Vielen Dank, Frau Präsi dentin. – Frau Staatssekretärin, Sie haben den Wert der Dop pik – im Gegensatz zu Herrn Kollegen Wald – in seiner Be deutung für den Landeshaushalt und die künftige Entwick lung der Finanzen doch deutlich relativiert.
Meine Frage – die Kommunen sind ja jetzt definitiv gezwun gen, bis zum 1. Januar 2020 die Doppik für alle Gemeinden einzuführen –: Warum gewähren Sie den Kommunen keine
weitere Fristverlängerung, wenn Sie den Wert der Doppik so niedrig ansetzen wie jetzt in Ihrer Rede? Warum sind Sie bei den Gemeinden so streng, und warum messen Sie hier mit zweierlei Maß?
Herr Abg. Stickelberger, Sie haben mich vielleicht falsch verstanden. Ich habe die Dop pik nicht gering geschätzt, sondern darauf hingewiesen, dass sie durchaus ein gutes System ist, das gute Informationen be reitstellt. Dies wurde von den Expertinnen und Experten eben so gesehen. Ich habe betont, dass wir bereits zahlreiche dop pische Elemente verankert haben und deshalb das Land mit dem System so, wie wir es jetzt haben, sehr gut aufgestellt ist.
Was den Vergleich mit den Kommunen betrifft: Wie war das? Man sollte keine Kokosnüsse mit Mangos oder keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Kommunen haben einfach von ihrer Aufgabenstellung her eine andere Situation. Man hat da mals bei den Kommunen schon viel früher begonnen. Ich war von 1999 bis 2006 Gemeinderätin, und schon damals wurde die Einführung der Doppik in meiner Gemeinde vorbereitet.
Ich glaube, der Vergleich hinkt an dieser Stelle. Ich habe aus geführt, was zum Landeshaushalt, zu unserer Haushaltsord nung zu sagen ist, und denke, das kann man so stehen lassen und muss es nicht mit den Kommunen vergleichen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6080. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen in der Beschlussemp fehlung Drucksache 16/6955, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Ge setzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Vielen Dank. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/6080 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mehr heitlich abgelehnt. Vielen Dank.
(Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs bank – Einige Abgeordnete begeben sich zu Abg. Be ate Böhlen GRÜNE, um ihr zu gratulieren.)
Meine Damen und Herren, warten Sie bitte kurz. Wir sind noch nicht in der Phase, in der man gratuliert. – Aber gut.
(Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Frau Präsiden tin, da müssen Sie durchgreifen! – Abg. Beate Böh len GRÜNE nimmt Glückwünsche entgegen.)
Auf Frau Abg. Beate Böhlen entfielen 84 Stimmen; mit Nein haben 47 Abgeordnete gestimmt; vier Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ungültig war kein Stimmzettel.
Damit hat der Landtag Frau Abg. Beate Böhlen mit der Mehr heit seiner Mitglieder zur neuen Bürgerbeauftragten des Lan des Baden-Württemberg gewählt.
(Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs bank – Abg. Beate Böhlen GRÜNE nimmt Glück wünsche entgegen.)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die weiteren Glück wünsche nachher auszusprechen. Wir setzen die Sitzung fort. Wir danken Frau Abg. Böhlen, dass sie die Wahl angenom men hat.
Sehr geehrte Frau Abg. Böhlen, der Landtag hat Sie nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg zur Bür gerbeauftragten gewählt, und Sie haben die Wahl angenom men.
Nach § 10 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Bürgerbe auftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes BadenWürttemberg erfolgt die Bestellung der Bürgerbeauftragten mit der Aushändigung der entsprechenden Urkunde durch die Präsidentin des Landes, des Landtags.
(Heiterkeit – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: „Des Landes“! Auch nicht schlecht! – Abg. Dr. Hans-Ul rich Rülke FDP/DVP: Ein freudscher Versprecher!)
Ich bestelle Frau Abgeordnete Beate Böhlen mit Wirkung vom 1. November 2019 für die Dauer von acht Jahren zur Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.
Frau Beate Böhlen, Sie geloben Treue gegenüber dem Grund gesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Sie geloben, die Gesetze zu wahren, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Ihre Amtspflichten als Bürgerbeauftragte des Landes Ba den-Württemberg gewissenhaft zu erfüllen.
Im Namen des Hohen Hauses gratuliere ich Ihnen, sehr geehrte, liebe Frau Böhlen, sehr herzlich zur Wahl zur Bürgerbeauftragten des Landes BadenWürttemberg, wünsche Ihnen alles Gute und eine glückliche Hand bei der Ausübung Ihres Amtes. Herzlichen Glückwunsch noch einmal. Alles Gute!
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versor gungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW 2019/2020/2021) – Drucksache 16/6493