Das Bundesinnenministerium ist weit davon entfernt, eine na tionale Schadenslage zu bejahen. Dies wäre eine Vorausset zung, damit der Bund einsteigt. Das ist ähnlich wie bei uns. Wir steigen nach den geltenden Regeln als Land ein, wenn ei ne „landesweit relevante Schadenslage“ gegeben ist, was ab 50 Millionen € der Fall ist. Ähnliche Mechanismen gibt es beim Bund. Der Bundesinnenminister hat mir klar gesagt, dass die Schäden in Baden-Württemberg, so schlimm sie auch sind, keine solche nationale Schadenslage bedeuten.
Ich freue mich über das Engagement von Bundestagsabgeord neten. Falls wir Geld vom Bund bekommen, sagen wir nicht Nein. Wir nehmen alles.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, das eine ist, Soforthilfen zu gewähren. Das ist richtig. Das andere ist, zu überlegen, wie ein sicherer Schutz, eine Schadensfürsorge aussehen kann. In Baden-Württemberg können sich die meisten Geschädigten glücklich schätzen, weil es verpflichtend eine Gebäudeversicherung gab. Eine sol che Versicherungspflicht gibt es heute nicht mehr. Es ist auch nicht möglich, sie verpflichtend wieder einzuführen. Da steht EU-Recht dagegen.
Es gäbe aber eine Möglichkeit, innerhalb der Europäischen Union dafür Sorge zu tragen, dass eine Elementarschadenver sicherung eingeführt wird. Hielten Sie das für sinnvoll und, wenn ja, wie wäre der Weg dahin?
Zunächst einmal will ich bestätigen, dass es rich tig ist, dass wir in Baden-Württemberg erfreulicherweise ei nen sehr hohen Grad der Versicherung gegen Elementarschä den haben. Der Anteil beträgt bei uns ungefähr 95 %. Das ist deutlich höher als der Bundesdurchschnitt. In unserem Nach barland Bayern liegt der Anteil, glaube ich, bei 32,33 %, bun desweit ungefähr in der gleichen Größenordnung.
In Baden-Württemberg haben mit 95 % also die allermeisten eine Elementarschadenversicherung, die in einem solchen Fall jedenfalls für die Gebäudeschäden aufkommt. Damit ist schon einmal viel reguliert. Sie haben auch recht: Das hängt damit zusammen, dass bis vor einigen Jahren diese Elementarscha denversicherung in Baden-Württemberg eine Pflichtversiche rung war.
Ich sage Ihnen ganz offen: Es ist mir noch nicht gelungen, die Rechtslage vollständig zu durchdringen, um zu beurteilen, ob es aus Gründen des EU-Rechts tatsächlich unmöglich wäre, so etwas national wieder einzuführen. So weit sind wir noch nicht. Das diskutieren wir im Augenblick in der Regierung. Ich durchschaue auch nicht, inwieweit wir eine Möglichkeit hätten, das für die ganze Europäische Union auf die Agenda zu nehmen.
Meine bescheidene Erfahrung mit der Europäischen Union ist aber, dass, wenn wir hier im Landtag von Baden-Württem berg eine Elementarschadenpflichtversicherung für 28 Staa ten der Europäischen Union auf den Weg bringen würden, Sie die Umsetzung wahrscheinlich noch erleben, aber ich vermut lich nicht.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister Strobl, Sie waren ja bei uns in Hohenlohe zu Gast bei der Feuerwehr in Künzelsau. Wie Sie bestimmt erfahren haben, haben mehrere Feuerwehrmänner, die dort im Einsatz waren und ihre Privatfahrzeuge dort abgestellt hatten, bei der Rückkehr festgestellt, dass ihre Autos überflutet waren. Die Helfer konnten eigentlich nichts dafür.
Jetzt ist natürlich die Frage: Wie kann da die Landesregierung helfen, gerade in solchen Fällen, bei denen diejenigen, die im Einsatz waren, in einer solchen Art und Weise ihr Hab und Gut verloren haben?
Da ist einfach mein Rat, dass sich die Kamera dinnen und Kameraden der Feuerwehr mit ihrem Kreisbrand meister in Verbindung setzen. Wenn im Landkreis keine Lö sung gefunden wird, dürfen sie sich sehr gern an den Landes branddirektor oder aber auch an den Leiter der Abteilung 6 im Innenministerium, Herrn Schröder, wenden. Dann schauen wir, wie wir diese Schäden an den Privatfahrzeugen regulie ren können.
Herr Minister Strobl, ich habe eine Frage zu den Zahlen, die Sie gerade zu den Ele mentarschäden genannt haben. Bezogen sich diese auf die Wohngebäude oder auf den Hausrat? Denn ein Großteil der Schäden ist nicht an den Wohngebäuden entstanden, sondern
am Hausrat. Als ich mit den Leuten vor Ort gesprochen habe, hat sich das große Problem gezeigt, dass zwar viele aufgrund der Historie in Baden-Württemberg Elementarschäden im Be reich der Wohngebäude abgesichert haben, beim genauen Blick in die Versicherungsunterlagen aber mit Schock fest stellen mussten, dass all die Schäden an der Einrichtung, die nicht die Hausmauer betreffen, durch die Elementarschaden versicherung nicht abgesichert sind.
