Protocol of the Session on November 15, 2017

Zum Thema Explosivmittel – das haben wir in der ersten Le sung offengelassen – haben wir uns vor einiger Zeit bei einem Vor-Ort-Termin im Präsidium Einsatz mit dem SEK und dem Präsidium Einsatz zusammengesetzt und haben uns von die sem Mittel überzeugen lassen. Deshalb werden wir diesem Mittel zustimmen. Das einzige Mittel in der Einzelabstim mung, dem wir nach wie vor nicht zustimmen werden, ist die Fußfessel. Dem werden wir weiterhin nicht zustimmen, weil sich uns der Zweck nach wie vor nicht erschließt.

In der Gesamtabstimmung werden wir dem Gesetzentwurf, der dank der SPD-Fraktion besser geworden ist, zustimmen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Thomas Blen ke CDU)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Goll.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Zur Rede des Kollegen Binder ist mir der nette Spruch meines alten Freundes Ernst Pfister eingefal len: „In der Kurve bewährt sich der Lenker.“

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Sie sind aus der Kurve geraten! – Abg. Andreas Stoch SPD: Sie hän gen böse in der Leitplanke!)

Dieses Kunststück ist uns leider nicht gelungen. Das ist rich tig, ja.

Ich darf noch einmal an die erste Lesung anknüpfen. Ich ha be in der ersten Lesung gesagt, dass uns der Ansatz dieses Ge setzes sympathisch ist und dass auch wir für Waffengleichheit in dem Sinn sind, dass die Polizeibehörden mit Mitteln aus gestattet werden, die sie wirklich in den Stand setzen, Terro rismus und organisierte Kriminalität zu bekämpfen.

Ich habe in der ersten Lesung allerdings auch gesagt, dass wir mit dem Gesetz an etlichen Stellen Neuland betreten. Das kön nen Sie alles nachlesen. Es enthält eine Reihe von neuen Be griffen und neuen begrifflichen Konstruktionen, die man sich genauer anschauen muss. Schließlich habe ich in der ersten Lesung gesagt: Wenn es Änderungswünsche unsererseits gibt und man bereit ist, über diese Änderungswünsche mit uns zu reden und diese Änderungen durchzuführen, dann könnten wir uns vorstellen, diesem Gesetzentwurf am Ende zuzustim men.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja, so war es!)

Das war der Inhalt der ersten Lesung. Daraufhin haben Sie in der Folge die Gesetze aufgeteilt, weil Sie gewusst haben, dass

wir dem Alkoholkonsumverbot nicht zustimmen werden. Da für bedanken wir uns auch noch einmal ganz ausdrücklich. Bis dahin sah noch alles ganz gut aus.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Dann kam Rülke!)

Wir haben uns dann die Vorschläge angeschaut und auf ein Blatt Papier eine Reihe von Punkten geschrieben. Das war üb rigens einen Tag vor der Anhörung. Einen Tag vor der Anhö rung wurde dieses Papier von uns im engeren Kreis handeln der Personen bekannt. Die Erfüllung der Wünsche wurde al lerdings als sehr schwierig dargestellt; alles äußerst schwie rig.

Dann gab es am nächsten Tag die Anhörung. Die Anhörung hatte ein denkbar negatives Echo. Mir fiel natürlich auf, dass der viel zitierte Herr Dr. Gazeas in der Anhörung genau unse re Punkte genannt hat. Ich habe mich im Anschluss der An hörung mit Herrn Gazeas unterhalten. Es handelte sich um ge nau die Punkte, die wir tags zuvor auf das Papier geschrieben hatten.

Jetzt kam in der Tat Bewegung in die Sache. Es gab auch bi laterale Gespräche. Ich möchte auch ausdrücklich erwähnen, dass es ordentliche Gespräche mit dem Kollegen Sckerl ge geben hat. Das wollen wir festhalten. Er hat sich sehr für das Vorhaben eingesetzt. Sie wissen auch: Das Ergebnis war, dass wir am letzten Samstag in der Zeitung lesen konnten, worauf sich Grün und Schwarz geeinigt hatten, und wir jetzt nur noch die Gelegenheit hatten, einer ohnehin vorhandenen Mehrheit beizutreten.

Diese Art hat – wer auch immer dafür verantwortlich war, da bitte ich um Verständnis – den guten Willen unsererseits, mit zumachen, obwohl man uns eigentlich nicht brauchte, sage ich jetzt einmal, nicht gerade gefördert.

Außerdem haben wir natürlich festgestellt – das ist noch wich tiger –, dass vieles umgesetzt worden ist. Herr Kollege Bin der, das stimmt. Aber es sind auch einige, darunter wesentli che Punkte, nicht umgesetzt worden.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jetzt sind wir gespannt!)

Deswegen haben wir Handlungsbedarfe und Handlungsmög lichkeiten aus unserer Sicht noch einmal zum Ausdruck ge bracht und deutlich gemacht. Diese Punkte zu ändern wäre keine Zumutung gewesen, es wäre kein Hexenwerk gewesen.

Ich komme auf die drei Punkte noch einmal kurz zurück. Es geht um § 10 des Landesverfassungsschutzgesetzes: Da ha ben Sie beantragt, dass man diesen aussetzt.

(Abg. Sascha Binder SPD: Mit der Aufforderung, neu zu formulieren!)

Sie wollten ihn aussetzen; das hat uns übrigens nicht gefallen, weil wir den Eindruck hatten, Sie wollten das ganze Gesetz verhindern.

