Mit dem Geld des Steuerzahlers den eigenen Koalitions frieden in die Wahl zu retten ist weder von Grünen noch von der SPD seriös, es schadet auch dem Vertrauen in die Politik.
Dann frage ich: Welcher Koalitionsfriede wird jetzt mit dem Bürgerbeauftragten gerettet? Streiche SPD, setze CDU – das Ergebnis ist dasselbe, meine Damen und Herren.
Es ist zu überlegen, ob die Landespolizei und das Lan desamt für Verfassungsschutz zum Zweck der Terroris musbekämpfung die Befugnis zur Durchführung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung erhalten soll.
Wenn ich mir anschaue, was wir mit den Grünen in punc to Vorratsdatenspeicherung, bei Online-Durchsuchungen und anderen Präventivmaßnahmen in der Arbeitsgruppe vereinbart haben, dann ist das mehr als respektabel. Mit der FDP wäre das undenkbar.
Herr Kollege Strobl, zu viel der Ehre. Auch wir wären bereit gewesen, in den Koalitionsvertrag zu schreiben: „Wir überle gen.“
Wir hätten allerdings ebenso wie die Grünen nicht hineinge schrieben, was bei der Überlegung herauskommt. Das ist das Problem, Herr Kollege Strobl. Da machen Sie wieder die Tür auf, dass nichts passiert in diesem Koalitionsvertrag.
Dasselbe gilt für die Sichere-Herkunftsländer-Regelung. Das haben Sie auch als Erfolg gefeiert. Die grün-schwarze Lan
desregierung werde im Bundesrat zustimmen, dass die Magh rebstaaten zu sicheren Herkunftsländern werden. Im Koaliti onsvertrag steht das nicht drin, Herr Kollege Strobl. Da steht: wenn es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Ich se he dem Ministerpräsidenten diese Bedenken förmlich an. Sie werden feststellen, dass es diese Bedenken gibt, und dann ist es wieder nichts mit dem CDU-Erfolg in den Koalitionsver handlungen.
Zu den 1 500 Stellen bei der Polizei habe ich schon deutlich gemacht: Für alle finanzwirksamen Maßnahmen gilt ein Haus haltsvorbehalt – ohne Ausnahmen.
Bei der Windkraft – das hat der Kollege Untersteller Ihnen auch schon ins Stammbuch geschrieben – haben Sie die For mulierung gewählt:
Wir stellen sicher, dass die Planungsträger die Möglich keiten nutzen können, im Rahmen der planerischen Ab wägung zu Wohngebieten Abstände von 1 000 Meter oder mehr rechtssicher festzulegen.
Ich kann das übersetzen. Darin steht: Wir stellen sicher, dass die Rechtslage bleibt, wie sie ist. Das ist das Gleiche, meine Damen und Herren.
Auch bei den Gemeinschaftsschulen habe ich gedacht: Da ha ben Sie jetzt wirklich etwas durchgesetzt. So war ja die Me dienlage – weitere, neue Gemeinschaftsschulen soll es zwar geben, auch die Möglichkeit, dass diese Gemeinschaftsschu len dann, wenn die Mindestschülerzahl von 60 erreicht wird, wieder mit Oberstufen versehen werden. Aber wir haben da eine Obergrenze von zehn. Das war der große CDU-Erfolg. Im Koalitionsvertrag aber steht: Wir gehen davon aus, dass nicht mehr als zehn Standorte dies erfüllen.
Was machen Sie dann, wenn am Schluss die Grünen sagen: „Jetzt sind es eben 30“? Von Bremse ist hier nicht die Rede, meine Damen und Herren.
Was hat die CDU-Fraktion fünf Jahre lang zu diesem Schul versuch gesagt? Ich zitiere nur einmal ein Statement des bil dungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Georg Wacker, vom 18. Juli 2013:
Wie wir in diesen Tagen und Wochen gelesen und gehört haben, werden vor Ort Schulplätze inzwischen auch über das Glücksspiel vergeben....
Ich sage in aller Deutlichkeit: Wenn Sie die Wahlfreiheit zulassen, dann müssen Sie diese auch konsequent ermög lichen, und dann müssen Sie auch nachvollziehbare, ob jektive Kriterien dafür anlegen, weshalb Sie eine Gruppe von Kindern für das G 9 zulassen und andere nicht.
Ich komme zur letzten Konstante dieses Koalitionsvertrags, nämlich der Konstante „Prüfen statt handeln“. Meine Damen und Herren, nach dem Koalitionsvertrag prüfen Sie, ob Recht setzungen des Landes grundsätzlich mit einer fünfjährigen Be fristung zu versehen sind. Sie prüfen den Kinderbildungspass, prüfen dabei einen Finanzierungsvorbehalt, prüfen, ob Sie dies gemeinsam mit den Trägern gestalten können, und Sie prüfen, ob Sie dies nach fünf Jahren so weiterführen.
Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz wollen Sie evaluieren. Kompliment, dass Sie nicht wieder „prüfen“ geschrieben ha ben, aber das ist das Gleiche.
Das Zweckentfremdungsverbot wird evaluiert. Das Bildungs zeitgesetz wird – allerdings erst nach zwei Jahren; raten Sie einmal, was – evaluiert.
Nach dem Koalitionsvertrag wollen Sie prüfen, inwiefern ei ne Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsab gabe umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich des Ausbaus der Breitbandverkabelung wollen Sie Beteiligungen privaten Kapitals prüfen, meine Damen und Herren.
Man kann es nachzählen. Vielleicht haben Sie, Frau Kollegin Boser, eine Zählmaschine; die ist hilfreich. Denn wenn man eine Zählmaschine hat, kommt man zu dem Ergebnis, dass in diesem Koalitionsvertrag genau 508-mal „wollen“ statt „ma chen“ steht.
Nur 36-mal heißt es „umsetzen“, aber diese 36-mal stehen un ter Finanzierungsvorbehalt. Ja, was steht denn in diesem Ko alitionsvertrag überhaupt drin, meine Damen und Herren?