Protocol of the Session on October 15, 2020

Das sind die großen Schritte, die wir gehen müssen, um un sere Verkehre im Land zukunftsfest zu machen. Wir haben die sen zukunftweisenden Weg eingeschlagen und gehen ihn wei ter. Mit dieser Gesetzesänderung beschreiten wir einen fairen, effektiven, transparenten und attraktiven Weg für den ÖPNV.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Dörf linger CDU)

Nun hat Herr Kollege Dörflinger für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Personennahver kehr hatte es schon einmal einfacher. In der Presse wird der zeit vor allem dann über ihn berichtet, wenn Züge und vor al lem Busse mal wieder voll waren – zu voll in dieser schwie rigen Zeit der Pandemie.

Es ist in der Tat ein Problem, wenn Schüler auf dem Weg zur Schule oder Pendler auf dem Weg zur Arbeit nicht mehr in der Lage sind, den notwendigen und sinnvollen Abstand einzu halten – auch wenn in Zügen und Bussen die Maskenpflicht gilt und diese zum großen Teil auch beachtet wird.

Das ist jetzt aber kein Grund, damit anzufangen, den ÖPNV schlechtzureden. Im Gegenteil: Das ist ein Grund, den ÖPNV erst recht zu stärken und weiter auszubauen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch)

Denn es kann nicht unser Ziel sein, dass die Menschen wie der in ihr Auto umsteigen, obwohl sie das eigentlich gar nicht wollen. Der ÖPNV ist im Gesamten umweltverträglich und ressourcenschonend; schon deshalb wollen wir einen starken ÖPNV, und zwar nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Da sieht es ganz finster aus!)

Gerade dort sind Busverbindungen für einige Menschen der Schlüssel, um an der Gesellschaft teilhaben zu können.

Die CDU steht dafür, gute Angebote im ÖPNV zu machen, die die Menschen überzeugen, freiwillig und gern den ÖPNV zu nutzen. Volle Schülerbusse stehen diesem Ziel entgegen. Daher ist es eine gute Sache, dass das Land die kommunalen

Aufgabenträger unterstützt, um Verstärkerbusse im Schüler verkehr fahren zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Alexander Schoch GRÜNE)

Das Land finanziert 80 % der Kosten. So helfen wir während der Coronakrise,

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Die gibt es gar nicht!)

sodass vor Ort die Schulbusse weniger überfüllt sind.

Ein weiterer und noch viel größerer Beitrag für eine bessere Finanzierung des ÖPNV ist die Änderung des ÖPNV-Geset zes Baden-Württemberg, um die es heute geht. Die ÖPNVReform haben wir gemeinsam 2017 hier im Landtag beschlos sen. In einem ersten Schritt wurde die Kommunalisierung der Ausgleichsleistungen umgesetzt. Zudem wurde sichergestellt, dass z. B. Schülermonatskarten um mindestens 25 % günsti ger sind als reguläre Monatskarten. Das ist ein notwendiger sozialer Beitrag, der uns sehr wichtig war und auch weiterhin sehr wichtig ist.

(Beifall des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE)

Jetzt, mit der zweiten Stufe der Reform, lösen wir unser Ver sprechen von 2017 ein. Ab dem kommenden Jahr werden die se Mittel – wir haben es vorhin schon gehört – von 200 Mil lionen € auf 250 Millionen € pro Jahr erhöht. Das ist ein gro ßer, ein toller Betrag, damit die verantwortlichen Stadt- und Landkreise das ÖPNV-Angebot weiter verbessern können.

Auch die Verbundförderung wird auf neue Füße gestellt. Die Funktion der Aufgaben der Verbünde sowie auch die Förder bedingungen wurden erstmals im Gesetz verankert und damit vereinheitlicht und transparent geregelt.

Und zu guter Letzt steht das von beiden Regierungsfraktio nen initiierte Bündnis für den Mittelstand im ÖPNV kurz vor der Unterzeichnung. Aufgabe dieses Bündnisses von Land, den Verkehrsunternehmen und den kommunalen Verbänden ist es, gemeinsam – ich wiederhole: gemeinsam – geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um mittelständische Verkehrsun ternehmen zu unterstützen. So sollen z. B. Linienbündel so gestaltet werden, dass auch kleinere Unternehmen bei den Ausschreibungen eine reelle Chance haben. Das ist gerade jetzt, da viele dieser Unternehmen große Probleme haben und teilweise auch mit dem Rücken zur Wand stehen, wichtiger denn je.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Der vorliegende Gesetzentwurf bringt den ÖPNV mit zusätz lichen Geldern weiter voran. Mit dem Bündnis für den Mit telstand im ÖPNV wird dieser Gesetzentwurf auf gute Weise flankiert. Die CDU-Fraktion freut sich auf die weiteren Bera tungen im Verkehrsausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Nun hat Herr Kollege Ri voir das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Diese Gesetzesnovelle ist der logische Ausfluss aus der Vereinbarung des Landes mit den Kommunalverbänden, den Verkehrsunternehmen und den Verbünden von Ende 2019; das ist alles schon beschrieben worden. Die Ziele dieser Re form sind gut und richtig. Sie machen den ÖPNV auch unter neuen Regeln und Vorgaben der EU zukunftssicher. Es ist si cher auch richtig, die Finanzierung auf die Aufgabenträger zu übertragen und dieses Anreizsystem für mehr ÖPNV zu schaf fen.

