Protocol of the Session on June 17, 2020

Zu „ella“ gibt es Vergleichsverhandlungen; der Herr Minister hat es angekündigt. Mich würde interessieren, wie diese Ver

gleichsverhandlungen ausgehen, ob sie zum Abschluss kom men. Wir reden über einen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist spannender als die 200 000 €, die bei dem Gesetzentwurf eine Rolle spielen.

Dann stellt sich schon die Frage: Sind die beiden Partner, die die IT im Land tragen, überhaupt in der Lage, weiterhin zu kooperieren und das zu leisten, was man von ihnen erwartet? Ich meine, das ist über dieses Gesetz hinaus die entscheiden de Frage; der Kollege Karrais hat auch in diese Richtung ar gumentiert. Wir haben da nach wie vor Zweifel und hätten schon gern gewusst, was konkret geschieht, damit für die Zu kunft „ella II“ oder „ella III“ verhindert wird.

(Abg. Thomas Blenke CDU: SPD, das war einer von euch! Rauschender Applaus der eigenen Fraktion! Herr Hockenberger kriegt immer Applaus von seiner Fraktion!)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmel dungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8011. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/8159. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf mit einer Änderung in Artikel 7 zuzustimmen.

Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich die Artikel 1 bis 6 gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Vielen Dank.

Artikel 1 bis Artikel 6

Wer den Artikeln 1 bis 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Arti keln 1 bis 6 ist damit einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 7

Änderung der Gemeindeordnung

in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer Artikel 7 zu stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist damit einstimmig zuge stimmt.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 8 bis 12 ebenfalls gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Vielen Dank.

Artikel 8 bis Artikel 12

Wer den Artikeln 8 bis 12 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Ar tikeln 8 bis 12 ist ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Juni 2020 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsge setzes und anderer Vorschriften“. – Sie stimmen der Über schrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.

(Zuruf: Das gibt es selten!)

Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Ge setzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemein deordnung – Drucksache 16/8012

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/8160

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Dr. Leidig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzentwurf geht es um Anpassungen und Weiterentwicklungen, wie sie immer wieder einmal nötig sind. Es ist sozusagen ein Stück Normalität in dieser fortwährenden Krisenzeit. Das zeichnet die Politik in Baden-Württemberg aus. Neben den großen He rausforderungen durch die Coronapandemie arbeiten wir auch an unseren alltäglichen Aufgaben weiter, so wie hier an ver besserten Rahmenbedingungen für die Kommunen.

Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung eine bessere wirt schaftliche und finanzielle Steuerung der Eigenbetriebe und erhöhen die Verständlichkeit und Transparenz der Regelun gen.

Außerdem erreichen wir eine rechtliche Anpassung an die kommunale Praxis sowie einen dringend benötigten Bürokra tieabbau. Diese Ziele der grün geführten Landesregierung teilt die grüne Fraktion. Transparenz, Steuerung, Bürokratieabbau: Dafür stehen wir mit unserer Politik.

Ab dem Haushaltsjahr 2020 ist in den Kernhaushalten der Ge meinden die Doppik verbindlich anzuwenden. An die Doppik sollen sich nun auch die finanziellen Strukturen der Eigenbe triebe anlehnen. Das ist eine sinnvolle Anpassung.

Die wesentliche Neuerung liegt in der Umstellung des Ver mögensplans auf einen Liquiditätsplan mit Investitionspro gramm sowie der Einführung einer Liquiditätsrechnung im Jahresabschluss. Das verursacht zwar einmalige Umstellungs

kosten – immerhin werden hier insgesamt knapp 4 Millionen € veranschlagt –, aber es verbessert die Transparenz und die Steuerung. Daher sehen wir die Investition als sinnvoll an.

Mit dem Gesetz erhalten die Kommunen bzw. die kommuna len Eigenbetriebe Klarheit über Verfahrensweisen. Die kom munale Praxis wird auf rechtlich sichere Füße gestellt. Ent sprechend haben sich die kommunalen Landesverbände, wei tere Verbände und die Gemeindeprüfungsanstalt in die Wei terentwicklung eingebracht und sich zum Gesetzentwurf zu stimmend geäußert.

