Ein kurzer Blick ins Archiv zeigt, dass wir in der 52. Sitzung am 24. Januar 2018 inhaltlich Wichtiges, strategisch Richti ges und politisch Zukunftsgerichtetes geleistet haben.
Aus KIVBF, KIRU, KDRS und DZBW haben wir ITEOS ge macht. Warum haben wir das gemacht? Der Kollege Lede Abal hat die Gründe genannt – es gab hierfür überragende Gründe –: Wir hatten seinerzeit schwierige Debatten gehabt. Wir hatten eine Prognose dazu gehabt, wie sich die Situation weiterentwickelt. Wir wollten die Datenlandschaft neu auf stellen, zukunftsfähig machen. Es gab Prognosen, wonach wir durch diese Zusammenlegung in diese Anstalt des öffentlichen Rechts Gelder, rund 25 Millionen €, sparen. Da wäre zu ge gebener Zeit, Herr Staatssekretär, vielleicht einmal eine Zwi schenbilanz angezeigt, um zu sehen, ob diese Annahmen zu getroffen haben.
In einer Risikoprognose war aber auch die Sorge genannt, dass sich die Liquidität dieser vier Einrichtungen massiv verschlech tern würde, wenn wir diesen Schritt nicht gegangen wären. Daher hat es sich seinerzeit gelohnt, über dieses Thema in haltlich ausführlich zu streiten und zu dieser Entscheidung zu kommen.
Ich habe das Protokoll der 52. Sitzung deswegen herausgezo gen, weil darin der Abg. Hockenberger mit folgendem Satz zitiert wird:
Das steht im Protokoll. Ich wusste zwar noch nicht, dass wir uns heute, zwei Jahre später, mit dem Namen beschäftigen. Wir beschäftigen uns in der Tat – damit komme ich zum Kern des Gesetzes – mit dem Ergebnis einer einstweiligen Verfü gung eines Landgerichts. Die Landesregierung reagiert auf dieses Urteil. Sie ändert den Namen. Sie hat ein Anwaltsbüro beauftragt. Das Anwaltsbüro hat 27 Namen untersucht, um die Eintragungsfähigkeit zu belegen. Die Landesregierung weiß, dass das nicht ganz ohne Risiko bleibt; das belegt die Bewertung durch die Juristen. Daher müssen wir einfach ab warten, was passiert. Wir hoffen, dass dieses Gesetz länger als zwei Jahre hält.
Ich fasse zusammen: Im Grunde können Sie die wichtigsten Argumente auf Seite 2 der vorliegenden Drucksache nachle sen.
Moment! Jetzt kommt noch der Höhepunkt: Das Gesetz ist quasi kostenlos, aber nicht umsonst. Deswegen beschließen wir es. Den Rest meiner Redezeit schenke ich Ihnen als Le benszeitoptimierer.
(Staatssekretärin Bärbl Mielich: Es ist alles gesagt! – Abg. Thomas Blenke CDU: Können Sie es auch so schnell erklären?)
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat scheint eine Namensänderung kein großes Unterfangen zu sein – bei nä herem Hinsehen aber schon.
Abgesehen davon gefällt mir der Name ITEOS natürlich viel besser. Erstens steckt „IT“ drin und zweitens „Eos“, die grie chische Göttin der Morgenröte. Homer beschreibt sie als an mutige, schön gelockte, rosenarmige Gottheit in einem saf ranfarbigen Kleid, also sehr romantisch, sehr schillernd.
Diese erforderliche Namensänderung, meine Damen und Her ren, ist schlichtweg peinlich. Bei einem jungen Unternehmen – vor zwei Jahren gegründet – hat man offensichtlich die Mar kenprüfung nicht durchgeführt. Jetzt hat man 27 Elemente ab gefragt. Warum hat man das nicht bei der Gründung von ITEOS getan und damit jetzt einen Schaden verursacht? Die ser hält sich, was das Finanzielle angeht, im überschaubaren Rahmen. Aber für ein Staatsunternehmen, für ein Unterneh men, an dem das Land und die Kommunen in gleicher Weise als Träger in einer Anstalt des öffentlichen Rechts beteiligt sind, ist das schlichtweg peinlich.
Doch hatte diese erwähnte Göttin der Morgenröte auch ziem lich skandalbehaftete Beziehungen, wie Sie sicher alle noch
wissen. Die Beziehungen von ITEOS – ich bleibe jetzt ein mal bei dem mir besser gefallenden Namen – sind durchaus auch skandalträchtig. Ich darf nur an „ella“ erinnern.
Da stellt sich schon die Frage: Wie sieht denn die Zukunft die ses Unternehmens aus? ITEOS, sein namentlicher Nachfol ger jetzt und BITBW sind die Hauptakteure in der IT-Archi tektur für das Land Baden-Württemberg. Wie gestaltet sich in Zukunft da die Zusammenarbeit? Wir haben schon Zweifel, ob die Zentralisierung, die man mit BITBW und damit auch im Verbund mit ITEOS angestrebt hat, in Zukunft dauerhaft das leisten kann, was man erwartet. Das soll keine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ITEOS oder BIT BW sein.
