Protocol of the Session on June 21, 2017

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD)

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hermann.

Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat deutlich gemacht: Wir sind uns in der Sache einig. Das ist schön. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, dass wir diese Novellierung gemeinsam vornehmen.

Vielleicht in aller Kürze, worum es geht. Wir haben festge stellt, dass in besonders gelagerten Ausnahmesituationen Kommunen über das Eisenbahnkreuzungsgesetz bei einer Baumaßnahme der Bahn gezwungen werden, sich an der Fi nanzierung zu beteiligen, obwohl sie das selbst nicht wollen, obwohl sie selbst keinen Vorteil haben, weil die Eisenbahn einfach durch ihren Ort fährt. Darum haben wir gesagt: „Das sind Ausnahmetatbestände; in diesen Fällen sehen wir eine Förderung von 75 % statt 50 % vor.“ Das ist die Verbesserung.

Wir glauben, dass wir den Kommunen, die betroffen sind, da mit insgesamt helfen. Das sind im Moment vor allem Kom munen entlang der Allgäubahn. Die haben das auch angesto ßen. Ich glaube, es ist für diese Gemeinden gut, dass wir die se Novellierung vornehmen.

Es ist auch wichtig, dass wir uns hier einig sind, dass das Lan desgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz eine wesentliche Grundlage ist, auf der die Landesregierung die Kommunen beim Straßenverkehr, beim ÖPNV und beim Radverkehr un terstützt. Und es ist richtig – auch da freue ich mich, dass al le Fraktionen das so sehen –, dass wir eine Nachfolgeregelung für das Entflechtungsgesetz brauchen.

Nun muss man mich nicht katholisch machen. Ich glaube, ich war der Erste, der schon in der letzten Legislaturperiode ge sagt hat: Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass wir, wenn die Bund-Länder-Finanzreform kommt, die Finanzierung des LGVFG auf neue Beine stellen, weil das Entflechtungsgesetz ausläuft. Das war immer klar – auch in meinem Ministerium.

Ich habe da auch nie geschlafen. Da muss man mich nicht wirklich wachrütteln; da bin ich hellwach.

Aber ich will noch einmal daran erinnern: Wir haben erst zu Beginn dieses Monats im Bundesrat die Finanzreform und die entsprechenden grundgesetzlichen Änderungen beschlossen. Davor hätte also noch gar nichts gemacht werden können, weil die neue Situation noch gar nicht endgültig festgestanden hat. Es ist doch wohl logisch, dass die Regierung dann wartet, bis diese Beschlüsse gefasst sind. Aber wir bereiten das Ganze natürlich vor.

Ich freue mich, dass es die Initiative der SPD gibt, und ich freue mich auch, dass die FDP, die uns ja morgens immer pre digt, man solle kein Geld ausgeben, nachmittags das Geld in vollen Zügen für den Verkehr ausgeben will.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Die Züge sind voll!)

Ich freue mich auch, dass die SPD, die mich mit dem von ihr gestellten Finanzminister in den letzten fünf Jahren das eine oder andere Mal darauf hingewiesen hat, dass das Geld nicht aus der Steckdose kommt, jetzt ganz großzügig mal eben 300 Millionen € zur Verfügung stellen will. Ich lese das einmal so.

(Zuruf des Abg. Martin Rivoir SPD)

Alle Fraktionen sind überzeugt davon: Ein guter Verkehr braucht eine gute Finanzierung, und zwar verlässlich und dau erhaft. Deswegen werden wir uns in den nächsten Wochen mit den anderen betroffenen Ministerien zusammensetzen, näm lich dem Wirtschaftsministerium, das über den Wohnungsbau betroffen ist – auch dort gibt es eine neue Grundlage –, und dem Wissenschaftsministerium, das über den Hochschulbau und die Hochschulfinanzierung betroffen ist. Das Verkehrs ministerium ist eben über den Verkehr betroffen.

Diese drei Ministerien haben den Auftrag, gemeinsam einen Gesetzentwurf zu machen, weil in allen drei Fällen das Ent flechtungsgesetz in eine neue gesetzliche Grundlage umge setzt werden muss. Ich habe immer gesagt: Wenn das Land zuständig ist und nach der Länderfinanzreform mehr Mittel bekommt, dann müssen wir auch zeigen, dass wir die Mittel anschließend nicht kürzen, sondern sie mindestens auf dem Niveau halten. Sie können erwarten, dass ein Verkehrsminis ter sagt: Das reicht so nicht. Wenn wir mehr wollen, dann brauchen wir mehr Mittel. Ich bin auch dafür, dass eine Dy namisierung erfolgt.

Nun gilt es, auszuhandeln, was der kommunale Anteil ist; denn die Kommunen bekommen ja durch den Bundesfinanz ausgleich auch mehr, und wir, das Land, bekommen mehr. Ich glaube, dass wir dann eine Grundlage haben. Ich freue mich schon auf Ihre Unterstützung bei der Fortsetzung dieser Fi nanzierung.

Ich bedanke mich für die faire Debatte – vielen Dank! – und unterstütze den Antrag der Koalitionsfraktionen, die einen ver nünftigen Vorschlag gemacht haben, uns bei unserer Regie rungsarbeit zu unterstützen, um dann gemeinsam ein neues Gesetz herauszubringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

In der zweiten Runde erteile ich das Wort noch einmal Herrn Abg. Katzenstein für die Frak tion GRÜNE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Kurz an die Adresse der SPD: Sie wollen mal wieder das Fell des Bären verteilen, bevor er erlegt ist. Wir wissen doch einfach noch nicht, wie viele Mittel wir ab 2020 haben werden. Wir können keine Finanzierung versprechen, bevor klar ist, wie viel Geld wir haben werden und ob wir die Versprechen überhaupt werden einhalten können. Das wäre Voodoo-Politik.

(Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)

Für die ernsthafte Kofinanzierung von Schienenneufahrzeu gen sind hohe Beträge erforderlich. So ein Schienenneufahr zeug kostet mal locker ein paar Millionen Euro, und es gibt durchaus weitere wünschenswerte Maßnahmen aus dem LGVFG-Regime, die auch ihre Berechtigung haben. Das müs sen wir alles in Ruhe erörtern.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1955. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ver kehrsausschusses, Drucksache 16/2117. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs

gesetzes

mit den Nummern 1 und 2. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 1 mit den Nummern 1 und 2 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Kollege Hagel.

(Abg. Manuel Hagel CDU: Noi! – Abg. Martin Ri voir SPD: Endlich mal einer! Endlich fällt er auf!)

Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 ein stimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 21. Juni 2017 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrs finanzierungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.

Wir haben nun noch über die beiden Anträge der Fraktion der SPD abzustimmen.

Zunächst stelle ich den Antrag der Fraktion der SPD, Druck sache 16/936, zur Abstimmung. Abschnitt I des Antrags Drucksache 16/936 ist ein Berichtsteil, der für erledigt erklärt werden kann. – Sie stimmen dem so zu.

Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der zwei Hand lungsersuchen an die Regierung enthält. Hierzu liegt der Än derungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/2234, vor. Zunächst stelle ich den Än derungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 16/2234, zur Abstimmung,

(Abg. Martin Rivoir SPD: Unserer ist weiter gehend!)

der Abschnitt II des SPD-Antrags Drucksache 16/936 neu fas sen will. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Änderungsantrag ist damit mehrheitlich zugestimmt.