Protocol of the Session on July 12, 2017

der, der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt mir nun mehr vor:

Beteiligt haben sich 138 Abgeordnete.

Mit Ja haben 21 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 117 Abgeordnete gestimmt.

Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 16/2336, abgelehnt.

Mit J a haben gestimmt:

AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Dr. Christina Baum, Lars Patrick Berg, Klaus Dürr, Dr. Heinrich Fiechtner, Bernd Gögel, Dr. Bernd Grim mer, Stefan Herre, Rüdiger Klos, Dr. Heiner Merz, Dr. Jörg Meuthen, Thomas Axel Palka, Dr. Rainer Podeswa, Stefan Räpple, Emil Sänze, Hans Peter Stauch, Udo Stein, Klaus-Günther Voigtmann, Carola Wol le.

Fraktionslos: Dr. Wolfgang Gedeon.

Mit N e i n haben gestimmt:

GRÜNE: Muhterem Aras, Theresia Bauer, Susanne Bay, Beate Böhlen, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Jür gen Filius, Josef Frey, Martin Grath, Petra Häffner, Martin Hahn, Wil helm Halder, Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Hermann Katzen stein, Manfred Kern, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel And reas Lede Abal, Bettina Lisbach, Brigitte Lösch, Manfred Lucha, Alex ander Maier, Thomas Marwein, Bärbl Mielich, Dr. Bernd Murschel, Jut ta Niemann, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Daniel Renkonen, Dr. Mar kus Rösler, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Hans-Ulrich Sckerl, Stefanie Seemann, Edith Sitz mann, Franz Untersteller, Jürgen Walter, Dorothea Wehinger, Elke Zim mer.

CDU: Norbert Beck, Thomas Blenke, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Sylvia Fel der, Marion Gentges, Fabian Gramling, Friedlinde Gurr-Hirsch, Manu el Hagel, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Karl Klein, Wilfried Klenk, Joachim Kößler, Sabine Kurtz, Dr. Bernhard Lasotta, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Paul Ne meth, Christine Neumann, Claus Paal, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Karl-Wilhelm Röhm, Karl Rombach, Volker Schebesta, Dr. Stefan Scheffold, Felix Schreiner, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Willi Stächele, Stefan Teufel, Georg Wacker, Tobias Wald, Guido Wolf, Karl Zimmermann.

SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Wolfgang Drexler, Dr. Stefan FulstBlei, Reinhold Gall, Gernot Gruber, Rainer Hinderer, Peter Hofelich, An dreas Kenner, Gerhard Kleinböck, Georg Nelius, Martin Rivoir, Gabi Rolland, Dr. Nils Schmid, Rainer Stickelberger, Andreas Stoch, Dr. Bo ris Weirauch, Sabine Wölfle.

FDP/DVP: Dr. Gerhard Aden, Dr. Friedrich Bullinger, Andreas Glück, Dr. Ulrich Goll, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Jürgen Keck, Dr. Timm Kern, Gabriele Reich-Gutjahr, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Dr. Erik Schwei ckert, Nico Weinmann.

Fraktionslos: Claudia Martin.

Tagesordnungspunkt 2 ist damit erledigt. Die Durchführung der Wahlen ist hinfällig.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs bezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) – Drucksache 16/2230

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Sitz mann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! 184 000 Beamtinnen und Beamte arbeiten für das Wohl unseres Landes. Die Lehrerinnen und Lehrer geben jeden Tag ihr Bestes für eine gute Bildung der 1,5 Millionen Kinder und Jugendlichen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in unserem Land. Die Polizistinnen und Polizisten ra ckern sich jeden Tag für die Sicherheit und die Freiheit der fast elf Millionen Menschen ab, die in Baden-Württemberg leben – so sicher wie sonst fast nirgends auf der Welt. Zudem helfen sie – das haben wir heute Morgen schon debattiert – auch noch andernorts aus.

