Protocol of the Session on May 16, 2019

Es ist mir nicht bekannt, dass in diesem Bereich Änderungen vorgesehen sind. Vielmehr beabsichtigen wir, ge rade was die Instandhaltung und Neubeschaffung von Fahr zeugen angeht, das hohe Niveau des vergangenen Jahres auch im nächsten Jahr fortzusetzen. Das ist unsere Planung.

Es ist sehr schön, dass wir aufgrund der guten Steuereinnah men und aufgrund der Tatsache, dass die Feuerschutzsteuer zu 100 % den Wehren zugutekommt, unsere Kommunen und Landkreise bei den Fahrzeugen auch weiter gemeinsam auf diesem hohen Niveau unterstützen können.

Vielen Dank. – Kann ich damit die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 als erledigt be trachten? – Das ist der Fall. – Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. G a b i R o l l a n d S P D – B a u v o r h a b e n f ü r K i n d e r b e t r e u u n g s e i n r i c h t u n g e n a n U n i v e r s i t ä t e n

Frau Abgeordnete, Sie haben das Pult für sich.

Herzlichen Dank, Frau Präsiden tin. – Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Finanzierungsmodelle zum Bau von Kinderbetreu

ungseinrichtungen für Kinder von Studierenden an den Universitäten in Baden-Württemberg unter Beteiligung welcher Akteure sind der Landesregierung aus dieser Le gislatur bekannt?

b) Welche derartigen Bauvorhaben sind derzeit in Planung?

Vielen Dank.

Nun darf ich Frau Minis terin Bauer bitten, die Fragen zu beantworten.

Werte Frau Präsidentin! Ich beantworte die An frage wie folgt:

Das Studierendenwerk Bodensee hat eine bestehende Kinder tagesstätte saniert und gleichzeitig auf nunmehr insgesamt 60 Plätze erweitert. Die Sanierung bzw. Erweiterung erfolgte bei laufendem Betrieb. Diese Kita wurde im Sommer 2017 eröff net. Diesem Vorhaben lag folgendes Finanzierungsmodell zu grunde: Eigenmittel des Studierendenwerks 46 %, Investiti

onszuschuss der Stadt Konstanz 51 %, Mittel aus dem dritten Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzie rung, Laufzeit 2015 bis 2018, 3 %.

Das zweite Projekt ist das des Studierendenwerks Ulm. Es baute eine Kindertagesstätte, deren Fertigstellung im April 2017 erfolgte. Die Finanzierung dieses Projekts erfolgte aus schließlich mit Eigenmitteln des Studierendenwerks.

Zur zweiten Frage, die Sie gestellt haben, zu den Bauvorha ben, die derzeit in Planung sind, ist festzustellen: Es sind vier Bauvorhaben in Planung, die derzeit vom Wissenschaftsmi nisterium auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft werden. Das Studierendenwerk in Freiburg hat derzeit den Bau eines Wohnheims mit integrierter Kindertagesstätte in der Buggin ger Straße bei der Evangelischen Hochschule in Planung. Die Kindertagesstätte soll 30 Plätze umfassen.

Zum Zweiten: Das Studierendenwerk in Heidelberg hat be reits eine Bauanfrage bei der Stadt Heidelberg für den Neu bau einer Kindertagesstätte an der Uniklinik Heidelberg mit ca. 120 Plätzen eingereicht. Dieser soll die derzeitige Kita in Containerbauweise mit ca. 80 Plätzen ersetzen.

Das dritte Vorhaben ist das des Studierendenwerks Stuttgart. Es plant derzeit den Bau eines Wohnheims mit integrierter Kindertagesstätte auf dem MINT-Campus. Geplant ist die Ki ta mit 60 Plätzen. Die Kindertagesstätte soll nicht durch das Studierendenwerk selbst, sondern durch einen Dritten betrie ben werden.

Das vierte Projekt ist das des Studierendenwerks TübingenHohenheim. Dieses Studierendenwerk plant derzeit den Bau einer Kindertagesstätte mit drei Gruppen in Hohenheim.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist doch viel! Das lässt sich doch sehen, Frau Rolland!)

Danke schön, Frau Minis terin. – Eine Nachfrage von Frau Abg. Rolland.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Welche Kriterien liegen dem zugrunde, wenn z. B. das Stu dierendenwerk mit einem dritten Partner ein Bauvorhaben plant?

Frau Abgeordnete, ich glaube, ich kann das in dieser allgemeinen Form nicht zufriedenstellend für Sie be antworten. Zunächst einmal ist jeder Fall ein Einzelfall. Die Studierendenwerke prüfen in eigener Zuständigkeit, ob das für sie infrage kommt, ob es gesetzeskonform ist und ob es sich rechnet.

Ich glaube, dass es Sinn ergeben würde, eventuelle weiter ge hende Fragen möglichst präzise an uns zu richten. Dann kön nen wir Ihnen auch präzise Antworten geben.

Danke, Frau Ministerin. – Möchten Sie noch einmal präzise nachfragen, Frau Kolle gin? –

(Abg. Gabi Rolland SPD: Ich denke, das war gerade eine präzise Nachfrage!)

Gut. Dann gibt es zu diesem Punkt keine weiteren Nachfra gen. Wir können damit die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 als erledigt betrachten.

