Protocol of the Session on December 1, 2016

(Unruhe)

Wir kommen zunächst noch einmal zurück zum Tagesord nungspunkt 5:

Wahl der Bürgerbeauftragten oder des Bürgerbeauftrag ten des Landes Baden-Württemberg

Meine Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis be kannt:

An der Wahl haben sich 123 Abgeordnete beteiligt.

Auf Herrn Volker Schindler entfielen 81 Stimmen; mit Nein haben 20 Abgeordnete gestimmt; 21 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ungültig war ein Stimmzettel.

Der Landtag hat damit Herrn Volker Schindler mit der Mehr heit seiner Mitglieder zum Bürgerbeauftragten des Landes Ba den-Württemberg gewählt.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Tagesordnungspunkt 5 ist damit beendet.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Verpflichtung der Bürgerbeauftragten oder des Bürger beauftragten des Landes Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Schindler, der Landtag hat Sie nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg zum Bür gerbeauftragten gewählt. Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen.

Volker Schindler: Ich nehme die Wahl an.

Sie haben die Wahl ange nommen. Nach § 10 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg erfolgt die Bestellung des Bürgerbeauf tragten mit der Aushändigung der entsprechenden Urkunde über die Bestellung durch die Präsidentin des Landtags.

Ich darf Ihnen die Urkunde übergeben, die folgenden Wort laut hat:

Ich bestelle Herrn Polizeivizepräsident a. D. Volker Schindler mit Wirkung vom 1. Februar 2017 für die Dau er von acht Jahren zum Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.

Ich darf Sie bitten, zu mir aufs Podium zu treten.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. – Stellv. Präsident Wilfried Klenk überreicht Volker Schindler die Urkunde.)

Herr Schindler, herzlichen Glückwunsch.

Volker Schindler: Ich danke Ihnen.

Nach § 10 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbe auftragten des Landes Baden-Württemberg wird der Bürger beauftragte vor dem Landtag auf das Amt verpflichtet. Somit kommen wir jetzt zu Ihrer Verpflichtung.

Herr Volker Schindler, Sie geloben Treue gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfas sung des Landes Baden-Württemberg, Sie geloben, die Ge setze zu wahren, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Ihre Amtspflichten als Bürgerbeauftragter des Landes Baden-Württemberg gewissenhaft zu erfüllen.

Volker Schindler: Ich gelobe es.

Sehr geehrter Herr Schind ler, ich danke Ihnen recht herzlich und wünsche Ihnen im Na men des Hohen Hauses alles Gute für diese herausragende Aufgabe.

Volker Schindler: Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs bank – Volker Schindler nimmt Glückwünsche ent gegen. – Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wie der ein.)

Wir fahren in der Tages ordnung fort.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der AfD – Kündigung aller öffent lich-rechtlichen Rundfunkstaatsverträge – Drucksache 16/1024

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsit zenden Dr. Meuthen.

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kollegen Abgeordnete, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich für einen Moment einmal vor, man würde z. B. die Frankfurter Allgemeine Zeitung verstaatlichen, über öf fentlich-rechtliche Zwangsbeiträge finanzieren und sie tagtäg lich, jeden Morgen den Haushalten frei Haus liefern. Was wür de wohl passieren? Die Konkurrenz – also etwa DIE WELT, DIE ZEIT, die „Süddeutsche Zeitung“ usw. – würde das kaum überleben und vom Markt verschwinden oder allenfalls als Nischenprodukt irgendwo noch überleben. Am Ende bliebe nur die FAZ als staatlich privilegiertes Printmedium, wobei ihre Qualität mangels Konkurrenz sukzessive nachlassen wür de.

Das hatten wir übrigens schon einmal: im Osten unseres Lan des. „Neues Deutschland“ hieß die Zeitung. Staatsmedialer Einheitsbrei und Hofjournalismus – die DDR lässt grüßen.

(Beifall bei der AfD)

Sagen Sie selbst: Das klingt absurd, oder? Aber genau diesel be Situation haben wir gegenwärtig mit dem öffentlich-recht lichen Rundfunk, den alle Bürger zwangsfinanzieren müssen – oftmals gegen ihren eigenen Willen.

Dabei ist doch klar: Nur wer weniger leistet, als er an Zahlung verlangt, muss Zwang anwenden, um zu bekommen, was er begehrt. Genau das tut der Staat und tun seine öffentlich-recht lichen Gesinnungsmedien: Wer die nutzungsunabhängige Zwangsgebühr nicht zahlt, wird im schlimmsten Fall zwangs inhaftiert. Wenn es um die Eintreibung von Geldern geht, kennt unser Staat nämlich nun einmal kein Pardon. Da übt er sich dann plötzlich in einer geradezu rabiaten Law-and-Or der-Politik bei Rundfunkgebührenverweigerern. Bei Schwerst kriminellen ist er für gewöhnlich um einiges toleranter – da gilt dann das Primat der Kuscheljustiz.

(Beifall bei der AfD)

Aber mit Schwerstkriminellen lassen sich die Kassen nun ein mal nicht so gut füllen wie mit überzeugten Rundfunkverwei gerern, und derer gibt es – ich füge an: glücklicherweise – im mer mehr. Dabei handelt es sich übrigens um Kassen, die oh nehin schon prall gefüllt sind. Sage und schreibe 8,3 Milliar den € nahmen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahr 2014 ein. Die Tendenz ist weiter steigend. Damit ha ben wir in Deutschland den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt, einen Rundfunk, der grundlegenden Auf gaben und Prinzipien häufig kaum mehr genügen kann. Von

der geforderten Staatsferne, von wirklicher Unabhängigkeit, von journalistischer Ausgewogenheit, von Objektivität, Trans parenz und einem echten Meinungspluralismus ist kaum et was zu spüren.

(Zuruf der Abg. Sandra Boser GRÜNE)

Seine Kontrollpflichten gegenüber den anderen drei Gewal ten nimmt der Rundfunk kaum noch angemessen wahr. Er sollte eigentlich deren Korrektiv sein, verkommt aber mehr und mehr zu deren politischem Sprachrohr.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Höfling und Steigbü gelhalter des politischen Establishments und als Instrument der herrschenden Kräfte zur Indoktrination der Massen –

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zurufe der Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE und Dr. Hans-Ul rich Rülke FDP/DVP)

auch das erinnert an die DDR

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

und ist leider bei uns auch Realität,

(Unruhe)

nur eben etwas subtiler und weniger plump gestaltet als dort.

Ein Blick auf die Zusammensetzung der Medienräte spricht Bände. Diese bestehen zu etwa einem Drittel aus Repräsen tanten der etablierten Parteien – das Wort „Kartellparteien“ erspare ich Ihnen ausnahmsweise einmal – und zu einem be trächtlichen Teil aus einem geschickt zusammengestellten Konglomerat von Interessenvertretern, die einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden sollen. Ich sage „sollen“; denn ich muss hinzufügen: ohne es zu tun, wohlgemerkt. Denn die GEZ-Beitragszahler als solche, meine Damen und Herren, ha ben keine Vertretung im Rundfunkrat.

(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)