Protocol of the Session on December 11, 2002

So steht es in unserer bayerischen Verfassung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daran muss noch gearbeitet werden. Die Union malt immer das Schreckgespenst an die Wand, dass bei der Betriebsübergabe insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen leiden. Den Häusle-Besitzern würden die Häuser wegbesteuert. Dem ist jedoch nicht so. Wir

sind dagegen, dass die Freibeträge angeknabbert werden. Im Gegenteil: Wenn es zu anderen Bewertungen kommt, dann müssen selbstverständlich die Freibeträge erhöht werden. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag und um ein entsprechendes Handeln bei etwaigen Bundesratsinitiativen.

Ich komme nun auf den Antrag der CSU-Fraktion zurück. Ich hatte eingangs gesagt, dass ich die Begründung dieses Antrags für ein schönes Eigentor halte. Sie lamentieren über die hohe Steuerbelastung, insbesondere über die Belastung des Mittelstands und der kleinen und mittleren Unternehmen. Dazu ist zu sagen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen während Ihrer Regierungszeit unter ganz anderen Lasten zu ächzen hatten. Die große Anzahl der kleinen Unternehmen sind Personengesellschaften. Schauen wir uns doch einmal die Steuersätze an. Wir hatten einen Eingangssteuersatz von 26,9 Prozentpunkten und einen Spitzensteuersatz von 53 Prozentpunkten. Zusätzlich war noch die Gewerbesteuer zu bezahlen.

Jetzt haben wir einen Eingangssteuersatz von 19,9 Prozentpunkten und einen Spitzensteuersatz von 48,5 Prozentpunkten. Demnächst haben wir einen Eingangssteuersatz von 15 Prozentpunkten und einen Spitzensteuersatz von 42 Prozentpunkten, und – das ist entscheidend – im Rahmen der jetzigen Steuerreformen darf die Gewerbesteuerschuld mit der Einkommensteuerschuld verrechnet werden. Das heißt, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen massiv entlastet worden sind.

(Zuruf des Abgeordneten Dinglreiter (CSU))

Ich weiß, dass Sie das schmerzt, Herr Kollege Dinglreiter, aber Ihre Parteifreunde stehen nicht nur für die höchsten Steuersätze in dieser Nation, sondern auch für die größten Steuererhöhungen. Ich nenne als Beispiele nur die Versicherungssteuer und die Mineralölsteuer. Sie waren diejenigen, die die Steuern in Schwindel erregende Höhen getrieben haben.

(Maget (SPD): Jetzt muss sich die Union die Erhöhung der Mineralölsteuer von den GRÜNEN vorwerfen lassen!)

Das sind die Fakten, die man nachlesen kann. Sie brauchen nicht zu lamentieren.

(Zurufe von der CSU)

Wenn Sie glauben, mich mit Ihren nicht verständlichen Zwischenrufen provozieren zu können, dann kann ich das auch noch fortsetzen. Wir kennen alle die wunderschöne Versprechung 40 – 40 – 40. Wie soll denn das finanziert werden? Ich erinnere an die Wahlkampfversprechen und die neue Spallationsquelle für die neuen Bundesländer. Es wurden viel mehr Milliarden, als ohnehin schon vorgesehen, für den Transrapid ins Auge gefasst. Es gab riesig große Versprechungen. Die Versprechen hätten irgendwie finanziert werden müssen, und dann wären Sie aus Ihrem Wolkenkuckucksheim herausgekommen und hätten schnell wieder in Ihre Trickkiste gegriffen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Fazit ist, dass wir selbstverständlich unserem Antrag zustimmen, mitnichten aber dem der SPD, weil wir unsere Meinung zur Vermögensteuer haben, aber auch nicht dem Antrag der CSU, weil wir meinen, dass es einen ruinösen Wettbewerbsföderalismus nicht geben darf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Dr. Bernhard.

Ich darf auf einige Argumente eingehen, die gebracht worden sind. Zunächst möchte ich zum Thema USA kommen. Man muss sehen, dass in den USA die Steuerstruktur völlig anders als bei uns ist. Dort gibt es keinen Finanzausgleich. Die Property tax oder vergleichbare Steuern haben dort einen Einkommensteuercharakter, auch wenn sie einen anderen Anknüpfungspunkt haben. Das kann man überhaupt nicht mit unserem System vergleichen. Weiterhin sind dort die Ertragsteuern viel niedriger. Man kann nicht hohe Ertragsteuern und gleichzeitig eine hohe Vermögensteuer haben. Diese Vergleiche kann man nicht anstellen.

Ich komme jetzt zu dem grundsätzlichen Problem der Gesetzgebungskompetenz. Herr Runge, ich sehe keinen Widerspruch, und Sie haben in der Enquete-Kommission zugestimmt, dass das Gesetzgebungsrecht für die Vermögensteuer und andere Steuern den Ländern zustehen soll. Eine ganz andere Frage ist, ob und in welcher Weise man von diesem Gesetzgebungsrecht Gebrauch macht. Wer die Gesetzgebungskompetenz haben soll, ist eine föderalismuspolitische, grundsätzliche Frage; die andere Frage ist, ob eine solche Steuer im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir die Vermögensteuer für ökonomisch völlig falsch halten.

