Protocol of the Session on November 13, 2002

Auch das Sonderinvestitionsprogramm ist keineswegs gekürzt worden, Frau Steiger. Es wird lediglich gestreckt und bis zum Jahr 2005 weitergeführt. Lassen Sie mich auch einige Anmerkungen zur Jugendarbeitslosigkeit machen. Das ist eines der Themen, die Sie hier aufgegriffen haben.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Steiger (SPD))

Ja, das Programm wird bis zum Jahr 2005 gestreckt. Das ist gar keine Frage. Lassen Sie mich die Jugendarbeitslosigkeit ansprechen. Wir haben zusammen mit Baden-Württemberg die niedrigste Quote von jugendlichen Arbeitslosen mit 5,9%. Im Vergleich: Im Bund und in den westlichen Bundesländern liegt der Durchschnitt bei 7,4%.

(Wahnschaffe (SPD): Aber sie steigt auf 23%! – Gegenruf des Abgeordneten Kobler (CSU): Aber 60% ist höher!)

Nun zur Situation bei den Ausbildungsstellen: Am 01. 09. 2002 kamen 100 Bewerber ohne Ausbildung auf 220 Ausbildungsplätze. Gleichwohl haben Sie ein Problem angesprochen, das uns intensiv beschäftigt. Ich denke dabei an die auszubildenden Jugendlichen in Oberfranken oder in der Oberpfalz, beispielsweise im Arbeitsamtsbezirk Weiden. Es ist für uns ganz wichtig, dass wir Maßnahmen für Jugendliche aus den Praxisklassen auf den Weg gebracht haben. Ich denke an das Förderprogramm mit 2500,00 e. Die benachteiligten Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, haben im Rahmen dieses Programms eine Ausbildungsmöglichkeit. Wir schaffen den finanziellen Anreiz hierfür. Gleichwohl möchte ich erwähnen, dass wir 27 Ausbildungsakquisiteure eingesetzt haben, um gerade für diese Jugendlichen Ausbildungsstellen zu akquirieren.

Wir wollen verstärkt versuchen, für diese Jugendlichen Ausbildungsstellen zu bekommen. Dabei wissen wir, dass vor allem die Grenzregionen unter den Zuwanderern aus den neuen Bundesländern leiden. Jährlich drängen ca. 15000 Jugendliche aus den neuen Bundesländern nach Oberfranken und in die Oberpfalz, um einen Ausbildungsplatz zu finden. Das schafft gerade den sozial benachteiligten Jugendlichen Schwierigkeiten. Wir bemühen uns, in diesen Grenzregionen mit spezifischen Förderprogrammen gegenzusteuern. Wir tun das höchst erfolgreich.

Wir haben Anreize geschaffen, damit die Jugendlichen, die in Oberfranken keine Ausbildungsstelle bekommen, die Möglichkeit in Anspruch nehmen, dort eine Ausbil

dungsstelle anzutreten, wo es sie gibt. Das kommt aber aus dem Beschäftigungspakt, Frau Steiger, das haben die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber gemeinsam formuliert. Diese Förderung wurde auf der Basis des Beschäftigungspaktes geschaffen. Die Tarifpartner haben das gemeinsam beschlossen.

Auch zu den Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds möchte ich einiges anmerken. Seit 1994 wurde vom Sozialministerium keines der beantragten ESF-Projekte wegen fehlender Kofinanzierungsmittel abgelehnt. Auch das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Sie haben Anträge zur Förderung der Selbsthilfegruppen gestellt. Aus Ihrer Sicht ist das sicher ein Problem. Ich halte es aber für wichtig, dass sich die Förderung direkt an die betroffenen Menschen wendet. Das ist nach meiner Auffassung sachgerechter. Die Förderung richtet sich an die 11000 Gruppen vor Ort und nicht an die 17 überregionalen Selbsthilfekontaktstellen.

