Protocol of the Session on October 12, 2017

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD und der SPD)

Das Verkehrsministerium hat zu dem Paket mit einem Volu men von 400 Millionen € eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach da bislang noch nicht definierte Ausbaumaßnahmen für den Nahverkehr aufgenommen werden. – Genau das ist ein Grund, in die Berufung zu gehen, nämlich dass man die se Thematik mit einbezieht.

Das Gerichtsurteil ist eine Klatsche bezüglich des Luftrein halteplans, den Sie, nachdem Sie viele Jahre nichts gemacht

hatten, erstellt haben. Allein das wäre ein Grund, in die Beru fung zu gehen.

Dann hat sich ja unser Verkehrsminister aufgeschwungen, ein eigenes Dieseltestgutachten zu machen, einige Dieseltestfahr ten zu machen –

(Lachen des Abg. Klaus Dürr AfD – Abg. Klaus Dürr AfD: Ja!)

ein weiteres Beispiel der Steuerverschwendung nach dem Helmgutachten in Baden-Württemberg.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Mooswand!)

Ich kann nur hoffen, dass der Rechnungshof hier endlich mal aktiv wird. Denn unser Verkehrsminister lernt dabei nichts.

(Lachen des Abg. Anton Baron AfD)

Das nächste Gutachten kommt ja auch schon. Ich bin ge spannt, was das Verkehrsministerium hier an Know-how bei spielsweise bezüglich der Partikelfilter, der Beladungsmodel le hat. Ich kenne zwei Universitäten, die bisher nicht ange fragt wurden.

Ein weiterer Punkt: Der Einbruch der Dieselneuzulassungs zahlen macht mir Sorgen.

(Abg. Anton Baron AfD: Genau!)

Verglichen mit dem Vorjahresmonat wurde im September ein Rückgang um 21 % festgestellt. Damit haben wir eine Her ausforderung, die nicht zu unterschätzen ist. Denn gerade die Unternehmen in Baden-Württemberg, die dafür sorgen, dass wir saubere Fahrzeuge bekommen, werden durch Ihre Politik geschwächt,

(Zuruf: Genau!)

indem Sie dauernd über die Fahrverbote sprechen, die Sie wollen. Damit schaden Sie dem Standort Baden-Württemberg.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Wir alle wissen, dass wir einen Mix an Antriebstechnik brau chen. Dazu haben wir auch Vorschläge gemacht. Denn allein mit Elektromobilität – Sie versuchen es den Menschen so zu verkaufen – wird es nicht funktionieren. Alle Fachleute sagen Ihnen das.

Wenn Sie sich, lieber Herr Verkehrsminister, an den Besuch des Automobilunternehmens im September zurückerinnern, dann wissen Sie, dass Forschung nicht nur im Bereich der Elektromobilität betrieben wird und beim Verbrennungsmo tor mit der Chance auf synthetische Kraftstoffe, sondern eben auch im Bereich der gasbetriebenen Fahrzeuge und Brenn stoffzellen. Und Sie tun immer so, als ob die Elektrofahrzeu ge das Heil der Welt wären.

(Zuruf von den Grünen: Brennstoffzelle ist auch elek trisch!)

So macht man keine Verkehrspolitik in Baden-Württemberg, und so erreicht man das Ziel auch nicht.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Anton Ba ron AfD und Andreas Stoch SPD – Glocke des Prä sidenten)

Herr Kollege, Sie müssen schließen.

Ja, ich komme zum En de. – Heute war vom gestrigen Fachkongress zur Mobilität zu lesen, wie unser Verkehrsminister das Thema angeht. Weil vie le Fahrzeuge, viele Autofahrer im Stau stehen, sieht er die Lö sung darin, dass es künftig weniger Platz für Autos geben soll. So sehen die Lösungen in Baden-Württemberg aus.

