Protocol of the Session on March 11, 2003

Jetzt einige Bemerkungen zu den von Ihnen konkret angesprochenen Einzelfällen. Es liegt überhaupt nicht an dem Mut, den wir nicht hätten – den haben wir früher auch gehabt, wenn wir das für notwendig gehalten haben –; denn selbst der Rechnungshof, Herr Kollege Hartmann, hat es in keinem einzigen Fall, den Sie angeführt haben, für notwendig gehalten, der Staatsregierung die Missbilligung auszusprechen. Wir sind derselben Meinung. Sie haben hier also eine etwas abseitige Meinung, was die Bewertung dieser Vorgänge angeht. Es ist auch nicht so, dass wir das, was Sie angesprochen haben, nun völlig kritiklos verteidigt hätten.

Zu den Siedlungsmodellen haben wir zum Beispiel eine ganz intensive Diskussion geführt. Das Ersuchen, das wir in diesem Zusammenhang an die Staatsregierung richten, will ja auch ganz konkret die Ziele verwirklichen. Wenn man so etwas bewertet, muss man aber auch eines, glaube ich, sehen. Manches ist sicher nicht optimal gelaufen. Man muss aber sehen, dass es sich um ein Modellvorhaben handelt. Deshalb ist es auch nicht so einfach zu sagen: Das soll irgendjemand machen. – Das macht nämlich niemand. Die Frage ist, wie man es macht, ob man sich daran beteiligt oder nicht. Über solche Dinge haben wir uns unterhalten. Ich glaube, wir sollten uns darüber einig sein, dass der Staat in solchen Fällen Anstöße geben soll. Man muss auch sehen, dass in der Phase, in der das gelaufen ist, der Bedarf an Wohnungen massiv zurückgegangen ist, was dann natürlich bei den einzelnen Projekten zu Problemen geführt hat. Sicher kann man auch darüber streiten, ob die Messlatte, die man sich gesetzt hat, nicht sehr hoch und nicht sehr ehrgeizig war. Ich will das jetzt nicht wiederholen. Insgesamt haben wir aber ganz konkrete Ersuchen beschlossen, die das in vernünftige Bahnen lenken sollen. Wir waren aber nicht der Meinung, dass deshalb eine Missbilligung angebracht wäre.

Zum Thema „Filmhalle“. Sie behaupten, diese sei des Teufels und würde gegen das Haushaltsrecht verstoßen etc. Der Rechnungshof hat selber festgestellt, dass es nicht gegen das Haushaltsrecht verstößt. Man kann im Einzelfall überlegen, ob man eine 100-%-Förderung vornimmt. Gerade in diesem Fall war es aber so, dass ein solches Projekt wohl von niemandem realisiert worden wäre, wenn man es nicht in dieser Form gefördert hätte.

Ich meine, dass auch hier gilt, dass dies eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für den Medienbereich ist. Ich glaube, wir alle können froh sein, dass München oder der Großraum München aufgrund all der Maßnahmen, die wir in der Medienpolitik getroffen haben, ein wichtiges Standort-Plus hat. Dazu gehören auch Projekte wie diese Halle, die ja nun vielen anderen zur Verfügung steht und die Folgeinvestitionen ausgelöst hat, die vor allem auf Dauer Filmproduktionen in einem Volumen von rund 20 Millionen e pro Jahr ermöglichen. Ich glaube, das sind sehr, sehr positive Dinge. Das sollte man nicht in dieser Form kritisieren. Gerade bei dieser Geschichte bin ich mit Ihrer Bewertung überhaupt nicht einig.

Was die BLS anbelangt, ist nun schon jahrelang überlegt worden, ob umstrukturiert werden soll, wie es mit den Aufgaben der BLS steht, ob man die BLS noch braucht. Auch diese Dinge haben wir uns überlegt. Ich glaube, auch da ist es sinnvoll zu sagen: Zunächst soll man einmal die in Aussicht genommenen Restrukturierungsmaßnahmen – das Ganze ist ja von Roland Berger begutachtet worden – auch unter Einbeziehung der Führungsstruktur, die Sie angesprochen haben, durchführen, und dann kann man prüfen, ob das Unternehmen wieder profitabel ist. Was Sie fordern, die BLS quasi zu verkaufen oder zu missbilligen, dass sie nicht verkauft worden ist, ist doch völlig unsinnig, weil in dem Zustand, in dem sich das Unternehmen sowohl von seiner Situation als auch von der Marktlage her befindet, niemand kaufen wird. Infolgedessen gibt es keinen Grund, das zu missbilligen. Wir müssen das jetzt in eine positive Richtung bringen, das Unternehmen wieder anders aufstellen, und dann kann man darüber reden, ob man es privatisieren soll, ob dies für die Zwecke notwendig ist, die man damals im Auge hatte.