Deswegen meine Nachfrage: Bezogen sich die Zahlen, die Sie zum Thema Elementarschäden genannt haben, auf die Wohn gebäudeversicherung oder auch auf die Hausratversicherung?
besteht eine Elementarschadenversicherung, und diese Ele mentarschadenversicherung deckt im Grunde genommen die Gebäudeschäden ab. Damit ist, wie ich sagte, schon einmal ein erheblicher Teil abgedeckt.
Sie haben aber völlig recht, Herr Professor Schweickert: Da mit ist nicht das abgedeckt – untechnisch gesprochen –, was im Haus drin ist.
Dafür bräuchte man eine Hausratversicherung. Diese gibt es ja, und viele haben diese abgeschlossen, aber natürlich nicht alle. Ich kann Ihnen keine Zahl sagen, wie viel Prozent der Häuslebesitzer in Baden-Württemberg eine Hausratversiche rung haben. Ich bin mir gar nicht sicher, ob diese Zahl bei uns überhaupt registriert ist. Sicher bin ich mir indessen, dass die ser Anteil lange nicht so hoch ist wie der bei der Elementar schadenversicherung. Er wird ganz bestimmt deutlich darun ter liegen.
Herr Abg. Schweickert, vielleicht erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Ich weiß gar nicht, ob Ihre Frage diesen Hinter grund hatte. Aber wir sollten insgesamt – das wollten Sie be stimmt auch nicht machen; ich nutze jetzt nur die Gelegen heit, es einfach mal zu sagen – nicht den Eindruck erwecken, dass bei jeder Unwetterlage mit einem Schaden, der irgend wo entsteht, der Staat in jedem Fall haftet. Dafür gibt es Ver sicherungen. Wir sollten diejenigen, die Versicherungsprämi en bezahlen, die Vorsorge treffen, dann auch nicht ein Stück weit benachteiligen, dass wir sagen: Okay, da ist etwas pas siert, und der Staat bezahlt alles. Es würde den Staat am En de des Tages auch überfordern, wenn wir eine totale Vollkas komentalität verbreiten würden nach dem Motto: Egal, was passiert, der Staat wird euch helfen. Das wäre nicht der rich
tige Weg. Da, wo jemand unverschuldet in eine Notlage kommt – Stichwort Soforthilfe –, muss der Staat helfen, aber Vollkas ko können wir beim besten Willen nicht leisten, das überfor dert uns. Deswegen sollten wir erst gar nicht den Eindruck er wecken, dass wir das tun könnten.
Wir können noch eine Frage zulassen. Dann ist die Zeit um. Das ist eine Frage von Herrn Abg. Dr. Balzer.
Sehr geehrter Herr Minister Strobl! Ich habe nur eine kurze Frage, und zwar in Bezug auf einen Schaden in meinem Wahlkreis bei Philippsburg. Da ist eine Strandbar am Rhein überflutet worden. Ich habe mich mit den Informationen zur Unwettersoforthilfe befasst und habe mir sagen lassen, dass Verheiratete nur bis zu einem Jahres einkommen von 50 000 € und Ledige nur bis zu einem Jah reseinkommen von 25 000 € überhaupt in den Genuss einer Soforthilfe kommen können. Ist das richtig? Diese Einkom mensgrenzen kommen mir sehr niedrig vor, deshalb die Fra ge.
Am Rhein. – Die Zahlen, die Sie in Bezug auf die Soforthil fe genannt haben, sind richtig. Es gibt eine Einkommensbe grenzung für Ledige in Höhe von 25 000 €, für Verheiratete in Höhe von 50 000 €. Darüber können wir sprechen. Ich ha be auf die Frage des Kollegen Binder bereits gesagt, dass wir einmal überprüfen werden, ob das alles noch so passt.
Ich will Ihnen nur den Hintergrund nennen, warum es eine Einkommensgrenze gibt. Die Soforthilfe ist für Menschen vor gesehen, die unverschuldet in eine Notlage gekommen sind, weil sie beispielsweise fluchtartig ihr Haus verlassen müssen, auf der Straße stehen und nichts als das Unterhemd haben. Denen geben wir sozusagen zum unmittelbaren Überleben ei ne Soforthilfe, damit sie sich ein Stück Seife, ein Stück Brot und etwas zu trinken kaufen können. Das ist der Sinn der So forthilfe.
Jetzt mögen Sie selbst für sich entscheiden – wir können auch darüber diskutieren; das machen wir alles transparent und öf fentlich, insbesondere für das Parlament –, ob eine solche Not hilfe, eine solche Soforthilfe beispielsweise für einen Millio när das Richtige ist oder ob er nicht doch irgendwo eine Mög lichkeit hat, sich die nächste Unterhose und das Stück Seife mit anderen Mitteln selbst zu kaufen.
Das ist ein Stück weit das, was ich mit Vollkaskomentalität meine. So gut gemeint und so gut gemacht alle Maßnahmen sind, die wir umsetzen werden: Sie werden immer gewisse Mitnahmeeffekte haben, auch in der Not. Deswegen könnte es sein, dass im Grunde genommen auch dafür ein Einkom
menslimit richtig ist, damit die Soforthilfe, weil alle finanzi ellen Mittel immer beschränkt sind, bei denen ankommt, die sie wirklich brauchen, und nicht von denen mitgenommen wird, die sie möglicherweise nicht so notwendig brauchen.
Vielen Dank. – Damit ist der Zeitrahmen für die Regierungsbefragung von 60 Minuten voll ausgeschöpft.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Ba den-Württemberg – Drucksache 16/47
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.