Zu den Arbeitsrichtern. Ich hoffe, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass im Doppelhaushalt 2003/2004 grundsätzlich keine neuen Stellen genehmigt wurden. Durch Umsetzung und Umwandlung haben wir es aber geschafft, bei den Arbeitsgerichten vier zusätzliche Stellen einzurichten. Bei der Sozialgerichtsbarkeit sind analog weitere sechs Stellen geschaffen worden. Das alles geschah durch Umsetzung und Umwandlung in unserem eigenen Geschäftsbereich.

(Frau Steiger (SPD): Bei 46 Stellen, die fehlen!)

Nun möchte ich noch auf den Beitrag von Frau Kollegin Schopper zu sprechen kommen. Was die Gesundheit anbelangt, so sind wir einer Meinung. Wir müssen verstärkt auf Prävention setzen, das ist überhaupt keine Frage. Prävention wurde lange Jahre vernachlässigt. Wir brauchen auch mehr Transparenz. Was Transparenz anbelangt, so muss ich feststellen, dass die Bundesgesundheitsministerin und die Bundesregierung derzeit ununterbrochen immer mehr Bürokratie aufbauen. Ich denke beispielsweise an den Risikostrukturausgleich oder an die diagnosebezogenen Fallpauschalen.

Gehen Sie doch raus in die Krankenhäuser, in die Arztpraxen. Reden Sie mit den Leuten, die dort Verantwortung tragen. Reden Sie mit denjenigen, die in der Pflege arbeiten. In den letzten Jahren wurde im Gesundheitswesen eine ungeheure Bürokratie aufgebaut. Diese Bürokratie dient der Transparenz nicht. Das ist das Problem. Wir wollen in Bayern Bürokratie abbauen. Deshalb fördern wir Modellprojekte. So kann man vor Ort tatsächlich Bürokratie abbauen. Gerade in der Pflege arbeiten sozial engagierte Menschen, die sagen: „Ich habe keinen Verwaltungsberuf erlernt. Ich wollte meine Arbeitszeit der Pflege älterer Menschen widmen. Ich will nicht 30% meiner Arbeitszeit für Bürokratie und Verwaltung aufbringen.“ Das ist es, was wir hier sehen: Ein ungeheurer Bürokratieaufwand. Deshalb ist es wichtig, verstärkt an einer größeren Transparenz zu arbeiten.

Wenn ich mir nur einmal ansehe, was Ulla Schmidt im Hinblick auf die Zahntechniker gemacht hat. Der Finanzminister will 16% Mehrwertsteuer von den Zahntechnikern. Das ist der volle Mehrwertsteuersatz. Die gesetz

lich Krankenversicherten werden so mit 430 Millionen e belastet. Auf der anderen Seite heißt es, die Zahntechniker sollen 5% Preisabschlag bekommen. Damit müssen die Zahntechniker 100 Millionen e draufzahlen.

Im Grunde ist das völlig planwirtschaftlich gedacht. Es ist klar, dass die Betroffenen sagen: Das verstehe ich überhaupt nicht, wir haben seit drei Jahren keine Preisaufschläge bekommen. – Daran sehen Sie, was für Verschiebebahnhöfe es hier gibt.

Ganz genauso ist das übrigens in der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung. Ich erinnere an die Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe und an die gesetzlichen Krankenversicherungen. Daran merken Sie, was für Verschiebebahnhöfe es gibt. Von Transparenz ist da überhaupt keine Spur, übrigens auch nicht von Generationengerechtigkeit oder von Nachhaltigkeit. Ich denke wirklich manchmal, wir verfrühstücken zurzeit die Zukunft unserer Kinder und die Bundesregierung geht hier mit gewaltigen Schritten in die falsche Richtung.

Lassen Sie mich auch noch etwas zur Pflege sagen. Sie wissen, dass mir die Pflege ganz besonders am Herzen liegt, gerade auch die Pflegequalität und das Pflegequalitätssicherungsgesetz. Dieses Gesetz tritt aber leider Gottes erst am 1. Januar 2004 in Kraft. Ich bemühe mich zurzeit gerade mit den Trägern, hier mehr Transparenz bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität zu erreichen. Das halte ich für unverzichtbar. Ich werde auch weiterhin darauf drängen. Deshalb trete ich auch für nicht angemeldete Heimkontrollen ein.

