Protocol of the Session on December 20, 2018

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung:

a) Wie viele der besonders schutzbedürftigen Frauen und Kin

der aus dem Sonderkontingent für Flüchtlinge des Landes Baden-Württemberg sind aktuell von Abschiebung bedroht, weil sie irrtümlicherweise einen Antrag auf Asyl gestellt haben, der inzwischen abschlägig beschieden wurde, so dass die Betroffenen nun formal ihr Aufenthaltsrecht ver loren haben oder dieses zu verlieren drohen?

b) Was haben die Bemühungen der Landesregierung beim

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergeben, um die drohenden Abschiebungen in diesen Fällen abzuwenden?

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Thomas Strobl ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin Kurtz, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abg. Wölfle, ich werde Ihre beiden Fragen zu sammen beantworten.

Wie Sie wissen, wurden aufgrund der Landesaufnahmeanord nung des Innenministeriums vom 16. März 2015 schutzbe dürftige Jesidinnen aus dem Nordirak und deren Kinder in Ba den-Württemberg aufgenommen. Die im Rahmen dieses Son derkontingents eingereisten Frauen und Kinder haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsge setzes erhalten. Für den Zeitraum der Geltung vermittelt die se Aufenthaltserlaubnis ein Bleiberecht.

Richtig ist, dass in Einzelfällen aufgenommene Jesidinnen nach der Ankunft in Deutschland einen Asylantrag gestellt ha ben. Der Stellung eines Asylantrags lag mutmaßlich die Er wägung zugrunde, einen etwaigen Familiennachzug unter ver einfachten Voraussetzungen zu erlangen.

Die Stellung eines Asylantrags bringt die im Aufenthaltsge setz vorgesehenen Rechtsfolgen mit sich. Gemäß § 51 Ab satz 1 Nummer 8 des Aufenthaltsgesetzes erlischt der Aufent haltstitel, wenn der Ausländer nach Erteilung eines Aufent haltstitels gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes einen Asylan trag stellt.

Diese Regelung gilt auch für Jesidinnen, die nach der Aufnah me einen Asylantrag gestellt haben. Gesetzgeberischer Zweck ist, einem Wechsel von der Aufnahme aus humanitären Grün den in das Asylverfahren den Anreiz zu nehmen.

Es sind Fälle bekannt, in denen die Asylanträge dieser Jesi dinnen zurückgenommen und die Asylverfahren daraufhin eingestellt wurden. Eine erneute Erteilung eines Aufenthalts titels gemäß § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes an die Je sidinnen, deren Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Asylantrag stellung erloschen ist, kann nicht erfolgen. Die angesproche ne Aufnahmeanordnung des Innenministeriums vom 16. März 2015 sieht vor, dass die Anordnung nur für bis zu 1 000 Per sonen gilt und die Visumanträge bis 31. Dezember 2015 beim Deutschen Generalkonsulat Erbil eingegangen sein müssen. Eine Wiederaufnahme in das Sonderkontingent ist damit nicht möglich.

Die betroffenen Jesidinnen und ihre Kinder sind damit grund sätzlich vollziehbar ausreisepflichtig und derzeit im Besitz ei ner Duldung. Allerdings ist festzuhalten, dass aktuell keine Frauen oder Familien mit Kindern in den Nordirak abgescho ben werden. Es ist auch nicht beabsichtigt, Ausländer aus der von der Fragestellung erfassten Personengruppe abzuschie ben. Aufgenommene Jesidinnen, deren Asylantrag nicht zum Erfolg geführt hat, haben deshalb keine aufenthaltsbeendigen den Maßnahmen zu erwarten.

Nach einem gewissen Zeitablauf und bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen kommt zugunsten der betroffenen Jesidin nen etwa die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für gut in tegrierte Jugendliche und Heranwachsende nach § 25 a des Aufenthaltsgesetzes in Betracht. Bei Jugendlichen oder Her anwachsenden steht diese Möglichkeit grundsätzlich bereits nach Ablauf von vier Jahren offen.

Vielen Dank, Herr Minis ter. – Gibt es weitere Fragen zu diesem Themenkomplex? – Dann können wir diese Mündliche Anfrage als erledigt be trachten.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e f a n H e r r e A f D – Z u l a s s u n g u n d E i n b a u d e r s e i t 2 0 0 8 i n K a t a l o g e n u n d R e g a l e n v o n A u t o h e r s t e l l e r n v e r f ü g b a r e n S C R - T e c h n o l o g i e ( S e l e c t i v e C a t a l y t i c R e d u c t i o n ) z u 1 5 0 0 € K o s t e n b e i E u r o - 5 - D i e s e l f a h r z e u g e n

Herr Abgeordneter, bitte.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:

a) Hat die Landesregierung die geplanten Fahrverbote in

Stuttgart und anderen Städten in Baden-Württemberg mit verursacht, weil sie die Zulassung der SCR-Technologie für Euro-5-Dieselfahrzeuge im Bundesrat seit 2008 verhin dert und die Autohersteller nicht verpflichtet, diese Tech nologie in Fahrzeuge einzubauen, wie bei „Frontal 21“ am 11. Dezember 2018 zu sehen war?

b) Was unternimmt sie gegen die Europäische Union (EU),

damit Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm nicht ebenfalls von Fahrverboten betroffen sein werden, weil die EU eine Euro-7-Norm plant, um so Autofahrer zu zwingen, Elekt roautos zu kaufen?

