Protocol of the Session on December 11, 2002

Jetzt hat Herr Staatssekretär Freller das Wort.

Herr Präsident, Hohes Haus! Selten besteht bei einem heiklen Thema so viel Übereinstimmung wie bei diesem. Für mich gibt es zwei Gründe, mich über diese Übereinstimmung besonders zu freuen. Ich selber war vor 25 Jahren als Religionslehrer gemeinsam mit einem Geschichtslehrer und zwei Schulklassen in Flossenbürg. Wir haben damals nicht nur die Gedenkstätte besucht und einen Gedenkgottesdienst gehalten, sondern wir haben uns zusammen mit den Schülern Gedanken darüber gemacht, dass Manches in einem Zustand ist, der verändert werden müsste. Umso mehr freut es mich, dass wir jetzt einen Punkt erreicht haben, von dem aus wir einer

seits auf das zurückblicken können – Kollege Spaenle hat es getan –, was in den letzten Jahren geschehen ist, und an dem – das ist jetzt der Schritt nach vorne, Kollege Dürr – wir andererseits eine Form gefunden haben, um die Gedenkstätten auch für die Zukunft zu sichern und sie so zu erhalten, dass sie für nachfolgende Generationen ein ganz entscheidender und wichtiger Lernort werden.

Ich kann mich noch daran erinnern, als ich mit ein paar Kollegen – Kollege Stahl, Kollege Schneider, Kollege Thätter und Kollege Brunner sitzen hier – vor sechs oder sieben Jahren in Flossenbürg war. Damals bestand in der Tat dringender Handlungsbedarf. Wir wurden damals von Herrn Heger begleitet. Ich möchte diesen Namen ausdrücklich nennen, und ich möchte auch Sie, Frau Radermacher, in meinen Dank einbeziehen, weil ich mich gerne an die Diskussionen im Bildungsausschuss zurückerinnere, wo wir übereinstimmend festgestellt haben, dass bei den Gedenkstätten etwas geschehen muss.

Jetzt ist etwas geschehen. Wir haben heute in Flossenbürg eine Gedenkstätte, die meines Erachtens in der Tat wirklich würdig und auch ein echter Lernort für nachfolgende Generationen ist. Die Gedenkstätte ist auch gut besetzt. Ich möchte hier ausdrücklich Herrn Skriebeleit erwähnen, der gute Arbeit leistet. Ich bin mir sicher, dass die örtlichen Abgeordneten, die Herren Stahl und Möstl, dies bestätigen können. Auch den Einsatz des Bürgermeisters Herrn Werner möchte ich seitens der Staatsregierung dankbar erwähnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser Stunde soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches in der Tat über die Zeit hinaus wirken soll. Es ist kein Gesetz wie viele andere Gesetze, die wir hier verabschieden. Ludwig Spaenle hat es betont: Dieses Gesetz geht etwas tiefer. Es nimmt die deutsche Geschichte mit ihren Verirrungen auf, und es stellt sicher, dass die Erinnerung an die Barbarei und die Verbrechen des Nationalsozialismus aufrechterhalten bleibt. Diese Erinnerung aufrechtzuerhalten ist, in der Tat ein Leitmotiv für die rechtsstaatliche Ordnung und für die demokratische Kultur der Bundesrepublik Deutschland geworden. Es muss uns allen daran gelegen sein, die KZ-Gedenkstätten zu erhalten. Ich habe es bereits erwähnt: Sie sind für die jüngere Generation wichtige Lernorte der politischen Bildung, da sie nicht nur das historisch Geschehene anschaulich und begreiflich machen, sondern weil sie auch zum Nachdenken darüber anregen, welche Folgerungen der Einzelne für die Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft daraus zu ziehen hat.

Mit dem Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ wollen wir nach den erheblichen Anstrengungen für die beiden Gedenkstätten in den letzten Jahren einen zweiten Schritt tun. Wir wollen den Gedenkstätten einen neuen rechtlichen Rahmen geben, der ihren Bestand und ihre Bedeutung für die Zukunft sichert. Zwei Leitgedanken haben in dem von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden. Erstens verfolgen wir das Ziel, die Erhaltung und die Erfüllung der Aufgaben der Gedenkstätten sowie ihre weitere Entwicklung als wesentliche

Bestandteile der Bildung und der Kultur in unserem Land dauerhaft zu sichern. Dazu ist die auf unbegrenzte Dauer errichtete Stiftung die am besten geeignete Rechtsform. Als Stiftung des öffentlichen Rechts bleibt die Gedenkstättenstiftung gleichwohl dem Freistaat Bayern eng verbunden. Der Freistaat übernimmt mit dem Gesetz die Verpflichtung, die Finanzierung der Gedenkstätten durch regelmäßige Zuwendungen aus dem Staatshaushalt weiterhin zu gewährleisten.

