Protocol of the Session on October 14, 2020

Meine Damen und Herren, Sie haben es gehört: Es ist nament liche Abstimmung beantragt. Die Unterstützung durch fünf Abgeordnete ist sicher gegeben.

Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Druck sache 16/9034, zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion ablehnt, der antworte mit Nein. Wer sich der Stimme enthält, der antwor te mit „Enthaltung“.

Ich bitte nun Herrn Schriftführer Palka, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchsta ben Z.

(Namensaufruf)

Ist noch jemand im Plenarsaal, der oder die noch nicht abge stimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer – – Herr Abg. Stein, haben Sie – –

(Abg. Udo Stein AfD: Jetzt möchte ich wissen, wo Frau Niemann ist, die hier abgestimmt hat! Weil sie nicht anwesend ist! – Gegenruf: Sie hat nicht abge stimmt!)

Sie hat auch nicht abgestimmt. Und Sie spielen hier jetzt nicht den Sheriff, was hier aufgenommen wurde.

(Unruhe – Abg. Udo Stein AfD: Das ist nicht das ers te Mal! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ganz vorsichtig! – Weitere Zurufe)

Meine Damen und Herren, ganz ruhig.

(Lebhafte Unruhe)

Meine Damen und Herren, Sie alle brauchen sich gar nicht aufzuregen. – Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen. Vielen Dank, Herr Palka. Und eigentlich war es doch eine nette Abstimmung.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Abg. Thomas Axel Palka AfD: Danke!)

Das Ergebnis wird nachher bekannt gegeben.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg und anderer Rechtsvorschriften – Drucksache 16/8487

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir sind bei Tagesordnungs punkt 11. Ich habe das Wort, und Sie sind bitte ruhig. Vielen Dank.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen – Drucksache 16/8849

Berichterstatter: Abg. Karl Klein

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rösler.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der ers ten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungs gesetzes haben wir bereits darüber diskutiert, dass und wie dieses Gesetz geändert werden soll und teilweise auch geän dert werden muss als Folge gesetzlicher Vorgaben.

2017 hatten wir übrigens gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU das Landesbesoldungsgesetz schon einmal novelliert. Damals ging es um das Leasing von Dienst fahrrädern und auch um die Aufhebung der Stellenobergren zenverordnung für den kommunalen Bereich, insbesondere bei den Beigeordneten.

Dieses Mal korrigieren wir rückwirkend die Einkommens grenze für Beihilfeleistungen an Partnerinnen und Partner so wie Eheleute unserer Beamten im Sinne des Urteils des Bun desverwaltungsgerichts. Da war einfach eine Änderung erfor derlich.

Wir heben außerdem die Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst von A 5 nach A 6 und von A 6 nach A 7 an. Wir erhöhen die Vergütung der Schulleitung aller nicht gym nasialen Schularten. Und wir sorgen für unsere besonders ge fährdeten Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und er möglichen ihnen den Zugang zur Heilfürsorge. – Das alles war schon Bestandteil der ersten Lesung.

Darüber hinaus – das ist jetzt neu im Vergleich zur ersten Le sung – greifen wir einige Anregungen und Hinweise der bis herigen Diskussionen auf. Der gemeinsame Änderungsantrag

von Grünen und CDU verbessert im Sinne der Gerechtigkeit und auch der Gleichbehandlung zwei Punkte des ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurfs.

Zum einen werden wir die Schulleitungspositionen an Grund schulen im Verbund mit Realschulen und anderen weiterfüh renden Schulen auf das Niveau der Realschulen anheben.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Das ist bei allen anderen Realschulverbünden bereits vorge sehen gewesen. Gegenüber dem Erstentwurf des Gesetzes ent stehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 57 000 € jährlich. Diese werden allerdings – das muss man jetzt dazusagen; da gab es wohl auch Missverständnisse – durch eine entsprechen de Erhöhung der Einsparauflage innerhalb des Einzelplans 04 des Kultusministeriums ausgeglichen. Das heißt, es gibt da für keine Mehrausgaben im Haushalt.

(Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD)

Zum anderen stärken wir die Leitung großer Polizeireviere. Beamtinnen und Beamte im gehobenen Dienst, also beispiels weise kommissarische Leiter von Polizeirevieren mit 50 und mehr Mitarbeitern – minimal 51, in Leutkirch, maximal 197, in Freiburg-Nord –, bekommen die geplante Vertretungszula ge in Zukunft ebenfalls, wenn sie das Revier als Mitarbeiter im gehobenen Dienst in Vertretung leiten. Das ist ein Viertel der Reviere, die in Baden-Württemberg davon betroffen sind. Der Ansatz hierfür lautet: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Alles andere wäre ungerecht.

