Protocol of the Session on June 6, 2018

meine Damen und Herren, und deshalb können wir dieses heu te nun auch sehr beruhigt verabschieden.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Es wurde gewürdigt, dass der Gesetzentwurf dem Geiste der europäischen Datenschutz-Grundverordnung weitgehend nach kommt, dass er auf großzügige Ausnahmeregelungen – etwa im Verhältnis zum Bund – verzichtet und dass sich der vorlie gende Entwurf gerade auch dadurch positiv von anderen Ge setzen abhebt.

Natürlich gab es auch eine Reihe von Kritikpunkten; das ist völlig klar. Zum Teil waren sie sehr fachspezifisch, wurden von Interessenverbänden formuliert. Kein Gesetz dieser Welt kann allen Ansprüchen gerecht werden.

Wir behaupten aber, dass wir den wichtigsten und den wesent lichen Ansprüchen gerecht werden und dass wir uns mit die sem Gesetzentwurf vor niemandem verstecken müssen. Er schafft keine unnötigen Belastungen und keine zusätzliche Bürokratie.

Das Gesetz richtet sich ja an öffentliche Behörden des Lan des oder der Kommunen. Das Landesdatenschutzgesetz gilt ausschließlich für sie; es gilt nicht für Private. Das muss man an dieser Stelle hinzufügen. Es war uns aber wichtig, dass auch kleine und mittlere Behörden nicht zusätzlich belastet werden und dass mit diesem Gesetz insbesondere die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und das wichtige Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angemessen gewahrt wer den.

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens haben wir bis zum Schluss wichtige Anhörungsergebnisse, auch aus der Anhö rung vom Montag, noch aufgenommen. An etlichen Stellen ist der Gesetzentwurf dadurch natürlich gereift.

Der Landesbeauftragte wird bereits durch die europäische Da tenschutz-Grundverordnung gestärkt, aber auch mit dem vor liegenden Gesetzentwurf. Er ist jetzt unabhängige oberste Landesbehörde, ist personell und sächlich für die neue Auf gabe gut ausgestattet.

Meine Damen und Herren, Datenschutz genießt bei der Koa lition aus Grünen und CDU einen hohen Stellenwert, und das zu Recht.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Wir haben aus diesem Grund in den letzten Wochen eine völ lig unaufgeregte Debatte über das Landesdatenschutzgesetz geführt. Ich habe dazu keine kritische Schlagzeile gesehen. Das war sehr sachbetont.

Kritische Debatten gibt es über die europäische DatenschutzGrundverordnung, also das Ausgangsgesetz. Das war zu er warten. Es wird von vielen als Zumutung betrachtet. Wir wis sen aber, dass vieles auch aus der Haltung resultiert, manches komme unter Umständen doch nicht oder werde in letzter Mi nute noch abgewendet. Es gab ja Hilferufe an die Bundeskanz lerin, die diesen natürlich nicht entsprechen konnte – logi scherweise, da es ein europäisches Gesetz ist, das seine un mittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten entfaltet.

Vieles wird sich sicher noch legen – ganz sicher. Vorurteile werden sich aufklären und entkräften lassen. Ängste werden vergehen. Manche von Kritikern vorgetragenen Punkte sind natürlich nicht von der Hand zu weisen; ihnen muss nachge gangen werden.

Aber eines ist auch klar, und ich finde, das sollte positiv ge sehen werden: Wer mit personenbezogenen Daten umgeht, muss dies intensiver dokumentieren und sensibler handhaben als in der Vergangenheit. Das ist, wie ich glaube, keine Zumu tung, sondern angesichts der vielen Probleme, die wir im Da tenschutz haben, eine richtige Erkenntnis.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Ich will kurz auf die Änderungsanträge der Opposition einge hen, die Ihnen vorliegen. Interessant finde ich: Am Montag während der Anhörung und in der anschließenden Presseer klärung haben die Kollegen von der SPD und der FDP/DVP noch von fragwürdigen bis verfassungswidrigen Regelungen in unserem Gesetzentwurf gesprochen –

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

aber keiner Ihrer heutigen Änderungsanträge bezieht sich auf die noch vorgestern behaupteten verfassungswidrigen Rege lungen, meine Damen und Herren. Die Vorwürfe waren of fensichtlich ebenso schnell konstruiert,

(Abg. Sascha Binder SPD: So ein Quatsch! Das ist ein Witz!)

wie sie wieder verschwunden sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜ NE: Unbegründet gewesen! – Abg. Reinhold Gall SPD: Die sind doch vorgetragen worden! Das haben auch die Gutachter gesagt! Entschuldigung!)

