Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Dr. Bullinger, für die Frage. Ich freue mich auch auf jede Fragestunde, denn Sie sind immer eine sichere Bank.
Ich möchte die Frage wie folgt beantworten: Die angefragten Angaben zur Zahl und zur Auslastung und gegebenenfalls zu einem weiteren Bedarf an Park-and-ride-Plätzen liegen uns, dem Verkehrsministerium, nicht vor, weil wir ja auch nicht Eigentümer dieser Park-and-ride-Plätze sind. Aber es zeigt sich auch, dass wir da einen Informationsbedarf haben. Dar auf haben Sie hingewiesen.
Wir haben bei der Deutschen Bahn und den zuständigen Kom munen nachgefragt. Dort ist sozusagen auch klar geworden, dass man manche Daten nicht einfach so schnell zur Verfü gung stellen kann. Jedenfalls war die Bahn nicht in der Lage, das zu tun, weil sie wohl auch unterschiedliche Geschäftsmo delle praktiziert.
Wir haben dann bei der kommunalen Seite nachgefragt. Der Main-Tauber-Kreis hat uns mitgeteilt, dass es 14 Park-andride-Anlagen an Bahnhöfen gibt. Der Kreis Schwäbisch Hall hat fünf Park-and-ride-Anlagen an Bahnhöfen, und der Ho henlohekreis hat ebenfalls fünf Park-and-ride-Anlagen an Bahnhöfen. Sonstige Informationen haben wir von der kom munalen Seite nicht bekommen.
Ich will aber noch hinzufügen: Wir haben im Rahmen des ÖPNV-Pakts und der folgenden Gesetzesänderung dem Ver band Region Stuttgart die Aufgabe zugeteilt, in der Region Stuttgart Parkplätze zu steuern, zu planen und einzurichten. Das macht im Moment der Verband Region Stuttgart. Er nimmt die zahlreichen Parkplätze auf, die höchst unterschied lich sind. Die einen sind beschrankt, die anderen sind irgend wie begrast und nicht einmal richtig eingeteilt. Wieder ande re sind Parkhäuser – sehr unterschiedlich.
Manche sind kostenlos, manche sind zu bezahlen. Das alles soll aufgenommen werden. Der Verband Region Stuttgart will das aufnehmen und dann auch im Sinne eines Parkraumma nagements in der Region steuern.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage, der Frage nach der Förderung: Park-and-ride-Plätze sind nicht Aufgabe des Landes und in sofern erst einmal nicht vom Land zu finanzieren. Aber sie können über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsge setz natürlich vom Land gefördert werden. Jetzt müssen also die Kommunen, wenn sie ein Konzept haben, einen Antrag stellen. Dann können sie von uns nach dem LGVFG bis zu 50 % Landeszuschüsse bekommen.
Ich bin mit Ihnen der Meinung: Wenn wir wollen, dass Auto fahrer umsteigen, müssen wir Plätze schaffen, damit sie um steigen können – entweder in den öffentlichen Verkehr oder in ein zweites, anderes Auto als Mitfahrgelegenheit, wie auch immer. In diesem Sinn ist es, wie ich meine, sehr wichtig, dass diese Umsteigegelegenheiten geschaffen werden. Das gilt so wohl für Autofahrer als auch für Radfahrer. Carsharing, Ridesharing, Elektroladestationen, all dies gehört für uns dazu.
Das besprechen wir übrigens auch im Zusammenhang mit dem Bahnhofsmodernisierungsprogramm II gerade mit der Deutschen Bahn. Denn auch die Deutsche Bahn hat ein Inte resse daran, das einzurichten. Wir denken, dass wir das zu nächst einmal vor allem an den Knotenbahnhöfen machen, um diese Bahnhöfe zu einer Art Mobilitätsdrehscheibe und Umsteigedrehscheibe auszubauen. Das laufende Modernisie rungsprogramm ist noch nicht beendet. Wir bereiten jetzt das nächste vor. Es wird dann eher ab Ende 2017 bzw. ab 2018 stehen.