Der zweite Leitgedanke war, die bisher staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg aus der alleinigen Verantwortung des Staates herauszulösen und sie gleichsam in die Mitte der Gesellschaft zu stellen. Die Pflege eines lebendigen Geschichtsbewusstseins, die Weitervermittlung der geschichtlichen Erfahrungen und die Einsicht in die daraus erwachsenen Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte können nicht allein Sache des Staates sein, sondern sie sind Aufgabe der Gesellschaft insgesamt und letztlich jedes einzelnen Bürgers. Wir haben deshalb im Gesetz eine breite gesellschaftliche Beteiligung an den Organen der Stiftung festgeschrieben. Sie geht weit über das hinaus, was für die bestehenden Gedenkstättenstiftungen der Länder Brandenburg und Thüringen vorgesehen ist.

Wir gehen davon aus, dass sich der Bund in Zukunft noch stärker als bisher an der Entwicklung und Finanzierung auch der bayerischen Gedenkstätten beteiligen wird. Im Übrigen ist sehr deutlich erkennbar geworden, dass gerade Flossenbürg mit seinen vielen Außenlagern eine Bedeutung hat, die über Jahrzehnte in dieser Form von vielen Stellen verkannt worden ist. Die Außenlager – ich erwähne nur Hersbruck – sind für unsäglich viele Menschen zum Ort des Leidens geworden, vor allem auch für Menschen aus den Ostgebieten. Die Erhaltung dieser Stätten als nationale Aufgabe zu sehen, ist für mich auch eine Forderung an alle, die in Berlin Mitverantwortung tragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Mitwirkung der Bürgermeister der Sitzgemeinden Dachau und Flossenbürg im Stiftungsrat soll die Einbindung der Gedenkstätten in das örtliche Umfeld gesichert und gestärkt werden. Die Vertretung der Kirchen und Religionsgemeinschaften gründet sich vor allem auf die Überlegung, dass sie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen sind, die die ideellen Ziele der Gedenkstätten weitertragen. Besonders aber lag es uns daran, auch den Opfergruppen Sitz und Stimme in den Gremien der Stiftung zu geben. Deshalb sollen im Stiftungsrat drei Vertreter der Organisationen ehemaliger Häftlinge, ein Vertreter des Comité International de Dachau, ein Vertreter der Häftlingsorganisationen von Flossenbürg und ein Vertreter der Organisationen ehemaliger Häftlinge in Israel vertreten sein. Damit wird nicht zuletzt der internationalen Bedeutung der beiden Gedenkstätten Rechnung getragen.

Hohes Haus, es ist mir ein großes Anliegen, Ihnen sehr herzlich für die sehr niveauvollen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen zu danken. Ich möchte ausdrücklich die Sprecher der Fraktionen erwähnen, Herrn Spaenle, Herrn Hahnzog und Herrn Dürr, die ein Selbstbekenntnis von den Gedanken abgelegt haben, die sie in

das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben, um einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu formulieren. Meine Damen und Herren, ich hoffe dass eine breite Akzeptanz der Gedenkstättenstiftung eine erfolgreiche Arbeit ermöglicht. Dies wünsche ich mir und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/10507 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 14/11167.

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 14/11167. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.

Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt. Deswegen treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine.

Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz über die Errichtung der ‚Stiftung Bayerische Gedenkstätten‘ – Gedenkstättenstiftungsgesetz“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 25

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (AGGSiG) (Drucksache 14/10712)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Obermeier.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, über den wir heute in Zweiter Lesung beraten ist, für sich gesehen, eigentlich kein Grund, eine große Diskussion zu führen. Deshalb werde ich mich kurz fassen. Es geht letztendlich um das Ausführungsgesetz zum Grundsicherungsgesetz, das dem Landesgesetzgeber einige Regelungsmöglichkeiten bietet.

Ganz kurz: In § 1 Art. 1 dieses Gesetzentwurfs wird von Seiten Bayerns von der sogenannten Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Danach sind die Bezirke als überörtliche Träger der Sozialhilfe die zuständigen Träger für die Grundsicherung in den Fällen, in denen sie Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewähren. In § 1 Art. 2 des Gesetzentwurfes ist dann klar geregelt, dass die Aufgaben zur Ausführung des Grundsicherungsgesetzes dem übertragenen Wirkungskreis der Kommunen zuzurechnen sind; eine Forderung auch der kommunalen Spitzenverbände. § 1 Art. 3 des Gesetzentwurfes legt fest, dass die Kosten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Grundsicherungsgesetzes von den Trägern der Grundsicherung zu tragen sind, wobei der Freistaat die Erstattungsleistungen, die er vom Bund erhält und die bekanntlich nicht ausreichen, in vollem Umfang an die Kommunen weitergeben wird. Eine Beteiligung des Freistaates an diesen Kosten ist nicht vorgesehen und rechtlich auch nicht möglich. Schließlich wird in § 2 festgelegt, dass bei Entscheidungen der Bezirke nach dem Grundsicherungsgesetz kein Vorverfahren stattfinden soll. § 3 regelt das Inkrafttreten.

