werden, um der ursprünglichen Absicht von uns GRÜNEN gerecht zu werden, eine gemeinsame Grundausbildung von Krankenschwestern und Altenpflegehelferinnen zu schaffen, bei der man sich erst später spezialisiert, und somit eine größere Durchlässigkeit auf allen Ebenen zu gewährleisten. So könnte man vielleicht auch dem frühen Ausbrennen der Pflegekräfte entgegenwirken, die durchschnittlich nur fünf Jahre in ihrem Beruf bleiben. Sie hätten dann auch andere Möglichkeiten. Ich hoffe also, dass Sie viele dieser Experimentierklauseln genehmigen. Ich hoffe auch, dass möglichst viele Schulen sie beantragen werden.
Sie hatten kritisiert, dass hiermit vor allem für Frauen, die nach der Familienphase wieder in den Beruf wollen und die das Hauptklientel darstellten, jetzt neue Hürden aufgebaut würden. Meine Gespräche mit den Vertretern der Schulen haben aber gezeigt, dass man diese Gefahr nicht fürchtet. Man geht davon aus, dass gerade Frauen, die nach der Familienpause wieder einsteigen wollen, angesprochen werden. Hier muss man die Entwicklung erst abwarten. Den Bund sollte man nicht schon vorab schimpfen. Man muss erst einmal abwarten, wie sich die Sache in der Praxis darstellt. Wichtig ist, dass wir in Kampagnen für die Verbesserung des Ansehens der Altenpfleger und Altenpflegerinnen werben. Gleichzeitig muss man darauf hinweisen, dass die Qualität der Pflege verbesserungsbedürftig ist. Hierfür bietet die neue Ausbildung einen Baustein. Ich hoffe, dass wir so einen Schritt weiterkommen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Naaß. Bitte.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher und erziehungsgeldrechtlicher Vorschriften ist ein Sammelsurium verschiedener Maßnahmen: Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz, im Bayerischen Richtergesetz sowie redaktionelle Änderungen und sonstige Anpassungen an das Rahmenrecht. Ich möchte auf Details gar nicht eingehen, sie werden im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt werden.
Dieser Gesetzentwurf ändert das von der CSU-Mehrheit in diesem Haus beschlossene Haushaltsgesetz vom 12. 12. 2002 schon wieder bzw. muss es schon wieder ändern. Wir müssen feststellen, dass Beamtengesetze in Bayern tatsächlich eine kürzere Laufzeit als Tarifverträge haben. Das mussten wir bereits in der Vergangenheit öfters feststellen. Sie haben gegen die Stimmen der SPD Maßnahmen beschlossen, die Sie zum Teil heute schon wieder korrigieren müssen. Dieses Gesetz wurde erst am 12. 12. 2002 verabschiedet, heute müssen bereits die ersten Korrekturen vorgenommen werden.
Ich greife drei Maßnahmen heraus: Erstens, die Verschlechterung bei der Arbeitnehmerbeihilfe; zweitens, weitere Verschlechterungen bei der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte; drittens, die Erhöhung der Antragsaltersgrenze vom 63. auf das 64. Lebensjahr. Herr Minister, vielleicht kann man aus dieser Tatsache auch lernen, dass man erst nachdenken sollte, bevor man handelt.
Ich komme auf den ersten Punkt zu sprechen. In zahlreichen Petitionen – es waren über 80, die hierzu eingegangen sind – haben die Beschäftigten des Freistaates Bayern aufgezeigt, was der Wegfall der Arbeitnehmerbeihilfe für sie bedeutet hätte: Mehrbelastungen von weit über 1000 e pro Monat. Diese Petitionen und die einmütige Haltung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes haben dazu geführt, dass die Staatsregierung handeln und die Verschlechterungen zurücknehmen musste, wenn auch nur halbherzig. Hierauf werde ich bei den Beratungen im Ausschuss noch näher eingehen.
Zweitens. Die Änderung des Selbstbehalts in der Beihilfe für Wahlleistungen für Beamtinnen und Beamte musste ebenfalls teilweise zurückgenommen werden. Dies geschah ebenfalls aufgrund von Petitionen und aufgrund eines einstimmig beschlossenen SPD-Antrags im Aus
schuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Die Staatsregierung hat dies jedoch nur abgeändert in das Gesetz übernommen. Doch auch hierüber werden wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes noch diskutieren.
