Protocol of the Session on July 23, 2020

(Abg. Thomas Blenke CDU: Genau!)

oder wie sie diesen Einsatz ausgestalten muss. Deswegen ha ben wir das entsprechend angepasst.

(Beifall – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!)

Das sind in diesem Gesetzentwurf die wesentlichen Eingriffs befugnisse.

Das, was der Minister noch genannt hat, sind eigentlich Selbstverständlichkeiten: Sie dienen der Abrundung.

Das ist das Neue an diesem Gesetz, über das schon so disku tiert wird, als stünde der Weltuntergang bevor

(Abg. Thomas Blenke CDU: Von wem?)

und als gäbe es eine Verschärfung von polizeilichen Möglich keiten ungeahnten Ausmaßes.

(Zurufe)

Dazu sage ich einmal: Das ist nicht der Fall. Wir machen hier etwas Bedarfsorientiertes, das eng an polizeilichen Erforder nissen orientiert ist.

Im zweiten Bereich enthält dieses neue Polizeigesetz einige wesentliche Verbesserungen der Bürgerrechte. Ich meine hier das Datenschutzrecht, die Anpassung an die europäische Da tenschutz-Grundverordnung. Ich habe jetzt nicht mehr die Zeit, das im Einzelnen auszuführen. In diesem Gesetzentwurf sind aber eine ganze Reihe von ganz wichtigen Verbesserun gen im Umgang mit Daten der Bürgerinnen und Bürger ent halten.

Darüber hinaus gibt es dann noch einige weitere Punkte.

Unter dem Strich komme ich zu dem Ergebnis: Wir legen ei nen Gesetzentwurf vor, den man selbstverständlich kritisieren kann. Ich freue mich auf die Anhörung dazu, die wir am 14. September mit zwölf Sachverständigen durchführen wer den. In ihr werden wir das Für und Wider diskutieren.

Aber der Gesetzentwurf ist ausgewogen. Er orientiert sich an dringenden polizeilichen Notwendigkeiten. Er überzieht nicht. Er ist rechtsstaatlich. Deswegen kann man das machen.

Vielen Dank.

(Beifall – Abg. Udo Stein AfD: Die Frage zum Stadt rat war noch offen!)

Als Nächster spricht Herr Kollege Lorek für die CDU.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Minister Strobl hat es vorhin ausge führt: Nach den Ausschreitungen in Stuttgart am 20./21. Juni haben sich viele von uns vorgenommen, die Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten besser zu unterstützen. Jetzt ist es wirklich an der Zeit, Taten folgen zu lassen. Denn Lob allein macht den Arbeitsalltag unserer Polizeibeamtinnen und Poli zeibeamten und macht auch unser Land nicht sicherer.

(Abg. Daniel Rottmann AfD: So ist es!)

Für uns, der CDU-Fraktion, ist absolut klar, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf des Polizeigesetzes die Beamtinnen und Beamten wirklich unterstützen.

Zunächst ist die anstehende Gesetzesänderung – Kollege Sckerl führte es aus – einfach schon deswegen nötig, um Re gelungen des Datenschutzes umzusetzen. Aber die Gesetzes änderung ist auch erforderlich, um unseren Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten bessere und klarere Rechtsgrundla gen an die Hand zu geben. Dazu enthält der Gesetzentwurf mehrere Punkte.

Heute richtet sich mein Blick ganz besonders auf den Einsatz der Bodycam. Es ist jetzt beabsichtigt, deren Nutzung auch in Wohn- und Geschäftsräumen zuzulassen. Sie wissen, ich war selbst Polizeibeamter. Mit die übelsten Auseinandersetzun gen, die ich hatte, gab es nach Hausstreitigkeiten. Nach Haus streitigkeiten kommt die Polizei in die Wohnung, und dann gibt es massive Konfliktsituationen. Es ist wirklich nicht hilf reich, wenn die Polizei dann in solch einer Örtlichkeit über legen muss: Darf ich jetzt gerade die Bodycam nehmen, oder

darf ich sie nicht einsetzen? Diese Beschränkung der Nutzung der Bodycam allein auf den öffentlichen Raum kann den Ein satzkräften in den bestehenden Gefahrensituationen einfach nicht mehr zugemutet werden.

