Protocol of the Session on July 19, 2017

Ich möchte die Gelegenheit auch noch mal nutzen, zu beto nen: Wir befinden uns in einer Problematik, die in den inne ren Zuständigkeitsbereich der Hochschulen gehört: das Recht und die Verantwortung, Zulagenkomponenten zu den Grund gehältern der Professoren zu zahlen. Seit über zehn Jahren wird den Hochschulen das Recht gewährt, selbst darüber zu entscheiden, in welchem Umfang und auf welcher der gesetz lichen Grundlagen man für besondere Leistungen in For schung oder Lehre oder Transfer oder als Funktionsträger ei ner Hochschule zusätzliches Gehalt in Form einer Zulage oder eines konstanten Leistungsbezugs erhält. Wir befinden uns al so im Bereich der Zuständigkeit der Hochschule, mit dieser Verantwortung korrekt umzugehen. Wir haben sehen müssen, dass es auch in Konstanz Probleme gibt, die zu bearbeiten sind.

Jetzt ist es vielleicht kein ganz einfaches und auch kein tradi tionsreiches Handlungsfeld; denn dieses Recht ist in BadenWürttemberg seit 2005 vorhanden. Daher kann es vielleicht auch mal zu Fehlern, zu Schwierigkeiten kommen, die dann zu bearbeiten und zu beheben sind.

In Konstanz schreitet die Aufarbeitung nicht so schnell vor an, wie ich es mir wünschen würde. Eine Vergleichbarkeit zwischen den Ereignissen in Ludwigsburg und in Konstanz ist nur begrenzt vorhanden. Es geht um denselben Themen kreis, aber wir haben eine andere Ausgangslage. Über man che Dinge kann man in diesem Raum nicht sprechen. Wir re den in einer öffentlichen Sitzung, und Sie müssen verstehen: Personalrechtliche Angelegenheiten kann ich hier nicht aus breiten. Das werde ich auch nicht tun. Aber es gibt in der Grundkonstellation Unterschiede.

Das Präsidium in Konstanz ist im Vergleich zum Rektorat in Ludwigsburg aktueller betroffen. Denn es geht um Gewäh rungen von Bezügen, die in jüngster Zeit durch das aktuelle Präsidium erfolgt sind, während in Ludwigsburg Bezüge und Entscheidungen eines Vorgängerrektorats zu klären waren. Das ist also eine andere Ausgangslage.

Wir haben in Konstanz auch eine andere Ausgangslage bezüg lich der internen Konstellation, was Anwesenheit, Im-DienstSein oder personelles Know-how, das präsent ist, angeht. Da her haben wir uns, um die Handlungsfähigkeit sicherzustel len und die Bearbeitung dieser Aufgabe zu gewährleisten, ent schieden, jetzt die Überprüfung der betroffenen Einzelfälle verstärkt im Ministerium selbst vorzunehmen.

Wir entlassen die Hochschule damit nicht aus ihrer eigenen Verantwortung, an dieser Frage konstruktiv mitzuwirken und insbesondere umgehend selbst dafür Sorge zu tragen, dass in die Zukunft hinein keine falschen Entscheidungen mehr er folgen und eine korrekte Richtlinie erarbeitet wird.

Mehr lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt in Bezug auf die Hoch schule Konstanz nicht sagen. Wir sind noch in der Bearbei tung und Sichtung der Fälle, die betroffen sind. Deswegen möchte ich hier keine voreiligen Schlüsse über Ausmaß oder gar Ursachen dieser Problematik ziehen.

Ich möchte zum jetzigen Zeitpunkt auch sehr deutlich sagen: Ich bin weit davon entfernt, zu glauben, dass es hier um ein

systemimmanentes, grundsätzliches Problem geht, das alle unsere baden-württembergischen Hochschulen befallen hät te. Wir reden hier über eine Kompetenz, eine Zuständigkeit, die – übrigens bundesweit – in der Hand der Hochschulen ist. Es gibt eine Unzahl von Fällen und Entscheidungen, die auf dieser Grundlage gefasst werden.

Ich habe keine Veranlassung, zu glauben, dass die Hochschu len grundsätzlich nicht in der Lage wären, ihre Verantwortung, die ihnen im Rahmen der Hochschulautonomie zukommt, im Rahmen von Recht, Ordnung und Gesetz korrekt wahrzuneh men. Ich habe im Moment keine Veranlassung dazu.

Aber ich verstehe die Frage durchaus. Ich verstehe nach einer solchen Presseberichterstattung und einem solchen Ereignis die Frage durchaus und bin im Gespräch mit allen unseren Hochschulen darüber, welche geeigneten Maßnahmen sie auch selbst treffen, um absolut Gewähr dafür zu bieten, dass sie in der Lage sind und dafür einstehen, dass Hochschulau tonomie nicht jenseits, sondern innerhalb von Recht und Ge setz wahrgenommen wird.

