Protocol of the Session on October 25, 2017

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Ich danke Herrn Volker Stich, dem Vorsitzenden des Beam tenbunds Baden-Württemberg, Herrn Grewe, dem Vorsitzen den des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Würt temberg, dem DGB sowie allen übrigen Beteiligten ganz herz lich für die fairen und konstruktiven Verhandlungen. Gemein sam haben wir ein gutes Ergebnis erreicht, und wir senden ein starkes Signal, meine Damen und Herren und Herr Kollege Stickelberger: Der öffentliche Dienst ist ein attraktiver Arbeit geber. Wir bieten den Nachwuchskräften in unserem Land gu te Perspektiven.

In diesem Sinn freue ich mich, wenn Sie dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen heute zu stimmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Jetzt erteile ich Herrn Abg. Dr. Gedeon das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde dem Gesetzentwurf zu stimmen, möchte aber zwei Gedanken ergänzen, die bisher nicht aufgekommen sind.

Jetzt, in Zeiten der Hochkonjunktur, ist es für den Staat natür lich schwer, mit der Privatwirtschaft um Arbeitskräfte zu kon kurrieren. Viele sehen eben die wesentlich höheren Vergüns tigungen in der Wirtschaft und nehmen dann lieber dort eine Tätigkeit auf. Aber das kippt sehr schnell, wenn die Konjunk tur einbricht. Dann wird der hohe Wert dessen, was man beim Beamten Unkündbarkeit nennt, sichtbar, und dann ändert sich auch die Einstellungssituation wieder.

Ich möchte also daran erinnern, dass man den Wert der Un kündbarkeit unbedingt quantifizieren muss, wenn man von ei ner schlechten Beamtenbesoldung spricht. Das ist ja materi ell gar nicht auszudrücken. Ich als Freiberufler kann das be sonders sagen: Selbst wenn Sie gut dastehen, bekommen Sie nie die Sicherheit, die der Beamte in dieser Hinsicht hat.

Der zweite Gedanke bezieht sich auf die Altersvorsorge. Als Freiberufler kann ich gar nicht so viel einzahlen, dass ich auf eine solche Rente komme, wie die Kollegen sie erhalten. Sie haben im Vergleich mit mir zwar ihr ganzes Leben wesentlich weniger verdient, bekommen aber im Alter mehr. Jemand hat

ja mal gesagt: Die Beamten sind in ihrer aktiven Zeit unter bezahlt, aber im Ruhestand überbezahlt. Da ist was dran.

Diesen Wert muss man quantifizieren, auch wenn man von den zunächst schlechter aussehenden Bedingungen im öffent lichen Dienst bzw. der Beamtenschaft ausgeht.

Das waren die beiden Punkte.

Noch ein dritter Punkt, der damit nichts zu tun hat und bei dem es um die Beamtenschaft überhaupt geht. Ich finde es sehr notwendig, dass wir Beamte haben, und es ist sicherlich für unseren Staat ein großer Vorteil, eine so gute Beamten schaft zu haben. Aber gerade im hoheitlichen Bereich – Herr Strobl ist leider nicht da – halte ich es für unabdingbar, dass ein Beamter die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Ich habe ei ne Anfrage beim Innenministerium gestellt. Gerade bei der Polizei, einer äußerst hoheitlichen Aufgabe, sind bei uns in Baden-Württemberg 250 Beamte, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben – auch keine entsprechende doppel te Staatsbürgerschaft.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja. – Das ist ein Zustand, den wir bei dieser Gelegenheit, wenn wir über Be amte diskutieren, noch mal ins Bewusstsein bringen wollen

(Abg. Winfried Mack CDU: Vielleicht sind es EU- Bürger!)

und den wir möglichst schnell abschaffen sollten. Ich hoffe, dass Herr Strobl das nächste Mal da ist.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmel dungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2230. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen, Drucksache 16/2838. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit diversen Änderun gen zuzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 16/2838. Wer diesem Gesetz entwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Eine Gegenstimme. Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. Oktober 2017 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs bezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.

Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Nieder sachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rhein land-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen über die Organisation eines ge meinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studien akkreditierungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Lan deshochschulgesetzes – Drucksache 16/2744

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 16/2814

Berichterstatterin: Abg. Gabi Rolland

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2744. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 16/2814. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Be schlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Zustimmung zum Studienakkreditierungsstaatsver

trag

mit den §§ 1 und 2. Ich schlage Ihnen vor, Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung zu stellen. – Sie sind damit einverstanden.

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landeshochschulgesetzes

mit den Nummern 1 bis 4. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 2 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Auch damit sind Sie einverstanden.

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist damit mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Übergangsbestimmungen, Inkrafttreten