Protocol of the Session on November 9, 2017

Mit der Erweiterung der Gebiets- und Förderkulisse – das war ebenfalls ein neu aufgenommener Punkt in unserem Wohn raumförderungsprogramm – haben wir das Ziel gesetzt, durch Schaffung von sozialem Wohnraum gerade in den Ballungs zentren Entlastung zu ermöglichen, indem wir es eben für die gesamte Fläche geöffnet haben. Die Förderung kann aber na türlich nur so gut sein, wie die Verfügbarkeit der Bauflächen es zulässt, und diese Flächen sind in den Ballungszentren, aber auch generell in Baden-Württemberg begrenzt.

Es ist daher nicht von vornherein abzulehnen, dass Menschen auch in das Umland ausweichen. Im Verbund mit einem funk tionierenden öffentlichen Personennahverkehrssystem ist ein solcher Pendlerstrom bereits seit vielen Jahren Realität und stärkt auch unsere ländlichen Räume. Wir müssen daher die Gemeinden als Träger der Planungshoheit mit ins Boot holen, damit im Umland der Ballungszentren genügend Bauland, Bauflächen ausgewiesen werden.

Ich möchte aber auch das Wohngeld nicht unerwähnt lassen; die Kosten dafür trägt das Land zur Hälfte. Diese Art der Sub jektförderung als soziale Leistung insbesondere an bedürfti ge Mieterhaushalte ist eine weitere wichtige Säule für den Er halt der Wohnungen im Hinblick auf die Tragbarkeit der Mie ten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wie will die Landesregierung dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum begegnen? Die wirksams te Maßnahme gegen Wohnraummangel ist der Neubau von Wohnungen. Jede Wohnung, die dazukommt, entlastet den Markt. Das gilt nicht nur für den geförderten und sozial ge bundenen Wohnungsbau. Wir müssen unser Augenmerk da her eben auch auf den allgemeinen und damit frei finanzier ten Wohnungsbau richten, bei dem wir ebenfalls auf Steige rung setzen, um so den Gesamtmarkt zu entlasten. Gerade im Hinblick auf diesen frei finanzierten Wohnungsbau können

die Rahmenbedingungen verändert werden, wozu die Wohn raum-Allianz ebenfalls Vorschläge erarbeitet.

Die Vorschläge der Wohnraum-Allianz und die Diskussionen, die dort geführt werden, gehen einerseits in Richtung kosten günstigen Bauens, beispielsweise durch die Entschlackung baurechtlicher Vorgaben. Hierzu werden wir dem Landtag im ersten Halbjahr 2018 einen Vorschlag unterbreiten. Daneben sollen beispielsweise auch steuerliche Erleichterungen für den Mietwohnungsbau erfolgen, vor allem eine Erhöhung der li nearen Abschreibung auf 4 %.

Ich werde mich deshalb auch auf Bundesebene für eine gute Lösung für Baden-Württemberg einsetzen. Auch mit meiner Kollegin Frau Sitzmann bin ich mir hierin einig.

Was wir aber tun müssen: Wir müssen stärker regional den ken. Es kann nämlich trotz aller Bemühungen für die Zukunft nicht davon ausgegangen werden, dass Ballungszentren in der Lage sind und sein werden, die gesamte Nachfrage nach Wohnraum allein auf ihrer Gemarkung zu decken. Selbst bei Ausnutzung aller dortigen Flächenpotenziale sind die verfüg baren Baugrundstücke begrenzt, sodass bereits die räumlichen Grenzen der Großstädte einer Expansion der Wohngebiete Schranken setzen.

Vielen Dank. – Gibt es eine Zusatzfrage? – Dem ist nicht so. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – V e r u r t e i l u n g e n v o n G a f f e r n

Bitte, Herr Abg. Berg, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehr te Kollegen und Kolleginnen! Ich frage die Landesregierung:

a) Warum kommt es – wie zuletzt in Heidenheim geschehen

bei Vorfällen, bei denen Gaffer bei Unfällen keine Hilfe leisten oder sogar die Einsatzkräfte bei ihrer lebensretten den Arbeit behindern, selten zu Verurteilungen bzw. zu Ver urteilungen, die das Strafmaß nicht ausreizen?

b) Zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung in wel

chem Umfang eine Erhöhung der Mindeststrafen für soge nannte Gaffer?

Vielen Dank.

Danke schön. – Für die Lan desregierung darf ich auch hier Herrn Ministerialdirektor Steinbacher in Vertretung des dienstlich verhinderten Minis ters Wolf ans Redepult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Hintergrund des angesprochenen Falles ist die Be richterstattung über einen Vorfall in Heidenheim, bei dem ein Radfahrer nach einem Motorradunfall nicht geholfen, sondern den sterbenden Motorradfahrer gefilmt haben soll. Die kon kreten Ermittlungen dauern noch an, sodass man zur Frage

der Verurteilung bzw. der Ausschöpfung des Strafrahmens na türlich noch nichts sagen kann.

Unabhängig von dem konkreten Fall kann ich aber sagen, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf das mit dem Aufkommen der Smartphones um sich greifende Phänomen, den Missstand zu filmen, anstatt zu helfen, oder Helfenden auch noch im Weg zu stehen, bereits strafrechtliche Konsequenzen gezogen hat, und zwar in zweifacher Hinsicht.

