Protocol of the Session on July 12, 2017

Wir nehmen jetzt weitere Anpassungen vor. Wie auch im Ko alitionsvertrag zwischen den Grünen und der CDU vereinbart,

heben wir für die Kommunen die Stellenobergrenzenverord nung auf. Dies schafft natürlich auch mehr Flexibilität bei den Kommunen, bei den Städten und den Gemeinden. Wir stär ken damit die kommunale Selbstverwaltung, was uns, glaube ich, in diesem Haus übereinstimmend sehr wichtig ist. Wir bringen vor allem den Oberbürgermeistern, den Bürgermeis tern und den Gemeinderäten auch ein großes Vertrauen ent gegen, dass sie ihre Aufgaben sehr fachgerecht erledigen und die Aufgaben gesetzesmäßig umsetzen.

Dies wird auch ohne die Stellenobergrenzenverordnung mög lich sein, denn Recht und Gesetz, der gesetzliche Rahmen gilt nach wie vor. Es ist das Prinzip der Sparsamkeit und der Wirt schaftlichkeit zu beachten. Wir haben nach wie vor sachge rechte Dienstpostenbewertungen durchzuführen. Wir haben auch Stellenpläne einzuhalten. Aber, meine sehr geehrten Da men und Herren, was sehr wichtig ist: Die Kommunen erhal ten mehr Freiheit und vor allem mehr Flexibilität in der Auf gabenzuordnung und in der Bewältigung der Aufgaben, die sie in den letzten Monaten und Jahren zunehmend auch von staatlicher Seite bekommen haben.

Der allerwichtigste Punkt in meinen Augen ist: Die Kommu nen werden dadurch auch in die Lage versetzt, qualifiziertes Personal zu halten, gut ausgebildetes Personal in den Kom munen auch sesshaft zu machen. Wir sichern damit, wie ich meine, auch mittelfristig und nachhaltig die qualitativ sehr gu te Aufgabenerfüllung in den Kommunen, was wohl in unse rem gemeinsamen Interesse liegt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Die Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung gilt auch für die Landkreise, jedoch mit der Einschränkung, dass die Landkreise bis zur Stufe unter den Ersten Landesbeamten mehr Flexibilität in der Stellengestaltung erhalten, wobei auf grund der Größe der Landkreise diese in der Vergangenheit damit weniger Probleme hatten.

Aber ich sage ausdrücklich, dass wir die Entwicklung des staatlichen und des kommunalen Bereichs im Auge behalten müssen. Sollte sich hier etwas auseinanderbewegen, müssen wir hierauf noch einmal ein Auge werfen.

(Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!)

Sie sehen, die grün-schwarze Landesregierung, die grünschwarze Koalition hält bei der Umsetzung des Koalitions vertrags entsprechend Wort. Uns seitens der CDU-Fraktion war dies von ganz besonderer Wichtigkeit.

Zur nachhaltigen, klimaneutralen Mobilität hat Kollege Rös ler alles ausgeführt, sodass ich hierzu nichts weiter ergänzen muss. Wir stimmen dem natürlich auch zu. Ich nehme an, dass wir dieses Gesetz heute in diesem Haus einstimmig verab schieden können.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös ler GRÜNE)

Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Dr. Podeswa.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzent wurf wurde im Finanzausschuss ausführlich besprochen und einstimmig dem Landtag zur Annahme empfohlen. Heraus gehoben wurde von meinen Vorrednern insbesondere die Än derung in der Stellen- – –

(Abg. Karl Klein CDU: Stellenobergrenzenverord nung!)

Stellenobergrenzenverordnung. Entschuldigen Sie. – Es wurde von den Vorrednern im Prinzip alles im Einzelnen aus geführt. Herauszuheben sind an dieser Stelle die Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung und die geschaffenen Mög lichkeiten – in diesem Fall, weil es im Gesetzentwurf nicht anders möglich war – für Beamte, Dienstfahrräder zu leasen.

Der Gemeindetag hatte hier empfohlen, sich möglicherweise einfach darauf zu beschränken, genügend Fahrradständer und Ladestationen zur Verfügung zu stellen, um die aktive Mobi lität zu fördern. Ich gehe davon aus, dass man beides tun wird, um diesen sinnvollen Vorschlag umzusetzen.

Mit der Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung wird den Gemeinden die Flexibilität und natürlich auch die Verant wortung gegeben, die sie benötigen, um kompetente Beamte und Angestellte einstellen und sich im Wettbewerb um quali fiziertes Personal behaupten zu können.

Selbstverständlich können dabei Mehrkosten entstehen, was aber auch in der Verantwortung der Beamten und der Kom munen liegt.

Wir gehen davon aus, dass den Kommunen mit der Möglich keit, bessere Karrierechancen und bessere Entlohnungen an zubieten, ein Instrument gegeben wird, qualifizierteres Perso nal vom freien Markt anzulocken. Mehr Freiheit für die Kom munen bedeutet auch mehr Subsidiarität. Mehr Wettbewerb unter den Kommunen ist gut für Baden-Württemberg.

Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf, wie er vorliegt, zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Stickelberger.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf bietet in der Tat wenig Anlass für parteipolitischen Streit. Er ist gleichwohl bemerkenswert, weil er doch zahlreiche Ände rungen im Beamtenrecht bringt, die wir für sinnvoll halten bzw. die auch aus unserer Sicht in die richtige Richtung ge hen.