Die Verlagerung der Heimaufsicht auf die Landkreise und die kreisfreien Städte ist durchaus unterschiedlich zu sehen. Dort sehe ich durchaus die Kritik. Auf der anderen Seite habe ich aber bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten eine ganz andere soziale Kontrolle, weil die Menschen viel näher dran sind und weil sie sich eher in ihrem Landkreis und in ihrer kreisfreien Stadt an die Heimaufsicht wenden als an die jeweiligen Regierungen.

Und eines möchte ich schon sagen: Die Heimaufsicht ist durch die Verlagerung auf die Landkreise und die kreisfreien Städte personell stark nachgebessert worden. Dabei sind auch in der Kontrolle durchaus Verbesserungen auf den Weg gebracht worden.

Was das Ausbildungsgesetz in der Pflege angeht, so wissen Sie, dass ich hin und wieder Dinge auch kritisch hinterfrage. Das, was die Bundesregierung als Ausbildungsgesetz auf den Tisch gelegt hat, hat nicht die Qualität, die wir brauchen. Wenn man so etwas macht, sollte man einen Schritt weitergehen und wenigstens eine integrierte Ausbildung einführen. Das wäre für mich das Allerwichtigste, um hier einen Schritt weiterzukommen.

Wenn Sie heute mit Vertretern unserer Pflegeschulen sprechen, merken Sie, dass die alle natürlich eine wahnsinnige Angst davor haben, dass gerade diejenigen, die nach der Familienphase noch einmal die Pflegeausbildung durchlaufen, wegbrechen; denn eine fünf Jahre dauernde Teilzeitausbildung werden die Frauen nach

der Familienphase nicht in Anspruch nehmen. Diese Zeit ist einfach zu lang. Es handelt sich dabei aber um ganz spezifisch gefestigte Persönlichkeiten, die in die Pflege gehen, die übrigens auch eine wesentlich längere Verweildauer in ihrem Beruf haben. Deswegen meine ich: Der Bund sollte ein Pflegeausbildungsgesetz auf den Weg bringen, das in die Zukunft gerichtet ist. Wie ich schon sage, wäre der erste Schritt dazu die integrierte Ausbildung. Grundsätzlich wäre ich auch für die generalistische Ausbildung. Dann hätten wir eine Ausbildung mit einem hohen Ausbildungsstandard, mit dem wir uns in Deutschland sehen lassen könnten.

(Zuruf des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD))

Denken Sie an die Zukunft und denken Sie daran, wie jeder Einzelne von uns im Alter gepflegt werden möchte. Das sollten Sie zum Maßstab Ihres Handelns machen.

Ein Wort zu Gender Mainstreaming: Mir persönlich liegt das sehr am Herzen. Wenn ich aber an die Arbeits- und Sozialministerkonferenz denke, muss ich sagen, dass viele Leute im Lande nicht nur die von der Christlich-Sozialen Union, sondern auch die Herren der SPD, aber auch der GRÜNEN, übrigens auch die Leute draußen, schon mit dem Begriff „Gender Mainstreaming“ Probleme haben. Das sollte man ehrlicherweise auch einmal zugeben. Wir müssen uns gemeinsam bemühen, dieses Prinzip letztlich zum Handlungsprinzip zu machen, und gemeinsam dafür einstehen.

In einem gebe ich Ihnen Recht: Wir Frauen sollten dabei hin und wieder auch etwas offensiver auftreten. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass wir dies gerade auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir Frauen in allen Ausbildungsbereichen, übrigens auch in der beruflichen Bildung, immer ein Stück besser abschneiden als die Männer, dann auch entsprechend darstellen müssen. Übrigens handelt hier auch die Bayerische Staatsregierung vorbildlich, denn wir setzen das Prinzip Gender Mainstreaming auch in unserer Geschäftsordnung um.

