Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abg. Berg, die AfD hat das Thema „Illegale Einreise über die Schweizer Grenze“ bereits zum Gegenstand des Antrags Drucksache 16/5905 gemacht. Anlass der damaligen Initiative war, dass die Eidgenossenschaft in Kreuzlingen, wenige Hundert Me ter von der schweizerisch-deutschen Grenze entfernt, ein so genanntes Bundesasylzentrum eingerichtet hat, in dem abge lehnte Asylbewerber untergebracht werden. Die Erfahrungen aus ähnlichen Einrichtungen haben uns gezeigt, dass eine ho he Zahl der untergebrachten Personen untertauchen.
Der Tenor unserer damaligen Stellungnahme gilt nach wie vor: Wir nehmen illegale Grenzübertritte grundsätzlich sehr ernst und haben insbesondere auf Grenzübertritte von der Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland ein sehr waches Auge; dies gilt also in ganz besonderem Maß für die Grenz abschnitte zur Schweiz.
Es besteht freilich, Herr Abgeordneter, keinerlei Grund zu Alarmismus. Denn die Migrationslage in Baden-Württemberg hat sich insgesamt und insbesondere – insbesondere! – in Be zug auf die deutsch-schweizerische Grenze weiterhin rück läufig entwickelt. So ging die Zahl illegaler Grenzübertritte dort von 5 500 im Jahr 2017 auf rund 4 000 im Jahr 2018 zu rück. Das ist schon ein signifikanter Rückgang – noch einmal erneut.
Das heißt im Übrigen überhaupt nicht, dass wir uns zurück lehnen oder das Problem nicht mehr fokussieren würden. Un ser Blick ist nach wie vor ein sehr intensiver. Wir werden wei tere Entwicklungen außerordentlich aufmerksam verfolgen.
Dazu stehen uns Instrumente zur Verfügung, die etwa unsere Landespolizei in eigener Zuständigkeit anwenden kann. Das wird selbstverständlich auch umgesetzt; ich nenne etwa ver stärkte Fahndungsmaßnahmen, Fernbuskontrollen – Stichwort Flixbus – und anderes mehr; das findet statt. Selbstverständ lich müssen wir auch sehr, sehr eng mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei zusammenarbeiten. Wir stimmen uns hier bestens ab. Denn wie Sie wissen, ist der grenzpoli zeiliche Schutz des Bundesgebiets natürlich eine originäre Aufgabe der Bundespolizei und liegt auch in deren Verant wortungsbereich.
Das war im Übrigen auch der Grund, weshalb ich den Bun desinnenminister gebeten habe, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundespolizei auf einen sich gegebenenfalls verstärken den Migrationsdruck reagieren kann. Sie liegen mit der Nase sozusagen hart an der Aktualität, weil ich vor wenigen Tagen auf mein Anschreiben hin eine Antwort von Bundesinnenmi nister Seehofer bekommen habe. Kollege Seehofer hat in sei ner Antwort noch einmal unterstrichen, dass die Bundespoli zei in guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unse ren Schweizer Nachbarn das Migrationsgeschehen fest im Blick hat und bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnah men umgesetzt worden sind, um illegale Grenzübertritte ein zudämmen, sei es durch gemeinsame Bestreifungen oder durch grenzpolizeiliche Schwerpunktaktionen.
Der Kollege Seehofer bestätigt in seinem Antwortschreiben noch einmal den Rückgang der Zahlen für die Schweizer
Grenze. Es ist ganz interessant – wenn Sie das auch in der Re lation zum Rückgang bundesweit sehen –, dass der Rückgang dort stärker ist als bundesweit.
Das zeigt, dass an der schweizerisch-deutschen Grenze offen sichtlich kein besonderes, schon gar kein überproportionales Migrationsgeschehen stattfindet. Es bestätigt damit das, was auch unsere Erfahrungen sind und was den Berichten der Bun despolizei, die ich sozusagen in Echtzeit persönlich zur Kennt nis nehme, absolut entspricht.
