Zum ersten Punkt möchte ich klar sagen: Wir sehen keinen Spielraum für Steuersenkungen, auch angesichts der guten Si tuation bei den Einnahmen nicht. Warum? Wir sind natürlich bei der Konsolidierung unter grüner Führung in den vergan genen Jahren
Wir haben in den letzten beiden Haushaltsjahren insgesamt fast 6 Milliarden € implizite und explizite Schulden getilgt, an Kreditmarktschulden 1 Milliarde €, wenn ich den Nach tragshaushalt noch dazunehme. Das ist eine enorme Summe.
Es gibt aber keinen Grund, jetzt die Zügel schleifen zu lassen. Wenn Sie sich die mittelfristige Finanzplanung bis 2020 an schauen, dann sehen Sie, dass es immer noch ein strukturel les Defizit gibt. Wir haben den dauerhaft ausgeglichenen Haus halt noch nicht geschafft. Darüber sollten jetzt auch die kon junkturell bedingten Steuermehreinnahmen nicht hinwegtäu schen.
Die jüngste Steuerschätzung zeigt zudem bereits, dass wir es eben nicht mit immer weiter steigenden Steuereinnahmen zu tun haben werden, sondern dass diese Entwicklung langsam wieder zu Ende geht.
Der Bund plant außerdem Steuersenkungen, die Baden-Würt temberg Einnahmeverluste im dreistelligen Millionenbereich bringen werden. Was das bedeutet, wissen wir alle; wir sitzen in der Arbeitsgruppe zur Schuldenbremse zusammen. Auch das wird unsere Handlungsfähigkeit in den kommenden Jah ren einschränken.
Das heißt, die Devise muss aus unserer Sicht sein, vorsichtig, besonnen und nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln. Man kann nicht gleichzeitig Schulden tilgen, sanieren, in die Zu kunft investieren und dann auch noch Steuern senken wollen, meine Damen und Herren.
Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf steigende Steuereinnahmen zugrunde gelegt. Ich habe gerade schon dargelegt, dass das aus unserer Sicht nicht der Fall ist.
Das ist natürlich ausgemachter Unsinn. Es ist ja auch offen sichtlich – das haben wir schon in vielen Haushaltsberatun gen gehört; ob Sie Klimaschutz, Denkmalpflege oder auch Punkte im Bereich der Gleichstellung streichen wollen –, dass Sie die Politik um einige Jahre zurückdrehen wollen.
Ich habe heute von Ihnen auch nichts Neues dazu gehört, wie Sie das gegenfinanzieren wollen, außer der Vorstellung, dafür die Steuermehreinnahmen zu verwenden.
Aber Sie sollten dann schon den Mut haben, ehrlich zu sagen – es geht um eine halbe Milliarde Euro –, wo Sie das denn einsparen wollen.
Weiter müssen Sie dann auch sagen – es ging vor allem um die Kinderbetreuung, die wir damit finanziert haben –, dass Sie am liebsten die Kommunen, die Familien und vor allem die Alleinerziehenden beim Thema Kinderbetreuung im Re gen stehen lassen wollen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt doch gar nicht!)
Damit komme ich zum dritten Punkt: Welches Problem wür de denn mit der Senkung des Grunderwerbsteuersatzes über haupt gelöst werden? Ich möchte die Fragestellung einmal umdrehen: Welches Problem haben wir 2011 gelöst, indem wir den Grunderwerbsteuersatz moderat um 1,5 Prozentpunk te angehoben haben?
Wir waren damals in Baden-Württemberg in einer Lage, in der es nicht genügend Betreuungsplätze gab. Das betraf ins besondere die Kleinkindbetreuung. Wir mussten hier dringend einen großen Schritt nach vorn machen. Wir haben so mit den Kommunen einen Pakt geschlossen. Wir tragen inzwischen zwei Drittel der Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung, und wir haben die Zuweisungen an die Kommunen – das zeigt auch den Erfolg – fast verzehnfacht. Wir geben den Kommu nen 1 Milliarde €, damit die Kleinkindbetreuung weiterhin ausgebaut werden kann. Denn der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt, meine Damen und Herren.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Peter Hofelich SPD: Das kann man nicht be streiten!)
Natürlich – auch das ist klar – brauchen Familien auch bezahl baren Wohnraum. Das ist gar keine Frage. Aber Steuersen kungen nach dem Gießkannenprinzip, von denen nur wenige profitieren werden, die aber massive Einschnitte an anderen Stellen bedeuten würden – ich habe gerade das Thema Kin derbetreuung angesprochen –, wären aus unserer Sicht nicht zu vertreten.