Die Beamtinnen und Beamten der Finanzverwaltung ackern jeden Tag, um unsere Steuergesetze gerecht und fair zu voll ziehen und die Finanzierung unseres Gemeinwesens zu ge währleisten. Die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geben jeden Tag alles, um faire und rechts staatliche Verfahren zu gewährleisten und Recht und Gesetz zur Geltung zu verhelfen.

Meine Damen und Herren, nur mit unseren Beamtinnen und Beamten und durch deren Engagement ist Baden-Württem berg so stark, leistungsfähig und lebenswert, wie wir es heu te kennen. Deshalb, finde ich, haben unsere Beamtinnen und Beamten unseren herzlichen Dank für ihre großartige Arbeit mehr als verdient.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der AfD und der SPD)

Die 184 000 Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst fin den unseren Respekt und unsere Anerkennung; dies gilt aber natürlich auch für die 127 000 Beamtinnen und Beamten, die in der Vergangenheit für unser Land gearbeitet haben und nun im wohlverdienten Ruhestand sind. Insgesamt geht es um über 300 000 Menschen, für die das Gesetz, das ich heute in den Landtag einbringen darf, eine gute Nachricht ist. Es bedeutet für jeden Einzelnen deutlich mehr Geld im Portemonnaie in diesem Jahr und deutlich mehr Geld im Portemonnaie im nächsten Jahr. Unsere Beamtinnen und Beamten haben das auch verdient, meine Damen und Herren.

Nach intensiven, konstruktiven und fairen Gesprächen mit dem Beamtenbund und dem Verein der Richter und Staatsan wälte haben wir eine Vereinbarung zur Übertragung der Tarif ergebnisse des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten erzielt. Diese Vereinbarung wurde am 17. März die ses Jahres im Staatsministerium feierlich unterzeichnet.

Für die Landesregierung von Baden-Württemberg unterzeich neten die Vereinbarung Ministerpräsident Winfried Kretsch

mann, der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digita lisierung und Migration Martin Jäger und ich als Finanzmi nisterin. Für die Vertreterinnen und Vertreter der Beamten schaft unterzeichneten der Vorsitzende des Beamtenbunds Volker Stich und der Vorsitzende des Vereins der Richter und Staatsanwälte Baden-Württemberg e. V. Matthias Grewe die Vereinbarung.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das ist ja besser als die Magna Charta!)

Die Gewerkschaften waren zwar anwesend, waren aber nicht zur Unterzeichnung bereit – was ich sehr bedaure.

Die erzielte Vereinbarung gießen wir nun in Gesetzesform. Das Tarifergebnis von 2 % im Jahr 2017 und 2,35 % im Jahr 2018 wird in voller Höhe übertragen. Die Beamtinnen und Beamten, die unter 3 750 € im Monat verdienen, erhalten min destens 75 € monatlich mehr. Wir stellen damit sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten an der guten wirtschaftli chen Entwicklung, die wir erfreulicherweise haben, teilhaben werden.

Der Gesetzentwurf sieht in beiden Jahren zeitliche Verschie bungen vor, die nach Besoldungsgruppen gestaffelt sind: zwei Monate bis zur Besoldungsgruppe A 9, vier Monate für A 10 und A 11 sowie fünf Monate ab der Besoldungsgruppe A 12. Diese moderate Verschiebung der Erhöhung wurde mit dem Beamtenbund und mit dem Verein der Richter und Staatsan wälte vereinbart.

Zum gestaffelten zeitlichen Hinausschieben von Besoldungs anpassungen wurde gerade letzten Freitag ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu einer Regelung im Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2008 veröffentlicht. Wir werden selbst verständlich diesen Beschluss gründlich analysieren und aus werten.

Zusätzlich zur Tarifsteigerung gibt es im Jahr 2018 einen struk turellen Baden-Württemberg-Bonus. Dieser beträgt 0,325 %. Warum machen wir das? Wir schaffen damit einen Ausgleich für die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe 6, und die übertragen wir eben vollumfänglich auf die Beamten.