Nun zum Stichwort „Rabenmütter“: Damit ist wiederum nur ein Aspekt abgehandelt, Frau Kollegin Schopper. Wir haben nämlich auf der anderen Seite auch zu verzeichnen, dass diejenigen Frauen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, als minderwertiger Teil in unserer Gesellschaft angesehen werden. Sprechen Sie einmal mit diesen Frauen. Sie werden immer wieder mit der Frage konfrontiert: „Was, du arbeitest gar nicht?“ Mir ist es selber so gegangen: „Was, Sie sind Umweltstaatssekretärin geworden, obwohl Sie nie in Ihrem Leben richtig gearbeitet haben?“ Ich habe aber sechs Kinder erzogen. An einer solchen Fragestellung lässt sich die Situation ablesen. Das hat sich in den letzten 10, 20 Jahren keineswegs gebessert. Im Gegenteil, das Sozialprestige der Frauen, die sich für die Familie und die Erziehung zu Hause entschieden haben, ist eher noch niedriger geworden. Deswegen sollten wir nicht nur von den „Rabenmüttern“, sondern auch von der gesellschaftlichen Anerkennung und Aufwertung derjenigen reden, die sich für zu Hause und für die Familienbetreuung zu Hause entschieden haben.

(Beifall bei der CSU)

Genau das wollten wir auch mit unserem Familiengeld erreichen. Das halte ich für sehr wichtig. Das verstehe ich unter Wahlfreiheit. Diese Wahlfreiheit muss ich ernst nehmen und darf nicht nur eine Seite spezifisch fördern, wie das der Bund und Rot-Grün tun.

(Zuruf des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD))

Wir müssen hier tatsächlich den unterschiedlichen Lebensmodellen unserer Frauen gerecht werden und dürfen nicht sagen, dass die Frau das eine oder das andere zu tun oder zu lassen hat. Das lassen sich Männer nicht gefallen und wir Frauen sollten es uns auch nicht gefallen lassen.

Was die Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen angeht, so wissen Sie ganz genau, dass in Bayern seit 1972 unsere Kindergärten Bildungseinrichtungen sind. Das ist auch in der Vierten Durchführungsverordnung fortgeschrieben worden.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Werner-Muggendor- fer (SPD))

Das wird von mir auch mit dem Bildungs- und Erziehungsplan weiter fortgeführt. Das kam in meiner Rede durchaus vor, aber man kann in einer Haushaltsrede, die 30 Minuten dauern soll, nicht alles ausführlich behandeln. Auch das möchte ich ganz klar dazu sagen. Aber Sie wissen, dass mir der Bildungs- und Erziehungsplan ganz besonders am Herzen liegt. Er fängt wirklich bei jeder Altersstufe des Kindes an. Die Kinder müssen ganz gezielt gefördert werden.

Gleichwohl möchte ich aber auch die Eltern nicht aus ihrer Erziehungsverantwortung entlassen. Auch das sage ich ganz klar. Ungeachtet dessen möchte ich den Bildungs- und Erziehungsplan im Kindergarten und übrigens auch in der Krippe verpflichtend einführen. Die Kinder müssen dabei analog ihrer Entwicklung in der Sprachkompetenz, in der musischen Erziehung, in der Bewegungserziehung und auch im mathematischen und naturwissenschaftlichen Verständnis gefördert werden. Das halte ich für sehr wichtig.

Zu unseren Bemühungen gehört auch die Verzahnung zwischen dem letzten Kindergartenjahr und dem ersten Schuljahr. Hierbei arbeiten Kultus- und Sozialministerium ganz eng zusammen, um den Bildungs- und Erziehungsplan stärker auf das Curriculum der 1. Klasse der Grundschule abzustellen. Großen Wert legen wir dabei natürlich auch auf die Ausbildung der Erzieher, aber das läuft in Bayern bereits.