Außerdem geben wir inzwischen sehr viel mehr Geld aus, als wir mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer einnehmen. Wir
machen aber dafür eine zielgenaue, eine bedarfsgerechte För derung für preiswerten und sozialen Wohnraum. Über 250 Millionen € geben wir dafür jährlich aus, damit die Polizistin, der Krankenpfleger oder die Erzieherin Wohnraum finden, egal, ob verheiratet oder alleinerziehend. Um diesen Weg noch weiter zu stärken, meine Damen und Herren, brauchen wir ganz andere Maßnahmen als eine Absenkung der Grunder werbsteuer, die nur zu einem Bruchteil bei denen ankäme, die wirklich Probleme am Wohnungsmarkt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 1. September 2006, mit Inkrafttreten der Föderalismusreform I, können die Bundes länder die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst festle gen. Während viele Länder diesen seither erhöht haben, ha ben die CDU-Regierungen in Baden-Württemberg diesen Steuersatz nicht angetastet, und dies trotz einer massiven Wirt schaftskrise in den Jahren 2008 bis 2010.
Im Jahr 2011 hat die damalige Landesregierung unter der Fe derführung des SPD-Ministers Nils Schmid den Grunderwerb steuersatz von 3,5 auf 5 % erhöht.
Die CDU im Landtag hat diese Erhöhung massiv kritisiert und einstimmig gegen dieses Gesetz gestimmt. Eine weitere Er höhung der Grunderwerbsteuer in dieser laufenden Legislatur periode hat die CDU ebenfalls verhindert. Wir lehnen Steuer erhöhungen in Zeiten guter Konjunktur grundsätzlich ab.
Nein. – Der Staat hat kein Einnah me-, sondern eher ein Ausgabenproblem, und ferner behin dert eine Erhöhung des Steuersatzes den Kauf von Wohnei gentum. Wir von der CDU haben deshalb Gedankenspiele be züglich einer möglichen Erhöhung des Grunderwerbsteuer satzes im Keim erstickt, und das ist auch gut so.
Der Bund der Steuerzahler sieht die Erhöhung des Steuersat zes ebenfalls kritisch. Er sieht große Mängel im System die ser Verkehrssteuer und würde sie am liebsten abschaffen. Die CDU-Fraktion sieht bei dieser Steuer auch ganz klar Hand lungsbedarf. Wir brauchen eine umfassende Reform der Grund erwerbsteuer und müssen die schwerwiegenden Mängel und Fehler beseitigen.
Ein Gesetz, das lediglich die Änderung des Steuersatzes vor sieht, ist der falsche Weg, meine Damen und Herren. Dadurch wird die Grunderwerbsteuer nicht zu einer besseren Steuer. Wir brauchen mehr Steuergerechtigkeit auch bei der Grund erwerbsteuer. Dies schaffen wir nur, wenn wir die sogenann ten Share Deals einschränken und im Gegenzug den Erster werb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer befreien oder Freibeträge hierfür einführen. Die Senkung des Grund erwerbsteuersatzes könnte dadurch teilweise mitfinanziert werden.
Selbstverständlich gilt auch für uns: Keine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes zulasten der Kleinkindbetreuung im Land. Diese wollen und werden wir weiter ausbauen.
Mit den Share Deals, meine Damen und Herren, hat BadenWürttemberg im Übrigen ganz schlechte Erfahrungen ge macht. Wir alle erinnern uns an den Deal, an den Verkauf der LBBW-Wohnungen an die PATRIZIA AG und den späteren Weiterverkauf an einen weiteren Investor.
Dadurch ist Baden-Württemberg ein Steuerschaden von über 180 Millionen € entstanden. Es kann nicht sein, dass die gro ßen Verkäufe steuerfrei gestellt werden, aber die kleine Fami lie für den Kauf ihres Eigenheims Grunderwerbsteuer zahlen muss.
Zur Eindämmung dieser Steuergestaltungen hat eine BundLänder-Kommission getagt und Lösungsmöglichkeiten erar beitet. Diese wurden ebenfalls extern verfassungsrechtlich ge prüft. Wir sind hier auf einem guten Weg, wie wir auch im Ge spräch mit der Hausspitze im Bundesfinanzministerium im September in Erfahrung bringen konnten.