Meine Damen und Herren, dieser Baden-Württemberg-Bo nus, der strukturelle Bonus, den wir hier vereinbart haben, ist einmalig in Deutschland, und er stärkt die Attraktivität des öf fentlichen Dienstes erheblich. Das ist gut für unsere Beamtin nen und Beamten, das ist aber auch gut für unser Land. Auch bei uns – nicht nur in der Wirtschaft, auch im öffentlichen Dienst – hat natürlich der Wettbewerb um die besten Köpfe begonnen. Wir tun alles, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Mit diesem Baden-Württemberg-Bonus – Bayern gewährt übrigens nur einen einmaligen Bonus von 500 €, wir geben strukturell 0,325 % – schließen wir auch zur Besoldung im Bund und vor allem auch in Bayern auf.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Ja, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren haben jun ge Beamtinnen und Beamte einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Die Eingangsbesoldung wurde in zwei Schritten abgesenkt; die Absenkung betrug bis zu 8 %. Der erste Schritt dieser Absenkung der Eingangsbe soldung erfolgte durch Schwarz-Gelb, der zweite durch GrünRot.

Die Beamtinnen und Beamten haben zwar diesen Konsolidie rungsbeitrag kritisiert, aber sie haben trotzdem gute Arbeit für Baden-Württemberg geleistet. Dafür ganz herzlichen Dank! Gott sei Dank sind wir mittlerweile mit der Konsolidierung des Haushalts deutlich vorangekommen. Wir werden diesen Weg auch weiter beschreiten. Aber wir können jetzt auch den öffentlichen Dienst gerade für Berufseinsteigerinnen und Be rufseinsteiger attraktiv halten.

Wie tun wir das? Wir, Grüne und CDU, haben im Koalitions vertrag vereinbart, dass diese Absenkung der Eingangsbesol dung schrittweise bis 2022 wieder rückgängig gemacht wer den soll. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz dieses Versprechen nicht nur umsetzen, sondern über erfüllen können. Wir machen es nicht schrittweise, wir ma chen es auf einen Schlag, und wir machen es nicht 2022, son dern wir machen es bereits zum 1. Januar 2018.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Das, meine Damen und Herren, ist ein starkes Signal an alle jungen Beamtinnen und Beamten und an jene, die sich hof fentlich in Zukunft dafür entscheiden, hier im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg zu arbeiten. Wir sagen ihnen klar: Ja, wir wollen euch, wir schätzen euch wert, und wir be zahlen euch auch gut.

Dafür nehmen wir immerhin 58 Millionen € zusätzlich in die Hand. Das macht sich auch wirklich im Geldbeutel unserer Beamtinnen und Beamten bemerkbar. Beispielsweise bedeu tet für eine Lehrkraft, die nach A 12 bezahlt wird, die Rück gängigmachung der abgesenkten Eingangsbesoldung 3 500 € brutto mehr im Jahr. Das ist ein komplettes Monatsgehalt mehr, als es bisher war. Ich denke, das ist wirklich eine gute Nachricht, eine gute Botschaft und ein gutes Signal der Wert schätzung.

Wir haben also eine gute Vereinbarung zur Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenschaft erreicht, die die Be schäftigten an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilha ben lässt. Sie hält den öffentlichen Dienst attraktiv. Und ja, es bedeutet relevante Mehrbelastungen für den Haushalt, aber wir können das stemmen.

Ich möchte an dieser Stelle insbesondere dem Vorsitzenden des Beamtenbunds, Herrn Volker Stich, dem Vorsitzenden des Vereins der Richter und Staatsanwälte, Herrn Grewe, und al len anderen Beteiligten ganz herzlich für die fairen und kon struktiven Verhandlungen danken. Das gemeinsam erzielte Er gebnis kann sich wahrlich sehen lassen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge ordneten der FDP/DVP)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Rösler.

(Zuruf: Schon wieder?)

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten im Land.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Und ein schlechter für den Wolf!)

Es ist ein gutes Gesetz, das wir hier vorlegen, denn schon zum dritten Mal in direkter Folge machen wir „was Gscheits“, selbst in der Betrachtung der kritischen Opposition.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: War das früher an ders?)