(Abg. Anton Baron AfD: Genau! Super!)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und wei terer Vorschriften – Drucksache 16/2742

Das Wort zur Begründung erhält Herr Minister Untersteller.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkun gen zum Naturschutz und zur Situation beim Naturschutz in Baden-Württemberg machen.

Wir alle wissen, Baden-Württemberg beheimatet ein beson ders reichhaltiges Naturerbe. Wir haben im ganzen Land eine Fülle unverwechselbarer Kulturlandschaften in enger räumli cher Folge und mit einer besonders hohen Artenvielfalt. Den ken Sie beispielsweise an die Wacholderheiden auf der Schwä bischen Alb, an die Moore und die Weiher in Oberschwaben, an die traditionellen Weinbauregionen um den Kaiserstuhl, oder denken Sie – lieber Kollege Reinhart – an die Trocken rasengesellschaften im Taubertal, die wir kürzlich gemeinsam besucht haben.

Es gilt, diese Vielfalt, meine sehr geehrten Damen und Her ren, zu schützen und diesen Schutz vonseiten der Politik zu unterstützen – dies übrigens nicht nur um ihrer selbst willen. Vielmehr haben wir im Koalitionsvertrag auch festgehalten – ich zitiere das einmal –:

Wir brauchen die biologische Vielfalt als Lebensgrundla ge, denn sie ist die Basis für unsere Ernährung, für frucht bare Böden, den Wasserhaushalt und das Klima.

Der Naturschutz ist für die baden-württembergische Landes regierung von zentraler Bedeutung. Insbesondere natürlich das Thema „Erhaltung unserer vielfältigen Natur- und Kultur landschaften“ ist für uns ein besonders dringliches Anliegen.

Seit vielen Jahren setzen wir uns mit unterschiedlichen Maß nahmen – auf der Fläche und in Schutzprogrammen – für be sonders schutzwürdige Schwerpunktarten ein.

Die von der Landesregierung beschlossene Naturschutzstra tegie Baden-Württemberg hat das Ziel, den Verlust der biolo gischen Vielfalt so weit wie möglich zu stoppen und da, wo es möglich ist, auch eine Trendwende einzuleiten. Auch un sere Großschutzgebiete haben eine ganz besondere Bedeutung für den Erhalt unserer Natur-, aber natürlich insbesondere auch unserer Kulturlandschaften mit ihren einzigartigen Tier- und Pflanzenwelten.

Gerade erst am letzten Sonntag haben wir in Bernau die Ver leihung der Anerkennungsurkunde für das Biosphärengebiet Schwarzwald vonseiten der UNESCO gefeiert. Aber auch das erste Biosphärengebiet auf der Schwäbischen Alb, das wir seit gut acht Jahren haben, und der Nationalpark Schwarzwald ha ben seit ihrer Errichtung, wie ich finde, durchaus beachtens werte Erfolge vorzuweisen. Auf diese sind wir, die Landesre gierung, und – ich sage das dazu – ich ganz persönlich als zu ständiger Minister sehr stolz.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU)

Meine Damen und Herren, die rechtliche Grundlage dessen, was wir im Naturschutz und in der Naturschutzarbeit hier im Land tun, ist im Wesentlichen im Naturschutzgesetz des Lan des festgelegt – sieht man einmal vom Bundesnaturschutzge setz und von den Regelungen ab, die wir auf europäischer Ebene haben. Das Naturschutzgesetz hier im Land wurde zu letzt im Jahr 2015 – damals bereits umfänglich – novelliert und seinerzeit an die Entwicklungen im Naturschutz ange passt. Mit dem jetzt vorgelegten Änderungsgesetz wird das Naturschutzgesetz unseres Landes nun weiter optimiert und aufgrund des technischen Fortschritts zusätzlich an die künf tigen technischen Möglichkeiten angepasst, die wir hier mit Digitalisierung usw. sehen und haben.

