Protocol of the Session on September 26, 2018

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Rüdiger Klos.

Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Einer der wertvollsten Rohstoffe in unserer Zeit sind digitale Daten, sind Informationen. Alther gebrachte Ausdrücke wie „Herrschaftswissen“ zeigen: Wer das Wissen, wer die Informationen hat, der hat auch die Macht. Wissen ist Macht, und das gilt ganz besonders in unserer Zeit.

Wer ist der Souverän in unserem Land? Das ist der mündige Bürger. Damit die Bürger aber mündig entscheiden können, brauchen die Bürger Informationen. Sie brauchen sie nicht nur zur Entscheidung, sondern auch zur Kontrolle, und sie brau chen die Möglichkeit, diese Informationen zu erlangen.

Insofern ging das Informationsfreiheitsgesetz in die richtige Richtung. Wären wir damals im Landtag gewesen, hätten wir das vom Grundsatz her begrüßt, auch wenn es uns nicht weit

genug gegangen wäre. Sie haben sehr viele Ausnahmetatbe stände dringelassen.

In der Ersten Beratung wurde stark kritisiert, dass wir sehr viele Bereiche hineinnehmen wollen. Aber Sie haben dabei unsere Begründung überlesen. Wir nehmen die Bereiche hin ein, in denen es um staatliche Gelder geht. Da wollen wir, dass der Bürger kontrollieren kann.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Beate Böh len GRÜNE: Und die Bürgerin?)

Um dem Willen des Bürgers Geltung zu verschaffen, damit er seine Rechte wahrnehmen kann, haben wir auch das Demo kratiestärkungsgesetz eingebracht. Sie haben es dann abge lehnt, aber wir werden Ihnen zeigen, dass die Methoden, mit denen Sie hier vorgehen, indem Sie immer Ihre Mehrheit nut zen, vom Bürger nicht mitgetragen werden.

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Und von der Bürge rin?)

Wir wollen mehr direkte Demokratie, wir wollen mehr Basis demokratie in diesem Land. Wenn der Bürger z. B. sichere Grenzen haben will, dann muss er auch die Möglichkeit ha ben, die Regierung hierzu zu zwingen. Es kann nicht sein, dass er sich die gesamte Legislaturperiode hinweg von der Regie rung plattmachen lassen muss. Der Bürger braucht mehr Rech te in diesem Land und Zugang zu Informationen. Wir stellen dieses Land wieder vom Kopf auf die Füße, was die Rechte des Bürgers angeht.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Aus diesem Grund haben wir zu diesem Informationsfreiheits gesetz Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen erar beitet. Allerdings habe ich festgestellt: Vor zehn Jahren, also im Jahr 2008, war hier schon einmal ein Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgestellt worden. Ich zitie re einmal aus der damaligen Debatte:

Es ist höchste Zeit, den Bürgern endlich in Form eines Rechtsanspruchs tatsächlich voraussetzungslos die Mög lichkeit zu umfassender Einsicht in Verwaltungshandeln zu verschaffen und endlich auch in Baden-Württemberg ein modernes Mitwirkungs- und Bürgerrecht europäi schen Standards einzuführen.

(Beifall des Abg. Daniel Rottmann AfD)

In Zukunft darf nicht mehr die Geheimhaltung von Infor mationen, sondern muss ihre allgemeine Zugänglichkeit die Regel sein.

Und weiter:

Wer weiß, dass er unter den Augen der Öffentlichkeit ar beitet, wird sich bemühen, verständlich, effizient und lo gisch zu handeln.

(Vereinzelt Beifall)

So damals Herr Abg. Sckerl.

Wenn Sie das damals schon erkannt haben, warum setzen Sie das dann nicht um? Warum kommen denn dann immer irgend

welche Ausnahmeregelungen, die den Bürger gängeln und die dem Bürger Informationsmöglichkeiten nehmen? Sie sind in Ihrem Handeln überhaupt nicht logisch und konsequent.

Transparenz, Kontrolle, Effektivität – das muss auch dann gel ten, wenn staatliche Leistungen mit staatlichen Mitteln von Dritten erbracht werden. Die hier erforderliche Transparenz wird durch den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion her gestellt.

Es muss der Grundsatz gelten: Wer zahlt, der bestimmt. Auch an dem folgenden Beispiel können Sie sehen, dass hier drin gend Verbesserungen nötig sind: In Reutlingen wurde von der städtischen Tochterfirma FairEnergie ein Fernheizwerk ge baut. Um die Leitungen zu verlegen, wird der nächstgelege ne Stadtteil zur Großbaustelle. Jetzt wollen die Bürger wis sen: Wer bezahlt die Tiefbauarbeiten? Antwort der Stadt: „Zahle erst einmal 1 100 € für die Auskunft, dann bekommst du sie.“ Antwort des Bürgers – die wissen mittlerweile auch, wie es geht –: „Ich werde für den Gemeinderat kandidieren. Wenn ich dann da drin bin, muss ich nach der Gemeindeord nung gar nichts mehr zahlen, dann bekomme ich die Auskunft so.“ Das heißt, die Bürger merken, wie sie diese Gängelung von staatlicher Seite umgehen können. Wir freuen uns, dass sie das aufgenommen haben und umsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos])

Zum Schluss wollen wir einmal ein Beispiel herausgreifen, nämlich die sogenannte Umwelthilfe, die Deutsche Umwelt hilfe. Sie bekommt staatliche Gelder, schottet sich aber aus kunftsmäßig völlig ab. Sie macht Industriepolitik, sie macht Machtpolitik – alles im Gewand eines angeblichen Umwelt schutzes – mit gerade einmal 300 Mitgliedern.

