Protocol of the Session on July 20, 2017

Durchschnitt älter werdenden Menschen wahrscheinlich stark wachsendes Berufsfeld ist, erscheint mir der verzeichnete Kostendeckungsgrad von 57 % durchaus korrekturbedürftig. Die Physiotherapieschulen sollten in § 18 Absatz 2 eine ge sonderte Ausweisung erfahren.

Man sieht also: Dieses Gesetzesvorhaben ist gut gemeint, aber noch nicht ganz gut gemacht.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Das tue ich. – Im Ausschuss wird noch darüber zu reden sein.

Ich bedanke mich fürs Zuhören.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, Kolleginnen und Kollegen! Der Streit um die Finanzie rung der freien Schulen beschäftigt dieses Haus in der Tat schon sehr lange, und die Bedeutung der freien Schulen für eine pluralistische Gesellschaft steht außer Frage. Zahlreiche innovative pädagogische Konzepte haben hier ihre Wurzeln. Freigeist kann hier ermöglicht werden. Das ist ein nicht zu ge ring zu schätzender Wert – auch aktuell in einer Zeit, in der die Kultusministerin am liebsten bis ins Klassenzimmer, ja sogar bis ins Deutschheft der Schüler hineinregieren möchte,

(Abg. Nicole Razavi CDU: Oh!)

und dies – das ist unsere zentrale Kritik – ohne jede wissen schaftliche Grundlage oder Evaluation.

(Beifall bei der SPD – Abg. Nicole Razavi CDU schüttelt den Kopf.)

Eine ordentliche Finanzierung der freien Schulen sichert da mit auch pädagogische Freiheit. Für die Sozialdemokratie gibt es an dieser Stelle in der Tat noch eine zweite zentrale Aussa ge, die auch hier eine Rolle spielt, nämlich: Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

Entsprechend wichtig ist es, dass die Schulen Schulgeld ganz oder teilweise erlassen können und dazu nun einen Ausgleich vom Land erhalten. Es wird sichergestellt, dass Eltern nicht mehr als 5 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für Schulgeld ausgeben müssen. Für viele Kinder ist der Besuch einer frei en Schule andernfalls nicht möglich. Wir sehen daher in der Tat potenziell auch einen Zugewinn an Gerechtigkeit durch diesen Gesetzentwurf.

Wirklich gerecht wird es aber nur dann, wenn die freien Schu len an dieser Regelung nicht zugrunde gehen. Es bedarf eines Finanzierungsmodells, das auch diesem Teil der Gleichung gerecht wird. Liegt uns mit diesem Gesetzentwurf eine nach haltige Lösung für alle Beteiligten vor? Beendet er die lang jährigen Debatten, oder verschiebt er komplexe Fragen ein fach nur in die Zukunft? Statt einer Antwort steht hier leider

ein dickes Fragezeichen. Ich befürchte, die Debatte wird heu te nicht beendet.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Ziel der 80-%-Refinan zierung nach dem Bruttokostenmodell festgeschrieben wird. Damit erreichen wir ein Ziel, welches schrittweise in der letz ten Legislaturperiode avisiert wurde, nachdem vorher die blanken Schulen teilweise nur auf blanke Ablehnung gesto ßen waren.

Der große Wurf auf eine Befriedigung des langjährigen Dis puts ist das Gesetz jedoch nicht.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Aber sehr wohl!)

Dazu sind zu viele Punkte offen geblieben wie beispielswei se die Frage nach der Zusammensetzung der Berechnungs grundlage für diese 80 %. Es gibt offene Fragen, was die The men Ganztagsschule und Sozialarbeit angeht. Wir hören va ge Ankündigungen, dass man dieses Modell weiterentwickeln möchte. Auf Details hofft man aber vergeblich. Das wäre in der Tat eine wichtige Substanz, die dem Gesetzentwurf an die ser Stelle leider fehlt.

Auch an anderer Stelle behilft man sich mit inhaltsleeren Ver weisen. Genaue Angaben, wie das Berichtswesen gestaltet sein soll, soll eine Vollzugsverordnung klären. Frau Ministe rin, wir haben Ihre Ankündigung zur Kenntnis genommen, dass Sie da in einen engen Dialog mit den freien Schulen ein treten wollen. Aber aktuell fehlen uns in der Tat wichtige In formationen, die eine gewissenhafte Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf ermöglicht hätten.

Die freien Schulen – ähnlich wie wir – wollen die Katze auch nicht im Sack kaufen. Sie wundern sich, warum es notwendig ist, zur Gewährung des Sonderungsverbots die Einkommens verhältnisse aller Eltern aufzudecken. Warum reicht es vor dem Hintergrund des Datenschutzes nicht aus, alle Eltern zu informieren, aber in der Tat erst bei konkreter Antragstellung auf Beitragsreduzierung einen Nachweis zu verlangen? Da wären wir dankbar für Aufklärung im Ausschuss.

