Ich hätte gern vom Herrn Innenminister ein paar Worte in die Richtung des Finanzministers gehört, der so mit seinen Beschäftigten umgeht. Kein Wort hat man in diesem Zusammenhang gehört.
Ich finde, es ist unfassbar, dass man gerade mit den Berufsgruppen, die einer besonderen Belastung ausge
setzt sind, so umgeht und kein Wort von der Seite des Innenministers hört. Sie hätten wenigstens einen Antrag stellen können, diese besonderen Altersgrenzen auszunehmen.
Das ist eine weitere Benachteiligung der Beschäftigten, auf die wir unser besonderes Augenmerk legen sollten, nämlich der Schwerbehinderten in diesem Land. Die Altersgrenze wird für diese Personengruppe auf 58 Jahre angehoben. Für diesen Personenkreis wäre es wichtig gewesen, die vorgesehene Altersgrenze bei 55 Jahren zu belassen.
Eines ist klar – es wurde heute schon einige Male angesprochen: Die Beschäftigten des Freistaates Bayern müssen sich zu einem Drittel am Stopfen des zu erwartenden Steuerlochs beteiligen.
Im Bereich der Altersteilzeit hat dies auf den Haushalt überhaupt keine Auswirkungen. Ich meine, dass auch hervorgehoben werden muss, dass die Verschlechterung bei der Altersteilzeit, die aufgrund dieses Haushaltsgesetzes eintreten wird, keinerlei finanzielle Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2003/2004 hat. Das Problem besteht lediglich darin, dass die Staatsregierung bzw. die verschiedenen Häuser nicht mehr ausreichend Personal haben, um jenes Personal zu ersetzen, das in Ruhestand geht. Das ist eine fehlgesteuerte Beschäftigungspolitik der Bayerischen Staatsregierung. Eine zu geringe Ausbildungsbereitschaft in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass nicht mehr ausreichend junge Leute zur Verfügung stehen, wenn ältere Menschen in den Ruhestand gehen. Das hat keine finanzpolitischen Auswirkungen. Das ist im Grunde genommen ein fehlgesteuertes Personalentwicklungskonzept.
Tatsache ist, dass das faktische Arbeitsende der Beschäftigten in Bayern trotz deutlich verschärfter Gesundheitsüberprüfungen deutlich unter dem 60. Lebensjahr liegt. Es wäre Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen in der Lage sind, dem Freistaat Bayern länger als bis zum 60. Lebensjahr ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, statt vorzeitig den Dienst quittieren zu müssen, weil sie gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Das wäre Aufgabe des Arbeitgebers. Sie werden feststellen, dass die Verschlechterung der Altersteilzeitregelung dazu führen wird, dass mehr Menschen frühpensioniert werden und dann auf den Freistaat Bayern höhere Kosten zukommen werden.
Das werden die Konsequenzen sein, die Sie nach ein, zwei Jahren feststellen werden. Sie werden dann wieder einmal merken müssen: Hätten wir vielleicht nicht so schnell geschossen wie Herr Faltlhauser, ohne darüber nachzudenken, was herauskommt.
Die Funktionsfähigkeit der bayerischen Verwaltung – das haben wir auch im Rahmen der Haushaltsberatungen festgestellt – ist in vielen Bereichen nicht mehr gegeben. Beispiel Justiz. Die Justiz beklagt einen dra
matischen Personalmangel bei den Gerichtsvollziehern und bei den Beschäftigten insgesamt, die pro Person über 200 Überstunden vor sich herschieben. Der Justizminister hat mit Recht gesagt: Noch haben wir motivierte Beschäftigte. Es wird nicht mehr lange dabei bleiben. Zur Polizei. Herr Innenminister, Sie schließen nachts Polizeiinspektionen oder lassen Polizeiinspektionen in der Nacht nicht mehr besetzen, weil Ihnen das Personal auf der Straße fehlt. Das ist die innere Sicherheit in Freistaat Bayern. Zur Finanzverwaltung hat Ihnen der Oberste Rechnungshof ganz klar und deutlich gesagt, dass Sie mit mehr Personal mehr Steuereinnahmen für den Staat erzielen könnten. Steuergerechtigkeit ist bei uns im Lande nicht mehr das Thema.