Herr Kollege Schultz, nochmals: Wir hatten das schon einmal im Landtag und vielleicht würden Sie es doch zur Kenntnis nehmen, dass das Netzwerk Mütterzentrum mit 20000 Euro im Jahr gefördert wird. Die entsprechende Zusage habe ich bereits gegeben. Ich habe das Ihnen schon einmal gesagt, aber da gibt es offensichtlich Schwierigkeiten in der Aufnahmefähigkeit.

Was die Betreuung der Kinder bis zu drei Jahren angeht, ist es schlicht und einfach eine Tatsache, dass wir in Bayern dort bei 3,5% liegen. Dabei sind die Tagespflege und die Kinderkrippen eingerechnet, jedoch nicht die Spielgruppen, wie immer wieder behauptet wird.

Bei den Sechs- bis Zehnjährigen haben wir eine Betreuungsquote von 13%. Da können wir uns ganz gut mit anderen Bundesländern messen. In Nordrhein-Westfalen hat man eine Betreuungsquote von 2,3% bei den Null- bis Dreijährigen und von 2,6% bei den Sechs- bis Zehnjährigen.

In Rheinland-Pfalz kommen Sie bei den unter Dreijährigen auf 1,40%.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Werner-Muggendor- fer (SPD))

Da ist alles mit dabei. Bei den Schulkindern kommen Sie auf 10%. Ich bin der festen Überzeugung: Wir haben in Bayern gerade als Flächenland im Vergleich mit den anderen Ländern eine sehr hohe Betreuungsquote bezüglich der unter Dreijährigen. Sie sollten endlich einmal die echten, die ehrlichen Zahlen zur Kenntnis nehmen.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Die haben Sie selber geliefert!)

Sie haben Fürth angesprochen. Ich kann Ihnen nur raten: Gehen Sie doch einmal in die Landeshauptstadt München und schauen Sie sich dort die Kindergartenplätze an.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Genau 14% Krippenplätze!)

Ich bin diejenige Ministerin, die sich, wenn Mütter bei mir anrufen oder an mich schreiben, mit dem jeweiligen Bürgermeister vor Ort in Verbindung setzt. Ich sage dazu nur: Die meisten Briefe bekomme ich aus der Landeshauptstadt München, in denen vermehrt nach Betreuungsplätzen im Kindergarten nachgefragt wird. Dort haben wir tatsächlich noch gewaltige Defizite.

Insgesamt beträgt die Kindergartenquote bei den Dreibis Sechsjährigen 95%. Auch das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege Schultz. Das sind drei Jahre Kindergarten. Im letzten Kindergartenjahr gehen 98% aller bayerischen Kinder in den Kindergarten.

Ich möchte Ihnen auch noch etwas zum Landeserziehungsgeld sagen. Wir sind gerne bereit, Ihnen die Steigerungsraten seit 1996 zuzuschicken. Ich weiß nicht, wie Sie auf die 35% kommen. In der Presse habe ich 18% gelesen. Beide Zahlen stimmen nicht. Bei der Inanspruchnahme des Bundes- und Landeserziehungsgeldes betragen die letzten Zahlen für das Jahr 1999 nach Regierungsbezirken: Oberfranken 63%, Schwaben 57%, Niederbayern 60%, Oberbayern 41%, Mittelfranken 53%, Oberpfalz 63%, Unterfranken 57%. Im Durchschnitt kommen wir über gut 50% Landeserziehungsgeldbezieher. Auch das möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen. Sie sollten diese Zahlen wirklich einmal zur

Kenntnis nehmen und nicht ununterbrochen mit falschen Zahlen operieren.

Interessant ist übrigens auch, dass eine Korrelation, ein Zusammenhang mit den Krippenplätzen besteht. In Oberbayern haben wir zum Beispiel den größten Bedarf an Krippenplätzen, aber nur 41% der Landeserziehungsgeldempfänger. Dies ist auch ganz interessant.