Das gilt etwa dann, wenn man an Verwaltungsvereinfachun gen denkt, die ihren Niederschlag etwa bei der Vergütungsre gelung für die Vollzugsbeamten in den Finanzämtern finden. Es gibt punktuelle Öffnungen für Amtszulagen und Zuschlä ge – wichtig etwa für Beamtinnen und Beamte mit Behinde rung, die in Teilzeit arbeiten; auch die kommen in den Genuss entsprechender Leistungen.

Ich darf die Flexibilisierung der Arbeitszeit erwähnen – ganz wichtig im Hinblick auf neue Aufgaben – oder auch Leis tungsprämien für abgeordnete Beamte, die vielleicht einen Anreiz schaffen können, dass sich Beamte vorübergehend zu anderen Dienstherren abordnen lassen. Es wäre sicherlich im Interesse des Landes, wenn wir da eine größere Zahl von Be diensteten erreichen könnten.

Näher zu beleuchten ist sicherlich das Thema „Klimaneutra le Mobilität“, also das Führen von Fahrrädern, die geleast sind, auch zu privaten Zwecken. Sicherlich kann das das Job ticket in sinnvoller Weise ergänzen.

Was uns bei dieser Regelung stört, ist nicht, dass sie für Be amte gilt, sondern dass sie nicht für Tarifkräfte gilt. Wir dür fen die Angestellten in unserem Land nicht von dieser Mobi lität abschneiden.

(Beifall bei der SPD)

Ich weiß – darauf wurde auch zu Recht hingewiesen –, dass das natürlich auch Sache der Tarifparteien ist

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es!)

und sich einer unmittelbaren Regelung durch das Land ent zieht. Aber das Land ist auch Dienstherr und damit auf der Ar beitgeberseite. Ich kann an das Land, an die Landesregierung nur appellieren, sich da einzubringen, damit auch die Ange stellten in den Genuss dieser Leistungen kommen. Es kann nicht sein, dass man ihnen zumutet, dass sie diesen Entgelt ausgleich wie die Beamten erbringen müssen, aber dann gleichzeitig bei der Rente Nachteile erleiden. Das kann nicht im Sinne einer gleichmäßigen Regelung für alle Bediensteten sein.

Zur Stellenobergrenzenverordnung ist das Wesentliche gesagt worden. Wir stimmen dem zu. Das entspricht einer alten For derung der SPD. Zu Recht schaffen wir hier mehr Flexibilität für die Gemeinden. Die Aufhebung ist deshalb angezeigt. Ich gehe davon aus, dass die Gemeinden davon sachgerecht Ge brauch machen. Da habe ich keinen Zweifel. Deshalb können wir auch mit dem Hinweis darauf leben, dass die Konkretisie rung des Abstandsgebots nicht dezidiert aufgenommen wur de, sondern durch einen allgemeinen Hinweis auf eine funk tionsgerechte Besoldung erreicht wurde. Damit können beruf liche Perspektiven erweitert werden. Die Leistungen der Be amtinnen und Beamten in den Gemeinden werden honoriert. Beförderungsstellen können zusätzlich geschaffen werden.

Allerdings gilt die Regelung nicht für das Land, sondern für die Gemeinden und für Körperschaften des öffentlichen Rechts, für Stiftungen, also für alle, die auch Mitbewerber des Landes sind, wenn es darum geht, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Somit schaffen wir uns natürlich auch ein kleines Konkurrenzproblem, wenn wir die Gemeinden darin stärken, Fachkräfte und geeignete Bewerber zu finden, aber das Land in seinen Strukturen verharrt und deshalb möglicherweise auf dem Markt im Wettbewerb mit den Gemeinden Nachteile er leiden kann, weil die Gemeinden attraktivere Arbeitsplätze anbieten können.

Den Hinweis im Gesetzentwurf der Landesregierung, dass die einheitlichen Strukturen des Landes da keine Spielräume er möglichen, halten wir nicht für überzeugend. Das Land wäre

gut beraten, zu schauen, ob es auch für sich flexiblere Instru mente schaffen könnte, und zwar insbesondere dort, wo es ei nen Mangel an geeigneten Nachwuchskräften gibt. Also in diesem Punkt bitte nacharbeiten und darauf achten, dass die Tarifkräfte durch diese neue Regelung keine Nachteile erlei den.

Die Fraktion der SPD wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich dem Kollegen Glück das Wort.

Herr Präsident, werte Kol leginnen und Kollegen! Was unterscheidet einen Oppositions abgeordneten von einem Abgeordneten einer Regierungsfrak tion? Während der Abgeordnete einer Regierungsfraktion un ter keinen Umständen jemals irgendeinem Antrag oder irgend einem Gesetzentwurf der Opposition zustimmen würde, ist die Opposition hier im Haus doch so verantwortungsbewusst und konstruktiv, dass wir Gesetzentwürfen, die von Regie rungsseite kommen, durchaus zuzustimmen gewillt sind –

(Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das spricht für deren Qualität!)

unter der Voraussetzung, dass es halt „was Gscheits“ ist.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Ich gebe zu: Allzu oft passiert es nicht, dass von Ihnen „was Gscheits“ kommt,

(Zurufe von den Grünen und der CDU)

aber heute ist es immerhin schon das zweite Mal, dass die Op position einem Gesetzentwurf aus den Reihen der Regierung zustimmt;

(Abg. Willi Stächele CDU: Das stimmt mich schon wieder argwöhnisch!)

nach dem gerade verabschiedeten Blindenhilfegesetz werden wir auch dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsge setzes zustimmen.

Diese Änderung besteht aus mehreren Punkten. Wir haben jetzt schon sehr viel dazu gehört. Ich möchte nicht alles noch einmal im Einzelnen aufzählen; es wurde bereits alles gesagt, nur nicht von jedem. Ich halte mich deshalb kurz.