Aber es stellen sich schon die Fragen: Reicht die Struktur aus, wie wir sie jetzt haben, bei den gewaltigen Anforderungen an die IT-Architektur? Ist sie leistungsstark genug? Haben wir genügend Personal? Bekommen wir genügend qualifiziertes Personal? Überfrachten wir vielleicht diese Architektur mit Aufgaben, die sie gar nicht leisten kann? Bräuchte man viel leicht externe Beratung? Wie sieht es aus mit der Zentralisie rung, mit der Abgabe von Kompetenzen aus den einzelnen Ressorts an das Digitalisierungsministerium? Herrschen dort nicht noch Ressortegoismen vor, die diesen Betrieb IT, den wir dringend brauchen, stören? Ist diese Struktur für die Zu kunftsaufgaben tauglich, wenn man beispielsweise an die Um setzung des Onlinezugangsgesetzes, die elektronische Akte oder das Konjunkturpaket des Bundes, das in diesem Bereich ebenfalls erhebliche Investitionen vorsieht, denkt? Wir haben Zweifel, dass dies gelingt.
Mit der Änderung des Namens sind wir natürlich einverstan den. Dem müssen wir aufgrund der gerichtlichen Entschei dung nachkommen. In einem frühen Stadium hätte da viel Schaden vermieden werden können.
Die strukturellen Probleme und Fragen, die sich im Rahmen der IT-Struktur unseres Landes stellen, sind nach wie vor un beantwortet. Die SPD-Fraktion bleibt skeptisch und wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hockenberger, am 24. Januar 2018 haben wir uns über das Thema unterhalten. An diesem Tag haben wir eine bis ins Kleinste ausgearbeite te Gesetzesvorlage zur Fusion mehrerer Organisationen zu ei nem weiteren IT-Dienstleister verabschiedet. Damals stellte sich zumindest uns massiv die Frage, ob die Neugründung ei nes IT-Dienstleisters überhaupt notwendig ist.
Zur Erinnerung: Wir haben die BITBW, die Landesoberbe hörde IT Baden-Württemberg, die die zentrale Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie der Landesverwaltung ist, und den Netzbetreiber BelWü. Diese waren vorhanden. Es gab Kritik aus den Kommunen, die ich damals ausgeführt und
dargestellt habe. Es gab auch viele weitere Bedenken, ob es wirklich zielführend ist, vier Organisationen, deren Angebot an einem freien Markt nicht wettbewerbsfähig zu sein scheint, zu einem – wie man es gesagt hat – wirtschaftlich erfolgrei chen IT-Dienstleister zusammenzuführen.
Ob das erfolgt ist, ist die Frage. Es gab einen Business Case, den ich mir angeschaut habe. In diesem stand, dieser ITDienstleister solle Drittgeschäft machen; damit werde es dann positiv. Inwieweit dieser Business Case jetzt eingetroffen ist, sollten wir noch einmal hinterfragen. Jedenfalls bedeutet es, dass dieser Dienstleister am Markt gegen KMUs, gegen Sys temhäuser, die in diesem Business tätig sind und waren, auf tritt. Das ist die Konkurrenz, die wir an dieser Stelle von Staatsseite geschaffen haben.
Interessant ist übrigens Folgendes: Mein Team und ich haben damals den Namen „Iteos“ gegoogelt. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine russische Firma, die den Namen getragen hat. Gut, das ist in Russland, das ist weit weg. Ich finde es äußerst pi kant, dass man das nicht geprüft hat. Es ist übrigens interes sant: ITEOS wurde beginnend von 2012 bis 2018, als wir es beschlossen haben, konstruiert. Man sollte schon einmal hin terfragen, warum es in diesem Zeitraum von sechs Jahren nicht möglich war, dies im Rahmen einer markenrechtlichen Prüfung in diesem Umfang festzustellen. Interessant – mehr kann man dazu nicht sagen.
Der ITEOS Anstalt des öffentlichen Rechts wurde jetzt per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Hamburg am 8. Au gust 2019 auf Antrag der International Telecom Network Ope ration Services GmbH, Bonn, die weitere Verwendung der Marke einfach abgesprochen. Die künftige Verwendung des Unternehmenskennzeichens „ITEOS“ wurde untersagt. Bis Ende des Monats darf man es noch nutzen. Es wird also Zeit, dass wir es ändern.
Ich möchte mich der Einschätzung meines Vorredners an schließen: Es ist peinlich, einfach peinlich, wenn einem das passiert, ein markenrechtliches Thema. Aber es kommt vor. Es gibt übrigens Dienstleister, die solche Angelegenheiten weltweit prüfen. Das kann man schon feststellen. Interessant daran ist, wer jetzt eigentlich dafür die Verantwortung trägt. Wenn ich es recht weiß, reden wir über 200 000 €, die diese Sache etwa gekostet hat. Aber das sind – entschuldigen Sie, ich nehme das Wort wieder in den Mund – Erdnüsse gegen über den 130 Milliarden €, über die wir vorhin gesprochen ha ben. Aber das Geld ist weg; sagen wir es halt so. Jemand könn te ja einfach einmal die Verantwortung dafür übernehmen. Das ist aber nicht sichergestellt.
Der Namenswahl ging eine umfassende markenrechtliche Prüfung des neu gewählten Namens „Komm.ONE“ durch ein Rechtsanwaltsbüro voraus.
Gut, dieses attestiert, dass der Name eintragungsfähig ist und ein Restrisiko bestehen bleibt. Dieses Restrisiko bleibt immer. Das Leben ist immer ein Risiko, auch in diesem Fall; keine Frage.