Ein konkreter Anlass für diese Novellierung ist insbesondere die Modernisierung der Verfahren zu Anhörung, Bekanntma chung, Auslegung und Verkündung bei Schutzgebietsauswei sungen. Die entsprechenden Vorschriften – ich verweise da jetzt insbesondere auf die Regelungen, die wir in § 24 treffen – werden zeitgemäß ausgestaltet und orientieren sich an dem erklärten Ziel und an dem Anspruch der Landesregierung, die Digitalisierung verstärkt voranzubringen.

Die Beteiligung bei Ausweisungsverfahren wird hierdurch nicht nur vereinfacht, sondern es können zukünftig noch mehr Menschen auf digitalem Weg schneller und dadurch natürlich auch leichter – so, wie wir das angelegt haben – Einsicht in laufende Verfahren zu Schutzgebietsausweisungen erhalten. Dementsprechend wird auch die Vorschrift über die Mitwir kung der anerkannten Naturschutzvereinigungen im Land an gepasst.

Neben vielen Änderungen, die die tägliche Praxis bei den Be hörden betreffen, wurden außerdem bei den gesetzlich ge schützten Biotopen Klarstellungen vorgenommen, um unse ren hohen landesrechtlichen Standard im Biotopschutz vor dem Hintergrund der bundesrechtlichen Regelungen auch in Zukunft weiterhin aufrechterhalten zu können.

Vor dem Hintergrund der Förderung der Elektromobilität – um ein weiteres inhaltliches Thema anzureißen – werden so genannte Segways, die in den letzten Jahren ja zunehmend in Mode gekommen sind, im Rahmen des naturschutzrechtlichen Betretungsrechts in der freien Landschaft nach dem vorlie genden Gesetzentwurf zukünftig mit Fahrrädern und Pedelecs gleichgestellt.

Eine Kleinigkeit, die ich auch noch erwähnen möchte, die in der Behördenzusammenarbeit das Geschäft erleichtert: Wir nutzen die Gelegenheit, mit der Novelle des Naturschutzge setzes auch das Gesetz zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, der LUBW, in Karlsruhe zu ändern. Die Landesanstalt für Um welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg erhält zukünftig einen verkürzten Namen, nämlich Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Wenn ich es recht sehe, kehren wir damit wieder dahin zurück, wie die Landesanstalt früher einmal hieß.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

Ich prophezeie, dass demnächst jeder nur noch von der LfU sprechen wird und damit sozusagen eine Vereinfachung in der täglichen Praxis erreicht wird.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung der Trä ger öffentlicher Belange sind eine Reihe von Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingegangen. Erwartungsgemäß wurden Änderungen begrüßt, andere aber auch kritisch hinterfragt. Zudem gab es zahlreiche Anregungen und Hinweise. Die Lan desregierung hat sich hierbei selbstverständlich auch mit den kritisch gesehenen Punkten auseinandergesetzt. Soweit dies möglich war, wurde den Anregungen auch gefolgt und wur den diese in dem Regierungsentwurf entsprechend berück sichtigt.

Bei der neuen Regelung zur Zuständigkeitsübertragung im Einzelfall zugunsten des einheitlichen Vollzugs des Natur schutzrechts wurde beispielsweise das Erfordernis des Ein vernehmens mit den betroffenen Naturschutzbehörden aufge nommen. Außerdem haben wir jetzt auch gänzlich auf die ur sprünglich noch vorgesehene Anzeigepflicht für das Aufstel len von Hinweisschildern beim Verkauf von saisonalen Pro dukten durch Selbstvermarktungseinrichtungen aus dem Be reich Land- und Forstwirtschaft verzichtet, nachdem zunächst noch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren in diesem Bereich vorgesehen war. Ich denke, das ist auch sinnvoll. Diese Anre gung haben wir sehr gern aufgenommen.

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Die Landesregie rung ist überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Änderungs gesetz die naturschutzrechtlichen Regelungen weiter verbes sern