Protocol of the Session on March 8, 2017

Nur zwei Beispiele aus der Verfolgung früherer Denkschrift vorschläge: Vor gut zehn Jahren hatten wir einen elektroni schen Datenaustausch zwischen den Standesämtern und den Erbschaftsteuerstellen vorgeschlagen. Bei KONSENS wurde der eingebracht. Der Umsetzungsstand ist nach wie vor offen.

Wenig besser ist die Situation bei der elektronischen Über mittlung sogenannter ESt4B-Mitteilungen. Das sind Mittei lungen zwischen den Finanzämtern. Das wurde 2006 auf den Weg gebracht. Letzte Realisierungsprognose: 2018.

Meine Damen und Herren, nicht nur eine bessere Zusammen arbeit im KONSENS-Verbund ist gefragt, sondern auch der Gesetzgeber selbst ist gefordert. In der jetzigen Denkschrift haben wir Probleme im Zusammenhang mit der Kirchenab geltungsteuer dargestellt. Dazu ein Zitat aus einer Experten gruppe aus dem Jahr 2013 – ich zitiere –:

Das bestehende System stößt an seine Grenzen. Der Voll zug der gesetzlichen Regelungen... lässt sich in komple xen Fällen zeitnah technisch nicht unterstützen.... Ob ei ne vollautomatische Berechnung der bestehenden Rechts lage überhaupt technisch umsetzbar ist, konnte nicht ab schließend beurteilt werden.

So die Steuerexperten von Bund und Ländern.

Zugegeben, das sind Einzelaufnahmen. Wenn aber trotz IT und Personalaufstockungen die Verwaltung an die Grenzen der Administrierbarkeit gerät, muss auch die Vereinfachung des Steuerrechts endlich wieder auf die Tagesordnung. Von der ist sie leider seit einiger Zeit verschwunden. Das ist am Ende nicht gut.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Meine Damen und Herren, zum Schluss noch eine Feststel lung, die mir wichtig ist: Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsäm ter treffen bei ihren Prüfungen in den Ämtern und Behörden des Landes auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die enga giert und verantwortungsbewusst handeln. Sie haben nicht nur Ihre jeweiligen Fachaufgaben im Blick, sie machen sich auch die Ziele der Wirtschaftlichkeit zur eigenen Sache. Trotz der Kritik, die wir im Einzelfall üben: Unser Bericht, den Sie heu te beraten, und unsere Denkschrift wären ohne diese Feststel lung zu den Mitarbeitern der Verwaltung nicht vollständig.

Weil mir dies wichtig ist, möchte ich auch von dieser Stelle aus einen Dank an die von uns geprüften Verwaltungen rich ten, einen Dank für ihre Offenheit und die Kooperation, mit der sie uns begegnen und mit der sie auch – mal mehr, mal weniger – unsere Vorschläge mit auf den Weg bringen.

Ihnen, meine Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank für die Begleitung und Unter stützung unserer Arbeit.

Danke.

(Beifall bei allen Fraktionen)

In der Allgemeinen Aus sprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Dr. Rösler.

Sehr geehrte Herren Prä sidenten – wie ich ausnahmsweise einmal sagen darf –,

(Abg. Peter Hofelich SPD: Ja, genau!)

werte Kolleginnen und Kollegen! An den Rechnungshofprä sidenten Max Munding sei gleich hier am Anfang ein herzli cher Dank seitens der Fraktion GRÜNE gesagt. Ich denke, ich spreche auch für die Abgeordneten aller anderen Fraktionen, wenn ich ihm für seine Arbeit danke; denn dies war nach acht Jahren Rechnungshofpräsidentschaft sein letzter Auftritt hier in dieser Funktion. – Vielen Dank, Herr Munding, für Ihre stets kooperative und sachliche Art und für die Vorschläge, die Sie für den Rechnungshof hier eingebracht haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es ist ja die Landesverfassung, die den Rechnungshof des Landes beauftragt und ihm ermöglicht, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu überprüfen und zu kon trollieren. Der Rechnungshof legt selbst fest – auch das ist wichtig zu wissen –, wo die Rechte sind, wo er eingreift, wo er nachfragt, wo er berät. Es gibt kein Parlament, es gibt kein Landtagspräsidium, das ihm dies vorschreiben könnte. Der Rechnungshof ist unabhängig, und das ist gut so.

Der Rechnungshof berät Parlament und Regierung mit dem Ziel, das Geld, das wir haben, möglichst effektiv, möglichst

effizient einzusetzen. Sie sind eine wichtige Unterstützungs- und Beratungsinstanz für uns als Abgeordnete, wenn es dar um geht, die Regierung zu kontrollieren und das Verwaltungs handeln kritisch zu hinterfragen.

