Alle Rückmeldungen – vom Schwarzwald-Baar-Kreis, vom Anwaltsverband Baden-Württemberg, von der Landesverei nigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, vom Hauptpersonalrat, vom Landesrichterrat und von der Landes staatsanwaltschaft, selbst von der örtlichen FDP –
haben ergeben, dass die Umstrukturierung der Arbeitsgerichts bezirke Freiburg und Lörrach sinnvoll, geboten, ja sogar not wendig ist.
Die heutige Struktur der baden-württembergischen Arbeits gerichtsbarkeit geht auf das Jahr 1972 – an und für sich ein gutes Jahr, weil mein Geburtsjahr – zurück.
Allerdings ergaben sich von vornherein Probleme in den Ar beitsgerichtsbezirken Freiburg und Lörrach, weil die Fahrt wege zu den jeweiligen Außenkammern in Villingen-Schwen
ningen bzw. in Radolfzell sehr lang sind. Trotz der fortschrei tenden Mobilität der Bevölkerung und trotz des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur und der damit einhergehenden Verbes serungen haben sich keine nennenswerten Fortschritte erge ben.
Aus den aufgezeigten Gründen ist es geboten und sinnvoll, hier eine Korrektur im Sinne einer modernen, bürgernahen Gebietsstruktur vorzunehmen. Wir stimmen gern zu.
die diese Justizstrukturreform nochmals im Detail erläutert. Aber angesichts des großen, fast historischen Lobes dafür, dass es uns hier im Justizressort gelungen ist, eine kleine Ge bietsreform auf den Weg zu bringen, die ausschließlich befür wortet wird, will ich jetzt auf weitreichende Ausführungen verzichten
Es ist in der Tat eine Gebietsreform, die an der Außenwirkung, an der Bürgernähe, am Dienstleistungsservice der Arbeitsge richte in den betroffenen Regionen nichts verändert, die die internen Strukturen aber deutlich verbessert. Damit ist sie im Ergebnis natürlich auch ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben das im Vorfeld auch mit den betroffenen Kommu nen intensiv diskutiert und kommuniziert, um auch keinen – auf den ersten Blick vielleicht nicht erkennbaren – Empfind lichkeiten zu begegnen, wenn man sich dann in einer Haupt stelle oder in einer Außenstelle wiederfindet. Ich glaube, ent scheidend ist, dass die Struktur der Arbeitsgerichte dort bür gernah aufgestellt bleibt und dass wir den Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen beste Rahmenbedingungen bie ten.
Die Politik zeigt mit diesem Vorstoß auch, dass bei bester Vor bereitung des Fachressorts eine Gebietsreform mit Zustim mung der Bevölkerung und über alle Parteien hinweg mög lich ist.
Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung. Ich bedanke mich auch für den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Ständigen Ausschuss, der den Gesetzentwurf in Sinne der
Rechtssicherheit um einige Klarstellungen für die übergehen den Verfahren bereichert hat. Das Gesetz ist damit eine runde Sache.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2428. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/2693. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Ge setzentwurf mit einer Änderung, nämlich der Einfügung ei nes neuen Artikels 2 – Verfahrensübergang –, zuzustimmen. Bei Abschnitt II der Beschlussempfehlung handelt es sich um eine Folgeänderung, die Artikel 3 betrifft.
mit den Nummern 1 und 2. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit ein verstanden.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist ein stimmig zugestimmt.
in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2693 mit den Nummern 1 bis 3. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 2 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind auch hier mit einverstanden.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zu gestimmt.
in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2693. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist ein stimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen“. – Sie stimmen der Überschrift zu.