Ungleich ist auch die Herleitung der 10 % Eigenleistung, die die freien Schulen erbringen sollen. Gibt es Sachgründe für diese Festlegung? Das fragen wir uns. Für Schulen, die neben dem Staat und den Eltern über eine dritte Säule der Finanzie rung, also beispielsweise eine Stiftung, verfügen, ist das we niger ein Problem. Was aber ist mit einer kleinen MontessoriSchule beispielsweise, wenn diese Quelle fehlt, wenn die El tern allein Träger sind? Wie sollen diese Schulen die Finan zierungslücke schließen? Wie wird entschieden, was zum pä dagogischen Kerngeschäft gehört und damit unter das Sonde rungsverbot fällt? Natürlich ist es leicht, vom öffentlichen Schulwesen auszugehen und zu sagen: Alles, was darüber hi nausgeht, sind Zusatzleistungen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Jetzt sprechen wir aber, Kollege Röhm, nicht vom Ponyreiten oder vom Golfkurs für reicher Leute Kinder, sondern etwa von der Werkstatt einer Waldorfschule, welche ja eine jahr zehntelange pädagogische Verankerung im Konzept hat.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ich habe lange an einer solchen Schule gearbeitet!)

Wie haben diese Schulen in der Zukunft eine Chance?

Auch ich möchte den Sonderfall Schulen für Physiotherapie ansprechen. Es gibt im Land keine staatliche Schule für Phy siotherapie. Hier gibt es keine Finanzierungsstruktur, die mit der der Privatschulen vergleichbar ist. Aber das Problem ist schon lange bekannt. Deshalb hatte die Landesregierung ein Gutachten zur Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Die Kos ten, die dort ermittelt wurden, weichen eklatant um knapp 2 000 € von den Kosten ab, die jetzt unter der Rubrik „Übri ge Berufskollegs“ geschätzt werden. Wir können es uns aber in der Tat gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nicht erlauben, dass der Fachkräftemangel bei den Physiotherapeuten noch zunimmt.

(Beifall bei der SPD)

Insgesamt muss ich feststellen: Eine nachhaltige Lösung und Transparenz im Verfahren – auch weil das hier so hochgelobt wurde – sieht anders aus. Denn nicht nur die Arbeitsgemein schaft Freier Schulen wundert sich, warum Dinge, die eigent lich besprochen und ausgehandelt wurden, keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben. Frau Ministerin, laut Brief der AGFS haben Sie dies der AG sogar ausdrücklich schriftlich zugesagt, aber es ist nicht berücksichtigt worden.

Wir stellen fest: Dialog sieht anders aus, Transparenz sieht an ders aus. Nein, Frau Ministerin, bei allem Respekt: Hier müs sen Sie deutlich besser werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sind Sie dafür? Das sollten Sie noch sagen!)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Kern.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Vogel, friss oder stirb – nach diesem Motto ist bereits die vorige, grün-rote Landesregierung mit den Schulen in freier Trägerschaft verfahren, und leider scheint die aktuelle, grün-schwarze Landesregierung ihrer Vorgängerregierung hierin nachzueifern.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das ist aber gewagt! Nach 15 Jahren FDP-Versagen in dieser Frage!)

Denn auch mit ihrem Gesetzentwurf für ein neues Privatschul gesetz gibt es höhere Zuschüsse nur gegen das Schlucken von dicken Kröten.

Von produktiven Arbeitssitzungen in einer AG Privatschulfi nanzierung von Regierungsfraktionen und Privatschulverbän den wie einst zu schwarz-gelben Zeiten ist leider keine Spur.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das ist unglaublich!)

Ähnlich wie die freien Schulen sehen wir Freien Demokraten im Landtag keine andere Möglichkeit, als dem Gesetzentwurf insgesamt zuzustimmen, obwohl wir einen Teil für deutlich missglückt halten.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Eine vernünftige Haltung!)

Aber zunächst zu dem Teil, den die FDP/DVP-Fraktion aus voller Überzeugung unterstützt, zumal er einer alten liberalen Forderung entspricht,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Richtig! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wahrscheinlich das Datum!)

nämlich dass der Zuschuss in Höhe von 80 % der Bruttokos ten eines Schülers an einer staatlichen Schule im Privatschul gesetz festgeschrieben wird.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl!)

Denn das gibt den Schulen in freier Trägerschaft Planungssi cherheit. Die freien Schulen können wirtschaftlich arbeiten und zugleich das Sonderungsverbot des Grundgesetzes erfül len,

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

das heißt, mit moderatem Schulgeld und sozialen Staffelun gen dafür sorgen, dass niemand wegen seiner finanziellen Ver hältnisse vom Besuch einer freien Schule abgehalten wird.

(Beifall des Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP)

Nun zu den missglückten Teilen des Gesetzentwurfs, der Re gelung des Ausgleichs für Schulgeldfreiheit und dem Nach weis, dass das Sonderungsverbot eingehalten wird. Wenn Schulen auf Schulgeld verzichten, erhalten sie einen 90-%-Zu schuss, müssen aber die Schulgeldfreiheit nachweisen. Wenn eine freie Schule weiterhin Schulgeld nimmt, ist dies auf 160 € gedeckelt. Zusätzlich zur sozialen Staffelung des Schulgelds muss den Eltern angeboten werden, das Schulgeld auf 5 % ih res Nettoeinkommens zu begrenzen – wiederum gegen Nach weis, versteht sich.

Künftig müssen alle freien Schulen den Nachweis erbringen, dass sie das Sonderungsverbot des Grundgesetzes einhalten. Wir Freien Demokraten fühlen uns beim grün-schwarzen Pri vatschulgesetz stark an das Mindestlohngesetz und die Doku mentationspflicht erinnert.