Erstens steht es seit 27. Januar 2015 gemäß § 201 a Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs unter Strafe, eine Bildauf nahme unbefugt herzustellen oder zu übertragen, die die Hilf losigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, wenn dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt wird. Das ist diesbezüglich der eine neue Straftatbe stand.

Der andere: Seit 30. Mai 2017 ist es zudem gemäß § 323 c Absatz 2 des Strafgesetzbuchs strafbar, wenn man bei Un glücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not eine Person be hindert, die Hilfe leistet oder leisten will. Diese neue Norm ergänzt die traditionelle Strafbarkeit der unterlassenen Hilfe leistung gemäß § 323 c Absatz 1 des Strafgesetzbuchs. Auf der Ebene des Strafgesetzbuchs hat der Gesetzgeber also re agiert.

Belastbare Zahlen zu Ermittlungsverfahren und Verurteilun gen nach diesen neuen Strafnormen liegen nach so kurzer Zeit naturgemäß noch nicht vor.

Zur zweiten Frage, nämlich, ob die Landesregierung eine Er höhung der Mindeststrafen plant: Die Erhöhung von Strafrah men liegt nicht in der Macht der Landesregierung.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das könnte man als Ab geordneter aber auch wissen!)

Die Strafrahmen des Strafgesetzbuchs bestimmt der Bundes gesetzgeber. Abgesehen davon halte ich die Forderung nach einer Verschärfung des Strafrahmens angesichts der geringen Erfahrungen mit den neuen Straftatbeständen – ich habe sie gerade dargestellt – jedenfalls für verfrüht. Vordringlich ist es, Täter beweissicher festzustellen und nach geltendem Recht zur Verantwortung zu ziehen. Das ist im Zweifel deutlich mehr Abschreckung, als abstrakt Strafrahmen weiter anzuheben.

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Nicole Razavi CDU)

Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Ministerialdirektor, vor wenigen Tagen musste die Polizei in Konstanz einen Autofah rer aus seinem Fahrzeug ziehen, weil er sich mehrfach gewei gert hatte, den Rettungskräften aus dem Weg zu gehen. Ähn liches in Bayern: Dort mussten Feuerwehrkräfte schließlich einen Autofahrer mit dem Wasserschlauch bespritzen, damit dieser endlich weiterfuhr.

Meine Frage ist: Was kann man tun, was können wir tun, da mit Rettungskräften und Polizisten der Rücken gestärkt wird, wenn Personen, die den Aufforderungen nicht entsprechen, Strafanzeige gegen Rettungskräfte oder Polizei stellen?

(Beifall des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Wir haben in der Tat das Zentrale getan. Ich habe es eben gesagt: Der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung wurde um den Aspekt erwei tert, dass man Helfende behindert. In diesem Fall würde ich sagen, ohne natürlich den konkreten Fall bewerten zu können: Das ist die Kategorie, für die man damit abstrakt einen ent sprechenden Straftatbestand geschaffen und ein solches Ver halten unter Strafe gestellt hat.

Der nächste Schritt ist, dass man dies natürlich dann auch ver folgen muss. Allerdings verstehe ich die Rettungskräfte, für die in einer solchen Situation Hilfeleistung Vorrang hat. Die Poli zei kann somit erst dann, wenn die Hilfe erfolgen konnte, den zweiten Schritt tun und die Strafverfolgung in Angriff nehmen.

Aber auch da ist die Position der Landesregierung natürlich, dass am Ende des Tages Straftatbestände konkret zu verfol gen sind.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – F a m i l i e n n a c h z u g f ü r F l ü c h t l i n g e

Frau Abg. Wölfle, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

a) Wie hoch ist die Zahl der Angehörigen der Kernfamilien

von Flüchtlingen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Baden-Württemberg kommen könnten, wenn die Re gelungen in § 104 Absatz 13 des Aufenthaltsgesetzes kei ne Änderungen erfahren?

b) Wie lautet – angesichts divergierender Äußerungen von

Kabinettsmitgliedern (Zumeldung von Integrationsminis ter Lucha vom 2. November 2017 zur Forderung der Land räte: „Landrätekonferenz verabschiedet Kernerwartungen der Landkreise an die Flüchtlings- und Asylpolitik des Bun des“ bzw. Interview von Innenminister Strobl am 9. Okto ber 2017 in der „Schwäbischen Zeitung“) – die gemeinsa me Haltung der Landesregierung zum Familiennachzug für Flüchtlinge?

Vielen Dank. – Für die Landes regierung darf ich Herrn Minister Strobl ans Redepult bitten.

Danke sehr, Frau Präsidentin Aras. – Liebe Kol leginnen und Kollegen, die beiden Fragen der Frau Abg. Wölf le beantworte ich wie folgt:

Für subsidiär Schutzberechtigte, deren Aufenthaltstitel nach dem 17. März 2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, also bis zum 16. März 2018. In dieser Zeit kann ein Familiennachzug nicht erfolgen.

Im März 2016 wurde im Rahmen des Asylpakets II die Aus setzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtig te, also insbesondere für Bürgerkriegsflüchtlinge, beschlos sen. Der Grund hierfür lag in der damaligen hohen Zugangs zahl von Asylsuchenden, die eine große Zahl von Anträgen