Wir sind selbstverständlich weiterhin gemeinsam mit Schlei erfahndungsmaßnahmen in einem Bereich von 30 km unter wegs. Kollege Seehofer schreibt – das habe ich Ihnen persön lich auch immer wieder mitgeteilt –, dass die Zusammenar beit der Bundespolizei mit der Schweizer Grenzwacht nach wie vor eine exzellente ist. Dafür, dass es so gut funktioniert, gibt es zwei Punkte, die entscheidend sind:
Erstens: Wir haben eine gute Zusammenarbeit der deutschen Polizeibehörden – Landespolizei und Bundespolizei – und auch eine gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kol legen der Schweizer Grenzwacht. Das funktioniert einfach bestens.
Das Zweite ist, dass wir traditionell intelligente Fahndungs maßnahmen, intelligente Grenzkontrollen – Stichwort Schlei erfahndung – machen. Das heißt, die Polizei führt entspre chende verdachtsunabhängige Kontrollen dort durch, wo sie es für richtig hält. Ich habe Vertrauen in die Beamtinnen und Beamten sowohl der Bundespolizei als auch unserer Landes polizei, dass sie wissen, wo sie entsprechende Kontrollpunk te aufbauen müssen.
Herr Kollege Seehofer hat mich, noch bevor er mir ein Ant wortschreiben gesandt hat, angerufen. Ich habe mit ihm be sprochen, dass wir, wie man auf Neudeutsch sagt, „Flexible Response“ machen. Das heißt, wir behalten nach wie vor ge meinsam – die Bundessicherheitsbehörden und die Behörden im Land – die Schweizer Grenze sehr fokussiert und sehr ak tuell im Blick. In dem Moment, in dem es entsprechende Mi grationsbewegungen gibt, werden wir lage- und situationsab hängig die Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen hochfahren und auf intelligente Art und Weise verstärken.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Ich habe noch eine kurze Nachfrage. Zunächst bestätige ich aber Ihre Sicht, dass die Zahlen wohl rückläufig sind. Das deckt sich auch mit Aussagen des Schwei zer Grenzwachtkorps.
Meine Frage bezieht sich auf die Aussagen des ehemaligen Landrats des Landkreises Konstanz, Frank Hämmerle, der be reits vor einigen Jahren sowie auch vor einigen Wochen erst wieder sagte, dass wir Armutsimmigration nach Baden-Würt temberg hätten, die langfristig zu Schwierigkeiten führe. Ist das auch Alarmismus, was Herr Hämmerle da gesagt hat, oder ist das ein verwirrter Spruch gewesen? Wie würden Sie das beurteilen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abg. Berg, zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass der Landrat Hämmer le nach über 40-jähriger Dienstzeit für das Land Baden-Würt temberg, viele Jahrzehnte davon im Landratsamt Konstanz und als Landrat, in seinen verdienten Ruhestand verabschie det worden ist. Ich war persönlich zugegen.
Zum Zweiten: Der Landrat Hämmerle hat mich in der Vergan genheit in der ihm eigenen liebevollen Art immer wieder per sönlich, aber auch durch öffentliche Erklärungen auf Migra tionsthemen hingewiesen. Ich bin im Grunde genommen auch ständig mit ihm in Kontakt gewesen. Ich darf Ihnen allerdings mitteilen, dass das, was ich in der jüngsten Vergangenheit von ihm gehört habe, außerordentlich positiv gewesen ist.
Insbesondere hat er sich mehrfach öffentlich positiv darüber geäußert, dass er den Eindruck habe – und darüber sehr glück lich sei –, dass sich insbesondere das Innenministerium in Ba den-Württemberg sehr um die Probleme an der Landesgren ze zur Schweiz kümmere, dass jetzt endlich das Schattenda sein bzw. Randdasein der Stadt Konstanz – da weiß ich den genauen Wortlaut nicht mehr – durch diesen Innenminister beendet worden sei. Vielleicht ist das eine eintretende Alters milde; ich könnte mir aber auch gut vorstellen, dass das ein faktenbasierter und ehrlich gemeinter Meinungsumschwung beim Landrat a. D. Frank Hämmerle ist.