Positiv wurde auch aufgenommen, dass mit dem Gesetz die Gemeindeordnung in Bezug auf kommunale Unternehmen in privater Rechtsform angepasst wird, und zwar an vergabe rechtliche Entwicklungen. Vor allem in der Möglichkeit zur Digitalisierung des Vergabeverfahrens und der Erhöhung der Bagatellgrenzen liegen Chancen zur Kostenersparnis. Das gilt sowohl für die auftragnehmenden Unternehmen als auch für die Kommunen als Auftraggeber.

Wichtig erscheint uns der Hinweis, dass die kommunalen Un ternehmen auch bei Anwendung der neuen, höheren Bagatell grenzen ihrer Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln nicht enthoben sind. Vergaben werden auch weiterhin einem Kos tenvergleich bzw. einem Wettbewerb unterliegen.

Insgesamt sind die Anpassungen schlüssig und zeitgemäß. Sie führen zu Vereinheitlichung und Bürokratieabbau und werden daher von der grünen Fraktion sehr gern mitgetragen.

(Beifall)

Nun darf ich Herrn Kol legen Hockenberger für die CDU-Fraktion das Wort geben.

(Zurufe, u. a.: Guter Mann! – Sehr bewährt! – Unsere Geheimwaffe!)

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahresende 2019 – wir haben es gehört – endete die vierjährige Übergangsfrist für die Anwendung des kameralen Haushaltsrechts. Ab dem Haushaltsjahr 2020 haben alle Kommunen in ihrer Haushalts wirtschaft die Regeln der kommunalen Doppik anzuwenden. Die Grundlagen dazu haben wir bereits im Jahr 2009 geschaf fen.

Mit der seinerzeitigen Einführung der kommunalen Doppik für die Kernhaushalte wurde auch für die Eigenbetriebe die Möglichkeit eingeführt, die Rechnung – neben der kaufmän nischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung – nach den Regeln der kommuna len Doppik zu führen.

Alle Gemeinden, Städte und Landkreise planen nun nicht mehr mit einem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, son dern mit einem Ergebnis- und Finanzhaushalt. Sie haben da mit eine doppelte Sicht auf ihr Finanzgeschehen: Auf der ei nen Seite haben sie den Blick auf die Aufwendungen und Er träge, das heißt den Ressourcenverbrauch und dessen Erwirt schaftung mit den neuen Regeln des Haushaltsausgleichs. Auf der anderen Seite haben sie im Rahmen der Liquiditätsrech nung – wir haben es von Frau Kollegin Dr. Leidig gehört – den Blick auf die Liquidität: Wirft der Haushalt ausreichend

Liquidität ab, um daraus den laufenden Schuldendienst zu be streiten? Bleiben freie Mittel für Investitionen? Welche Aus zahlungen verursachen Investitionen, und welche Einzahlun gen stehen dafür zur Verfügung? Diese Liquiditätsübersicht ist notwendig und nähert das Eigenbetriebsrecht dem kommu nalen Recht an.

Für nicht wenige Kommunen – wir wissen das aus der Dis kussion in der Vergangenheit – war die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik eine echte Herausforderung. Des wegen haben auch viele bis zum Schluss mit der Umstellung gezögert, bis sie sozusagen unumkehrbar war. Manche kriti sieren das noch immer. Insbesondere in den aktuellen Zeiten ist uns das nicht verborgen geblieben. Aber dieses Kapitel ist für uns abgeschlossen.

Bei der großen Reform 2009 – ich hatte es gesagt – lag das Hauptaugenmerk auf den Kernhaushalten. Mit dem jetzt vor gesehenen Gesetzentwurf ändern wir das in Richtung Eigen betriebsrecht. Wir ändern darüber hinaus das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und die Gemeindeordnung.