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Frau Abg. Kurtz.

Frau Ministerin, Sie haben eben die Unterschiede zwischen den Ereignissen in Konstanz und in Ludwigsburg hervorgehoben. Aber wenn ich es richtig ver standen habe, stand in beiden Fällen zu Beginn eine Richtli nie, die nicht in Ordnung war – um das einmal so unspezifisch zu sagen.

Haben Sie, hat Ihr Haus in der Vergangenheit nach den Erfah rungen mit Ludwigsburg etwas unternommen, um sich über die Richtlinien für die Zulagenpraxis, die an den Universitä ten und den anderen Hochschulen im Land Gültigkeit haben, selbst Einblicke, Kenntnisse zu verschaffen? Wenn Ihr Haus aktiv geworden ist, wie ist man da vorgegangen? Hat man al le Homepages angeklickt, hat man einmal eine Sitzung ein berufen? Oder haben Sie jeweils Kontakt mit den einzelnen Universitäten und den anderen Hochschulen aufgenommen? Das ist die eine Frage.

Der zweite Frage: Ist zu erwarten, dass es möglicherweise noch mehr Fälle geben wird, die nach den Ereignissen in Kon stanz in der Presse auftauchen werden?

Danke schön.

Ich habe zu dieser Frage im Untersuchungsaus schuss schon einmal ausführlich Stellung bezogen und möch te gern die Gelegenheit nutzen, noch einmal darauf zu verwei sen, dass es zu der Frage der Zulagengewährung, der Zustän digkeit, der rechtlichen Grundlagen, die da eine Rolle spielen, eine ausführliche Stellungnahme gibt, die auch einsehbar ist. Dennoch werde ich gern die Gelegenheit nutzen, in Kürze zu einigen Punkten noch einmal etwas zu sagen.

Wir haben uns in Baden-Württemberg gemeinsam mit allen Fraktionen entschieden, das Thema „Leistungsbezüge und Zu lagengewährung“ in einer sehr umfassenden Weise in die Hän de der Hochschulen zu legen. Das bedeutet, im Rahmen der entsprechenden Gesetze und Erlasse ist die Hochschule selbst, und zwar das Präsidium bzw. das Rektorat, zuständig, diese

Entscheidungen zu treffen. Dazu kann man eine Richtlinie er lassen. Man muss noch nicht einmal eine Richtlinie dazu er lassen. Aber man hat die Fälle, die Entscheidungen, in seinen Unterlagen ordentlich zu begründen, zu dokumentieren.

In den meisten Rektoraten gibt es Richtlinien. Deswegen: Wenn es eine fehlerhafte Praxis gibt, hat sie in der Regel auch etwas mit einer fehlerhaften Richtlinie zu tun.

Wir haben im Land entschieden, dass die Entscheidung über Richtlinien eine Angelegenheit der Hochschulen ist. Diese Richtlinien werden nicht dem Ministerium angezeigt, sie wer den nicht vom Ministerium genehmigt. Daher gibt es auch keine routinemäßigen, regelmäßigen Gesamtüberprüfungen. Wir haben uns im Landtag bewusst dazu entschieden, diese Zuständigkeit bei den Hochschulen zu belassen.

Die Rechtsaufsicht liegt dennoch im Ministerium, um sicher zustellen, dass im Rahmen der Gesetze agiert wird – trotz der Erstzuständigkeit der Hochschulen, dies korrekt zu tun.

Wir gehen bislang so vor, dass wir immer dann intervenieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Es kann Hinweise von Hochschulmitgliedern geben, die sa gen: „Wir haben den Eindruck, da stimmt etwas nicht.“ Auch Hochschulleitungen selbst kommen auf uns zu und sagen: „Es wäre uns recht, wenn Sie einmal einen Blick darauf werfen, ob diese Handhabung so in Ordnung ist.“

Es gibt auch den umgekehrten Weg von unserer Seite, dass wir in Dienstbesprechungen zu dem Thema anhand von ein zelnen Problemlagen, die bekannt geworden sind, Dinge klä ren. Das sind Dienstbesprechungen mit den Kanzlern, es sind Dienstbesprechungen mit den Rektoren. Ich weiß nicht, wie oft das in der letzten Zeit der Fall war: Wenn ich Hochschul mitgliedern, insbesondere Rektoren, begegnet bin, habe ich gesagt – ich möchte noch einmal darauf hinweisen: wenn wir im Rahmen der Hochschulautonomie Zuständigkeiten an die Hochschulen geben, erwarten wir auch, dass sie verantwor tungsvoll damit umgehen –: „Sorgen Sie dafür, schauen Sie darauf, dass Ihre Praxis und Ihre Richtlinien den Gesetzen ent sprechen.“ Es gibt also selbstverständlich auch Ansprachen von unserer Seite.