Auch beim Gesundheitsinformationsdienst muss man sehen, dass die Förderung eine enorme Wirkung hatte. Das Ganze war sehr erfolgreich – das ist unbestreitbar. Offenbar war es auch wichtig; denn sonst wäre es vom Markt nicht angenommen worden. Dass es dann zu einer Fusion kam und sich das Ganze Richtung Berlin entwickelt hat, ist vielleicht aus unserer standortpolitischen Sicht nicht optimal. Auf der anderen Seite kann man die Unternehmensentwicklung nicht dadurch präjudizieren, indem man dann, wenn es sinnvoll ist zu fusionieren, sagt: Ihr dürft das nicht; ihr müsst ewig in Bayern bleiben. Ich glaube, das ist nicht praktikabel. Die Förderung als solche war aber sinnvoll und ist angekommen. Ich glaube auch, dass, soweit ich das jetzt übersehe, das Unternehmen, auch wenn man das vom Zuwendungsbescheid her anders gemacht hat, durchaus einen wichtigen und sehr wertvollen Eigenbeitrag zum Funktionieren des Ganzen geleistet hat.

Eine letzte Bemerkung zu Bayern Online. Wir haben darüber im Haushaltsausschuss schon sehr ausführlich diskutiert. Das Thema ist für die Kollegen, die sich nicht damit befasst haben, schwierig. Darum halte ich die Methode, die Sie diesmal gewählt haben, für überhaupt nicht sinnvoll. Wir machen das aber gerne – das ist kein Problem. Auch bei Bayern Online ist es so, dass die Anschubwirkung – das wird niemand bestreiten können – erreicht worden ist, dass in Bayern das Bewusstsein für IT enorm vorangetrieben worden ist. Das Erreichen

unserer jetzigen Position auf diesem Feld war mit dieser Fördermaßnahme möglich. Wenn wir jahrelang gewartet hätten, hätten wir in diesem Technologiebereich heute nicht jenen Status, den wir haben. Auch dazu muss ich sagen: Das war eine Pioniertat, bei der man nicht vorhersehen konnte, ob es am Ende gelingt, technologisch dieses und jenes so zu erreichen, wie man es sich vorgestellt hat. Das sollte man und das kann man aber auch nicht vorwerfen, weil die Dinge aus der damaligen Situation heraus nicht so prognostiziert werden konnten.

Ähnlich war es auch bei der Vergabe. Sie haben sie auch angesprochen. Man hat schon ganz konkrete Gründe gehabt, warum man es für sinnvoll erachtet hat, in diesem Fall nicht die Telekom heranzuziehen, sondern es auf eine andere Art und Weise industriepolitisch zu versuchen.

Ich glaube, dass dies im Prinzip richtig war. Ex post ist es immer einfach, das eine oder andere zu kritisieren. Hinterher wird man immer feststellen, dass sich eine Prognose nicht erfüllt hat oder dass sich ein Ziel nicht realisieren ließ. Aber das Hauptziel, nämlich die Schubwirkung, wurde erreicht. Das zeigt sich beim Aufbau der Datenautobahn. Deshalb sehen wir überhaupt keinen Anlass, dieses Verhalten zu missbilligen. Meine Damen und Herren, ich schlage deshalb vor, dass wir der Staatsregierung die Entlastung erteilen.

(Herbert Müller (SPD): Die Entlassung!)