Hier gehen wir von einem strukturellen Mehrbedarf in der Größenordnung von 107 000 € aus, der allerdings durch Um schichtungen im Einzelplan 03 vom Innenministerium finan ziert wird.

Sie sehen: Beide Änderungen werden durch Umschichtungen innerhalb der betroffenen Einzelpläne finanziert. Es gibt also keine Mehrausgaben – wie hier, vielleicht aufgrund von Miss verständnissen, vereinzelt behauptet wurde. Das ist auch gut so. Wir müssen in der jetzigen Situation genau überlegen, wel che Ausgaben wirklich zukunftsfähig sind.

Ausgaben für die Bildung der Kinder und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gehören für uns Grüne – ich unterstelle, auch für die Kollegen von der CDU, und ich hoffe, für alle hier im Haus – ebenfalls dazu.

Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Wald.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Die Coronapandemie hat uns unwei gerlich vor Augen geführt, wie wichtig ein qualifizierter und leistungsstarker öffentlicher Dienst für Baden-Württemberg ist.

Wir können es uns in der derzeitigen Situation nicht leisten, freie Stellen nicht wiederzubesetzen. Dies gilt vor allem in den Bereichen Bildung, „Öffentlicher Gesundheitsdienst“, Po lizei, Justiz, Strafvollzug und Steuerverwaltung. Der Staat muss weiterhin seine Aufgaben und Verpflichtungen vollum fänglich und verlässlich erfüllen können. Darauf müssen sich die Bürger und Unternehmen in unserem Land verlassen kön nen.

Der CDU-Fraktion ist die Bedeutung und Wichtigkeit der Ver waltung des Landes für seine Bürgerschaft und das Gemein wohl schon länger ein sehr großes Anliegen. Dies gilt gerade in dieser schwierigen Zeit. Ich sage nur: Rückgängigmachung der Absenkung der Eingangsbesoldung – und das viel schnel ler als im Koalitionsvertrag vereinbart –; zeit- und inhaltsglei che Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten; größ te Einstellungsoffensive aller Zeiten bei Justiz und Polizei; Wartezeit bei Teilzeit für Versorgungsanspruch und Alters geld; Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten; Verbesserung der Einkommenssituation in den unteren Besoldungsgruppen.

Meine Damen und Herren, das war ein Blick in die Vergan genheit mit dem Fokus auf diese Legislaturperiode.

Ich sage nur: Anhebung der Eingangsämter in den Laufbah nen der Amtsmeister in der Justiz von A 5 nach A 6 bei gleich zeitiger Anhebung der Beförderungsämter von Besoldungs gruppe A 6 nach A 7; Anhebung des Eingangsamts des mitt leren nichttechnischen Dienstes von Besoldungsgruppe A 6 nach A 7; Schaffung einer Vertretungszulage für die kommis sarische Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Wahl rechts zwischen Beihilfe und Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungs haftvollzugsdienstes; Anhebung der Einkünftegrenze der Bei hilfeberechtigung für Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz rückwirkend wieder auf 18 000 € und ab 2021 auf 20 000 €.

Damit wird ein weiterer Sündenfall von Grün-Rot aus der letz ten Legislaturperiode mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 bereinigt. – Meine Damen und Herren, das war ein Blick auf die Gegenwart mit dem vorliegend zu beratenden Gesetz.

Ich sage nur: Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen aus dem Haushaltsbegleitgesetz mit Absenkung des Beihilfesat zes auf 50 % – auch dies ist ein weiterer Sündenfall des roten Finanzministers Nils Schmid, der noch bereinigt werden muss –; Anreize zur Übernahme von Führungspositionen schaffen und leistungsbezogene Elemente im Besoldungsrecht verankern und erweitern – dies sind weitere Bausteine, die uns, der CDU-Fraktion, wichtig sind. Weiter: Befristungen weiter kontinuierlich und dauerhaft zurückfahren. Die Ein führung vom Lebensarbeitszeitkontenmodell ist uns ebenso wichtig.

All diese Themen, meine Damen und Herren, stehen auf der Agenda für die nächste Änderung des Landesbesoldungsge setzes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Dies war ein Blick in die Zukunft.

Wir haben heute in diesem Hohen Haus einen Nachtragshaus halt beschlossen. Dieser enthält keine Maßnahmen für unse re Beschäftigten, aber auch nicht gegen unsere Beschäftigten. Es war uns, der CDU-Fraktion, sehr wichtig, dass sie keine weiteren Benachteiligungen haben.

Wir werden Baden-Württemberg nur mit einem funktionsfä higen und motivierten, starken öffentlichen Dienst durch die se Krise führen können. Das ist uns, der CDU-Fraktion, be wusst, und dementsprechend werden wir auch künftig han deln. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.