Nun sind hier auch einige andere Punkte angesprochen wor den; auch auf sie möchte ich gern noch eingehen.
Herr Kollege Stickelberger hat ja schon in der ersten Lesung bemängelt, was wir angeblich alles nicht tun. Das ist nicht
richtig, Herr Stickelberger. Vieles von dem, was Sie angespro chen haben, haben wir bereits auf den Weg gebracht. Wir sor gen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres öffentlichen Dienstes Anerkennung und Wertschätzung vom Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erfahren, und wir verbessern deren Arbeitsbedingungen, wo immer möglich, konsequent und Schritt für Schritt.
Das gilt z. B. für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im merhin ist unsere Finanzverwaltung mit dem „audit berufund familie“ zertifiziert, und es gibt eine Reihe von Maßnahmen innerhalb der Finanzverwaltung, die genau dazu dienen und die ich hier einmal nennen möchte.
Das ist schon der Fall, Herr Stickelberger. Neben Modellen für Teilzeit und unterhälftige Teilzeit besteht auch die Mög lichkeit zur kurzfristigen dienstlichen Aufgabenerledigung von zu Hause. Es stehen spezielle Laptops zur Verfügung, die in einem solchen Fall mitgenommen werden können. Auch bauen wir konsequent die Telearbeit aus. Außerdem ermögli chen wir Führen in Teilzeit, und auch Jobsharing in Führungs funktionen ist heute schon möglich.
Sie hatten beim letzten Mal gesagt, vielleicht sollten wir uns mit dem Gedanken anfreunden, Führungspositionen auch ge splittet zu vergeben. Mit diesem Gedanken müssen wir uns nicht anfreunden; denn diese Maßnahme haben wir längst um gesetzt.
Nicht zuletzt unterstützen wir unsere Beschäftigten natürlich auch bei der Suche nach passenden Betreuungseinrichtungen für die Kleinsten, und selbstverständlich wenden wir das Chan cengleichheitsgesetz an. Ich will jetzt keine Geschichten aus der letzten Legislaturperiode aufwärmen,
in der es erst gegen Ende möglich war, das Chancengleich heitsgesetz gemeinsam mit der SPD auf den Weg zu bringen.
Da täuschen Sie sich, liebe Kollegin Wölfle. – Aber lassen wir das. Es ist beschlossen, es gilt, und mit einer ganzen Rei he von Maßnahmen treiben wir dessen Ziel voran. Wir betrei ben gezielte Personalentwicklung für Frauen, wir begleiten, Herr Kollege Stickelberger, unsere Beurteilungsrunden mit einem Monitoring zur gendergerechten Beurteilung. Uns ist durchaus bewusst, dass Telearbeit, Teilzeitarbeit usw. unter Umständen zu einer Benachteiligung bei Beurteilungen füh ren können. Das haben wir abgestellt. Es wird sehr genau be obachtet, damit diese Benachteiligung keinesfalls eintritt.
Wir sprechen mittlerweile Beförderungen von Beschäftigten innerhalb der Elternzeit aus. Auch das ist neu. Erst vor zwei
Monaten konnte ich einer Mitarbeiterin des Finanzministeri ums in Elternzeit zu ihrer Beförderung gratulieren.
In der Steuerverwaltung beträgt die Frauenquote bei den Ein stellungszahlen über alle drei Laufbahngruppen über 50 %, und auch der Anteil der Vorsteherinnen wächst stetig. Wir ha ben den Anteil der Abteilungsleiterinnen und Referatsleiterin nen in Ministerium, Statistischem Landesamt und Landesamt für Besoldung und Versorgung kontinuierlich erhöht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns sind also Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengleichheit und gute Aufstiegs chancen für Frauen sehr wichtige Anliegen. Wir packen das mutig an und hoffen, dass wir damit Schritt für Schritt sehr erfolgreich werden.
Es gibt einen weiteren Punkt, der gerade auch von Herrn Kol legen Brauer angesprochen wurde. Herr Brauer, Sie haben über die abgesenkte Eingangsbesoldung gesprochen. Es ist richtig, dass es dazu ein Gerichtsurteil gibt. Aber richtig ist auch, dass wir die Absenkung zurückgenommen haben, be vor es dieses Gerichtsurteil gegeben hat. Das heißt, wir haben nicht erst reagiert, als wir es tun mussten, sondern wir haben bereits vorher, zum 1. Januar 2018, die Absenkung der Ein gangsbesoldung vollständig rückgängig gemacht – auch des halb, weil wir, das Land, ein attraktiver Arbeitgeber sein wol len und weil wir viele qualifizierte und engagierte Nachwuchs kräfte brauchen.
Das, meine Damen und Herren, ist auch der Grund, warum im Entwurf für den Staatshaushalt 2020/2021 enthalten sein wird, dass wir bei den unteren Besoldungsgruppen etwas tun. Wir werden im mittleren Dienst die Anhebung der Besoldung von A 5 auf A 6 bzw. von A 6 auf A 7 vornehmen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal, um deutlich zu machen: Es ist gut, im Land Baden-Württemberg in den öffentlichen Dienst einzutreten. Ich hoffe, dass dieser Vorschlag dann auch von allen Fraktionen hier im Haus unterstützt wird, sowohl, was den Haushalt selbst betrifft, als auch, was die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes betrifft, die dann im nächsten Jahr hier im Landtag ansteht.
Also, meine Damen und Herren, ich bitte Sie darum, dem vor liegenden Gesetzentwurf heute zuzustimmen, und ich denke, dass dieses Signal für die Beschäftigten in Baden-Württem berg wichtig ist.
Meine Damen und Her ren, ich darf fragen, ob weitere Wortmeldungen vorliegen. – Da dies nicht der Fall ist, kommen wir jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6493. Abstimmungsgrundlage ist die Beschluss empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 16/6956.
mit den §§ 1 bis 11. Ich schlage Ihnen vor, dass wir über Ar tikel 1 insgesamt abstimmen. – Damit sind Sie einverstanden.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 ein stimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.