Der Landtag wäre aber nach Artikel 80 Absatz 4 des Grund gesetzes in jeder Phase berechtigt gewesen – da haben Sie recht; das sehen wir genauso –, Angelegenheiten wie eine Ver ordnung an sich zu ziehen.
Ich glaube jedoch, wir waren in der Hochphase der Pandemie gut beraten, das nicht zu tun. Es wurde auch hier im Haus kein entsprechender Antrag gestellt.
Gleichwohl war der Landtag in vollem Umfang beteiligt. Wir wehren uns auch gegen dieses Ammenmärchen, der Landtag sei sozusagen vor die Tür oder auf die Zuschauertribüne ver bannt worden. Der Landtag hat in Haushaltsfragen Entschei dendes beschlossen; der Landtag wurde umfassend informiert. Wie viele Ministerbefragungen, wie viele Runden gab es in Ausschüssen und auch hier im Plenum? Wie viele Aktuelle Debatten, wie viele Regierungsinformationen haben wir er lebt, um über die Pandemie, über das Geschehen an sich und über die Tätigkeiten der Regierung zu informieren? Ich glau be, daran hat es nicht gemangelt.
Es war zu diesem Zeitpunkt die Stunde der Exekutive, und der Landtag war gut beraten, da ein Stück weit zur Seite zu treten und nicht zu sagen: „Nein, nein, nein, Verordnungen sind unsere Angelegenheiten; da habt ihr als Regierung nicht zu entscheiden.“ Das hätte nach allem, was wir wissen und was wir mitgemacht haben, nicht funktioniert.
Jetzt haben wir eine andere Lage. Aber bevor wir die andere Lage beurteilen, nenne ich noch einen Aspekt – weil es im mer heißt, die Verordnungen seien schlecht, sie widersprächen sich,
wir würden die Verschwörungstheoretiker befeuern. Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege: Dass die Lage so ist, wie sie ist, und dass wir die Pandemie so in den Griff bekommen haben, ist ein Verdienst dieser Landesregierung –
ein Verdienst dieser Landesregierung! Es ist ebenso ein Ver dienst aller, die daran mitgewirkt haben; das ist ebenfalls selbstverständlich.
Wir könnten auch eine andere Lage haben. Schauen Sie in an dere Länder. Wir könnten eine ganz andere Lage haben, mit ganz anderen Zahlen, und dann würden Sie hier nicht so re den. Dann hätten wir eine andere Diskussion. Wenn man jetzt die nächsten Schritte plant, muss man einmal feststellen, was durch diese Politik erreicht worden ist. Ich finde, das kann sich sehen lassen.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen, die daran mitgewirkt haben – bis hin zu den Menschen, über die oft nicht geredet wird, nämlich den Beamtinnen und Beamten, den Leuten in den Stäben, die sich Tage und Nächte um die Ohren geschla gen haben, um mit diesen Verordnungen die Pandemie zu be kämpfen, und die dabei auch ein gutes Stück vorangekommen sind. Danke schön dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt haben wir eine andere Situation. Wir haben eine Entspan nung der Lage – zum Glück, auch durch richtige Maßnahmen.
über die Beteiligung des Parlaments. Dazu haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Aber er ist damit nicht der Anlass für eine solche Debatte. Das wäre etwas vermessen. Ich habe noch einmal in unseren Kalender geschaut: Wir haben im Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ am 10. Mai die erste Debatte über ein Pandemiegesetz des Landtags geführt.
Das war lange bevor Ihr Gesetzentwurf hier im Landtag an gekommen ist. Das haben wir in Auftrag gegeben.
Es wird in der nächsten Woche einen Gesetzentwurf der Re gierungsfraktionen dazu geben; darauf können Sie sich ver lassen. Dieser Gesetzentwurf kommt, und dann laden wir Sie ein, zu diskutieren.
Ich mache Ihnen noch einen Vorschlag. Ich will auf die Ein zelheiten Ihres Gesetzentwurfs gar nicht eingehen; dazu fehlt mir auch die Zeit. Er beinhaltet einige Pferdefüße, und einige Regelungen, die Ihr Gesetzentwurf vorsieht, sind nicht um setzbar. Darüber können wir diskutieren.
Aber es gibt jetzt Initiativen aus der demokratischen Mitte des Parlaments, von den Fraktionen. Es sollte möglich sein, dass wir am Ende der Beratungen aus der Mitte des Landtags ein gemeinsames Pandemiegesetz Baden-Württemberg verab schieden. Dazu ist meine Fraktion bereit. Es ist ein ehrliches Angebot. Lassen Sie uns offen darüber diskutieren; vielleicht schaffen wir das.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Wenn man sich den Gesetzentwurf der FDP/DVP anschaut, könnte man meinen, dass sich Baden-Württemberg in einer bedenklichen Schief lage befinde,
Da haben Sie recht. – Lassen Sie uns festhalten, dass wir in Baden-Württemberg diese Krise bisher erstaunlich gut ge meistert haben.