Der Finanzminister stellt nicht genügend Personal ein, um Steuergerechtigkeit in diesem Lande herzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich appelliere an die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, von denen ich jetzt leider sehr, sehr wenige sehe:
Sie haben am Dienstag bei der Beratung der Petition des Beamtenbundes eine teilweise Berücksichtigung dieser Petition beschlossen, und zwar in die Richtung gehend, dass Sie auch der Meinung sind, dass die Beteiligungsrechte der Spitzenverbände vonseiten der Staatsregierung nicht eingehalten worden sind. Sehr geehrte Damen und Herren von der CSU, konsequenterweise müssten Sie jetzt aufgrund dieses Beschlusses im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dieses Haushaltsgesetz bzw. den beamtenrechtlichen Teil des Haushaltsgesetzes ablehnen, weil die Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen nicht gewahrt worden sind. Seien Sie einmal konsequent. Das würde nämlich das Vertrauen der Beschäftigten in Sie wieder etwas herstellen, das in der Vergangenheit ganz massiv verloren gegangen ist.
Meine Redezeit ist leider zu Ende. Herr Ach, ich hätte Ihnen noch sehr viel sagen wollen, ich hätte noch so viel zu sagen gehabt.
Abschließend – ich glaube, Sie werden mir sicherlich zuhören; das sind Worte Ihres Ministerpräsidenten aus dem Jahre 1997 –: Zufriedene Angehörige des öffentlichen Dienstes sind gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und Mitarbeiter, die an Entscheidungen beteiligt sind, arbeiten motivierter und damit effizienter.
Worte des Ministerpräsidenten zum Jahreswechsel 1997. Diese Erkenntnis wünsche ich Ihnen, Herr Finanzminister; diese Erkenntnis wünsche ich auch dem Ministerpräsidenten zum Jahreswechsel 2002/2003.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige wenige Ausführungen zum kommunalen Finanzausgleich machen, der auch in diesem Jahr vor dem düsteren Hintergrund einer katastrophalen Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik stattfindet. Die politische Verantwortung für diese Rahmenbedingungen liegt natürlich in Berlin, wie Sie selbst wissen.
Dies macht den kommunalen Finanzausgleich so schwierig. Ich stelle fest: Rot-Grün in Berlin hat es innerhalb von vier Jahren geschafft, die finanziellen Grundlagen der Kommunen zu zerstören.
(Beifall bei der CSU – Widerspruch von der SPD – Frau Radermacher (SPD): Das glauben Sie selber nicht!)
Fragen Sie Ihren Oberbürgermeister Ude, der schreibt das heute in der Zeitung – wörtlich: Schlimmer kann es nicht mehr werden.
Meine Damen und Herren, natürlich können wir das über den kommunalen Finanzausgleich nicht auffangen.
Ja, das ist Ihre Politik, alles auf den Bürger abzuwälzen. Sie sollten sich etwas Besseres überlegen.
Meine Damen und Herren, während die Rahmenbedingungen aus Berlin immer schlechter werden, bemühen wir uns, den Kommunen beizustehen, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen zu können. Landauf, landab sind die Kommunen jetzt dabei, ihre Haushalte abzugleichen, und sie stellen unisono fest, dass die Einnahmen mit den Ausgaben nicht mehr in Einklang zu bringen sind, weil nicht investiert wird, weil die Wirtschaft stagniert, weil die Einzelhandelsumsätze dramatisch zurückgehen, weil die Wirtschaft nicht mehr wächst.
Meine Damen und Herren, Sie auferlegen in dieser Situation den Kommunen zusätzliche Belastungen: Grundsicherung, Erhöhung der Gewerbesteuerumlage. In meiner Heimatstadt macht allein die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage 1,5 Millionen e aus – das ist eine Menge Geld –, und die Grundsicherung schlägt mit über 700000 e zu Buche. Ohne diese Dinge wäre der Haushaltsausgleich weitaus leichter möglich.
Meine Damen und Herren, wir brauchen dringend eine Gemeindefinanzreform, aber von dieser Bundesregierung wird diesbezüglich wohl wenig zu erwarten sein; denn das Maß aller Dinge bei Rot-Grün ist der kleinste gemeinsame Nenner.
Meine Damen und Herren, der kommunale Finanzausgleich hat jedenfalls bewirkt, dass die Schlüsselzuweisungen auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden können, dass die Erstattungsquote für die Schülerbeförderung bei 60% gehalten werden kann und dass den Landkreisen im Jahr 2003 die Benutzungsgebühren der staatlichen Gesundheits- und Veterinärämter in Höhe von 2,8 Millionen e überlassen bleiben.