(Abg. Sascha Binder SPD: Das haben wir nie gesagt!)

Ihr ursprünglicher Vorschlag lief darauf hinaus, das auszuset zen und überhaupt erst einmal gründlich darüber nachzuden

ken, was und wie man es macht. Das schien uns nicht geeig net.

Damit man weiß, worum es da ging: Im ganzen § 10 geht es um die Weitergabe von Informationen, die mit nachrichten dienstlichen Mitteln gewonnen wurden. In Absatz 3 ist auch die Rede von der Weitergabe zu Strafverfolgungszwecken. Al les, was wir wollten, ist, dass man diese Straftaten nennt. Da für gibt es bewährte Kataloge.

Sie haben es vorgezogen, es bei einem unbestimmten Rechts begriff einer „erheblichen Straftat“ zu belassen. Daraus schlie ßen wir erstens, dass Sie bereit sind, noch weitere verfassungs rechtliche Risiken in Kauf zu nehmen. Denn das war auch ein Punkt, den Gazeas ausdrücklich angesprochen hat. Zudem sieht es nicht nach dem Willen eines ernsthaften Entgegen kommens bei einem solchen Punkt aus. Denn da hätte man den Katalog der Delikte genauso hineinschreiben können.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jetzt geht es um Marginalien!)

Ja, das sagen Sie natürlich. Das werden wir sehen.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das ist so! Ich kann Ihnen beweisen, dass es um Marginalien geht!)

Fast noch wichtiger für uns ist aber, dass Sie nur bereit wa ren, das Ganze erst nach fünf Jahren zu evaluieren. Jetzt muss ich einmal sagen: Fraktionen bestehen bekanntlich aus Abge ordneten, die ein und derselben Partei angehören. Da muss man einmal offen sagen: Dass man sich dann in fünf Jahren mal anschaut, was da eigentlich gemacht wird, das ist unse rer Partei nicht vermittelbar. Das hätte man auch nicht machen müssen.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Daniel Rottmann und Dr. Rainer Podeswa AfD – Abg. Hans- Ulrich Sckerl GRÜNE: Wir haben doch eine jährli che Unterrichtungspflicht!)

Für den dritten Punkt gilt Ähnliches: Ein sensibles Thema ist für uns die Onlinedurchsuchung. Wir hätten gern, dass Sie an irgendeiner Stelle – das hätte letztlich nicht mal im Gesetz sein müssen – noch einmal deutlich machen: Onlinedurchsu chung bleibt verboten.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das steht im Ge setz! Das steht wörtlich im Gesetz! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Nein!)

Da hilft es auch nichts, wenn Sie mir jetzt vorhalten, es stün de im Gesetzentwurf, dass nur das eine erlaubt sei. Es müss te an anderer Stelle auch noch drinstehen: Die Onlinedurch suchung ist verboten und findet nicht statt.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: So macht man sich vom Acker!)

Wir haben diese Wünsche vorgebracht – passiert ist nichts. Der Vorgang wurde am Tag darauf mit einer Pressemitteilung abgeschlossen, in der der Innenminister zunächst die netten Gespräche gelobt hat. Dieses Lob nehmen wir natürlich dan

kend entgegen. Aber der nächste Satz war einigermaßen ver hängnisvoll. Da war nämlich sinngemäß davon die Rede, das Gesetz sei im Übrigen substanziell nicht verändert worden.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!)

Lieber Herr Kollege Blenke, ich reagiere nicht auf Pfiffe, aber spätestens an dieser Stelle war es schwierig, dieses Gesetz auch als unser Gesetz zu betrachten. An dieser Stelle – das ge be ich Ihnen zu – war es auch für mich schwierig, jemanden in der Fraktion – und beileibe nicht nur den Vorsitzenden – davon zu überzeugen, dass wir da einer ohnehin vorhandenen Mehrheit beitreten sollen.

Deswegen halten wir hier fest: Lieber Herr Innenminister, das soll Ihr Gesetz sein. Das war damit hinlänglich klar.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Dünn, dünn, dünn! Sehr dünnes Eis!)

Es soll Ihr Gesetz sein, es wird Ihr Gesetz sein.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Sehr dünnes Eis!)

Ich betone allerdings, dass wir nach wie vor für den Zweck des Gesetzes erhebliche Sympathien haben, dass viele Teile auch bei uns in der Fraktion mehrheitsfähig sind; andere sind es aber halt nicht. Das Ganze ist vor dem Hintergrund gese hen, dass das Gesetz tief in verfassungsrechtlich sensible Be reiche eingreift.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das wissen wir!)

Das wissen wir alle. So greift es z. B. in die Integrität der in formationstechnischen Systeme ein, was bei uns natürlich auch ein Thema war.

Vor diesem Hintergrund, nach diesem Ablauf und nachdem es leider doch nicht möglich war, wenigstens die bekannten ver fassungsrechtlichen Risiken auszuschließen, bestand für uns, ehrlich gesagt, kein Anlass, für diese beiden Gesetze in Mit verantwortung zu gehen. Wir werden deshalb an vielen Stel len zustimmen, aber am Ende werden wir bei der Gesamtab stimmung die Gesetzentwürfe ablehnen, weil wir – ich sage es noch einmal – nicht bereit sind, politische Verantwortung für alle Teile dieses Gesetzeswerks zu übernehmen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP)