Protocol of the Session on November 10, 2016

(Abg. Marion Gentges CDU: Gewesen!)

Das geht aus dem Gutachten eindeutig hervor, und das hat auch der Ausschuss mehrheitlich beschlossen. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Landtag diesem Antrag heute zustim men kann. Niemand kann sich mehr hinter formalen Beden ken verstecken. Heute geht es endlich einmal nur um den In halt.

Die AfD-Fraktion ist natürlich weiterhin der Ansicht, dass un ser Antrag Minderheitenschutz genießt. Doch diese Frage muss heute hier nicht geklärt werden. Wir überlassen die Ent scheidung gegebenenfalls dem Staatsgerichtshof.

Liebe Frau Razavi, von Ihren rechtlichen Bedenken, die Sie beim letzten Mal angesprochen haben, haben sich Ihre Kolle gen im Ausschuss verabschiedet;

(Abg. Nicole Razavi CDU: Was?)

sie bestehen bei der Union also nicht mehr.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Das ist eine Wunschvor stellung! – Zurufe der Abg. Hans-Ulrich Sckerl und Alexander Salomon GRÜNE)

Die CDU darf sich deshalb endlich eindeutig zum Thema Linksextremismus positionieren.

Sie, lieber Herr Professor Goll, haben beim letzten Mal sogar fabuliert, dass wir uns das Antragsrecht erschlichen hätten und unser Antrag rechtswidrig sei.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Er ist nicht min derheitengeschützt! – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP)

Das ist natürlich völliger Unsinn. Denn in § 33 der Geschäfts ordnung finden Sie den Hinweis, dass sogar nur fünf Abge ordnete einen Untersuchungsausschuss beantragen können. Rechtswidrig war und ist unser Antrag deshalb nie gewesen.

(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD)

Aber, lieber Herr Goll, ich will nicht nachtragend sein, sofern wir uns heute tatsächlich auf Inhalte einigen können. Sie ha ben beim letzten Mal gesagt, dass es Ihnen nur um Ihre recht lichen Bedenken gehe; diese wurden nun aber durch das Gut achten und den Ständigen Ausschuss ausgeräumt. Es gibt al so keine Ausreden mehr. Deshalb darf ich Sie an Ihre Presse mitteilung vom 12. Mai 2014 erinnern, die Sie und Herr Rül ke im Namen der FDP/DVP verfasst haben. Zitat:

Das verstehe, wer will – linksextremistische Taten neh men zu, aber Grün-Rot will sich... nur mit Rechtsextre mismus beschäftigen.

(Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Sehr gut! – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!)

Richtig! Richtig, meine Herren Goll und Rülke, wir verstehen das genauso wenig wie Sie. Wir beantragen also heute ledig lich, was Sie schon vor zwei Jahren gefordert haben,

(Beifall des Abg. Stefan Räpple AfD – Abg. Anton Baron AfD: Immer das Gleiche!)

nämlich – Zitat –:

Solange antidemokratische Bestrebungen mit rechtsext remistischer, linksextremistischer oder religiöser Motiva tion in Baden-Württemberg feststellbar sind, muss sich der Landtag mit Extremismus jeglicher Couleur beschäf tigen.

Und das wünschen wir uns auch.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb fordern wir Sie hier und heute auf: Bringen wir den Antrag gemeinsam auf den Weg, und tun Sie das vor allem für sich selbst,

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Genau!)

damit Sie nicht gänzlich unglaubwürdig werden.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

In Bezug auf die Zustimmung von Grün und Rot mache ich mir natürlich nichts vor. Ihre Nervosität, meine Damen und Herren, hat man Ihnen schon beim letzten Mal sehr deutlich angemerkt.

(Widerspruch bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Nicole Razavi CDU: Auch das ist eine Wunschvorstellung! – Abg. Anton Baron AfD: In an deren Bundesländern finanzieren sie so was! – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Und vor dem Hintergrund, dass die Untersuchung der Zusam menhänge Ihrer Parteien und Jugendorganisationen mit dem Linksextremismus zulässig ist, dürfte sich Ihre Stimmung kaum verbessert haben.

Die Fakten, die einen solchen Untersuchungsausschuss gera dezu unumgänglich machen, sprechen eine klare Sprache. Ers tens: Es gibt mehr als 2 500 Linksextremisten im Land. Zwei tens: Etwa ein Drittel davon sind gewaltorientiert. Drittens: Die Anzahl und Schwere begangener Gewalttaten steigen.

Erst vor Kurzem kam es – diese Information habe ich Ihnen schon gestern gegeben – in Stuttgart erneut zu mehreren An griffen durch Linksextremisten gegen politisch Andersden kende. Ich wiederhole: Autos wurden zerstört, Häuser mit Far be beschmiert, und in Ulm wurde ein Mordanschlag gerade noch verhindert. Am Auto eines Gastwirts, bei dem eine AfDVeranstaltung stattfand, wurden die Radmuttern gelöst. Der Staatsschutz ermittelt.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Was sind denn die Gründe?)

Deshalb frage ich Sie erneut: Wie lange wollen Sie diesem Treiben noch zusehen?

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Soll das jetzt das Parlament untersuchen? – Abg. Sascha Binder SPD: Wir sehen doch nicht zu! Der Staatsschutz ermittelt!)

Es geht heute definitiv nicht um einen Minderheitenantrag. Das klären wir an anderer Stelle. Es geht auch nicht um For malitäten. Diese hat der Ständige Ausschuss geprüft und un

seren Antrag für zulässig erklärt. Es geht einzig und allein da rum, ob wir in Baden-Württemberg Extremismus dulden oder nicht.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Nein!)

Sie alle müssen heute Farbe bekennen und Verantwortung übernehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich beantrage für meine Frakti on namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der AfD)

Wir möchten heute genau wissen, wer sich lieber gegen und wer sich vor Linksextremisten stellt.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Binder.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns, wie das im Landtag von Ba den-Württemberg üblich ist, im Ständigen Ausschuss die rechtliche Frage des Minderheitenschutzes dieses Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt. Wir ha ben uns mit diesem Gutachten befasst. Das Gutachten kommt, wie Kollege Lasotta zu Recht sagt, zu dem Ergebnis, dass der Antrag formal zulässig ist, allerdings nicht minderheitenge schützt ist. Das heißt, der Anspruch der beiden ehemaligen Fraktionen und jetzt der Fraktion der AfD auf Einsetzung ei nes Untersuchungsausschusses besteht nicht, bzw. wenn es keine Mehrheit für diesen Antrag gibt, muss dieser Untersu chungsausschuss nicht eingesetzt werden. Es besteht kein Minderheitenschutz – eine klare Sache.

Ich glaube auch, wenn man klagen will, ist das Prozessrisiko ziemlich hoch, und ich glaube, der Verfassungsgerichtshof wird ähnlich entscheiden, wie das das Gutachten sieht.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Das werden wir sehen!)

Deshalb ist für uns heute die Frage weniger eine rechtliche, sondern – dieser Frage haben wir uns auch schon in der ers ten Lesung gestellt – eine inhaltliche: Können wir dem An trag in der vorliegenden Form zustimmen, oder können wir ihm nicht zustimmen?

Frau Baum, Sie haben gerade den Antrag an einem Beispiel festgemacht: Anschlag auf ein Auto, Radmuttern gelöst, und der Staatsschutz ermittelt. Genau das ist die Aufgabe, dass der Staatsschutz ermittelt.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Dafür gibt es ja den Staatsschutz!)

Ich sehe gerade bei diesem Beispiel überhaupt keinen Grund für einen Untersuchungsausschuss.

(Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)