(Beifall)

Deshalb danke ich Minister Strobl für den vorliegenden Ge setzentwurf. Denn Fakt ist: Über 30 % der Verletzungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgen in Wohnun gen und Geschäftsräumen. Zum Schutz der Beamtinnen und Beamten muss an diesen Örtlichkeiten nun ebenfalls der Bo dycameinsatz möglich sein. Es wäre wirklich fahrlässig, wenn man das jetzt noch weiter verzögern würde. Ich bin nun auch gespannt auf die nachfolgenden Reden aus der Opposition zu dieser Frage.

Bei dieser Gelegenheit – das wurde auch schon angesprochen; für mich ist diese Diskussion eine haltlose Diskussion – zum Vorwurf des latenten Rassismus in der Polizei: Was gibt es denn Besseres, wenn ein Vorwurf im Raum steht, als hinter her ein Video von der Lage zu haben? Dann kann man das an schauen, kann es beurteilen und kann dann gegebenenfalls entsprechend nachsteuern. Auf jeden Fall weiß man, wie es war, und muss sich nicht mit haltlosen Vorwürfen überziehen lassen.

(Beifall)

Denn es ist definitiv klar: Unsere Polizei hat nichts zu verber gen. Die CDU-Landtagsfraktion steht zu den Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten. Der Gesetzentwurf – auch wenn es sich gleich vielleicht bei manchen Rednern anders anhört – ist lange genug bekannt. Er ging am 10. März allen Fraktio nen zu, Mitte Juni lagen die Stellungnahmen vor. Die Zeit reichte also definitiv für eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik.

Der Entwurf bringt das ein, was für die Arbeit der Beamtin nen und Beamten absolut notwendig ist. Für uns, die CDU, ist klar: Wir hätten gern noch weitere notwendige Befugnisse im Gesetzentwurf verankert. Wir sehen weitere Befugnisse als notwendig an. Aber wir gehen jetzt mit dem Entwurf ei nen weiteren richtigen Schritt in die richtige Richtung. Denn es geht definitiv nicht darum, ein besonders scharfes Polizei gesetz zu machen, sondern es geht schlichtweg darum, ein be sonders gutes Polizeigesetz zu machen.

(Beifall)

Wer es mit der Unterstützung der Polizei ernst meint, der hat sich jetzt mit dem Entwurf befasst und unterstützt das Vorha ben. Wir meinen es ernst. Ebenso wie 83 % der Bevölkerung in Deutschland machen wir uns in Bezug auf die Angriffe auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wirklich große Sorgen, und ebenso wie 86 % der Menschen in unserem Land vertrauen wir unserer Polizei.

Darum ist es jetzt unsere Pflicht, zeitnah nach der Sommer pause die Anhörung durchzuführen – auf diese freue ich mich; es werden viele Sachverständige teilnehmen – und Ende Sep tember dieses Polizeigesetz dann endlich zu beschließen. Das sind wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schuldig.

Uli Sckerl führte es bereits aus: Wir haben hier ein wirklich ausgewogenes Gesetz gemacht. Bis jetzt klafft bei einigen zwischen den netten Worten und den Taten noch eine große Lücke. Ich lade Sie alle ein, im September bei der Anhörung dabei zu sein und danach auch zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Nun hat Herr Abg. Bin der das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Das Gewaltmonopol in unserem Land geht vom Staate aus, und es geht vor allem von unserer Polizei im Land aus. Die Rechte, die die Polizei in unserem Land hat, ihr Handwerkszeug, die Art und Weise, wie sie gegen Kriminel le vorgeht, wie sie gegen Täter vorgeht, legen wir als Landes gesetzgeber im Polizeigesetz fest.