Außerdem empfehle ich Ihnen, den Ersuchen, die wir teilweise gemeinsam, teilweise nicht gemeinsam an die Staatsregierung gerichtet haben, zuzustimmen. Ich möchte nicht versäumen, dem Obersten Rechnungshof sehr herzlich für die unterstützende Arbeit für unsere Kontrollaufgabe zu danken. Sie haben gesehen, dass wir uns mit jeder Textziffer auseinandersetzen und versuchen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Entscheidend ist dabei nicht, ob man davon Kenntnis nimmt oder zu einem anderen Ergebnis kommt. Entscheidend ist vielmehr, dass wir die Feststellungen des Rechnungshofes ernst nehmen und die Dinge für die Zukunft besser gestalten. Deshalb beantrage ich, der Entlastung des Obersten Rechnungshofs zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Ich weise darauf hin, dass wir über den Antrag auf der Drucksache 14/8080, mit dem die Entlastung der Staatsregierung gefordert wird, namentlich abstimmen werden. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kellner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Bernhard, Sie haben mit geradezu klösterlicher Milde den Mantel der Barmherzigkeit über die Verfehlungen der Staatsregierung gebreitet. Deshalb möchte ich meinen Finger in so manche Subventions- und Prestigewunde dieser Staatsregierung legen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Manche dieser Wunden sind wider besseren Wissens zu chronischen Geschwüren geworden, weil die Staatsregierung in der ihr eigenen Manier der Unbelehrbarkeit gewisse Missstände schlicht und einfach nicht abstellen will.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch diese politische Ignoranz werden knappe Steuergelder in falsche Branchen gelenkt und notwendige Reformmaßnahmen behindert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Dr. Bernhard, damit komme ich zur Reformbereitschaft der Staatsregierung. Das Motto der Staatsregierung lautet: 10 plus x Jahre. So lange dauert es in der Regel, bis Beschlüsse des Landtags zur Beseitigung von Missständen umgesetzt werden. Ein Beispiel: Im Umweltministerium gab es einmal ein Förderprogramm zur Verlagerung von Betrieben aus Gründen des Lärmschutzes. 1975 wurde dieses Programm aufgelegt. Es stand immer wieder im Haushalt, dass die Förderrichtlinien demnächst erlassen würden. Nach 22 Jahren stand das Programm immer noch so im Haushalt. Daraufhin gab es Beanstandungen durch den ORH. Das Umweltministerium wurde ernsthaft aufgefordert, diese Förderrichtlinien zu erlassen. Mit dieser Aufgabe zeigte sich das Umweltministerium jedoch derart überfordert, dass es das Programm lieber gleich ganz eingestellt hat. Soviel zu Ihrer Entscheidungsfreude und Reformkraft.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiteres Beispiel ist die Automation von Verwaltungsaufgaben bei den Fachhochschulen. Man könnte glauben, dass dies im High-Tech-Paradies Bayern kein Problem ist. Aber weit gefehlt. Trotz eines Aufwandes in Millionenhöhe wurde diese Aufgabe zehn Jahre lang nicht gelöst. Der ORH hat dies beanstandet. Wir haben dann beschlossen, dass diese Maßnahmen sofort umzusetzen sind. Der einzige Erkenntnisgewinn des Haushaltsausschusses war die Feststellung, dass „sofort“ beim Wissenschaftsministerium in jedem Fall länger als ein Jahr bedeutet. Liebe Kollegen und Kolleginnen, von dieser Staatsregierung wird Stillstand und Verweigerung zulasten der Steuerzahler kultiviert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun zur Entbürokratisierung. Dieses Thema ist bei der Regierung Stoiber der Dauerbrenner schlechthin. Ich sage Ihnen: Bei dieser Aufgabe hilft keine Kommissionitis. Dazu braucht es Mut.

(Dr. Bernhard (CSU): Wie in Berlin!)

Damit sieht es jedoch bei Ihnen in der CSU-Fraktion schlecht aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun komme ich zu meinem besten Beispiel: Uns wurde gesagt, dass die Zuständigkeit für die Gewässer zweiter Ordnung bei den Bezirken liege. Kein Mensch weiß,

warum das so ist. Durch die Zuständigkeit der Bezirke fallen sogar beträchtliche zusätzliche Arbeiten an. Da glaubt man, es sei einfach, dieses Thema zu lösen, wenn die Zuständigkeit den Wasserwirtschaftsämtern zugeschlagen werde. Weit gefehlt: Die CSU windet und dreht sich und formuliert für ein hundertmal überprüftes Thema noch einmal einen Prüfauftrag. Herr Kollege Dr. Bernhard, mit einem solchen Rückenwind an schneidiger Entschlusskraft wird das Umsetzungsergebnis der Henzler-Kommission sicherlich überragend sein.

Nun zur Wirtschaftsförderung: Hier haben wir auch dazugelernt. Neben den im Haushalt ausgewiesenen Wirtschaftsförderprogrammen gibt es für besondere Förderfälle die Beteiligungsunternehmen, sozusagen als Reptilienfonds für die Staatsregierung. Herr Finanzminister, damit komme ich zur Bavaria-Filmhalle. Sie waren mit diesem Thema im Aufsichtsrat der Bavaria befasst.

(Prof. Dr. Faltlhauser (CSU): Nein, ich habe es veranlasst!)

