Protocol of the Session on November 11, 2020

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staats anwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie“. – Mit der Über schrift sind Sie einverstanden.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt, und wir haben damit Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz über die Digitale Schule (Gesetz zur Ände rung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, des Ge setzes über den kommunalen Finanzausgleich und des Pri vatschulgesetzes) – Drucksache 16/8856

Meine Damen und Herren, hierzu hat das Präsidium wieder um fünf Minuten Redezeit für die Begründung und für jede Fraktion fünf Minuten für die Aussprache festgelegt.

Zuerst spricht für die FDP/DVP Herr Abg. Dr. Kern.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wenn man noch einmal zurückschaut, kann man es eigentlich kaum glauben: Erst seit September 2019 können die Schulträger Anträge auf Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ stellen. Dabei ist unstrittig, dass die Digitalisierung der Schulen für die Zukunftsfähigkeit und da

mit die Qualität des Bildungsangebots von entscheidender Be deutung ist.

Entsprechend sind die Voraussetzungen für die digitale Bil dung an vielen Schulen in unserem Land unzureichend. Spä testens bei der Schließung der Schulen während der Corona pandemie hat sich das als schwerwiegende Hypothek erwie sen. Eine Ursache für die verschleppte Digitalisierung der Schulen besteht nach unserer Überzeugung darin, dass sich Bund und Länder längere Zeit nicht auf eine Grundgesetzän derung einigen konnten.

Auch die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württem bergs blockierte diese Grundgesetzänderung, verwies aber gleichzeitig bei Fragen nach dem Verbleib des Digitalisie rungsprogramms auf die fehlenden Vorgaben des Bundes. Die se Politik verursachte Stillstand in einem Bereich, in dem wir es uns überhaupt nicht leisten können.

Die Kommunen und freien Schulträger wiederum waren und sind auf diese Vorgaben angewiesen, weshalb der Städtetag auch eine gesetzliche Verankerung der Digitalisierung vorge schlagen hat.

Der „DigitalPakt Schule“ besitzt eine befristete Laufzeit und sieht vor, dass für die digitale Ausstattung lediglich 20 % der Mittel eingesetzt werden dürfen, während der Großteil für die digitale Infrastruktur reserviert ist. Denn die Administration der Systeme und die Lehrerfortbildung sind nicht Gegenstand der Förderung. Ich füge hinzu: leider.

Als durch das Zuhauselernen in der Coronazeit großer Hand lungsdruck entstand, wurde ein Sonderprogramm nach dem anderen zur Sofortausstattung für Schüler mit digitalen End geräten aufgelegt, später für Lehrkräfte oder für Systemadmi nistratoren.

Wir Freien Demokraten wollen in diese zentrale Zukunftsauf gabe mehr Tempo und zugleich verlässliche Kontinuität hin einbringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir deshalb die Digitalisierung der Schulen sowohl beschleunigen als auch gesetzlich verankern. Wir wollen die Finanzierung der Aus stattung für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit digitaler Hard- und Software, die Systemadministration und die Lehrerfortbildung für digitale Bildung zumindest für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags sicherstellen.

Während die Ausstattung der Lehrkräfte und die Lehrerfort bildung Aufgaben des Landes sind und vom Land finanziert werden, tragen Land und Schulträger die Kosten für die digi tale Ausstattung der Schüler und die Systemadministration zu gleichen Teilen.

Wir treten außerdem für einen Digitalpakt 2.0 ein, sodass Bund, Land und Schulträger jeweils ein Drittel der Kosten tra gen. Wichtig ist uns, dass die Schulen in freier Trägerschaft in gleicher Höhe wie die kommunal getragenen Schulen von Bund und Land bezuschusst werden.

Zugleich wollen wir auch die Eigenverantwortung der Schu len durch Budgets stärken. Wie der heutigen Ausgabe der „Ba dischen Zeitung“ zu entnehmen ist, hat die Kultusministerin

diesen Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion für die ak tuelle Situation aufgegriffen. Nach unserem Gesetzentwurf ist den Schulen auf Antrag und nach Beschluss von Lehrer- und Schulkonferenz ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaf tung und Administration der digitalen Technik und Systeme zu geben.

Wir betonen, dass die Schulträger über die Höhe des Budgets entscheiden. Wenn ein Schulträger bestimmte Aufgaben zen tral organisiert, kann er das Budget entsprechend verringern. Wir Freien Demokraten sind uns natürlich darüber im Klaren, dass an diesem Punkt weder die Schulträger noch die Schu len vollständig zufriedengestellt werden können. Wir sind aber davon überzeugt, mit unserem Verfahren einen vernünftigen Kompromiss gefunden zu haben.

(Beifall)

Was die digitalen Endgeräte angeht, schlagen wir vor, dass die Schülerinnen und Schüler diese entweder ausleihen oder käuf lich erwerben können und dann dafür einen Zuschuss erhal ten. Dieses Modell wurde bei Schultaschenrechnern bereits erfolgreich praktiziert. Vorgeschlagen haben wir einen Zu schuss in Höhe von 50 % des Kaufpreises. Entscheidend ist, dass dieses Modell hilft, Kosten zu reduzieren.