In diesem Sinn hoffe ich, dass wir auch in Ihrem Interesse wei terkommen und mehr Park-and-ride-Anlagen zur Verfügung stellen können.
Ist die Mündliche Anfrage un ter dieser Ziffer damit erledigt? – Das ist so. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – L ä r m s c h u t z i m Z u g e d e s A u s b a u s d e r B u n d e s a u t o b a h n A 8 i m B e r e i c h d e r G e m e i n d e R e m c h i n g e n
ten 50 Jahren in Baden-Württemberg Planfeststellungsbe schlüsse gefasst, bei denen sich – analog dem Fall des Au tobahnausbaus der A 8 bei Remchingen – im Nachhinein herausgestellt hat, dass die Planfeststellungsbehörde fal sche Berechnungen bzw. anderweitige unzutreffende An nahmen zugrunde gelegt hat, daraus negative Effekte für die Bürgerinnen und Bürger entstanden sind und trotzdem staatlicherseits im Sinne des Urteils BVerwG 9 C 2.06 ar gumentiert wurde, dass das Planversagen der Behörde von den Bürgerinnen und Bürgern hätte vorausgesehen und vor Abschluss des Planfeststellungsbeschlusses vor Gericht hätte eingeklagt werden müssen?
rinnen und Bürgern staatlicherseits auf freiwilliger Basis anderweitig trotzdem entgegengekommen (wie z. B. nach trägliche Schutzvorkehrungen oder Finanzierung entspre chender Lärmschutzmaßnahmen)?
Sehr geehrter Herr Abg. Schweickert, vielen Dank für die Frage. Ich habe selten eine so komplexe Syntax gelesen wie diese. Sie müs sen Lateiner sein.
Ich möchte die Frage jetzt aber ernsthaft beantworten; das ist klar. Sie ahnen schon, dass wir nicht in der Lage waren, den gesamten Zeitraum von 50 Jahren zu erfassen. Denn vor 50 Jahren haben die Behörden andere Probleme gehabt als wir heute und haben auch nicht alle Daten gesammelt. Insofern werden wir das auch nicht nachholen können. Man kann so zusagen nur in die jüngste Vergangenheit schauen und dieses Projekt genauer betrachten. Das haben wir auch getan.
Nach unserer Einschätzung sieht es so aus, dass das fragliche Lärmgutachten nicht falsch war. Vielmehr ist es im Jahr 2004 mit den damaligen Standards gemacht worden, die sich spä ter geändert haben. Damals waren sie aber korrekt. Insofern kann man nicht davon sprechen, dass es falsch war. Es war damals korrekt. Heute ist es aber nicht mehr angemessen.
2015 konnte wegen der vorhandenen Ausführungsplanung auf genauere Laserscandaten zurückgegriffen werden. Mit einem neuen Lärmgutachten wurde der Umfang der erforderlichen Änderungen bestimmt, und dann wurde versucht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Lösungen umzusetzen.
Ich füge noch hinzu: Unser Problem ist immer, dass wir eine Auftragsverwaltung sind und nicht einfach handeln können. Wir müssen auf der rechtlichen Grundlage des Bundes han deln, der auch akzeptieren muss, was wir machen.
2004 gab es bei insgesamt 135 Gebäuden geringfügige Über schreitungen der Immissionswerte unterhalb der Erheblich keitsschwelle. Es waren also keine großen Überschreitungen. Bei Lautstärkeunterschieden unterhalb dieser Schwelle kann davon ausgegangen werden, dass Änderungen kaum mehr wahrgenommen werden.
Durch die genauen Berechnungen wurden 2015 bei insgesamt 287 Gebäuden die Betroffenen ermittelt; bei 30 Gebäuden wurde eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle vor gefunden. Die Maßnahmen der Landesregierung haben sich dann auf diese Situation bezogen. Die Lärmschutzbeauftrag te Gisela Splett, heute Staatssekretärin im Finanzministerium, damals Staatssekretärin im Verkehrsministerium und damit befasst, hat sich um diese Situation gekümmert und versucht, Maßnahmen zu erreichen, die eine Verbesserung für die Bür ger bringen: Verlängerung eines Lärmschutzwalls bis zur Klosterwegbrücke, die Anordnung einer Geschwindigkeits beschränkung auf 120 km/h bzw. 100 km/h bei Nässe auf dem gesamten Teil dieser Neubaustrecke.