Drittens. Die Antragsaltergrenze wurde vom 63. auf das 64. Lebensjahr angehoben. Dabei hat die Staatsregierung zu regeln vergessen, wie mit den Beschäftigten umzugehen ist, die bis zum Eintritt in den Ruhestand im 63. Lebensjahr beurlaubt sind bzw. sich in einem Arbeitszeitmodell befinden. Auch hier musste erst der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – diesmal aufgrund eines CSU-Antrags – der Staatsregierung auf die Sprünge helfen.
Diese Beispiele zeigen: Das Haushaltsgesetz war mit heißer Nadel gestrickt, schlampig vorbereitet und enthielt handwerkliche Fehler der Staatsregierung, die mit dem heutigen Gesetz korrigiert werden können und korrigiert werden müssen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir Leid, wenn ich Frau Kollegin Naaß in einigen wenigen, aber wichtigen Punkten widersprechen muss.
Sie beklagt, dass Änderungen notwendig sind. Hierzu kann man nur feststellen, dass es eine Stärke der Politik der CSU ist, Änderungen durchzuführen und nicht auf einem Weg zu bleiben, der in eine andere Richtung weist. Wenn Sie sagen, mit dem vorliegenden Entwurf werde eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, dann ist das insofern richtig. Die verschiedenen Punkte sind dem Entwurf zu entnehmen.
Für das Beamtengesetz haben Sie verschiedene Beispiele genannt. Diese Änderungen – das möchte ich ausdrücklich sagen – sind nicht nur notwendig, sondern sie bringen schlicht und ergreifend für die Betroffenen in der Gesetzgebung Fortschritte. Sie haben gesagt, das besprechen wir in den Ausschüssen. Das ist richtig. Dort werden wir darüber reden. Aber wir sollten auch darüber reden, dass beispielsweise mit dem Master-Abschluss in akkreditierten Studiengängen der höhere Dienst erreicht werden kann. Das ist ein wichtiger und richtiger Fortschritt. Ein anderes Beispiel ist, dass bei der unterhälftigen Teilzeit die bisherige Höchstgrenze von zwölf Jahren gestrichen wird. Das ist ein wichtiger Fortschritt für Kinderbetreuung und -pflege. Es ließen sich auch noch verschiedene andere Dinge aufweisen. Hierin erkennt man die deutliche Linie einer Politik, die für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern gemacht wird.
Sie haben die Beihilfe angesprochen. Hier ist es der Staatsregierung hoch anzurechnen, dass sie es erkannt hat, dass durch die Streichung der Beihilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, Probleme wegen sehr stark erhöhter Krankenversicherungsbeiträge entstanden sind. Dass diese Streichung der Beihilfe letztlich nicht in Kraft getreten ist, ist auch Merkmal einer Politik, auf die die Menschen im Freistaat vertrauen können. Das Gleiche gilt für die Wahlleistungen. Über die Frage, ob Kürzungen in diesem Umfang angemessen und gerechtfertigt sind, kann man immer diskutieren. Aber auch hier hat die Staatsregierung einen Kompromiss dergestalt geschlossen, dass der Aufenthalt in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus wieder beihilfefähig wird. Auch dieser Schritt war richtig. Er ist nicht beklagenswert, wie man Ihren Ausführungen, Frau Kollegin Naaß, entnehmen könnte.
Um es auf einen Nenner zu bringen: Die Notwendigkeit, im öffentlichen Dienst zu sparen, beruht auf den extrem schlechten Rahmenbedingungen, die nicht der Freistaat Bayern zu vertreten hat, sondern die durch den Einbruch der Steuereinnahmen entstanden sind, welchen Berlin zu verantworten hat. Wenn dort eine so desolate Steuerpolitik und katastrophale Wirtschaftspolitik betrieben wird, dass uns die notwendigen Mittel fehlen, darf dies in diesem Haus auch gesagt werden.
Insgesamt darf ich feststellen, dass mit diesem Gesetzentwurf ein Paket auf den Weg gebracht wird, mit dem man angesichts der harten und stark veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen leben kann. Wir werden in den von Ihnen genannten Bereichen weiterhin eine Position einnehmen, die uns aus der Sicht der Bediensteten im Vergleich mit den anderen Ländern an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland stehen lässt.