Protocol of the Session on February 28, 2018

Von zentraler Bedeutung ist zudem, dass in § 3 Absatz 2 AG SGB IX bei den Leistungserbringern die private Seite fehlt. Es ist völlig unakzeptabel, den bpa, den VDAB und den VPK, allesamt Vertragspartner des bisherigen Rahmenvertrags nach SGB XII, bei den Rahmenverträgen nach § 131 Absatz 1 SGB IX außen vor zu lassen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Hier halten wir eine Korrektur für unerlässlich.

Abschließend betone ich, dass im Anschluss im Ausschuss auf jeden Fall noch als wesentlicher Punkt die Zuständigkeit für die Bedarfsfeststellung zu klären ist. Es muss sichergestellt werden, dass die Bedarfsfeststellung objektiv und sachgerecht erfolgt.

Hier steht die Forderung nach einer landesweit zuständigen Stelle im Raum. Diesen Punkt wird es zu vertiefen gelten. Schon heute fordere ich Sie, Herr Minister, auf, in der Aus schussberatung hierzu eine klare Position zu beziehen, denn es gibt noch einiges zu klären.

So freue ich mich auf die Arbeit im Ausschuss, rege dort ei ne öffentliche Anhörung an und hoffe, dass das Bundesteilha begesetz auch in Baden-Württemberg die angestrebten Ziele erreicht und dass Menschen mit Behinderungen selbst über ihr Leben und die notwendigen Unterstützungsleistungen be stimmen können.

Wenn die angesprochenen Punkte vertiefend diskutiert und geregelt sein werden, können wir hoffentlich am Ende sagen: Was lange währt, wird endlich gut.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Frau Kollegin Wolle, ich würde Ihnen noch das Wort für einen Satz geben.

Bitte schauen Sie in Artikel 3 – Än derung des Landespflegegesetzes – des Gesetzentwurfs. Die ser Bereich ist sehr wohl Gegenstand des geplanten Gesetzes.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sie können doch die Zwischenfra ge von Herrn Räpple zulassen!)

Kollege Dr. Gedeon, Sie wollen zum Tagesordnungspunkt reden? – Bitte schön, Sie ha ben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch eine kurze Anmerkung, die auch auf Herrn Räpple zurückgeht: Wir begrüßen es natürlich, wenn hier die Inklusion ernsthaft in Angriff genommen wird. Wir fragen uns aber, ob das für alle gilt oder ob bestimmte Leute, vor allem, wenn sie ein rechtes Konzept haben, von der Inklusion und vom Schutz vor Spott für Behinderungen aus genommen werden.

(Staatssekretärin Bärbl Mielich: Was war das jetzt?)

Selbiges ist nämlich in der „heute-show“ des ZDF bei einem Mitarbeiter der AfD-Fraktion passiert, dem man in schändli cher Weise seinen Sprachfehler vorgeworfen hat – auf eine in fame Art, meine Damen und Herren.

(Staatssekretärin Bärbl Mielich: Dafür hat er sich doch längst entschuldigt!)

Die Entschuldigung, die dann von Herrn Welke erfolgte, war mehr als lau.

Ich finde, es ist ein Skandal, wenn im öffentlich-rechtlichen Fernsehen solche Leute eine derart behinderungsfeindliche und spöttische Art an den Tag legen. Dann ist es auch nicht mehr so glaubwürdig, wenn man irgendwelche Ausstellungen macht – die wir natürlich begrüßen; aber glaubwürdig sind sie erst, meine Damen und Herren, wenn wir das auch in der Pra xis konsequent durchziehen. Dann darf so etwas wie bei Herrn Welke in der „heute-show“ nicht mehr passieren.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3554 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und Integ ration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses

für Finanzen zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 20. Juli 2017 – Denkschrift 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Drucksachen 16/2400, 16/2401 bis 16/2423 und 16/2701 bis 16/2723

Berichterstatter: Abg. Dr. Rainer Podeswa

b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 20. Sep tember 2017 – Prüfung der Rechnung des Rechnungs hofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2015 durch den Landtag – Drucksachen 16/2767, 16/3292

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finan zen vom 22. Dezember 2016 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2015 – Drucksachen 16/1270, 16/3293

Berichterstatter: Abg. Karl Klein

Meine Damen und Herren – –

(Unruhe)

Ich habe Zeit. – Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich zunächst Herrn Rechnungshofpräsident Günther Benz.