Sorry, aber es gibt keinen Änderungsantrag von Ihnen zu diesen – wie von Ihnen behauptet – „verfassungswidrigen“ Teilen des Gesetzentwurfs. Damit hat sich das Thema doch offensichtlich in Luft aufgelöst.

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD – Abg. Rein hold Gall SPD: Eben nicht!)

Die Änderungsanträge, die Sie einbringen, sind durchaus be denkenswert, überhaupt gar keine Frage. Auf der Fachebene muss man sich damit gründlich auseinandersetzen.

Wir glauben, liebe Kollegen von der FDP/DVP, dass wir kei ne Befreiung für sogenannte Beliehene brauchen. Schauen Sie ins europäische Recht, Artikel 37. Schornsteinfeger – so das viel zitierte Beispiel – können ihren Landesverband beauftra gen, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für alle Be zirksschornsteinfeger im Land zu bestellen. Damit ist das The ma „Bürokratie und Belastung“, wie ich glaube, überzeugend gelöst. Wir brauchen keine Ausnahme auf Landesebene.

Die SPD wirft uns vor, wir würden der Videoüberwachung Tür und Tor öffnen. Davon kann überhaupt keine Rede sein.

(Abg. Sascha Binder SPD: Wir haben gesagt, Sie wei ten es aus!)

Herr Kollege Binder, wir definieren die Spielregeln dafür, und die Gründe für Videoüberwachung werden in anderen Geset zen geregelt. Das wissen Sie.

(Abg. Sascha Binder SPD: Sie weiten es aus!)

Ich sage Ihnen – das können Sie gern nachschauen –: BadenWürttemberg ist das Bundesland, das die Schwellen für den Einsatz von Videoüberwachung am deutlichsten heraufgesetzt hat.

(Abg. Sascha Binder SPD: Herabgesetzt!)

Bei uns gibt es die härtesten Voraussetzungen. Vergleichen Sie es vor allem auch mit Gesetzen in Ländern, wo Sie regie ren. Vergleichen Sie es mit dem Gesetz auf Bundesebene, wo Sie auch regieren.

Ich stelle bei den Änderungsanträgen sowieso fest – damit komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin –: Sie vonseiten der SPD und FDP/DVP verlangen in Baden-Württemberg etwas, was Sie in Ländern, in denen Sie in Regierungsverantwortung sind, nicht umgesetzt haben. Das ist ein Beispiel für überzeu gende Oppositionspolitik, meine Damen und Herren.

(Beifall der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und Tho mas Blenke CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Sagen Sie mal ein Beispiel!)

Das gilt auch für den Entschließungsantrag der FDP/DVP, den wir ablehnen. Sie wollen die Aufhebung oder die Lockerung des Verbandsklagerechts für große Datenhändler. Das ist nicht die beschworene Lobby für den kleinen Mann, der Sorgen hat vor der Abmahnindustrie,

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wie kommen Sie denn darauf?)

sondern es ist wieder einmal ein typisches FDP-Beispiel da für, dass sich hinter einem Antrag in Wirklichkeit Lobbyis mus für Große verbirgt.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ein Stuss!)

Deswegen ist es ein Antrag, den wir ablehnen.

Ansonsten: Das Gesetz, meine Damen und Herren, ist in sich stimmig. Es ist gut erarbeitet. Es schützt die Daten der Bür gerinnen und Bürger. Wir empfehlen Ihnen Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Gentges.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Eine gute Frau!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Mai ist die europä ische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Seit nunmehr zwölf Tagen hat sie allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Die Verordnung schafft einen einheitlichen Schutz personen bezogener Daten in ganz Europa. Dabei verpflichtet sie aber nicht allein die großen Datenkraken, sondern grundsätzlich alle öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen: Behörden und Gerichte, natürliche und juristische Personen, kleine und mitt lere Unternehmen und Vereine, Facebook und UNSER Dorf

laden Welschensteinach e. V. – im Übrigen ein großartiger Verein.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Während es für den Großkonzern organisatorisch vergleichs weise unkompliziert ist, die Vorgaben der europäischen Da tenschutz-Grundverordnung umzusetzen, sieht sich der Vor sitzende meines kleinen Vereins einer großen Belastung aus gesetzt und auch dem Risiko, etwas falsch zu machen. Offen gesprochen: Meine Fraktion würde sich hier eine Differenzie rung wünschen.

(Beifall bei der CDU)

Als Landesgesetzgeber steht dies aber nicht in unserer Macht. Wir müssen landesrechtliche Vorschriften an die DatenschutzGrundverordnung anpassen und haben dabei die Möglichkeit, offene Spielräume zur Beschränkung der Zweckbindung und der Betroffenenrechte zu nutzen. Beides tut der heute zur Ab stimmung stehende Gesetzentwurf.