Protocol of the Session on November 4, 2020

Lassen Sie mich zu den Berichterstattungen vom vergange nen Wochenende kommen. Der Bund der Steuerzahler hat kri tisiert, unser Modell wäre nicht verfassungskonform. Diese Kritik hat der Bund der Steuerzahler bereits bei der Anhörung eingebracht. Wenn Sie die dazugehörige Drucksache anschau en, sehen Sie, dass wir uns intensiv und ausführlich mit die ser Kritik beschäftigt haben.

(Abg. Emil Sänze AfD: Das nützt nichts!)

Jetzt gibt es einen Gutachter, der behauptet, unser Modell sei verfassungswidrig. Ich weise zunächst darauf hin: Es gibt nur wenige, die für das Bundesmodell sind. Das muss man mal an die Adresse der SPD sagen. Bei der Anhörung hat niemand gesagt: „Wir hätten lieber das Bundesmodell.“

(Abg. Peter Hofelich SPD: Also, so war es nicht! Das stimmt überhaupt nicht!)

Das war nicht der Punkt. Aber es gibt einige Verbände, die sich für ein Flächenmodell aussprechen, und der Bund der Steuerzahler gehört mit dazu.

Wir teilen diese Kritik nicht, die hierzu in einem Gutachten vertreten worden ist. Im Gegenteil, es gibt auch Gutachten von namhaften Wissenschaftlern, die zu einem anderen Er gebnis kommen. Es gibt z. B. ein ausführliches Gutachten von Professor Schmidt von der Universität Potsdam, der das Flä chenmodell förmlich auseinandernimmt. Auch die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hat große verfassungsrechtliche Bedenken beim Flächenmodell – zu dem es übrigens noch gar keinen Gesetzentwurf gibt – ergeben. Warum? Weil die Äqui valenzzahl, mit der die Grundstücksfläche multipliziert wer den soll, nicht so hergeleitet werden kann, dass man sie als verfassungsfest ansehen kann.

Ich habe Anfang Oktober ein persönliches Gespräch mit Herrn Bilaniuk geführt. Wir konnten uns nicht einigen, wie man der

Berichterstattung vom vergangenen Wochenende entnehmen kann.

Was ich natürlich nachvollziehen kann, ist die Sorge, dass es zu deutlichen Erhöhungen der steuerlichen Belastung kommt. Aber, wie gesagt: Zum einen gibt es aufseiten der Kommunen das klare Ziel der Aufkommensneutralität.

(Zuruf: Wo?)

Zum Zweiten werden die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. In den ersten sieben Jahren gibt es keine An passung bei den Werten. Nach sieben Jahren gibt es eine neue Hauptfeststellung, und dann besteht die Möglichkeit, die Steuer messzahl zu verändern. Zudem müssen die Kommunen dann auch ihren kommunalen Hebesatz erneut überprüfen. Darü ber hinaus haben wir im Kabinett beschlossen, dass die Lan desregierung eine Evaluation vornehmen will, um die Ent wicklung der Grundsteuer zu überprüfen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir nehmen die Be fürchtungen natürlich ernst. Aber letztlich gilt – ich glaube, das ist deutlich geworden –: Egal, welches Modell man nimmt, am Ende entscheidet immer der kommunale Hebesatz – der übrigens verfassungsrechtlich garantiert ist – über die Höhe der Grundsteuer,

(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Genau! So ist es!)

egal, ob man das Modell des Bundes, ein Flächenmodell, ein Flächen-Lage-Modell oder eine Bodenwertsteuer nimmt. Das ist der ausschlaggebende Punkt. Ich kann Sie, liebe Kollegin nen und Kollegen, die Sie ja häufig auch in den kommunalen Gremien vertreten sind, nur bitten, in Ihrer Kommune dafür Sorge zu tragen, dass die Aufkommensneutralität auch tat sächlich eingehalten wird.

Meine Damen und Herren, ich kann festhalten: Unser Lan desgrundsteuergesetz ist sorgsam ausgearbeitet. Nach allem, was wir von den Experten, auch von den Experten zum Ver fassungsrecht, wissen, ist es verfassungskonform. Uns ist es besonders wichtig, dass dieses Gesetz von den kommunalen Landesverbänden getragen und unterstützt wird, wie übrigens von vielen anderen auch. Mit diesem Gesetz können wir die Einnahmen der Kommunen über das Jahr 2024 hinaus sichern. Es ist deutlich geworden, dass unser Modell ein gelungener Gegenentwurf zum Bundesmodell ist. Es passt gut zu BadenWürttemberg. Es ist modern, einfach, transparent und gerecht. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Meine Damen und Herren, the oretisch gäbe es zusätzliche Redezeiten für die Fraktionen. Ich glaube aber, dass die Argumente ausgetauscht sind. – Ich sehe keinen Widerspruch. Vielen Dank.

Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8907. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen, Drucksache 16/9100. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Lan

desgrundsteuergesetz – LGrStG)

mit den §§ 1 bis 62.

Ich schlage Ihnen vor, dass ich zuerst über den zu Artikel 1 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Druck sache 16/9185, abstimmen lasse und im Anschluss Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstan den. Vielen Dank.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, mit dem ei ne neue Nummer 7 in § 5 eingefügt werden soll, zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion ist damit mehrheitlich abgelehnt.

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehr heitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 4. November 2020 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Vielen Dank.

Nun kommen wir zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Hierzu hat die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich nehme an, dass die vorgesehene Unterstützung durch fünf Abgeordnete vorliegt.

(Unruhe)

Wer dem Gesetz der Landesregierung, Drucksache 16/8907, im Ganzen zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer

dieses Gesetz ablehnt, der möge mit Nein antworten. Wer sich enthält, antworte mit „Enthaltung“.

Herr Schriftführer Brauer nimmt den Namensaufruf vor. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben B.

(Namensaufruf)

Ist noch jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Abstimmung ge schlossen. Ich bitte die Schriftführer und Schriftführerinnen, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir geben das Ergeb nis nachher bekannt. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsan waltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie – Drucksache 16/9088

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Wolf für die Lan desregierung das Wort.