Die Mittel sollen in den nächsten Jahren um weitere 50 Mil lionen € erhöht werden. Ich habe hier an dieser Stelle schon mehrfach kritisiert: Diese Erhöhung ist eigentlich ein Nasen wasser, wenn man sich hier in Baden-Württemberg das Ziel setzt, einen Stundentakt einzuführen.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Ein Viertel!)

Auch für entsprechende Maßnahmen im ländlichen Raum reicht dieses Geld bei Weitem nicht. Es reicht natürlich auch nicht, um ein 365-€-Ticket, ob in Verbünden oder gar landes weit, einzuführen. Insofern ist das keine Heldentat, was hier vorgestellt wird.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: 50 Millionen!)

Es ist sicher auch ein Problem, dass wir in Baden-Württem berg eine so große Zahl von Tarifverbünden haben. Anreize, diese Zahl zu reduzieren, sollten durch die Unterstützung mit entsprechenden Mitteln gesetzt werden. In dieser Vereinba rung waren wohl 10 Millionen € dafür vorgesehen. Jetzt ist ein deutlich geringerer Betrag im Gesetzentwurf vorgesehen. Diese Reduzierung der Zahl der Verbünde ist dringend not wendig. Denn diese hohe Zahl der Verbünde in Baden-Würt temberg ist ein institutionelles Mobilitätshemmnis.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Her mann Katzenstein GRÜNE)

In Nordrhein-Westfalen sind es insgesamt vier Verbünde, hier in Baden-Württemberg sind es wesentlich mehr.

(Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch: Na ja, die Struktur ist auch eine andere!)

Herr Minister, Sie haben nach dem Motto „Friede, Freude, Ei erkuchen“ verkündet, dass alle Verbände damit einverstanden seien. Wenn ich mir die Stellungnahmen durchlese, die ein gegangen sind, denke ich, da muss irgendwo unterwegs etwas verloren gegangen sein. Offensichtlich war man schon durch aus mit dem einverstanden, was im Dezember 2019 verein bart worden ist. Aber das, was nun schriftlich schwarz auf weiß in dem von Ihnen vorgelegten Gesetzestext enthalten ist, ist wohl nicht ganz das, was sich die entsprechenden Betei ligten vorgestellt haben. So eine harsche und offene Kritik an diesem Gesetzentwurf, wie ich sie in manchen Stellungnah men von Unternehmensverbänden oder Kommunalverbänden gelesen habe, ist eigentlich selten. Offensichtlich besteht eine Diskrepanz zwischen dem, was versprochen worden ist – das Wort des Ministers, das Wort der Landesregierung in diesen Vereinbarungen –, und dem, was jetzt tatsächlich hier vorliegt.

Ich will dieses Hohe Haus jetzt nicht mit den Details dieser Vereinbarung belästigen – so sage ich jetzt mal –, sondern wir

werden all diese Dinge zusammen im Ausschuss bereden. Ich kann nur jetzt schon sagen: Meine Damen und Herren, wenn sich da nicht weitere Dinge ändern, dann ist dieser Gesetzent wurf für uns nicht zustimmungsfähig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nun hat die AfD das Wort. Hier steht, dass Sie, Herr Abg. Stauch, der nächste Redner sind.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, verehrtes Plenum! Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie hätten lange beraten. Deshalb werde ich mich relativ kurz hal ten.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Or ganisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahver kehrs und des Finanzausgleichsgesetzes halten wir für prag matisch, zweck- und sinnvoll.

(Beifall bei der AfD)

Eine kurze Bemerkung noch. Es ist wirklich wahr: Sie arbei ten am Verkehrskollaps, indem Sie die Geschwindigkeit auf Ortsdurchgangsstraßen auf 30 km/h beschränken, wodurch sich der Verkehr staut.

(Abg. Anton Baron AfD: Auch auf 40 km/h! – Wei tere Zurufe)

Sie stufen eine vierspurige Städtedurchgangsbundesstraße he rab und beschränken die Geschwindigkeit auf 40 km/h; an je der Ampel muss man bremsen und anfahren.

(Zuruf der Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch)

Für eine Strecke von ca. 2,5 km braucht man dann 15 bis 20 Minuten.