Wer stimmt Nummer 29 Buchstabe b zu? – Danke. Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Nummer 29 Buchstabe b ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehr heitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Ba den-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke sehr.
Wir haben noch über zwei Entschließungsanträge der Frakti on der FDP/DVP abzustimmen. Ich bitte dafür nochmals um Aufmerksamkeit. Wer stimmt dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/6588-4, zu? – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Ent schließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich stelle noch den Entschließungsantrag Drucksache 16/6588-5 zur Abstimmung. Wer hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 16/6373
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon bei der ersten Lesung habe ich es dargelegt: Die Schulen in freier Trä gerschaft sind wichtig und wertvoll. Sie sind ein Impulsträger für pädagogische Innovationen. Sie sorgen für mehr Plurali tät und Vielfalt in unserem Bildungswesen. Sie erfüllen einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Bildungsauftrags, und sie sind eine zentrale Bereicherung der Schullandschaft in Ba den-Württemberg.
Mit ihren besonderen Profilen können sie auf die wachsende Heterogenität bei Schülerinnen und Schülern reagieren und passgenau Lücken des öffentlichen Schulsystems ausfüllen.
Deshalb ist es für uns richtig und wichtig, dass der Kostende ckungsgrad von 80 % realisiert wurde und jetzt wieder ange passt wird, und zwar alle zwei Jahre.
Auch das Sonderungsverbot, das in Artikel 7 des Grundgeset zes festgeschrieben ist, ist für uns und unsere Bildungspolitik zentral. Durch die 2017 neu geschaffene Ausgleichsregelung für nicht erhobenes Schulgeld stellen wir sicher, dass der Zu gang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Schülerinnen und Schüler ohne soziale Auslese gewährleistet ist.
Deshalb lehnen wir auch Ihren heutigen Entschließungsan trag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, ab. Denn Sie möchten Ganztagsangebote an Schulen in freier Trä gerschaft mithilfe einer Wiedereinführung von Schulgeld fi nanzieren; Sie haben es noch nicht einmal mitbekommen.
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle den Vertreterin nen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es bleibt natürlich auch in der Zukunft noch einiges zu tun, wie unser Gespräch gestern gezeigt hat.
Wir haben auch dafür gesorgt, dass der Ausgleichsanspruch jetzt auch inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern ge währt wird. Sie unterliegen jetzt der Spitzabrechnung und nicht mehr der Kopfsatzbezuschussung. Es ist für uns richtig, dass die Erhöhungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 reali siert werden und Absenkungen erst zum kommenden Schul jahr wirksam werden. Das entspricht der Verhältnismäßigkeit und der Berechenbarkeit, für die wir stehen; denn gegenseiti ges Vertrauen ist wertvoll.
Des Weiteren wird die Finanzierung der internationalen Schu len endlich auf eine verlässliche, transparente und rechtssi chere Basis gestellt. Auch die Zuschusspraxis für private Son derberufsschulen und private Sonderberufsfachschulen wird geregelt. Wir begrüßen diese langfristige Planungssicherheit für diese besonderen Schulen und ihre oft einmaligen Ange bote. Wir stehen für Transparenz, Berechenbarkeit und Ver lässlichkeit.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass an den Schulen in frei er Trägerschaft engagierte Arbeit geleistet wird. Das verdient höchste Anerkennung. Ein herzliches Dankeschön daher auch allen engagierten Schulträgern, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Vorbemerkung: Die Novellierung des Privatschulgesetzes 2017 ist ein wichtiger Meilenstein in der Bildungspolitik. Wir haben in der Ersten Beratung und im Ausschuss die wesentlichen Inhalte ausführ lich besprochen.
Zu den Fakten. Erstens: Die Kopfsatzzuschüsse wurden ein heitlich auf 80 % nach dem Bruttokostenmodell angehoben. Das heißt, der Kostendeckungsgrad von 80 % wurde erstmals gesetzlich verankert.
Zweitens: Im Zweijahresrhythmus wiederkehrende Landtags berichte gewährleisten auch zukünftig eine zeitgerechte An passung der Kopfsatzzuschüsse.
Drittens: Die Förderung der internationalen Schulen wird in das Privatschulgesetz aufgenommen. Ihr Status als Ergän zungsschule wird beibehalten.
Fazit: Wir sind ein verlässlicher Partner der Schulen in freier Trägerschaft. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird auch Verlässlichkeit für die Zukunft geschaffen.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag der FDP/DVP: Wir lehnen ihn ab. Begründung: Ganztagsangebote sind eine Frei willigkeitsleistung und keine Pflichtaufgabe.
(Der Redner verlässt das Redepult. – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD zur CDU: Ihr müsst klatschen! – Abg. Anton Baron AfD zur CDU: Liebe Leute, klatschen! – Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Es sind keine Fra gen offen!)
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wie immer! – Abg. Thomas Blenke CDU: Er war so schnell fertig! Da waren wir noch nicht im Applausmodus! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Es gab halt nichts zu klatschen! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD zur CDU: Urlaubsreif!)
Danke, Frau Präsidentin, für die Worterteilung. – Sehr geehrte Damen und Herren Kolle gen Abgeordnete! Die AfD-Fraktion hat die privaten Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft immer befürwortet und wird das auch weiter tun. Wir begrüßen die Vielfältigkeit der Schulen, aber wir sehen auch die Gefahren dieser Entwick lung.