Was den Antrag der GRÜNEN und die Ausführungen der GRÜNEN hier betrifft, so kann ich feststellen, dass wir uns in einer Reihe von Punkten einig sind. Wir sind aber nicht darin mit Ihnen einig, die Erbschaftsteuer zu erhöhen, was in Ihrem Text indirekt anklingt.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Deshalb können wir dem Antrag leider nicht zustimmen. Dem Antrag der SPD können wir ohnehin nicht zustimmen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich gebe bekannt, dass die CSU namentliche Abstimmung beantragt hat. Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Staatsminister Huber.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung begrüßt, dass der Bayerische Landtag

zur Zukunft der Vermögensteuer heute eine klare Aussage trifft. Sie begrüßt insbesondere den Antrag der CSU, der sich voll mit der Auffassung der Staatsregierung deckt.

(Zuruf von der SPD)

Die Staatsregierung wird zusammen mit anderen Ländern bei der nächsten Sitzung des Bundesrates eine Aufhebung des jetzt noch bestehenden Torsos der Vermögensteuer beantragen. Damit wäre der Weg für eine Entscheidung in den einzelnen Ländern frei.

Dieser Antrag hat auch Klarheit geschaffen, jedenfalls über die Situation der SPD in Bayern. Man darf hier feststellen: SPD kann man auch buchstabieren als „Steuererhöhungs-Partei Deutschland“.

(Beifall bei der CSU – Schindler (SPD): Sehr originell!)

Aber es stimmt, das ist das Entscheidende. Nicht das Wortspiel ist das Entscheidende, sondern der Inhalt.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Länder NordrheinWestfalen und Niedersachsen einen Gesetzentwurf vorbereiten, der zu einer zusätzlichen Steuerbelastung über die Vermögensteuer in der Größenordnung von etwa 8 Milliarden e führen würde. Das ist im Übrigen das Doppelte der Vermögensteuer, die 1996 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts außer Kraft gesetzt wurde. Das heißt, dass nicht einfach an das alte Vermögensteuerrecht von 1996 angeknüpft wird, sondern Sie würden mit dieser Steuer die Steuerbelastung über die Vermögensteuer in Deutschland verdoppeln.

Für die Länder ist die Vermögensteuer nicht ersatzlos weggefallen, sondern die Länder haben einen Ausgleich für die Einnahmenverluste bekommen. Seinerzeit ist die Grunderwerbsteuer von 2 auf 3,5 Prozentpunkte angehoben worden, und es ist seinerzeit eine Regelung zur Erhöhung der Erbschaftsteuer getroffen worden. Beides zusammen hat den Länderhaushalten mehr Geld als die vorherige Vermögensteuer zugeführt. Das heißt also: Wenn die SPD ihre Linie fortsetzt, dann erreicht sie für die Steuerzahler in Deutschland nicht nur eine volle Kompensation für die frühere Vermögensteuerbelastung, sondern es findet eine 200-prozentige Erhöhung der früheren Vermögensteuer statt. Herr Kollege Dr. Bernhard hat vorhin ausdrücklich begründet, dass Sie eine neue Substanzsteuer einführen, die insbesondere auch den Mittelstand trifft und die Investoren belastet. Damit wird dem Wirtschaftsstandort Deutschland geschadet, damit werden Arbeitsplätze in Deutschland vernichtet.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte unterstreichen, Herr Dr. Runge, dass die Position, die im CSU-Antrag enthalten ist, in sich keinen Widerspruch darstellt, ganz im Gegenteil: Wir machen deutlich, dass wir eine bundeseinheitliche Vermögensteuer aus den genannten Gründen ablehnen. Wir sind aber Föderalisten und sagen deshalb: Wenn es in der Zukunft in Deutschland einen ausgeprägteren Föderalis

mus geben soll als in der Vergangenheit, dann muss es auch Möglichkeiten im Steuerrecht für die Landesparlamente geben, Entscheidungen zu treffen. Wir geben damit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, SchleswigHolstein und den anderen Ländern, in denen die SPD die Mehrheit hat, die Möglichkeit, dort die Vermögensteuer einzuführen. Warum fürchten Sie das? – Sie fürchten das deshalb, weil es dort zu einer Abwanderung von Firmen und der Verlegung von Wohnsitzen kommen wird. Weil Sie so sehr die länderdifferenzierte Regelung fürchten, bringen Sie selber den Grund für die unselige Wirkung der Vermögensteuer.

