Natürlich muss man sich dem dann auch stellen. Aber, wie ge sagt, es ist ein Thema, das ich übernommen habe.
Ich will mich auch auf die Frage konzentrieren, um die es heu te geht. Es geht um die Frage: Welche Kosten sind durch die ses Verfahren denn entstanden? Herr Kern – das war ja die Frage, die Ihre Fraktion gestellt hat –: Der billigste Prozess ist der, den man nicht führt.
Das ist der kostengünstigste. Wir haben es Ihnen ja dargestellt: Wir haben Kosten von rund 13 000 €, davon sind 12 700 € Anwaltskosten sowie Gebühren für das Landgericht.
Noch offen sind die Kosten des Kostenfestsetzungsbeschlus ses des Gerichts in Frankfurt – wenn er denn kommt; da er warten wir in diesem Fall eine Größenordnung von 900 €. Das ist der Gesamtbetrag.
Insgesamt glaube ich aber, dass es die richtige Entscheidung war, diesen Prozess zu beenden. Es gab ja dann auch eine Ge
gendarstellung in der FAZ. Ich denke, es ist tatsächlich der richtige Weg, über Inhalte zu streiten und zu diskutieren und dann auch mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich nicht vorhabe, durch mein Haus die Anwältinnen und Anwälte in der Bundesrepublik zu beglücken und ihnen eine Einnahmequelle zu verschaffen. Ich weiß, mein Haus ist insgesamt schon teuer genug. Wir kon zentrieren uns deshalb auf Inhalte und Qualität. Das ist das, was uns interessiert; daran werden wir arbeiten.
Deshalb war es, glaube ich, der richtige Weg, dieses Thema zu beenden und die Diskussion darüber heute inhaltlich auch abzuschließen.
(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Jetzt bring das zu Ende! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jetzt wollen wir noch was zu den 900 € hören!)
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Einiges möchte ich hier schon noch ergänzen, lieber Kollege Fulst-Blei. Sie versuchen wieder ein mal, wie in der gesamten letzten Legislaturperiode, mir und der FDP/DVP-Fraktion zu unterstellen, wir würden Bashing gegen die Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg ma chen.
Was für ein Unsinn! Auch heute kritisiere ich den Kultusmi nister Stoch und nicht die Gemeinschaftsschulen in BadenWürttemberg. Das ist ein erheblicher Unterschied, liebe Kol leginnen und Kollegen.
So billig können Sie mir hier nicht davonkommen. Es ist ein Unterschied, wenn ich den Kultusminister kritisiere, und ich glaube, wir haben allen Grund, sein damaliges Verhalten zu kritisieren.
Denn als Kultusminister hat er genügend Möglichkeiten, sich öffentlich zu äußern. Wenn ihm eine Berichterstattung nicht passt, dann muss er nicht und dann darf er aus meiner Sicht auch nicht vor Gericht ziehen und eine Klage erheben. Er hat andere Möglichkeiten. Insofern ist nicht der Überbringer der schlechten Nachrichten schuld; vielmehr muss man sich um die Inhalte kümmern und darf nicht vor Gericht ziehen.
(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Absolut richtig! Bravo!)
Wenn Frau Lösch als Vertreterin der grünen Partei – der ja die Menschenrechte, die Bürgerrechte wichtig sind – sagt: „Ach, das ist doch schon lange vorbei, der Fall ist doch erledigt“ – – Ich meine, es ist eben keine Petitesse, wenn gegen eine aner kannte Zeitung in Deutschland Klage erhoben wird. Das hat sehr wohl etwas mit Meinungsfreiheit, mit Respekt gegenüber der Pressefreiheit zu tun.
Es war doch nicht der Kultusminister Stoch, der die Klage zu rückgezogen hat, sondern es war die CDU-Kultusministerin, die diese Klage – richtigerweise – zurückgezogen hat. So kön nen Sie hier nicht argumentieren, als sei dies Stoch gewesen.
Herr Kollege Kern, dass Sie eine doppelte Zunge haben – Entschuldigung, nicht Sie per sönlich, sondern die Fraktion als solche –, was die Gemein schaftsschulen angeht, habe ich Ihnen an anderer Stelle schon darlegen können. Mir läuft jetzt die Zeit weg, aber wir kön nen das bilateral austauschen, oder wir machen diesen Punkt noch einmal separat auf.
Was ich Ihnen vorwerfe, ist nicht die Kritik am Prozess bzw. eine Kritik im Sinne der Frage: Presse – wie gehe ich damit um?
(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Genau darum geht es! – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Darum geht es doch!)
Ich halte die Beweggründe des Ministers a. D. für nachvoll ziehbar, und zwar auch heute noch. Denn es geht tatsächlich um den Schutz der Schulgemeinschaft und um den Schutz der Wissenschaftlichkeit. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie auch heu te die Schulgemeinschaft als solche schon wieder klar benannt haben und ihr klar etwas fachlich Unbegründetes mitgegeben haben – vor dem Hintergrund dessen, dass man, wie ich vor hin dargestellt habe, bewusst versucht hat, Schwachstellen zu
analysieren. Darauf hat sich die Schule vertrauensvoll einge lassen. Dieses Vertrauen ist gebrochen worden, und ich habe von Ihnen kein In-Schutz-Nehmen der Schule gehört. Im Ge genteil, Sie haben noch nachgetreten.
Frau Ministerin, es ist Ihr gutes Recht, zu sagen, die Tages ordnung sage etwas anderes. Aber ich hätte von Ihnen heute schon eine klare Aussage erwartet, und zwar hätte ich erwar tet, dass Sie die konkrete Schule in Schutz nehmen, dass Sie ebenso aber auch das Instrument der Evaluation in Schutz neh men. Sie sagen, heute gehe es nur um die Kosten – eine Fra ge, die wir übrigens schon längst behandelt haben. Sind Sie denn nicht in der Lage, über die Tagesordnung hinaus dazu Stellung zu nehmen? Nein, es geht um Folgendes: Evaluati on ist Vertrauen, ganz zentral,
und ich erwarte von meiner Kultusministerin, dass sie sich vor jede einzelne Schule stellt, die sich vertrauensvoll hierauf ein lässt. Ich habe an meiner Schule sechs Jahre lang Evaluation, Fremdevaluation geleitet. Ich könnte mich heute nicht mehr hinstellen und sagen: „Haben Sie Vertrauen; lassen Sie uns gemeinsam in einen kritischen Reflexionsprozess eintreten. Wir haben die Zusage, dass die Ergebnisse uns allein zukom men und dass wir damit vertrauensvoll umgehen können“, wenn noch nicht einmal die Kultusministerin des Landes Ba den-Württemberg sich schützend vor dieses Instrumentarium stellt. Ich halte es nicht für gut, was heute hier passiert ist.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 16/39 (Geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt wer den. – Sie stimmen dem zu.