Hierbei hat das Land auf das Instrumentarium zurückgegrif fen, welches für solche Fälle vorgesehen ist. Das Land hat die se epidemische Lage mit Rechtsverordnungen bewältigt. Viel leicht noch einmal zur Klarstellung: Das Grundgesetz gibt dem Bund nach den Regeln der konkurrierenden Gesetzge bung das Recht zur Abwehr von Gefahren, die durch gemein gefährliche oder übertragbare Krankheiten erforderlich ist.
Daher hat der Bund bereits im Jahr 2000 das Infektionsschutz gesetz erlassen. Den Ländern bleibt hier nur ein geringer Spielraum, wenn davon auszugehen ist, dass der Bund diese Materie tatsächlich abschließend regeln wollte. Die Landes regierungen werden in dem Gesetz ermächtigt, die entspre chenden Rechtsverordnungen zu erlassen, die notwendig sind, um der Lage durch entsprechende Gebote und Verbote Herr zu werden. Das entspricht dem Grundsatz – der ergibt sich ebenfalls aus dem Grundgesetz –, dass Bundesgesetze durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
Weil wir bisher sehr gut durch diese Krise gekommen sind: Vielen Dank an die zahlreichen Akteure, gerade auch in den Ministerien, an die Beschäftigten auch in den Städten und Landkreisen, an die Mitarbeiter der Gesundheitsämter und an die Polizei, für die es sicherlich nicht einfach war und ist in dieser Zeit.
Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass wir jetzt, da wir nicht mehr im Dauerkrisenmodus sind, darüber nachden ken können, wie wir Parlamentarier mehr als bisher in das Ge schehen eingebunden werden können. Wegen der Eilbedürf tigkeit der Regelungen wäre es töricht gewesen, so etwas zu früh zu verlangen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was ge schehen wäre, wenn wir dringende Handlungen nur deshalb unterlassen hätten, weil wir uns hier nicht einig geworden wä ren.
Meine Fraktion und unser Koalitionspartner – Kollege Sckerl hat gerade schon darauf hingewiesen – werden in Kürze ei nen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen. Dieser wird ab gewogen und durchdacht sein, aber auch das Ende solcher Überlegungen berücksichtigen. Wir laden Sie herzlich ein, uns hier zu unterstützen.
Den Gesetzentwurf der FDP/DVP lehnen wir ab. Er ist nicht eindeutig bei der Frage, wer welche Verantwortung trägt. Er ist kompliziert und strapaziert unsere Verfassung. Die FDP/ DVP versucht der Regierung dadurch Handschellen anzule gen, dass sie von der Befugnis nach Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes Gebrauch machen möchte, statt des Erlasses einer Rechtsverordnung eine Regelung auch durch ein Gesetz zu treffen. Das, was die FDP/DVP vorsieht, ist jedoch nicht konsequent, denn nach ihrem Willen sollte die Landesregie rung in diesem Bereich dann doch durch Rechtsverordnung handeln dürfen, die jedoch unter einem Zustimmungsvorbe halt des Parlaments steht. Wir halten dies für rechtlich gewagt.
Und zu dem Gutachten des AnwaltsVerbands: Professor Ko the ist ein guter Mann, keine Frage, aber auch Ronaldo hat schon einen Elfmeter verschossen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen ver wundert: Der Kollege von Eyb hat gerade gesagt, man hätte sich Sorgen gemacht, dass man sich bei etwaigen Regelungen durch ein Gesetz im Rahmen der Pandemiebekämpfung im Landtag nicht hätte einig werden können. Ich bin bisher da von ausgegangen, dass die Landesregierung von zwei Frakti onen gemeinsam getragen wird und auch eine Mehrheit im Parlament hat. Vielleicht irre ich mich; ich möchte es nur noch einmal erwähnen.
Auf der Seite „www.baden-wuerttemberg.de“, die in der Ver antwortung der Landesregierung steht, ist unter der Über schrift „Was ist dran an Mythen zum Coronavirus?“ die Ent scheidungsfindung auf der Ebene der Landesregierung erklärt. Da steht u. a. Folgendes:
Die Bundesregierung und die Landesregierung stehen in engem Austausch mit dem Robert Koch-Institut sowie Vi rologinnen und Virologen. Die derzeit verfügbare Evidenz fließt in die Entscheidungen zu notwendigen Maßnahmen ein.