Sie haben im Aufsichtsrat nicht aufgepasst. Da wurde nämlich einem Unternehmen, dem es wirtschaftlich gutgeht, und das sich in einer prosperierenden Region befindet, eine Filmhalle hingestellt. Das Unternehmen hatte dafür noch nicht einmal einen Antrag gestellt. Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser und Herr Staatsminister Huber, ich frage Sie, was Sie im Aufsichtsrat der Bavaria GmbH gemacht haben. Als Vertreter der Staatsregierung hätten Sie dort Ihren Einfluss geltend machen können, wenn Ihnen die Studiohalle für Filme bei der Bavaria schon so wichtig ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Offensichtlich saßen Sie nur zur Dekoration in diesem Aufsichtsrat. Tatsache ist, Ministerpräsident Dr. Stoiber wollte, dass diese Filmhalle gebaut wird. Das hat er in einer Regierungserklärung angekündigt. Deshalb wurde sie gebaut. Was lernen wir daraus? – Sofern es um ein Prestigeobjekt der Staatsregierung geht, spielt es keine Rolle, was dieses Objekt kostet. Da darf es gerne noch etwas mehr sein.

(Prof. Dr. Faltlhauser (CSU): Ah, geh!)

Herr Staatsminister, Sie kommen mir hier nicht aus. Sie sitzen in diesem Aufsichtsrat und sind nicht eingeschritten. Ich frage mich, warum Sie in diesem Aufsichtsrat sitzen. Vielleicht zum Zeitung lesen, wie Sie es anderen so oft vorwerfen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund ist es geradezu eine lässliche Sünde, wenn sich Herr Staatsminister Zehetmair auch einmal Hollywood-Flair gönnt und mit der Stretch-Limousine in New York vorfährt.

Damit komme ich zur staatlichen Beteiligungspolitik. Ein Paradebeispiel dafür ist das hartnäckige Festhalten an der BLS. Das müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen. Dieses Unternehmen wurde 1947 gegründet, um Kriegsfolgen zu mildern und um heimatvertriebene Landwirte einzugliedern. Inzwischen haben sich die Auf

gaben der BLS verflüchtigt. Was hat man getan? – Man hat neue Aufgaben für die BLS auf dem Immobiliensektor gesucht, auf dem bereits die LWS mit einem Verlust von 500 Millionen DM schwer daneben gelangt hat. Auch die BLS hat sich auf diesem Sektor versucht und im Jahr 2001 3,3 Millionen Euro Verlust eingefahren.

Da hat sich das Landwirtschaftsministerium überlegt, was es tun kann, um der BLS zu neuen Aufgaben zu verhelfen. Man möchte es kaum glauben, schließlich leben wir im marktwirtschaftlichen orientierten Bayern:

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Bayern führt für bayerische Bauern eine Pflichtberatung ein. Ich muss schon sagen, Sie müssen von Ihren Bauern schon ein Bild haben. Es handelt sich hier doch nicht um unmündige Bürger, die, wenn sie ein staatliches Förderprogramm in Anspruch nehmen, einer Pflichtberatung bedürfen. Besonders interessant ist vor diesem Hintergrund, dass der Beamte, der diese Pflichtberatung im Jahr 2002 eingeführt hat, später Geschäftsführer der BLS wurde.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): So ein Zufall!)

Er wurde das, ohne öffentliche Ausschreibung dieser Stelle, obwohl der Rechnungshof angemahnt hatte, einen Geschäftsführer mit Sanierungserfahrung einzustellen. Außerdem wurde ein ehemaliger Beamter aus der Staatskanzlei, der ebenfalls zum Versorgungsfall wurde, bei der BLS als Geschäftsführer untergebracht.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: ABM-Maßnahme!)

Meine Damen und Herren, so handelt diese Staatsregierung. Kollege Dr. Bernhard aber kommt daher und sagt ganz milde: „ Es ist alles in Ordnung. Damals wurde freilich beim einen oder anderen ein wenig falsch entschieden. Aber eine Missbilligung ist das alles nicht wert“. – Ich frage Sie, Herr Dr. Bernhard, was muss denn noch passieren, dass Sie eine Missbilligung aus der Tasche ziehen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Mit dieser Milde und Barmherzigkeit werden Sie nie erreichen, dass sich die Staatsregierung bewegt. Sie können eine Kommission nach der anderen einrichten, aber das ist nicht dazu geeignet, um das Geld des Steuerzahlers ordnungsgemäß einzusetzen.

Für unsere Fraktion ziehe ich folgendes Fazit: Durch Verschwendung, Fahrlässigkeit und hartnäckiges Festhalten an veralteten bzw. falschen Strukturen, sowie durch die mutwillige Förderung von Prestigeprojekten entstehen finanzielle Schäden. Die Zeche dieser verantwortungslosen Politik zahlen die Bürgerinnen und Bürger.

(Dr. Faltlhauser: Nehmen Sie das sofort zurück!)