Alles andere ist Inländerfeindlichkeit und sorgt dafür, dass wir hier in kurzer Zeit die deutsche Minderheit haben.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An dreas Lede Abal GRÜNE: Das klingt wie die NPD! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Du hast recht! Das ist NPD, ja! – Gegenruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Aber 1 : 1 im Wortlaut!)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam mit den Städten, Kreisen und Gemeinden dank des bewährten
dreistufigen Systems der Flüchtlingsunterbringung sehr gro ße Herausforderungen gestemmt. Im Rahmen dieses dreistu figen Systems können wir das Interesse an der geordneten Durchführung von Ausländer- und Asylrecht auf der einen Seite mit dem Interesse an gelingender Integration von Asyl suchenden mit guter Bleibeperspektive in den Kommunen an dererseits zu einem guten Ausgleich bringen.
Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den stets ver lässlichen Dialog mit den Landkreisen, Städten und Gemein den möchte ich mich auch an dieser Stelle bei der kommuna len Familie recht herzlich bedanken.
Nach § 4 des Gesetzentwurfs würde die Aufgabe der Unter bringung und Versorgung der Geflüchteten weg von der kom munalen Ebene überwiegend in die staatliche Hand in Gestalt der Regierungspräsidien verschoben.
An die Stelle einer flächenhaften Verteilung träte absehbar ei ne konzentrierte Unterbringung an wenigen Standorten. Die Anschlussunterbringung in den Kommunen würde gänzlich entfallen. Die Integrationskraft der Städte und Gemeinden bliebe damit ungenutzt – mit absehbar negativen Auswirkun gen auf die Eingliederung der Geflüchteten mit einer dauer haften Bleibeperspektive in unsere Gesellschaft.
Vermutlich ist genau das auch gewollt. Eine solche Verteilung und Unterbringung ohne Einbindung der Städte, Kreise und Gemeinden ist freilich weder im Interesse des Landes noch im Interesse der kommunalen Familie, wie es auch die kom munalen Landesverbände in ihrer Stellungnahme klar ausge führt haben.
Der Gesetzentwurf der AfD möchte außerdem die nachlau fende Spitzabrechnung verstetigen. Das Land hingegen strebt die Rückkehr zur Pauschale an. Auf dem Weg zurück zur Pau schale stehen wir bereits im Austausch mit den kommunalen Landesverbänden. Unter der Voraussetzung einer realitätsna hen Ausgestaltung ist die Pauschale nicht per se schlechter für die Stadt- und Landkreise, sondern hat viele Vorteile. Die der zeit angewendete nachlaufende Spitzabrechnung ist für alle Beteiligten mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden und in hohem Maß anfällig für Verzögerungen. Ein vollstän diger Ausgleich der tatsächlichen Aufwendungen der Stadt- und Landkreise kann aufgrund des Prüfungsaufwands natur gemäß nur mit einem beträchtlichen Zeitverzug gewährleis tet werden.
Des Weiteren schließlich verkennt der Gesetzentwurf, dass die Flüchtlingsaufnahme nicht nur eine ordnungspolitische Komponente hat, sondern dass auch der Fürsorgeauftrag des Gesetzgebers zu einer humanitären Unterbringung besteht, vor allem bei besonders schutzwürdigen Gruppen.
Sie kennen meinen Grundsatz in der Flüchtlingspolitik. Er heißt „Herz und Härte“. Das Herz aus der Leitlinie „Herz und Härte“ zu streichen ist weder rechtlich noch menschlich an gezeigt.
Der Gesetzentwurf verspricht zudem an anderer Stelle mehr, als er halten kann. Die private Wohnsitznahme von Asylbe werbern und Geduldeten lässt sich aufgrund bundesrechtli cher Vorgaben nicht in allen Fällen unterbinden, wenn die Ge flüchteten für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen.
Die Unterbringung nach § 3 Absatz 4 Satz 2 des im Entwurf vorliegenden Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungs gesetzes in ausschließlich mobilen Unterkünften widerspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die mobilen Unterkünfte, die im Zuge des hohen Flüchtlingszu gangs im Jahr 2015 kurzfristig angeschafft wurden, haben sich vor allem jetzt im Abbau als eine sehr kostenintensive Unter bringungsmöglichkeit erwiesen. Da Vorgaben zur Energieein sparung und zum Brandschutz nicht oder nur schwer einge halten werden können, ist eine langfristige Nutzung über die Funktion einer Notunterbringung hinaus nicht angebracht.
Beim Lesen des Gesetzentwurfs fallen zudem eine ganze Rei he von handwerklichen Mängeln ins Auge, die ich nicht alle aufzählen möchte.
Beispielsweise ist für die in § 5 des Gesetzentwurfs beschrie bene Aufgabe der Ver- und Zuteilung der Geflüchteten nicht festgelegt, wer für diese Aufgabe überhaupt zuständig sein soll. Die Generalverordnungsermächtigung in § 10 des Ge setzentwurfs verletzt außerdem ganz sicher das Bestimmt heitsgebot.
Es ist also nicht nur ein schlechter Gesetzentwurf, sondern er ist auch schlecht gemacht. Deswegen bitte ich das Parlament, ihn abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss mich ja beeilen. – Sie haben die Erwartun gen der AfD natürlich erfüllt – in Gänze.
wie Clans entstehen, die unser Recht aushebeln. Wir wissen genau, dass wir in eine schwierige Phase kommen, in der es zu soziologischen Auseinandersetzungen zwischen Arbeits platzbesitzern und Nichtarbeitsplatzbesitzern kommt.
Sie sind nicht in der Lage zu antizipieren und fahren mit vol lem Bewusstsein in die Schlucht hinunter – und das nicht erst heute, sondern schon seit Jahrzehnten.
Meine Damen und Her ren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Da mit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8318 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration zu überweisen. – Damit sind Sie einver standen. Es ist so beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, will ich noch darauf hinweisen: Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses tref fen sich in zehn Minuten zur konstituierenden Sitzung im Bür ger- und Medienzentrum.