Meine Damen und Herren, niemand ist glücklich darüber, dass wir durch Umschichtungen kommunale Vorhaben strecken und die Finanzierung auf mehrere Jahre verteilen müssen. Niemand ist darüber glücklich. Dieser kommunale Finanzausgleich ist aber ein Kraftakt, der im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erreicht worden ist. Er ist das Beste, was wir in der derzeitigen Situation machen können. Meine Damen und Herren, tun Sie das Beste, was Sie hier heute tun können: Stimmen Sie zu.
Herr Präsident, Hohes Haus! Kollegin Kellner hat gestern eine Anfrage gestellt, war aber bei der Beantwortung nicht anwesend; denn sonst müsste sie wissen, dass sich durch die getroffene Regelung beim Artikel 44 a des Personenbeförderungsgesetzes keine einschränkenden Auswirkungen auf die Anzahl der Zugverbindungen im Nahverkehr ergeben. Ich stelle fest: Für die Pendler wird es keine Beeinträchtigungen geben; dabei bleibt es. Wir bestellen im nächsten Jahr sogar mehr Züge als bisher, dabei bleibt es auch. Frau Kellner, wir bestellen Züge, nicht Waggons. Wenn die Bahn AG zu wenig Waggons an die Züge hängt, betrifft dies die Organisation der Bahn, hat aber nichts mit dem Bestellvolumen des Freistaates zu tun.
Bayern hat das Bestellvolumen in den letzten Jahren wie kein anderes Land ausgeweitet. Für das nächste Jahr werden wir noch zusätzlich bestellen.
Dass man die Regionalisierungsmittel für diesen Zweck verwenden kann, hat uns interessanterweise das rotgrün-regierte Land Schleswig-Holstein vorgemacht. Dort werden seit mehreren Jahren die Regionalisierungsmittel für den § 45 a Personenbeförderungsgesetz verwendet. Wir haben das in Bayern bisher nicht gemacht, mit Ausnahme eines Falles, bei dem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit beschlossen war. Ich halte es für scheinheilig, wenn eine Vorgehensweise, die von RotGrün in Schleswig-Holstein praktiziert wird, in Bayern kritisiert wird.
Das nenne ich eine verlogene Politik. Sie haben sich wegen des Deckungsvermerks in Höhe von 28 Millionen Euro aufgeregt. Komischerweise haben Sie sich nicht aufgeregt, als die rot-grüne Bundesregierung die Regionalisierungsmittel gekürzt hat, was allein für Bayern Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro verursache. Wo bleibt da Ihre Aufregung?
Wie immer haben Sie auch heute wieder den Transrapid angesprochen. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen in Auftrag gegeben und die Kosten in Höhe von 80 Millionen Euro aus den Regionalisierungsmitteln begleichen will. Deshalb kann Nordrhein-Westfalen den Ausgleich für den SPNV zur Zeit nicht mehr voll bezahlen. Wir haben das bisher in Bayern nicht getan. Sie sollten in diesen Fragen Ihre rotgrünen Kameraden in Berlin, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen angehen. Behelligen Sie aber bitte nicht uns mit diesem Unsinn.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu, Frau Kollegin Emma Kellner war gestern leider krank, sonst hätte sie Ihre geschätzte Antwort hören können. Wir wären aber auch dann aus Ihren Ausführungen nicht schlauer geworden. Im Jahr 2002 hat Bayern 113 Millionen DM mehr Regionalisierungsmittel vom Bund bekommen als zuletzt unter der Regierung Kohl/Waigel.
Sie sagen, das sei Ihnen zu wenig und Sie lehnen die Bestellung weiterer Zugkilometer ab, weil das zu viel koste und wir zu wenig Geld hätten. Gleichzeitig scheuen Sie sich aber nicht, immer wieder Geld abzuzwacken. Die Mittel für den Transrapid in Höhe von 4 Millionen Euro haben Sie selbst angesprochen. Die ICE-Strecke München – Stuttgart wird in Millionenhöhe vorfinanziert. Dann haben Sie den Taschenspielertrick mit dem 45-a-Mitteln vorgenommen. Im Haushalt werden die Mittel gekürzt, gleichzeitig werden sie aber mit den Regionalisierungsmitteln ausgeglichen, die Sie vom Bund erhalten.