Meine Damen und Herren, wenn ein Verein hier anfängt, die Parlamente zu gängeln, den Menschen draußen vorzuschrei ben, wie sie leben sollen, wann sie in die Stadt fahren dürfen, dann läuft hier etwas gewaltig schief, wenn eine solche Grup pierung sich jeglicher Transparenz entziehen kann.

Herr Kollege, beachten Sie Ihre Sprechzeit, bitte.

Wir, die AfD, wollen dafür sorgen, dass in diesem Land wieder direkte Demokratie gelebt wird.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Nun darf ich für die SPDFraktion Herrn Abg. Rainer Stickelberger aufrufen.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesinformati onsfreiheitsgesetz ist ein gutes Gesetz; es stammt ja auch aus dem Haus meines früheren Kabinettskollegen Gall.

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Guter Mann!)

Sie haben das Gesetz zu Recht einen Meilenstein genannt. Das ist zutreffend. Es ist ein junges Gesetz, und wir sollten abwar ten, wie es sich noch entwickelt. Dann werden wir eine Eva luation haben, die die Stärken und Schwächen dieses Geset zes aufzeigt und uns Hinweise gibt, wo wir bei Bedarf nach

steuern können. Da sind wir, die SPD-Fraktion, offen und auf geschlossen.

Es ist auch wichtig, dass wir da genau hinschauen, insbeson dere im Hinblick auf die Gemeinden. Die Gemeinden sind pri mär die Adressaten solcher Anfragen nach dem Informations freiheitsgesetz. Da müssen wir dann bei einer Evaluation und einer Neuregelung die Gemeinden schon mit ins Boot neh men und insbesondere die Frage der Gebühren klären. Wir müssen auch berücksichtigen, wie sich die europäische Da tenschutz-Grundverordnung auf die Informationsfreiheitsge setzgebung auswirkt. Da haben wir noch eine Aufgabe vor uns. Das sollten wir in Ruhe angehen und deshalb die Evalu ation abwarten.

Wir halten den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Lan desinformationsfreiheitsgesetzes für nicht zielführend. Die Position der SPD-Fraktion dazu ist ganz klar: So nicht und jetzt nicht und im Hinblick auf die Argumentation und Moti vation der AfD für diesen Gesetzentwurf schon gar nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der Grünen und der CDU)

Ich darf für die FDP/DVPFraktion Herrn Abg. Professor Dr. Goll das Wort geben.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Auch wir werden dem Gesetzentwurf der AfD nicht zustimmen, und zwar aus sachlichen Gründen. Das kann man, glaube ich, auch ganz schnell plausibel ma chen, wenn man auf den Gedanken des Landesinformations freiheitsgesetzes zurückgeht und fragt, was dieses Gesetz ei gentlich will.

Ich sage einmal so: Wir sind, wenn wir jetzt nicht gerade die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragen, BadenWürttemberger und Bundesdeutsche. Wir gehören insofern zwei Staaten an, mit einer bestimmten Zwangsläufigkeit.

Wir reden heute nur über Baden-Württemberg. Wir haben als Mitglieder dieses Staates Baden-Württemberg die Möglich keit, diesen Staat Baden-Württemberg zu beeinflussen – das ist erfreulich –, aber wir sind ihm auf der anderen Seite natür lich auch in gewisser Weise ausgeliefert, weil über uns auch entschieden wird. Deswegen haben wir ein Recht auf Trans parenz darüber, was da passiert bei diesem Staat Baden-Würt temberg. Insoweit ist es für mich in Ordnung. Wir haben für dieses Gesetz auch gekämpft.

Aber jetzt ist die Frage: Warum soll man diesen Anspruch auf Transparenz eigentlich auf Selbstverwaltungskörperschaften freier Berufe ausdehnen? Warum soll es überhaupt ein Frage recht aller geben? Da reicht doch ein Fragerecht derer, die in dieser Körperschaft, in der Selbstverwaltung der freien Beru fe, sind. Das ist doch ganz klar.

Wenn ich auf weitere Felder gehe, würde ich beispielsweise Rundfunkanstalten und Wohlfahrtsverbände nicht einfach mit Behörden vergleichen. Da liegen Sie meines Erachtens ein fach schief.

(Beifall des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP)

Herr Klos, Sie haben vorhin Verwaltungshandeln als Anknüp fungspunkt genannt. Aber Verwaltungshandeln sehe ich ei gentlich beim Südwestrundfunk nicht unmittelbar gegeben. Insofern ist Ihr Vorschlag aus sachlichen Gründen für uns nicht logisch, und wir werden den Gesetzentwurf ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)

Für die Regierung bitte ich Herrn Innenminister Strobl ans Redepult.

Sehr verehrte Frau Präsidentin Kurtz, sehr geehr te Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesinformationsfreiheitsgesetz ist am 30. De zember 2015 in Kraft getreten. Mit dem Landesinformations freiheitsgesetz geben wir weitgehend freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorliegenden Informatio nen. Damit wird die Transparenz staatlichen Handelns verbes sert und die demokratische Meinungs- und Willensbildung entscheidend erleichtert. Denn nur gut informierte Bürgerin nen und Bürger können engagiert und konsequent mitgestal ten.

Die AfD möchte den Anwendungsbereich dieses Gesetzes än dern. Nach ihrem Willen sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Krankenversicherung und sogar die Körperschaften der Wohlfahrtspflege dem Ge setz unterfallen, soweit sie sich überwiegend aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzieren. Darüber hinaus sollen auch an erkannte Umweltverbände einbezogen werden.