Vielen Dank für diese dauerhafte Begleitung – der übrigens in diesem Fall explizit auch für den Vizepräsidenten gilt. Denn Herr Günter Kunz war nach 18 Jahren am Rechnungshof am 16. Februar letztmalig in einer Sitzung des Finanzausschus ses anwesend und hat diese Sitzung mitgestaltet. Deshalb von dieser Stelle aus auch einen ausdrücklichen Dank an ihn. Ich bitte Sie, dies an Ihren Stellvertreter Günter Kunz weiterzu leiten.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der AfD)

Die Denkschrift des Jahres 2016 mit ihren 224 Seiten enthält 27 Einzelbeiträge zu zehn verschiedenen Ministerien. Damit stand quasi die gesamte Landesregierung unter kritischer Be obachtung. Es soll ja auch so sein, dass Sie kritisch beobach ten und dort Vorschläge unterbreiten, wo Sie der Meinung sind – das gilt insbesondere für den Kernbereich des Landes, die Landesfinanzen –, dass Verbesserungen möglich wären. Da zu haben Sie vorhin ja selbst verschiedene Ausführungen ge macht.

Sie haben in diesen 27 Denkschriftbeiträgen aber auch Grund satzfragen aufgegriffen, beispielsweise die Finanzierung von IT-Projekten oder die Informationssicherheit in der Landes verwaltung, also ganz grundsätzliche Fragen der Weiterent wicklung des Landes. Sie haben handfeste Themen aufgegrif fen wie die Vergabe beim Landesstraßenbau oder das Quali tätsmanagement an Schulen, und Sie haben sehr spezialisier te Themen aufgegriffen wie die Kirchenabgeltungsteuer oder die Schulmilch- bzw. Schulfruchtförderung – vielleicht füh len Sie sich diesen Themen ja als ehemaliger Ministerialdi rektor im MLR noch besonders verbunden.

In diesem breiten Themenspektrum des Finanzausschusses sind wir vielfach den Empfehlungen des Rechnungshofs ge folgt – wenn auch, wie Sie wissen, nicht immer. Natürlich ist es legitim, wenn die Legislative – das Parlament, der Finanz ausschuss – auch einmal zu dem Ergebnis kommt, das eine oder andere anders zu sehen als der Rechnungshof. Aber es ist mir wichtig, an dieser Stelle noch einmal zu sagen: Im Fi nanzausschuss wird die Mehrzahl der Beschlüsse einstimmig gefasst. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft so bleiben wird. Leider wird davon in den Medien wenig berichtet. Es wird dann berichtet, wenn wir uns „kloppen“. Es wird darüber be richtet, wenn es ein unwürdiges Geschrei zwischen Abgeord neten gibt, wie vorhin bei den Kollegen Meuthen und Rülke. Aber darüber, dass wir häufig einvernehmlich und sachlich diskutieren und dann gemeinsame Beschlüsse fassen, wird in den Medien leider sehr viel weniger berichtet.

(Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: Das ist denen zu langweilig!)

Die Kreditwürdigkeit Baden-Württembergs wurde und wird – darauf dürfen wir ein bisschen stolz sein – von Ratingagen turen wiederholt mit der Note AAA, also „Triple A“, und dem Ausblick „stabil“ bewertet. Das heißt, die finanzielle Situati on des Landes Baden-Württemberg ist stabil. Wir haben in der

letzten Legislaturperiode 2011 bis 2016, auf die sich die Denk schrift im Wesentlichen bezieht, viermal die Nettonull ge schafft. Wir haben das in den Jahren 2015 bis 2016 geschafft, schaffen dies jetzt im Jahr 2017 wieder, und – die Finanzmi nisterin wird es mit Freude bestätigen oder wiederholen – wir haben auch vor, 2018 und 2019 einen Haushalt ohne Aufnah me von Schulden aufzustellen – also fünf Jahre in Folge, be vor dann ohnehin die grundgesetzliche Schuldenbremse greift.

Damit erfüllen wir eine der wichtigsten Forderungen des Rech nungshofs bzw. des höchsten Vertreters des Rechnungshofs, Herrn Präsident Munding, der sagte – Zitat –: „Die Landesre gierung sollte... auf eine Nettokreditaufnahme vollständig verzichten.“

Das haben wir zwei Jahre gemacht, das machen wir in diesem Jahr, das werden wir noch weitere zwei Jahre machen und dann dauerhaft. Und das ist auch gut so.

(Zurufe der Abg. Dr. Jörg Meuthen und Emil Sänze AfD)

Die Steuereinnahmen – eine wichtige Kenngröße, mit der sich der Rechnungshof regelmäßig beschäftigt – sind kontinuier lich gestiegen. Die Einnahmesituation des Landes ist gut. Ich habe bei der Diskussion über den Einzelplan 6 – Finanzmi nisterium – und den Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzver waltung – schon gesagt, dieser Dank geht natürlich an die Un ternehmerinnen und Unternehmer, an die Unternehmen, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen hier im Land. Das liegt deutlich weniger an uns hier im Saal – egal, wer hier gerade regiert – und deutlich mehr an den Menschen draußen im Land;

(Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: Richtig!)

ihnen allen gilt mein Dank.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Wir haben im Zeitfenster 2011 bis 2017 einige Veränderun gen, nämlich insgesamt 12 Milliarden € Mehrausgaben, die allerdings – auch das gehört zur Haushaltsklarheit und -wahr heit – überwiegend auf Pflichtaufgaben beruhen, denen wir uns nicht entziehen können und auch ausdrücklich nicht ent ziehen wollen: kommunaler Finanzausgleich: plus 4,2 Milli arden €, Personalausgabensteigerung, z. B. durch Tariferhö hungen: plus 3,1 Milliarden €, Flüchtlingsbereich: plus 1,3 Milliarden €, Länderfinanzausgleich: plus 1,1 Milliarden €. Das sind die vier größten Blöcke.

