Protocol of the Session on November 28, 2018

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf eine Aussprache verzichtet wird.

Deswegen kommen wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4962. Abstimmungsgrund lage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inne res, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5168. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesbeamtengesetzes

mit den Nummern 1 bis 7.

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, muss ich noch fol genden Hinweis geben: In Nummer 6 muss bei dem neuen § 93 – Übergangsvorschrift – an drei Stellen jeweils der bis herige Klammerzusatz durch das Ausfertigungsdatum und die Fundstellenangabe dieses Gesetzes ersetzt werden. Da dem Landtag diese Angaben nicht bekannt sind, bitte ich Sie, da mit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Ver kündungsorgan ermächtigt wird, diese Angaben vor der Ver kündung im Gesetzblatt zu ergänzen. Ich gehe davon aus, dass Sie zustimmen. – Dies ist der Fall.

Ich schlage Ihnen vor, über Artikel 1 insgesamt abzustimmen. – Damit sind Sie einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung

mit den Nummern 1 bis 4. Hierzu muss ich ebenfalls einen Hinweis geben: Im Einleitungssatz ist die Fundstellenangabe offengeblieben. Die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung wur de zuletzt durch die Verordnung vom 23. Oktober 2018 – Ge setzblatt Seite 385 – und nicht, wie ursprünglich angegeben, durch ein Gesetz geändert. Die Verkündung der geänderten Verordnung erfolgte im Gesetzblatt am 16. November 2018. Der Einleitungssatz muss daher wie folgt gefasst werden:

Die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom 29. Novem ber 2005 (GBl. S. 716), die zuletzt durch Artikel 1 der Ver ordnung vom 23. Oktober 2018 (GBl. S. 385) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Damit sind Sie einverstanden. – Das können wir so beschlie ßen.

Dann schlage ich Ihnen vor, auch über Artikel 2 insgesamt ab zustimmen. – Damit sind Sie einverstanden. Wer Artikel 2 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. November 2018 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de einstimmig zugestimmt.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir jetzt den diesjährigen Weihnachtsbaum von Vertretern der Gemeinden Bad Wildbad, Enzklösterle und Höfen übergeben und geschenkt bekommen. Sie sind schon da. Die Ursprungsidee – das wissen viele von Ihnen – stammt

von unserem Kollegen Thomas Blenke, der diese Tradition entwickelt hat. Es ist jetzt das 18. Mal, dass wir den Weih nachtsbaum aus dem Enztal bekommen. Das wird musikalisch sehr schön umrahmt. Im Anschluss gibt es im Foyer einen Im biss. Ich bitte Sie also und lade Sie herzlich ein, daran teilzu nehmen.

Wir treten nun in die Mittagspause bis 15:00 Uhr ein.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:48 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:59 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Regierungsbefragung

Das erste Thema, gemeldet von der SPD-Fraktion, lautet:

A u s b i l d u n g s d u l d u n g

Herr Abg. Hinderer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Herr Innenminister, Sie haben in einer Pressemitteilung vom 17. November dieses Jahres mitgeteilt, dass Sie mit Wirkung vom 14. November eine Regelung er lassen haben, dass geduldeten Ausländern, die eine Ausbil dung in einem Helferberuf in der Alten- und Krankenpflege machen, eine Ermessensduldung erteilt werden kann, in de ren Folge sie nicht abgeschoben werden.

Die bestehende 3+2-Regelung erfasst die Helferberufe aktu ell noch nicht, sodass Personen in Helferausbildungen bislang abgeschoben wurden, obwohl wir aus unserer Sicht dringend auf sie angewiesen sind. Wir begrüßen diesen Erlass selbst verständlich; allerdings haben andere Bundesländer wie Hes sen und Bayern dies schon früher im Rahmen eines Erlasses in die Wege geleitet. Besonders bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass die Verordnung erst nach Beginn des neuen Aus bildungsjahrs – das bekanntermaßen im September gestartet ist – erlassen wurde und somit für viele schlichtweg zu spät kommt.

Des Weiteren haben Sie bereits im August 2017 die Regie rungspräsidien explizit darauf hingewiesen, dass bezüglich berufsvorbereitender Maßnahmen – ich nenne beispielsweise die Einstiegsqualifizierungen und Helferausbildungen – grundsätzlich keine Ermessensduldungen erteilt werden kön nen. Seitdem gilt diese Regelung. Andere Bundesländer ha ben das Bundesrecht schon länger anders ausgelegt. Es ist schon paradox, dass Sie in Ihrer Pressemitteilung davon spre chen, dass Sie sich schon immer für dieses Thema starkge macht hätten.

Dazu nun meine Frage: Warum haben Sie erstens eine solche Regelung nicht vor Beginn des neuen Ausbildungsjahrs erlas sen? Und zweitens: Was ist passiert, dass Sie Ihre Meinung geändert haben? Immerhin hatte Ihr Haus genau das, was nun erlaubt ist, seit August 2017 ausdrücklich verboten.

Vielen Dank.

Für die Landesregierung er teile ich das Wort Herrn Minister Strobl.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Hinderer, verehr te Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde verankert, dass die sogenannte 3+2-Regelung auch auf staatlich anerkannte Helferausbildun gen ausgeweitet werden soll. Dafür habe ich mich persönlich auf Bundesebene schon seinerzeit sehr starkgemacht und ha be das im Grunde genommen auch selbst und persönlich in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene hineinverhandelt.

Wenn Sie mir Ihr Ohr schenken: Damit ist ein Teil Ihrer Fra gen beantwortet. Schon über einen längeren Zeitraum habe ich mich für eine solche Regelung starkgemacht und verwen det.

Dem folgend liegt jetzt ein Gesetzentwurf der Bundesregie rung vor, der eine solche Regelung enthält, worüber ich mich sehr freue. Im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden be scheidenen Möglichkeiten habe ich auch darauf gedrängt, dass eine solche Regelung seitens der Bundesregierung dem Koa litionsvertrag folgend zeitnah vorgelegt wird. Ich bin zuver sichtlich, dass wir damit dem Arbeits- und Fachkräftebedarf gerade in diesem Bereich besser entsprechen können.

Für mich war jedoch klar, dass wir im Land nicht bis zu einer Umsetzung des Bundesrechts abwarten können. Die Einrich tungen, insbesondere im Alten- und Krankenpflegebereich, brauchen jetzt, brauchen möglichst schnell Rechtssicherheit. Die Not ist groß, und schnelle Hilfe ist gute Hilfe.

Daher hat mein Haus am 14. November 2018 Folgendes er lassen – das ist auch Gegenstand der in diesem Zusammen hang herausgegebenen Pressemitteilung –: In Baden-Würt temberg besteht ab diesem Datum die Möglichkeit, Ermes sensduldungen für Auszubildende zum Krankenpflege- und Altenpflegehelfer zu erteilen. Hierzu müssen sämtliche Vor aussetzungen der sogenannten 3+2-Regelung vorliegen – mit Ausnahme der qualifizierten Ausbildung. Es genügt der Aus bildungsgang in einer staatlich anerkannten Helferausbildung.

Es muss freilich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Helfer ausbildung sicher feststehen, dass der Auszubildende nach Ab schluss der Helferausbildung eine qualifizierte Ausbildung ab solvieren wird. Auch dürfen keine Ausschlussgründe vorhan den sein. Vorsätzliche Straftaten, Identitätsverweigerungen oder die Tatsache, dass eine Abschiebung ansteht, fallen dar unter nicht.

(Zuruf des Abg. Rainer Hinderer SPD)