(Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos] wird das Mikrofon abgeschaltet. – Abg. Dr. Wolfgang Gede on [fraktionslos]: Ich möchte noch einen Satz sagen! – Abg. Stefan Räpple AfD: Dann machen Sie es aber auch bei den anderen aus!)
(Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos]: Das ist eine sehr parteiische Führung, muss ich sagen, Frau Präsidentin!)
Meine Damen und Herren, es gibt jetzt noch Redezeiten für die FDP/DVP und die CDU. Werden die noch in Anspruch ge nommen?
Aktuelle Debatte – Die Grundsteuerreform kommt: Mehr Gerechtigkeit für die Steuerzahler, mehr Freiheit für die Länder – beantragt von der Fraktion der CDU
Das Präsidium hat auch hierfür eine Redezeit von insgesamt 50 Minuten für die Fraktionen festgelegt, pro Fraktion zehn Minuten. Die Redezeit der Regierung kommt hinzu. Ich bitte die Redner der Landesregierung, diesen Redezeitrahmen auch entsprechend einzuhalten.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade die vorausgehende Debatte hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir demokrati schen Parteien zusammenstehen, diese Demokratie schützen und vor allem kompromissfähig sind, um die Probleme in die sem Land zu lösen. Auch darum geht es bei dieser Debatte, die alle Menschen betrifft und bewegt, nämlich die Debatte über die Grundsteuerreform.
Nach intensiver Debatte ist endlich eine Einigung auf eine Re form der Grundsteuer gelungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine gute Nachricht. Sie zeigt, dass wir in Deutschland Probleme lösen und auch noch die Kraft zu Re formen haben. Es ist aber auch eine gute Nachricht für unse re Kommunen, deren finanzielle Basis wir sichern. Vor allem ist es eine gute Nachricht für einen lebendigen und vor allem praktizierten Föderalismus. Das ist gerade für uns Landespar lamentarier wichtig und entscheidend.
Wir sehen in Deutschland beim Föderalismus seit Jahren ei ne schleichende Machtverlagerung von den Ländern hin zum Bund.
In der Debatte zum Digitalpakt haben die Regierung und der Ministerpräsident, aber auch wir zu Recht vor einer schritt weisen Zentralisierung und vor der Aushöhlung der Eigen staatlichkeit der Länder gewarnt.
So der Ministerpräsident am 28. November vergangenen Jah res. Mit der Einigung im Berliner Koalitionsausschuss zur Grundsteuerreform stoppen wir diesen Trend nicht nur, nein, wir drehen ihn sogar um. Das begrüßen wir ausdrücklich; denn zum ersten Mal seit Langem bekommen die Länder end lich wieder neue eigene Spielräume. Das heißt, die Einbahn straße der Zentralisierung wird aufgehoben. Die Länder dür fen in Zukunft ein eigenes Grundsteuerrecht formulieren, sie können eigene Regelungen treffen,
die sie für sachgerecht, für praktikabel und für angemessen halten. Erstmals bekäme ein Steuergesetz eine deutliche Län deröffnungsklausel.
Dieser Kompromiss, wenn er umgesetzt wird, ist damit ein echter Gewinn für die föderale Freiheit. Er ist aber auch ganz besonders ein Gewinn für uns als Landesparlamentarier.
Denn immerhin werden wir es sein, die als Landesgesetzge ber über ein neues Grundsteuergesetz entscheiden können. Ich werbe dafür: Lasst uns davon Gebrauch machen! So viel Selbstbewusstsein und so viel eigenen Gestaltungswillen dür fen und sollten wir vor allem als Baden-Württemberger ha ben.
Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer, sie kommt den Städten und Gemeinden zugute. Die Kommunen sind nach unserer Verfassung – staatsrechtlich – Teil der Länder. Des halb ist es nur folgerichtig, dass auch die Länder die Regeln für die Grundsteuer in eigener Zuständigkeit gestalten dürfen.
Jetzt gibt es natürlich sofort wieder Reflexe. So hat z. B., Herr Stickelberger, Ihr Kollege Hofelich – er ist gerade nicht da – davon gesprochen, es drohe ein Flickenteppich.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Ist doch so! – Abg. Winfried Mack CDU: Um Gottes willen! – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU)
Ja, aber dass es bei der Grundsteuer Unterschiede gibt, ist doch schon immer Realität und seit Jahrzehnten akzeptiert. Denn entscheidend für die tatsächliche Höhe sind bisher und in Zukunft die kommunalen Hebesätze.
Ja, eben weil es bisher schon so war, sagt z. B. heute die FAZ unter der Überschrift „Die große Grundsteuer-Vielfalt“:
Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer. Deshalb, liebe Kol leginnen und Kollegen, lieber Kollege Stickelberger, kann ich Ihnen nur sagen: Ihr habt doch Anteil an dieser Einigung der Großen Koalition.
Natürlich gibt es zu bedenken: Das wertabhängige Modell be deutet für Mieter und Häuslebesitzer ein ganz erhebliches Ri
siko. Natürlich bringen steigende Werte gerade in den teuren Ballungsräumen zu jedem Wertfeststellungsstichtag auch stei gende Steuern, mit immer wieder neuen – auch – Ungerech tigkeiten. Deshalb will ich aber heute hier sagen: Wir wollen eine Grundsteuer, die Wohnen nicht immer noch teurer macht. Auch darum muss es im Endergebnis gehen.