Wenn wir davon Kenntnis erhalten – auf welchem Weg auch immer –, dass eine Richtlinie nicht in Ordnung ist, dann in tervenieren wir auch, sprechen die Hochschulen darauf an und geben auch eine Rückmeldung zu einer Richtlinie und sagen: „Schauen Sie sich das noch einmal an. Wir beraten gern.“

In diesem Sinn ist es immer mal wieder – nicht erst in jüngs ter Zeit, sondern immer mal wieder – zu Gesprächen über die Praxis der Vergabe von Zulagen und der Gestaltung von Richt linien gekommen.

Auch aus dieser Praxis heraus möchte ich noch einmal unter streichen: Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlas sung, zu glauben, dass hier ein systemimmanentes Versagen vorliegt. Ich kann Ihnen aber auch zusichern – mir macht es ja auch keine Freude, dies zu lesen;

(Lachen des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

ich weiß, wie es draußen ankommt, jetzt von den Problemen in Konstanz zu lesen –: Ich habe das größte Interesse daran –

deshalb habe ich die Hochschulen auch vor der parlamentari schen Sommerpause noch hierzu eingeladen –, mit den Hoch schulen darüber zu reden, was sie angesichts der Ereignisse selbst tun, um zu gewährleisten, dass mit der Verantwortung korrekt umgegangen wird.

Ich kann Ihnen sagen: Da gibt es bei mir auch kein Vertun. Wir selbst sind da in der Verantwortung. Ich werde da nicht wegschauen, und da, wo ich Probleme sehe, interveniere ich. Ich möchte dies – auch das betone ich –, soweit das irgend möglich ist, unter Respektierung der Erstzuständigkeit der Hochschulen tun. Wenn Fehler passieren, ist das ja nicht ein Beleg dafür, dass das System – das wir grundsätzlich für rich tig befunden haben, nämlich, die Kompetenz in die Hand der Hochschulen zu legen – falsch wäre. Deswegen werde ich nicht ohne Not Dinge übernehmen und werde nicht Verant wortung an mich ziehen, wenn ich glaube, dass diese vor Ort korrekt wahrgenommen werden kann.

Aber, wie gesagt, im Fall von Konstanz gibt es Anzeichen da für, dass wir in der jetzigen Konstellation die Verantwortung nicht allein dem Präsidium überlassen können. Deswegen ha ben wir die Bearbeitung und Überprüfung der Ereignisse et was stärker ins eigene Haus gezogen.

Vielen Dank. – Damit ist die Zeit für die Regierungsbefragung abgelaufen. Es gäbe zwar noch weitere Fragen, aber die Zeit ist um.

Punkt 4 der Tagesordnung ist erledigt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 16/47

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/2337

Berichterstatter: Abg. Reinhold Pix

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von – –

(Anhaltende Unruhe bei den Grünen – Minister Man fred Lucha unterhält sich mit Abg. Reinhold Pix GRÜ NE.)

Ich darf hier vorn um etwas Ruhe bitten. Wenn Sie etwas zu besprechen haben, können Sie das gern weiter hinten oder au ßerhalb des Plenarsaals tun.

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Pix.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Lieber Herr Kollege Bullinger, „Und jährlich grüßt das Murmeltier“: Vor fast genau einem Jahr, am 29. Juni 2016, haben wir Ihren Entwurf zur Änderung des Fi schereigesetzes bereits hier im Plenum debattiert. Der einzi ge Unterschied zu damals: Der Kollege Gall von der SPD hat

noch einen ähnlichen Antrag, nämlich zum Nachtangelverbot, eingebracht. Der nahende Bundestagswahlkampf macht sich offenbar auch bei uns im Ländle bemerkbar.

Herr Bullinger, es bleibt dabei – ich kann nur wiederholen, was ich bereits vor einem Jahr gesagt habe –: Ihr Gesetzent wurf ist durchschaubar und hat leider keine Aussicht auf Er folg.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Sie wollen wissen, warum. Erstens: Für Gesetzesänderungen benötigen Sie eine breite gesellschaftliche Debatte. Da reicht das Gespräch mit den Fischereiverbänden einfach nicht aus. Kennen Sie denn überhaupt die Position der Tier- und Natur schützer?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Von Frau Rastätter, oder wie?)

Wäre zweitens diese Gesetzesänderung ein wirkliches Anlie gen, würden Sie auf uns, die Regierungsfraktionen, zukom men und sich ernsthaft um Mehrheiten bemühen.