Das geht weiter mit weiteren Pflichtaufgaben für uns. Es zeigt sich also – auch diese Botschaft ist mir wichtig –: Die Mehr zahl der zusätzlichen Ausgaben, die wir zwischen 2011 und 2017 als Landesgesetzgeber, als Landesregierung, als Landes haushaltsgesetzgeber tätigen, beruht auf Pflichtaufgaben, die wir gern erfüllen, die wir aber auch erfüllen müssen.

Weitere Mehrausgaben gibt es natürlich auch. Diese sind aber, wie der Abbau der impliziten Schulden, gut investiertes Geld. Herr Munding ging extra darauf ein und formulierte: „Das schafft Freiraum in der Zukunft.“ Dies ist also noch einmal die ausdrückliche Bestätigung – auf Nachfrage des Kollegen Aden –: Das ist eine Aufgabe, die an dieser Stelle richtig ge wählt wurde, anstatt Schulden zu tilgen.

Eine Entwicklung, die wir im Finanzausschuss schon seit vie len Jahren diskutieren, macht uns Folgendes deutlich: Beim Ziel der Nettonull bis 2020 – der dann strukturell festen Net tonull – liegen wegen der Frage des Personals und der Versor gungsberechtigten noch gewaltige Ausgaben vor uns.

Die Anzahl der Versorgungsberechtigten stieg in den letzten zehn Jahren von etwa 85 000 auf weit über 120 000 und wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Entsprechend werden sich auch die Ausgaben in diesem Bereich deutlich erhöhen: um noch einmal bis zu 2,3 Milliarden € zusätzlich allein bei den Versorgungsbezügen – ich rede gar nicht von der Beihil fe – der Beamten – die natürlich gerechtfertigt sind. Mein Bru der ging im letzten Jahr als Beamter in den Ruhestand. Beam te haben eine gute Arbeit gemacht und haben natürlich ein An recht auf ihre Versorgungsbezüge. Aber es ist schon ein wich tiger Aspekt, den wir mit Sorge betrachten, dass wir damit rechnen müssen, bis 2030 nochmals 2,3 Milliarden € mehr in diesem Bereich ausgeben zu müssen.

Eine weitere wichtige Kennzahl im Bereich des Landeshaus halts ist die Steuerdeckungsquote. Die Steuerdeckungsquote zeigt an, welchen Anteil der Ausgaben wir durch eigene Steu ereinnahmen abdecken. Diese Quote lag 2009/2010 in der Größenordnung von knapp 70 % und beträgt jetzt 76,7 %. Das zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg. Denn wir, das Land Ba den-Württemberg, wollen einen möglichst hohen Anteil un serer Ausgaben über eigene Steuereinnahmen abdecken.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

In diesem Zusammenhang ist die Neuregelung der Finanzbe ziehungen anzusprechen, die auch schon vom Rechnungshof präsidenten benannt wurde. In den Verhandlungen hat der Mi nisterpräsident ein exzellentes Ergebnis erzielt: 570 Millio nen € netto mehr für das Land und übrigens auch 200 Millio nen € mehr für die Kommunen. Das ist ein gutes Ergebnis. Wir können froh und stolz sein, dass unser Ministerpräsident erfolgreich verhandelt hat.

Was die Abstimmungen betrifft, halte ich abschließend fest: Die Fraktion GRÜNE stimmt sowohl dem Antrag des Rech nungshofs, den Rechnungshofpräsidenten hinsichtlich der Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014 zu entlasten, als auch dem Antrag des Finanzministeriums, die Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung für das Haus haltsjahr 2014 zu entlasten, zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das Wort für die CDUFraktion erteile ich dem Kollegen Kößler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident Munding, sehr ge ehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will zuerst dem Präsidenten des Rechnungshofs dafür danken, dass er sich ein deutig erklärt hat, was die implizite Verschuldung und die In vestitionen in diesem Bereich betrifft. Das hilft uns bei aller Kritik, die wir manchmal in diesem Bereich bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Ich will zunächst einmal auf ein paar grundsätzliche Dinge, die den Rechnungshof betreffen, eingehen.

Herr Munding, Sie haben es schon gesagt: Die Aufgabe des Rechnungshofs ist, die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaft lichkeit des Handelns im öffentlichen Bereich, in den Verwal tungen und natürlich auch bei den Ministerien zu überprüfen. Dieses Recht und diese Pflicht sind in Artikel 83 Absatz 2 der Landesverfassung verankert. Hier ist auch die wichtige rich terliche Unabhängigkeit der Senatsmitglieder verankert.