Dass der grün-schwarze Haussegen gelegentlich schief hing, konnte man etwa der Tatsache entnehmen, dass sich die Frau Ministerin selbst gezwungen sah, einmal – in der Presse – den Koalitionspartner aufzufordern, endlich ideologische Pflöcke zu entfernen,
Andererseits hat Herr Untersteller mit seinem flammenden Plädoyer für die Dachbegrünung in der Regierungsbefragung am 13. Juni 2018 noch einmal deutlich gemacht, dass er hier überhaupt keine Kompromisslinie hat.
Frau Bay, unsere Kollegin von den Grünen, wird nicht müde, zu betonen, dass es beim Wohnungsbau nicht so sehr um das Grün an der Haustür und auf dem Dach gehe – Sie haben es gerade noch einmal wiederholt –, sondern dass es wegen der hohen Grundstückspreise und der vollen Auftragsbücher in der Bauwirtschaft zu Problemen komme. Wie kommt es aber zu hohen Grundstückspreisen?
Ein knappes Gut wird teuer, wenn die Nachfrage hoch ist. Wer wie die Grünen die ideologische Nettonull beim Flächenver brauch hochhält und glaubt,
Wenn Herr Kretschmann dann beim Landesparteitag von ech tem Marktversagen spricht und sagt, dass der Staat beim Woh nen wieder selbst aktiv werden müsse, da er nicht wolle, dass sich die Menschen die steigenden Mietpreise hier nicht mehr leisten können, dann kann ich nur sagen: Dann fangen Sie bit te in Ihrer eigenen Partei an,
und zwar mit den richtigen Weichenstellungen. Denn der Markt versagt nicht. Die Knappheit der Fläche treibt die Prei se nach oben. Wir haben keine Leerstände – trotz steigender Mieten –, wir haben genügend Investoren, die bauen wollen. Was jedoch fehlt, ist der Faktor Bauland. Damit muss Schluss sein. Ohne Fläche geht es nicht. Hier muss der Kampf zwi schen CDU und Grünen wahrscheinlich in Zukunft noch ein wenig härter geführt werden.
Wenn es zu wenig Fläche gibt, nützt auch ein Bodenfonds nichts. Wir verschwenden Steuergelder für ein Feigenblatt. Es
ist interessant, dass auch die Wirtschaftsministerin mit ihrem Bodenfonds auf das gleiche Pferd setzt.
Noch etwas zu den Kostentreibern, dann bin ich am Ende: Sie, die Grünen, haben in der damaligen Regierung gemeinsam mit der SPD die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % er höht.
Das heißt, beim Kauf beispielsweise einer Wohnung für 300 000 € fallen allein dadurch Mehrkosten von 4 500 € an. Auch hier haben Sie es in der Hand, Ihrem im Koalitionsver trag festgeschriebenen Anspruch auf Kostenerleichterung ge recht zu werden. Wir haben einen entsprechenden Gesetzent wurf eingebracht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich doch sehr wundern: Von den Oppositionsfraktionen ist, glaube ich, Frau Reich-Gutjahr die Einzige gewesen, die unseren Gesetz entwurf, der Ihnen Anfang dieser Woche zugegangen ist, über haupt gelesen hat. Die beiden Herren sind weder inhaltlich auf die Themen eingegangen, noch haben sie erkannt, welche gro ßen Linien wir mit der Novellierung der Landesbauordnung setzen.
Herr Baron, Sie haben hier Bürokratieabbau angeprangert. Welches sind denn Ihre Vorschläge zum Bürokratieabbau? In Ihrem Gesetzentwurf ist kein einziger zu finden.
(Abg. Anton Baron AfD: Sie werden sehen, bei der Novelle kommt einer! – Gegenruf der Abg. Susanne Bay GRÜNE: Da sind wir aber gespannt!)
Da sind wir in der Tat gespannt. Sie können sich ja einmal intensiv mit unserem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Ich hoffe, Sie finden die Zeit und sind auch des Lesens mächtig.
Herr Born, bei Ihnen wundert es mich auch; Sie sind auf die Inhalte gar nicht eingegangen. Wir haben da wirklich eine No velle, einen Gesetzentwurf erarbeitet, der auch Ihren Forde rungen, die Sie hier gestellt haben, in weiten Teilen gerecht wird.
(Abg. Daniel Born SPD: Das ist in dem Punkt auch gut! – Zuruf von der SPD: Das müsste man hier ein mal vorlesen!)
Wir sind gerade mitten in der Anhörung der Verbände. Sie wird am 15. November abgeschlossen sein, und dann wird das Verfahren weitergehen. Wir werden dann entsprechend den Anregungen diskutieren,
Ganz kurz zum Zeitrahmen – ich habe das schon mehrfach an dieser Stelle gesagt –: Die Novellierung der Landesbauord nung im Jahr 2015 hatte vier Jahre gedauert. Bitte realisieren Sie das jetzt mal. Die Novellierung im Jahr 2010 hatte sogar sieben Jahre gedauert. Wir sind also richtig schnell unterwegs.
Die Wohnraum-Allianz wurde hier auch zur Diskussion ge stellt. Die Vorschläge der Wohnraum-Allianz wurden von De zember 2016 bis Juni 2017 eingebracht. Wir sind auf der po litischen Ebene in die Diskussion eingestiegen, haben hier ei nen sehr konstruktiven Dialog geführt und haben jetzt einen Gesetzentwurf in die Anhörung gebracht, der wirklich in vie len Bereichen dem gerecht wird, was wir alle wollen.
Ich glaube, unser gemeinsames Ziel muss es sein, möglichst schnell günstigeres Bauen zu ermöglichen und dadurch die angespannten Wohnungsmärkte in vielen Regionen zu entlas ten und den Menschen, die bezahlbaren Wohnraum benöti gen, zu helfen. Das ist unsere Zielrichtung, und daran arbei ten wir gemeinsam.
Wir haben heute nun die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der AfD. Hier geht es um zwei Änderungen baulicher Stan dards: einmal die Streichung der Pflicht zur Begrünung von baulichen Anlagen, zum anderen die Streichung der Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen. Ich greife gern noch einmal meine Position aus der Ersten Beratung auf, an der sich wenig geändert hat. Sie haben hier begrenzt zwei Po sitionen herausgegriffen. Es geht aber viel weiter: Wenn wir billiger und schneller bauen wollen, dürfen wir nicht nur die se beiden Paragrafen in den Blick nehmen und sie isoliert und undifferenziert betrachten.
Die gesamte Novellierung haben wir im Blick. Mein Minis terium hat, auch in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, sämtliche Vorschriften der Landesbauordnung, also alle bau lichen Standards und darüber hinaus auch das bauliche Ge
nehmigungsverfahren, mit dem Ziel überprüft, das Bauen zu erleichtern, es günstiger zu machen und zu beschleunigen. Die Vorschläge der Wohnraum-Allianz, der Fachleute, der Ver bände der Wohnungswirtschaft, der Grundstücks- und Haus eigentümer, der Bauberufe, der kommunalen Landesverbän de, der Naturschutzverbände und der Verwaltung – das möch te ich an dieser Stelle ganz deutlich unterstreichen – wurden überwiegend in diesen Gesetzentwurf aufgenommen.
Im Ergebnis werden diese Vorschläge nun in unserem Gesetz entwurf berücksichtigt. Ich möchte hier noch einmal in Erin nerung rufen: Die Anhörung läuft bis zum 15. November, und unser Gesetzentwurf ist weit umfassender als der der AfD.