Deshalb ist es eine besondere Aufgabe für das Parlament, sich genau über diese Rechte der Polizei, über die Frage der Ab wägung von Grundrechtseingriffen ausführlich zu unterhal ten. Daher steht eine Debatte über ein Gesetz nicht im Gegen satz zu dem klaren Bekenntnis: „Ja, wir stehen hinter der Po lizei“, sondern zeigt, dass wir verantwortlich mit der Polizei in diesem Land und auch mit der Gesetzgebung in diesem Par lament umgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

Dieser Versuch, Herr Innenminister und auch Herr Kollege Lorek, daraus einen Widerspruch zu machen, ist nicht ange bracht. Es liegt in unserer Verantwortung, darüber zu disku tieren. Ein Innenminister, der schon einmal ein Polizeigesetz hier in den Landtag eingebracht hat, das bei einer Anhörung verrissen wurde und noch einmal erheblich durch das Parla ment nachgebessert werden musste, sollte doch geradezu dankbar sein, dass sich das Parlament intensiv mit diesem Ge setz beschäftigen wird.

(Beifall)

Denn die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind darauf angewiesen, dass wir Klarheit in den Regelungen haben, dass sie wissen, welche Rechte sie haben. Dazu gehört Klarheit in der Gesetzgebung. Es gehört aber auch dazu, dass man sie zu der neuen Gesetzgebung ordentlich fort- und weiterbildet. Das haben Sie, Herr Innenminister, nach der Einführung der Bo dycam eben verpasst. Das hat der Datenschutzbeauftragte ge zeigt. Es ist nicht die Schuld der Polizeibeamtinnen und Po lizeibeamten, sondern Ursache ist, dass man sie zu der neuen Gesetzgebung des Polizeigesetzes nicht ordentlich geschult hat.

(Beifall)

Es geht auch darum, dass wir Regeln setzen, die verstanden werden. Herr Kollege Sckerl hat gesagt, er habe keine Zeit mehr, auf die Datenschutzregelungen einzugehen.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das können wir nachholen, Herr Kollege!)

Ich war gespannt darauf, ob er mir diese Regelungen tatsäch lich im Detail erklären kann.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Natürlich kann ich das!)

Ich habe meine Zweifel, ob es unsere Juristen und unsere Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz und in ihrer täglichen Arbeit bis ins letzte Detail verstehen. Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung und hoffe, wir bekommen hier noch mehr Klarheit und mehr Bestimmtheit in diesen Gesetz entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall)

Zur Frage der Personenfeststellung. Sie tun alle so, als ob das bisher gar nicht möglich wäre. Sie tun so, als ob die Polizei beamtinnen und Polizeibeamten bisher beispielsweise – das Wort „Grauzone“ ist ja gefallen – bei einem Hochrisikospiel des VfB Stuttgart gegen den Karlsruher SC im vergangenen Jahr in einer Grauzone gehandelt hätten. Das haben sie nicht; denn es ist bei großer Gefahr schon jetzt möglich, diese Per sonenfeststellung zu machen. Dazu brauchen wir keine Aus weitung, sondern es besteht schon jetzt die Möglichkeit, das zu tun. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wann bei ihnen eine Personenfeststellung möglich ist. Auch darüber müssen wir bei der Anhörung reden. Wir erhoffen uns dazu noch Expertise. Das, was hier doch sehr weit gefasst ist, muss aus unserer Sicht durchaus konkreter gefasst werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich glaube, dass wir darüber reden müssen, welche Mittel wir der Polizei zur Verfügung stellen. Und wenn wir schon eine so umfangreiche Novellierung des Polizeigesetzes machen wie jetzt, wäre es doch auch mal klug gewesen, unabhängig von der Bodycam die anderen Maßnahmen, die wir letztes Mal eingeführt haben, zu evaluieren.