Außerdem wollen wir sicherstellen, dass die Schulen bei di gitalen Anwendungen auf der Basis von Datenschutz und Da tensicherheit Wahlfreiheit haben. Deshalb sieht unser Gesetz entwurf vor, dass die Betreiber von digitalen Anwendungen auch deren Zulassung für den Schulbetrieb beantragen kön nen. Die Zulassung wird nur dann erteilt, wenn der Daten schutzbeauftragte zugestimmt hat.

Schließlich wollen wir jeder Schule ein Budget für Lehrer fortbildungen im Bereich der digitalen Bildung geben. Das Budget ist so bemessen, dass jede Lehrkraft einmal pro Jahr ein Angebot entweder der Schulverwaltung oder eines freien bzw. privaten Weiterbildungsträgers in Anspruch nehmen kann und die entsprechende Fortbildungspflicht erfüllt werden kann. Die Fortbildungspflicht soll vor allem sicherstellen, dass es genügend Angebote gibt. Die Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft erhalten das Budget gleichermaßen. Da mit bekommen sie auch gleichermaßen Zugang zu den Fort bildungsangeboten der Schulverwaltung im Bereich der digi talen Bildung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns Freien Demokraten ist klar, dass hier viele Akteure mit unterschiedlichen Vorstellun gen einzubeziehen sind und die Vorschläge im Einzelnen je weils nicht alle zufriedenstellen werden. Aber Stillstand ist für uns Freie Demokraten keine Option in diesem entschei denden Zukunftsbereich.

(Beifall)

Ohne Zugeständnisse auf allen Seiten wird der gesamtgesell schaftliche Kraftakt der Digitalisierung der Schulen nicht zu meistern sein. Wir fordern die grün-schwarze Landesregie rung auf, unserem konkreten Vorschlag zuzustimmen und da mit die Schulen endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Wir müssen kurz warten.

(Das Redepult wird desinfiziert.)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Bo ser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Gesetz entwurf eingehe, möchte ich durchaus noch ein paar Worte darüber verlieren, was in den letzten Jahren in Baden-Würt temberg im Bereich der Digitalisierung an den Schulen pas siert ist. Ich glaube, das, was von Ihnen, lieber Kollege Timm Kern, gerade dargestellt wurde – bis Mitte 2019 habe es an den Schulen überhaupt keine Bewegung gegeben –, spiegelt überhaupt nicht wider, was an vielen Stellen schon an Vorar beit geleistet wurde.

Viele Schulen und Schulträger haben sich bereits im Vorfeld auf den Weg gemacht, um das Thema Digitalisierung an die Schulen zu bringen. Das möchte ich an dieser Stelle einfach betonen, weil ich glaube, dass es, wenn ich auf den Gesetz entwurf eingehe, wichtig ist, darauf hinzuweisen, wie divers Baden-Württemberg gerade im Bereich Digitalisierung auf gestellt ist.

(Beifall – Zurufe)

Man kann „divers“, man kann „heterogen“ sagen; es gibt da unterschiedliche Begriffe.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Vielfältig!)

Vielfältig, komplex.

Dieser Hinweis ist aber wirklich wichtig; sonst würde man den Schulen, die jetzt beispielsweise den deutschen BitkomPreis für ihre digitale Bildung bekommen haben oder die in ternational Bildungsplattformen vorstellen, einfach nicht ge recht.

Auch das Land, betone ich an dieser Stelle, hat bereits 2017 über die Digitalisierungsstrategie Fortbildungsmittel für Lehr kräfte zur Verfügung gestellt. Es hat versucht, „ella“ auf den Weg zu bringen. Ich will das hier jetzt gar nicht vertiefen, aber es gab natürlich auch den Versuch, eine Bildungsplattform auf den Weg zu bringen.

Wir haben auch schon im Vorfeld – ich erwähne das, weil das Teil des Gesetzentwurfs ist – den Breitbandanschluss für Schu len bis an die Haustür gefördert, was im Gegensatz zu ande ren Initiativen, bei denen nur bis zum Verteilerkasten geför dert wurde, ein sehr gutes Programm war.

Das möchte ich voranstellen, weil ich glaube, dass man schon schauen muss: Wo steht Baden-Württemberg derzeit? Was ist in der Zwischenzeit passiert? So können wir diesen Gesetz entwurf einordnen.

(Beifall)

Das Land hat bereits im letzten Jahr vorweg, vor dem Digi talpakt, den Kommunen finanzielle Mittel zur Verfügung ge stellt, um die digitale Ausstattung voranzubringen. Es hat ge meinsam mit den Kommunen pauschale Beträge bereitgestellt, um digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Sommer

dieses Jahres wurden 130 Millionen € für digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt.

Wir richten jetzt gern die Frage an das Ministerium, wie weit die entsprechenden Verhandlungen mit dem Bund gediehen sind. Eine Kabinettsvorlage zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte wurde ja schon freigegeben, was ein weiterer wich tiger Schritt hinsichtlich der Ausstattung ist.

Aber das zeigt noch einmal: Gerade in diesem Jahr war es wichtig, schnell zu reagieren, schnell Mittel an die Schulen zu bringen. Anders als in einfachen Verfahren wäre das gar nicht möglich gewesen. Bund, Land und Kommunen haben in diesem Jahr einen wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung an den Schulen getan.