Ich denke, eine große Diskussion brauchen wir hierzu nicht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratung zu diesem Gesetzentwurf könnte grotesker nicht sein. Wir werden heute vermutlich einstimmig über einen Gesetzentwurf entscheiden, den die Mehrheit dieses Hauses eigentlich gar nicht will. Das gibt mir Anlass, einmal auf etwas Entscheidendes hinzuweisen: Sie sagen, der Gesetzentwurf widerspreche dem Leistungsgedanken. Wir sagen: Hiermit wird endlich soziale Gerechtigkeit an einer Stelle geschaffen, wo wir bisher immer weggesehen haben, nämlich bei Menschen, die sich selbst nicht helfen können, die aus eigenem Leistungsvermögen nicht in der Lage sind, ihren Lebensbedarf zu decken. Das sind Menschen über 65, und das sind behinderte Menschen. Dieses Gesetz schafft insofern ein – wenn auch nur ein kleines – Stück sozialer Gerechtigkeit.

Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir heute das Ausführungsgesetz dazu verabschieden. Erfreulich ist, dass sich die kommunalen Spitzenverbände durchsetzen konnten, dass es ein Geschäft des übertragenen Wirkungskreises und nicht des eigenen Wirkungskreises ist. Das ist ein ganz wichtiger Punkt zum Thema Konnexität, über das wir uns an anderer Stelle noch ausführlicher unterhalten werden. Ich bedanke mich schon jetzt für die einstimmige Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Schopper.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die VdK-Zeitung hat in der neuesten Ausgabe das Thema Grundsicherung zum Schwerpunktthema gemacht, die Überschrift lautet: „Grundsicherung – eine sachgerechte Weiterentwicklung des Sozialrechts“.

Ich glaube, nachdem wir immer wieder sehr kritische Töne aus den Reihen der CSU zu diesem Thema gehört haben, dass dies genau die richtige Überschrift ist; denn das Ziel dieses Grundsicherungsgesetzes ist es, verdecke Armut zu verhindern und Menschen, vor allem ältere Menschen, die bisher den Gang zum Sozialamt aus Scham nicht getan haben, aus ihrer verschämten Armut herauszuholen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben jetzt keine Zeit, lange darüber zu beraten. Ich finde nur wichtig: Wir haben die Gelder vom Bund – 34,9 Millionen e für Bayern – und wissen, dass wir in Bayern eine sehr hohe Zahl von verschämt armen Menschen, vor allem älteren Menschen, haben, die jetzt ihren Anspruch einlösen können. Es handelt sich vor allem um ältere Frauen und Bezieher kleiner Renten, vor allem auch aus der Landwirtschaft.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sollten Ihre Bedenken, dass diese Menschen nicht mehr arbeiten würden und das Gesetz einen falschen Anreiz bietet, hintanstellen; denn es handelt sich um Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, aber nur eine kleine Rente haben. Wir sollten sie mittels dieses Grundsicherungsgesetzes davon befreien, Bittsteller bei den Sozialhilfeämtern zu sein, sondern ihnen einen eigenen Anspruch geben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt hat Herr Staatssekretär Schmid das Wort.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Sehr verehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Meinung, dass es besser gewesen wäre, wenn wir uns heute mit diesem Thema nicht hätten befassen müssen, weil wir das Grundsicherungsgesetz für einen völlig falschen Ansatz halten. Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz mit rentenähnlichem Charakter geschaffen, das völlig atypisch zu den Grundsätzen der Sozialversicherungssysteme ist; es wird eine QuasiRente ohne vorherige Beitragszahlung gewährt.

(Beifall bei der CSU)

Das ist ein völlig falscher Ansatz. Es wäre gut gewesen, wenn die Bundesregierung dem Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung und vor allem auch dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt wäre. Dann hätten wir uns heute mit diesem Thema nicht befassen müssen.

Ich darf einen Aspekt aufgreifen, der in der Ersten Lesung schon vorgetragen wurde: Ich hoffe, dass die

Zusage gilt – daran werden wir Sie festhalten –, dass dann, wenn die Kosten nicht ausreichend gedeckt sein werden, der Bund nachschießen wird.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben Zahlen auf dem Tisch, die konkret darauf hinweisen, dass wir mit den jetzt vorgesehenen Mitteln nicht zurechtkommen und dass die Kommunen erneut belastet werden. Es wird jeden Tag über Konnexität gesprochen; wir können es lesen, wenn wir die Zeitung aufschlagen. Die GRÜNEN und die SPD heften sich dieses Thema in ganz besonderer Weise auf ihre Fahnen. Ich meine, das müsste dann auch für den Bund gelten. Es kann nicht zu Lasten der Kommunen eine Politik gemacht werden. Darauf wurde aber bereits in der Ersten Lesung hingewiesen. Ich darf noch einmal sagen: Wir werden Sie festhalten. Wenn die Kommunen mit den Zahlen nicht zurechtkommen, wird der Bund verpflichtet sein, nachzuschießen und wird Geld zur Verfügung stellen müssen.

Was unser Ausführungsgesetz angeht: Ich glaube, dass wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden insgesamt eine gute Lösung gefunden haben, die wir verwaltungstechnisch so konstruiert haben, dass wir das Gesetz effektiv vollziehen können. Ich bedanke mich sehr herzlich beim Hohen Haus und bei den Ausschüssen für die zügige Beratung und bitte um Ihre Zustimmung.

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/10712 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 14/11178. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich, auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Nun kommen wir zu den Dringlichkeitsanträgen.