Das sind aus unserer Sicht erhebliche Verbesserungen, die wir nachgeschoben haben und die wohl dem Anliegen der Bürge
Außerdem gibt es eine Zusage vom Bund, bei der nächsten Fahrbahnerneuerung endlich den lärmoptimierten Asphalt zu verwenden. Den hätten wir gern schon früher verwendet; das war aber nicht möglich. Er wird eine erhebliche Reduzierung bringen; aber erst in etwa zehn bis 15 Jahren. Aber wir hof fen, dass das dann zeitnah passiert.
Sie sehen also, das Land ist teilweise zuständig, und wir hät ten gern mehr gemacht. Aber manches, was wir machen woll ten, ist vom Bund abgelehnt worden.
Ich will noch darauf hinweisen, dass wir neben diesen akti ven Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. dem lärmmindernden Asphalt auch passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern und entsprechenden Lüftungsanlagen vor sehen bzw. vorgesehen haben. Der Bund hat diesen freiwilli gen Leistungen übrigens inzwischen zugestimmt. Daher ist jetzt auch Bewegung ins Spiel gekommen.
Der Bund kann als Baulastträger – das gilt auch für die Bun desverwaltung – nicht all das machen, was die Bürger wün schen, sondern nur das, was auch rechtlich geregelt und si chergestellt ist. Sonst würden sich die Beamten strafbar ma chen. Das gilt auch für Landesverwaltungsbeamte, die auf ebendieser Grundlage handeln müssen. Sie können also nur Maßnahmen durchführen, die rechtlich abgesichert sind, und das Land kann das ebenfalls nur auf der Grundlage rechtlicher Absicherung als Auftragsverwaltung.
Die Möglichkeiten sind meiner Meinung nach inzwischen er schöpft. Ich weiß, dass Sie seit vielen Jahren bei dieser Frage sehr engagiert sind. Ich hoffe, dass wir damit nun Ihrem In formationsinteresse und auch dem Interesse der Bürger, dass etwas für Lärmschutz getan wird und es Verbesserungen gibt, weitgehend Genüge getan haben – wohl wissend, dass wir nicht alles gemacht haben, was gewünscht war.
Herr Minister, vielen Dank für die Klarstellung und die Einschätzung, dass das Vor gehen ursprünglich richtig war und wahrscheinlich nur nach heutigen Einschätzungen problematisch ist. Aber unabhängig davon würde mich interessieren: War Grundlage dieser Nach besserung eine Nutzen-Kosten-Analyse bzw. eine technische Machbarkeitsstudie, bei der man sich überlegt hat, was das dort bringt? Denn Sie haben gerade darauf rekurriert, dass die Beamten nur das machen können, was auch rechtlich zuläs sig ist. Da bin ich voll und ganz bei Ihnen.
Deswegen die Frage: War dort eine Nutzen-Kosten-Analyse bzw. eine technische Machbarkeitsstudie Grundlage für die Maßnahmen, die Sie zur Nachbesserung genannt haben?
Diese Frage kann ich nicht präzise beantworten. Deswegen werde ich sie mit nehmen und in meinem Haus noch mal klären. Sie bekommen also eine schriftliche Antwort.
Vielen Dank. – Ich habe kei ne weiteren Wortmeldungen. Unsere Zeit für die Fragestunde ist vorbei. Alle Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 1 bis 8 wurden beantwortet.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Aus wirkungen der aktuellen Entwicklungen in der Türkei auf die wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu Ba den-Württemberg – Drucksache 16/373 (Geänderte Fas sung)
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei hier gestaf felte Redezeiten gelten.