Sehr geehr ter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, Frau Ministerin Sitzmann! Auftrag des Rechnungshofs ist es, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen und Ihnen für die Entlastung der Landesregierung über das Ergebnis zu berichten. Das tun wir mit der Denkschrift, die Sie heute beraten.

Vorweg möchte ich mich aber bei allen Mitgliedern des Fi nanzausschusses und dessen Vorsitzendem, Herrn Stickelber ger, ganz herzlich bedanken. Sie haben unsere Denkschrift zeitnah beraten. Sie sind tief eingestiegen, haben fachkundig diskutiert und sind unseren Empfehlungen in weiten Teilen gefolgt, und wo Sie uns nicht gefolgt sind, sind Sie aus für uns nachvollziehbaren Gründen abgewichen. Für die sachliche und offene Diskussion herzlichen Dank.

Seit der Veröffentlichung der Denkschrift im letzten Juli hat sich die gute Finanzlage des Landes noch weiter verbessert. Die Steuereinnahmen lagen um fast 1 Milliarde € über dem Planansatz, und für die Jahre 2018 und 2019 hat die Novem ber-Steuerschätzung insgesamt rund eineinhalb Milliarden Eu ro Mehreinnahmen prognostiziert. Der Finanzierungssaldo des Landes ist seit 2014 positiv, und 2014 hat das Land zu letzt neue Schulden aufgenommen.

Im aktuellen Doppelhaushalt sollen jetzt Kredite von insge samt einer halben Milliarde Euro getilgt werden. Aber eigent lich hätte das Land bereits 2017 Schulden tilgen müssen. Durch Rechtsänderung sollte dies auch durch den Abbau so genannter impliziter Verschuldung möglich sein, konkret durch Investitionen in den Erhalt der Vermögenssubstanz des Lan des.

Der Rechnungshof hat dies mitgetragen unter der Vorausset zung, dass es um das Landesvermögen geht. Diese Vorausset zung sehen wir teilweise aber nicht erfüllt. Natürlich kann man in den Vermögenserhalt der Kommunen und der Bahn investieren, keine Frage. In der Sache kann man dies aus Sicht des Rechnungshofs auch sinnvoll begründen. Aber man kann dies nicht als Tilgung oder Abbau von Landesschulden aus weisen.

(Beifall der Abg. Rainer Stickelberger SPD und Dr. Gerhard Aden FDP/DVP)

Getilgt werden sollten Landesschulden. Eine gleichwertige Alternative muss also auch dem Landesvermögen zugutekom men – und eben nur dem Landesvermögen.

Insgesamt aber gilt: Der Haushalt ist mit Blick auf die Null neuverschuldung gut unterwegs. Dass im Doppelhaushalt ei ne halbe Milliarde Euro Altschulden getilgt werden sollen, ist auch aus Sicht des Rechnungshofs eine erfreuliche Entwick lung.

Worum geht es jetzt? Im nächsten Schritt geht es darum, die endgültige Regelung zur Schuldenbremse in Landesrecht zu fassen. Frau Finanzministerin Sitzmann hat die Fraktionen und den Rechnungshof zu einer Arbeitsgruppe eingeladen und eine offene Diskussion hierzu begonnen. Ich denke, dies ist ein guter Weg, um bei allen Beteiligten eine gute Basis für ei ne am Ende akzeptierte und tragfähige Lösung zu schaffen.

Zum Inhalt einer landesverfassungsrechtlichen Regelung hat der Rechnungshof seine Position bereits in der Denkschrift 2016 formuliert. Danach gehören in eine Landesverfassung das grundsätzliche Verbot der Neuverschuldung, eine Ausnah meregelung für Naturkatastrophen und eine Ausnahmerege lung für ähnliche außergewöhnliche andere Notsituationen so wie ein Tilgungsplan für diese Fälle. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer im Auf- und Abschwung symmetrischen Konjunkturkomponente.

Die Modalitäten im Einzelnen können dann in einem einfa chen Gesetz geregelt werden. Dabei ist zu wünschen, dass die Intention des Grundgesetzes deutlich zum Tragen kommt: kei ne weitere dauerhafte Erhöhung des bestehenden Altschulden sockels. Bisher war es jahrzehntelang Praxis – sowohl bei gu ter als auch bei schlechter Konjunktur –, neue Schulden auf zunehmen. Hier gilt nun grundsätzlich anderes: Neue Schul

den nur im konjunkturellen Abschwung; im konjunkturellen Aufschwung müssen diese dann konsequent getilgt werden.