Ich rufe noch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l l i H o c k e n b e r g e r C D U – S o n d e r p r o g r a m m z u r S t ä r k u n g d e r b i o l o g i s c h e n V i e l f a l t

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche der vom Ministerium für Ländlichen Raum und

Verbraucherschutz ergriffenen Maßnahmen – im Hinblick auf das von der Landesregierung im November 2017 be schlossene Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt – sind nach den vorliegenden Kenntnissen beson ders geeignet, die Situation der biologischen Vielfalt kurz fristig wirksam zu verbessern?

b) Welche Hinweise gibt es auf Erfolgsfaktoren, die für eine

mittel- und langfristige Stärkung der biologischen Vielfalt, insbesondere auch durch das Schließen von Handlungslü cken, in der vom Menschen genutzten Kulturlandschaft be sonders relevant sind?

Vielen Dank, Herr Abge ordneter. – Nun hat Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch das Wort für eine kurze, präzise Antwort auf diese Frage.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Kollege Hockenberger, meine Damen und Herren! Ich darf die Frage wie folgt beantworten:

Sie wissen, wir haben am 21. November 2017 dieses Sonder programm aufgelegt. Drei Häuser sind beteiligt: das Ministe rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in glei chem Umfang das Umweltministerium und – mit 5 Millio nen € – das Verkehrsministerium, das vor allem auch das Be gleitgrün im Auge behalten soll. Es handelt sich um ein Ge samtvolumen von 36 Millionen €.

Für uns im Ministerium für Ländlichen Raum – Landwirt schaft – geht es darum, die Lebensgrundlagen für die heimi schen Arten zu verbessern. Beispielsweise haben wir das be rühmte Programm FAKT, das erfolgreich mit Brachebegrü nungen und Blühmischungen arbeitet. Diese Blühflächen wer den von vielen Arten besucht – das können Sie nachvollzie hen – und sind eine wertvolle Nahrungsgrundlage, vor allem in der trachtenarmen Zeit von Oktober bis Juni. Ich denke, wir müssen uns auch darüber hinaus Gedanken machen.

Ich habe mich vorhin gefreut, dass auf der Besuchertribüne Anwälte der Natur sitzen, nämlich Mitglieder des Schwarz waldvereins. – Ich darf Ihnen für die Arbeit, die Sie in diesem Zusammenhang erbringen, danken.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD)

Im Rahmen dieses Sonderprogramms wurde die Förderung von Blühmischungen von 5 ha auf 7 ha erweitert. Wenn dies nun landesweit geschieht, erreichen wir damit eine große Flä che. Wir haben immerhin 6 124 Landwirte, die auf 16 500 ha

einjährige Blühmischungen, aber auch Blühmischungen, die über mehrere Jahre gehen, angelegt und hierfür eine Förde rung beantragt haben.

Zudem startet in diesem Jahr, angeschoben durch Mittel aus diesem Sonderprogramm, die neue FAKT-Maßnahme „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“. Da geht es darum, wertvolle Le bensräume vor allem für das Niederwild, für Feldvögel und Insekten zu schaffen. Gestern haben wir das ja beim Landes jagdverband vorgestellt bekommen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl! Schutz schneisen!)

Das Vorhaben „Lücken für Auerhuhnküken“ im Privat- und Kommunalwald ist ebenfalls eine Maßnahme; diese fördert Aufwendungen für Pflegeeingriffe in die Wälder, durch die sich die Qualität von Brut- und Aufzuchthabitaten im Verbrei tungsgebiet des Auerhuhns sofort verbessern ließe.

In diesem Sinn handelt es sich gewissermaßen um Feuerwehr maßnahmen – das war ja auch Ihre Frage, Kollege Hocken berger. Um dauerhaft und flächendeckend Effekte zu erzielen, müssen diese Maßnahmen natürlich fortgesetzt werden, und sie müssen zum Teil auch noch besser an die Arten und deren Lebensräume angepasst werden. Vor allem sollten wir uns auch damit beschäftigen, auf welche Weise Bodenbrüter wie der Kiebitz in Zukunft ein besseres Habitat haben können.

Um diesem Anspruch nachzukommen, wurde von unserem Ministerium das Vorhaben „Allianz für Niederwild“ aufge legt; es gibt hier natürlich auch Schnittmengen zu dem beste henden FAKT-Programm.

Bei diesen Vorhaben liegt der Schwerpunkt auf der inhaltli chen, aber auch auf der organisatorischen Vernetzung der Ak teure. Da geht es darum, dass die Land- und die Forstwirt schaft zusammenarbeiten, aber auch die Jagd. Das wurde ges tern Abend deutlich.

Ausgehend von den Sonderprogrammen gibt es auch Modell regionen. Es sollen weitere Allianzen entstehen, die in Zu kunft für ihre Regionen gemeinsam planen und Vorschläge machen. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, welche auch die Wandervereine umsetzen, sollen das sinnvoll ergänzen, um für Niederwild, Feldvögel und Insekten einen funktiona len Verbund von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen zu schaf fen.

Die zweite, ergänzende Frage war, welche Hinweise auf Er folgsfaktoren es gibt. – Ich lese die Frage natürlich nicht noch einmal ganz vor. – Mit diesen Mitteln des Sonderprogramms ist es möglich geworden, in den Handlungsfeldern „Redukti on des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln“, aber auch „Si cherung genetischer Ressourcen vor dem Hintergrund des Kli mawandels“ oder auch „Umsetzung von Natura 2000 im Wald“ Entwicklungen anzustoßen, zu beginnen oder wieder aufzugreifen. Auf deren Grundlage wird es dann möglich sein, dringend benötigte Empfehlungen für die land- und forstwirt schaftliche Praxis auszusprechen.