Vielen Dank, Herr Minis ter. – Gibt es weitere Fragen zu Ziffer 5 der Mündlichen An fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließen wir diesen Punkt ab. – Vielen Dank, Herr Minister. Sie sind aber gleich wieder gefragt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. H e i n e r M e r z A f D – I n v e s t i t i o n e n i n d a s F e u e r w e h r w e s e n
welche Maßnahmen ergriffen, um den im Dezember 2017 vom Innenminister eingeräumten Investitionsstau bei den Feuerwehren zu beseitigen?
Dafür bedanke ich mich sehr, Frau Präsidentin. – Herr Abg. Dr. Merz, das Antragsvolumen der Gemeinden war in den Jahren 2015 bis 2017 auf annähernd 70 Millionen € jährlich stark angestiegen. Zum Vergleich: Das Antragsvolu men in den Jahren 2012 bis 2014 betrug im Durchschnitt jähr lich 48 Millionen €. Das ist einfach mehr als ein Viertel mehr, 25 % mehr. Das halte ich in diesen doch relativ kurzen Zeit räumen für eine außerordentliche Steigerung der Mittel. Da rüber freut sich niemand mehr als der für die Feuerwehr zu ständige Innenminister.
Im Vorjahreszeitraum waren es 48 Millionen €. Wenn wir ge meinsam mit den Fingerchen rechnen, dann sind das – von 48 auf 70 – immerhin 22 Millionen € mehr. Das ist eine sehr be achtliche Steigerung.
Der Schwerpunkt der notwendigen Förderung liegt bei der Er satzbeschaffung von Fahrzeugen und deren Ausstattung. Dies wurde auch in Gesprächen, insbesondere mit dem Gemeinde tag, so festgestellt.
Im Bereich der Fahrzeug- und Ausrüstungsförderung wurden deshalb verstärkte Anstrengungen durch Priorisierungen und Erhöhungen der Verpflichtungsermächtigung unternommen, um die Zahl der Bewilligungsbescheide für die Gemeinden zu steigern.
So konnte die Förderung der Kommunen bereits im Jahr 2017 signifikant auf insgesamt über 53,2 Millionen € erhöht wer den. Im Jahr 2018 wurden die Förderungen dann noch einmal auf über 58,1 Millionen € erhöht. Die Planungen der Förde rungen des Jahres 2019 gehen von einem ähnlich hohen Ni veau wie im Jahr 2018 aus.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin das gesamte Aufkom men der Feuerschutzsteuer der Feuerwehr, den Feuerwehren in Baden-Württemberg zugutekommen wird.
Selbstverständlich werden wir mit den kommunalen Landes verbänden und dem Landesfeuerwehrverband über Förde rungsschwerpunkte bzw. Priorisierungen diskutieren. Derzeit steht beispielsweise die Finanzierung der Erweiterung der Landesfeuerwehrschule an. Sie können versichert sein, dass wir uns im ständigen Dialog mit den Verantwortungsträgern und Interessenvertretern befinden. Dabei haben wir insbeson dere zukunftsfähige Projekte im Blick, die auf den Erhalt des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes abzielen und Erleichterun gen für die Aufgabenerledigungen versprechen.
Herzlichen Dank für Ihre Ant wort. – Ich erlaube mir noch die Zusatzfrage: Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund, dass vor allem die Beschaffung von Fahrzeugen eine hohe finanzielle Belastung für die Gemein den darstellt, die Forderung, die vorgesehenen Förderbeträge für Neufahrzeuge im Rahmen der VwV Zuwendungen Feu erwehrwesen nach oben anzupassen, also zu erhöhen? Sind derzeit sonstige Veränderungen im Rahmen der VwV Zuwen dungen Feuerwehrwesen vorgesehen?
Es ist mir nicht bekannt, dass in diesem Bereich Änderungen vorgesehen sind. Vielmehr beabsichtigen wir, ge rade was die Instandhaltung und Neubeschaffung von Fahr zeugen angeht, das hohe Niveau des vergangenen Jahres auch im nächsten Jahr fortzusetzen. Das ist unsere Planung.