(Beifall bei der CSU)

Denn das, was Sie aufgrund dessen befürchten, meine Damen und Herren, einen Wettbewerb zwischen den Bundesländern, der tritt natürlich auch dann ein, wenn Sie die Vermögenssteuer bundeseinheitlich einführen, nämlich im Verhältnis Deutschlands zu den anderen Ländern der Europäischen Union. Sie haben völlig übersehen, dass wir in der Europäischen Union heute im Grunde weitestgehend einheitliche Bedingungen für die Unternehmen haben; nicht ganz, aber weitestgehend. Sie wissen doch selbstverständlich, dass heute Standorte weltweit, aber mit Sicherheit in Europa flexibel sind. Denn jeder, der innerhalb der Europäischen Union einen Wirtschaftsstandort hat und dort produziert, kann ohne Zollhemmnisse und sonstige tarifäre oder nicht tarifäre Hemmnisse seine Waren in die anderen Länder der Europäischen Union liefern. Es gibt also einen ausgeprägten Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union, auch um Standorte.

Wenn Sie diese Steuerbelastung in Deutschland isoliert einführen, dann geben Sie dem Standort Deutschland automatisch einen Nachteil, ein Hemmnis, eine Bürde. Damit werden wir verlieren im innereuropäischen Wettbewerb, meine Damen und Herren. Das ist die Folge.

(Beifall bei der CSU)

Nun komme ich auf ein Argument, das Sie, Herr Güller, eingebracht haben: Es sollen doch die Reichen, die Vermögenden, auch stärker solidarisch zur Finanzierung des Gemeinwohls herangezogen werden. – Hier muss ich Ihnen doch fast eine Nachhilfe geben. Ist Ihnen eigentlich unbekannt, dass die höheren Einkommen über die Steuerprogression, die in Deutschland sehr scharf ist und die relativ schnell einsetzt, massiv und natürlich überdurchschnittlich zu den Ausgaben für das Gemeinwohl beitragen? – Vor wenigen Jahren haben Wissenschaftler ausgerechnet, dass die 10% der oberen Einkommen etwa 50% der Steuerbelastung tragen und die 50% unteren Einkommen lediglich 10% der Steuerbelastung. Damit ist doch eindeutig bewiesen, dass die höheren Einkommen und höheren Vermögen – oftmals korreliert das natürlich – heute schon ganz deutlich und überdurchschnittlich zu diesen Belastungen herangezogen werden, das heißt, sie tragen doch solidarisch die Ausgaben für das Gemeinwohl mit. Wer diese Steuer immer mehr erhöht, der vertreibt die, die noch investieren können, aus Deutschland.

(Beifall bei der CSU)

Den Weg, den wir den Ländern vorschlagen und den wir mit den Stimmen der Länder, die von der CDU/CSU gemeinsam regiert werden, im Bundesrat beschließen werden, gibt die Möglichkeit, dass die einzelnen Landesparlamente dann selber entscheiden. Da Sie das heute mit den Bildungsausgaben begründen, meine Damen und Herren von der SPD, frage ich mich: Warum haben denn die SPD-geführten Länder den Ersatz der Vermögensteuer, nämlich die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftssteuer, nicht schon in der Vergangenheit für Bildung eingesetzt?

(Zuruf von der SPD)

Eben. Ich sehe in Ihrer Begründung, es gebe Aufgaben, die man im Bildungsbereich habe, und deswegen bräuchte man eine neue Steuer, als einen völlig verkehrten Ansatz an. Wer so rangeht, meine Damen und Herren, der wird die Steuerbelastung immer mehr nach oben treiben; denn natürlich sind eigentlich die Bedürfnisse und die Wünsche, die die Bürger an den Staat haben, nach oben kaum begrenzt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schieder?

(Prof. Dr. Eykmann (CSU): Er soll nicht so lange Fragen stellen!)

Ja gern.

Herr Staatsminister, weil Sie gerade die internationalen Steuervergleiche angesprochen haben: Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach den Steuerreformen der Bundesregierung seit 1998, bei den Ertragsteuern im unteren Bereich des internationalen Vergleichsmaßstabs liegt und beispielsweise insbesondere in den Vereinigten Staaten der Körperschaftsteuersatz bei 40% liegt, und zwar in einem System ohne jede Anrechnung, während er bei uns bei 25% ist, und in den Vereinigten Staaten auch der Spitzensteuersatz bei der vergleichbaren Einkommensteuer mit den Zuschlägen der Bundesländer in den Vereinigten Staaten bei 45% liegt; und würden Sie dann auch zur Kenntnis nehmen, dass die Erbschaft- und Vermögensteuer in allen vergleichbaren Ländern höher ist als in Deutschland; wenn Sie dazu noch zur Kenntnis nehmen, dass es in den Vereinigten Staaten 3,1% und in Deutschland 0,9% sind, in Kanada 3,9%, im Vereinigten Königreich 3,9%, würden Sie dann vielleicht einräumen, dass Ihre Aussagen

(Lachen und Widerspruch bei der CSU)

in dem Bereich völlig daneben liegen?

(Starker Beifall bei der SPD)

Ich entnehme aus Ihrer Frage und dem Beifall bei der SPD vor allem, dass Sie mit einer panischen Wut die Steuern in