Vielen Dank.

Dann darf ich noch mal Herrn Minister Hermann ans Redepult bitten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich darf die Anfrage des Abg. Herre be antworten.

Zunächst einmal grundsätzlich: Nach unseren Recherchen hat keine Landesregierung je auf europäischer Ebene interveniert, um einen Einbau von SCR-Katalysatoren zur Abgasreinigung zu verhindern. Falls Sie dies mit Ihrer Frage implizit behaup ten möchten, so ist diese Behauptung falsch und nicht haltbar.

Außerdem haben Sie soeben nochmals behauptet, dass die Ur sache von Fahrverboten die Landesregierung sei. Ich darf ein paar einfache physikalische Einsichten klarstellen:

Die Ursache von Fahrverboten ist die schlechte Luft aus Au tos, die nicht abgasgereinigt ist – und nicht die Landesregie rung. Die Landesregierung muss auf der Grundlage von Recht und Gesetz dafür sorgen, dass die Luft sauber ist, und alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, dies zu erreichen. Wir haben eine ganze Batterie von Maßnahmen in allen mög lichen Feldern nicht nur verabredet, sondern auch umgesetzt, und am Ende war die Luft trotzdem nicht sauber. Deswegen haben Gerichte gesagt: „Dann müsst ihr auch zu Fahrbe schränkungen kommen.“ Genau so handeln wir.

Im Übrigen will ich Ihnen auch noch mal sagen: Sie bekämp fen Europa.

(Abg. Anton Baron AfD: Warum bekämpfen wir Eu ropa?)

Aber dann sollten Sie zumindest wissen, dass die Euronorm keine Baden-Württemberg-Norm ist, sondern eine EuroNorm, und mithin von der EU festgelegt wird und nicht vom Land Baden-Württemberg – und auch nicht vom Bundesrat.

Im Übrigen ist uns nicht bekannt, dass die EU eine Euro norm 7 plant; jedenfalls gibt es dazu keinerlei Hinweise oder öffentliche Dokumente.

Gibt es dazu weitere Fra gen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – E r r i c h t u n g e i n e r D o p p e l s p u r i n s e l z w e c k s K a p a z i t ä t s e r h ö h u n g b i s z u m Z e i t p u n k t d e s z w e i s p u r i g e n A u s b a u s d e r M u r r b a h n z w i s c h e n B a c k n a n g u n d S c h w ä b i s c h H a l l

Herr Abgeordneter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Abgeordnete! In Schwäbisch Hall warten wir ja auf den zweispurigen Ausbau der Murrbahn – es geht also schon wieder um die Murrbahn.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

In der Zwischenzeit wäre uns vielleicht mit einer Doppelspur insel geholfen – es kommt auf die Leistungsfähigkeit an.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

a) Welche Kapazitätserhöhung und dadurch bedingte konkre

ten Fahrzeitgewinne würde bis zum zweispurigen Ausbau der Murrbahn die Errichtung einer Doppelspurinsel zwi schen Fornsbach und Fichtenberg – also, sehr speziell – bzw. Fichtenberg und Gaildorf erbringen?

b) Ist die Landesregierung bereit, analog der Vorfinanzierung

der Elektrifizierung dieser Strecke in den 1990er-Jahren durch die Bereitstellung eigener Landesmittel eventuell ei ne Doppelspurinsel vorzufinanzieren?

Vielen Dank. – Dann darf ich noch mal Herrn Minister Hermann ans Redepult bitten.

Vielen Dank, Herr Abg. Brauer, für die Frage. Irgendwie ist Ihnen Herr Abg. Renkonen zuvorgekommen; er hat im Prinzip das Gleiche ge fragt.

Ich will noch einmal versuchen, zu erläutern, was gemeint ist:

Auf dieser eingleisigen Strecke kommt es häufig zu Verspä tungen; die eingleisigen Strecken haben natürlich Kapazitäts beschränkungen. Deswegen hat die Landesregierung dieses Projekt – den Ausbau, den partiellen zweigleisigen Ausbau der Murrbahn – zur Bundesverkehrswegeplanung angemel det. Inzwischen hat die Bundesregierung auch akzeptiert, dass dieses Projekt in den Vordringlichen Bedarf kommt. Damit ist zuallererst der Bund zuständig für die Finanzierung und die Umsetzung. Wir tun alles, damit der Bund das auch macht.

Was nicht geht und wonach auch nicht gefragt werden kann, ist, dass man eine Doppelspurinsel zwischen zwei Orten an nimmt und dann fragt: Was bringt es? Man braucht – das ha

be ich vorhin gesagt – ein Gesamtkonzept. Man muss wissen, wie viele Züge pro Stunde im Fernverkehr fahren sollen, wie viele im Nahverkehr, und danach muss man berechnen, wo Doppelspurinseln notwendig sind, damit sich Züge begegnen können.