Passen Sie auf, dass der Vorwurf, rückwärtsgewandt zu sein, hier nicht noch in exponierter Form kommt.
Des Weiteren zu den Kommunen: Der Bund hat erklärt, er übernehme 50 % der Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr. Ich will hier ergänzen: Auch das Land wird 50 % der Gewer besteuerausfälle übernehmen.
Wir haben außerdem auf Vorschlag der Regierungsfraktionen beschlossen – das wurde bereits am 10. Juni erstmals über wiesen –, bei den FAG-Zuweisungen einen Stand ex ante Co rona, also des Jahres 2019, zugrunde zu legen. Das sind Mil lionen für die Kommunen, mit denen wir den Kommunen bei stehen und ihnen helfen. Deshalb bitte nicht das Märchen er zählen, wir seien nicht für die Kommunen da. Ganz im Ge genteil, wir helfen den Kommunen.
Jetzt zur Frage des Zeitpunkts der Steuerschätzung. Sie wis sen: Der Bundesfinanzminister von der SPD hatte selbst die Idee, erstmals in der Geschichte eine Sondersteuerschätzung Anfang September vorzunehmen. Das halten wir für richtig.
Ich will ergänzend sagen – Kollege Schwarz wird mir recht geben –: Wir haben die Finanzministerin gefragt, ob wir so wohl mit unserem Paket I als auch mit dem Paket II – jetzt auch: Corona-Fortführung der Überbrückungshilfen – ohne Probleme über den Sommer kommen. Da lautet die klare Ant wort: Dieses Land ist liquide. Dieses Land wird problemlos bis zum September selbstverständlich alle Ansprüche erfüllen und erfüllen können.
Wir werden dann im Lichte der neuen Steuerschätzung im September, im Grunde genommen noch am 30. September, den Nachtragshaushalt einbringen können, dann aber auf ei nem festen Fundament, mit klaren Grundlagen und klaren Zahlen. Wir stehen den Menschen und den Unternehmen in diesem Land ebenso bei wie den Kommunen.
Jetzt will ich schon noch eines sagen – Frau Präsidentin, das muss sein –, wenn man hier Vorwürfe hört, z. B. „Fake News“, auch vom Kollegen Rülke, wir hätten im Grunde genommen ein Gastro-Paket, das erst im Herbst komme – –
Ja, das werde ich Ihnen jetzt beantworten. Sowohl der Tou rismusminister als auch die Wirtschaftsministerin haben klar gesagt – und der Koalitionspartner hat dem in der Haushalts strukturkommission zugestimmt –, dass wir eine Sonderhilfe für die Gastronomen in Höhe von 330 Millionen € benötigen. Das werden wir auch leisten.
Das wäre bereits an diesem Dienstag im Kabinett beschlos sen worden, wenn nicht heute noch die Ministerpräsidenten konferenz stattfände. Deshalb ist der kommende Dienstag fest terminiert, um dieses Programm im Kabinett zu verabschie den. Damit kann umgehend geleistet werden. Hören Sie auf, falsche Tatsachen in die Welt zu setzen.
Ich kann Ihnen sagen: Wir haben bei den Direkthilfen sofort und rasch geholfen. Wir helfen auch den Gastronomen in die
sem Land. Sie können sich auf diese Regierung und die Re gierungsfraktionen verlassen. Das erkläre ich heute auch in diesem Zusammenhang.
Ja, ich komme zum Schluss. – Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, will ich abschließend schon sagen – auch Lars Feld, der übrigens bei uns war, hat es heute noch einmal betont –: Dieses Kon junkturpaket ist richtig. Denn wir haben drei Aspekte: Der Ex port ist eingebrochen; die Industrieproduktion schrumpft; die Konsumenten üben sich in Kaufzurückhaltung. Die Ministe rin hat gesagt, das ist weltweit einmalig.
Vor diesem Hintergrund ist es, glaube ich, wichtig und rich tig, dass wir alle zusammenstehen, dass wir diesen Impuls vom Land begleiten. Das werden wir tun – für unser Land, für die Bürger unseres Landes, für Baden-Württemberg.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Ak tuelle Debatte beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgeset zes und anderer Vorschriften – Drucksache 16/8011
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/8159
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln nun den Gesetzentwurf des Innen ministeriums zur Änderung des Gesetzes über die Zusammen arbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung. Ich sage Ih nen gleich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr ge ehrte Damen und Herren: Es gibt Gesetzentwürfe, deren po litischer Streitwert so hoch ist, dass man in der Vorbereitung Schwierigkeiten hat, die vorgesehene Redezeit einzuhalten.
Dann gibt es Gesetzentwürfe, deren Name zwar relativ auf wendig und sperrig ist, bei denen man sich aber etwas kürzer fassen kann, beispielsweise dann, wenn die Datenverarbei tungszentrale in Baden-Württemberg bei Streitigkeiten über den Namen in einem Vergleich einlenkt und deshalb den Na men ändern muss.
Damit diese bislang als ITEOS bekannte Datenverarbeitungs zentrale nicht namenlos wird, soll sie künftig auch im Gesetz und in der Satzung den Namen Komm.ONE tragen.
Ich muss zugeben: Als ich das zum ersten Mal gelesen habe, habe ich „Kommune“ gelesen und war ein bisschen über rascht, was da aus dem Innenministerium kommt. Das hätte ich denen gar nicht zugetraut. Aber das hat sich dann doch aufgelöst – also: Komm.ONE.
In der Sache ist es so, dass aufgrund von Rechtsstreitigkeiten der Datenverarbeitungszentrale ITEOS das Führen dieses Na mens im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zunächst un tersagt wurde; danach wurde dann in einem Vergleich die Nut zung des Namens ITEOS bis Ende des Monats Juni 2020 ge stattet. Wir haben jetzt also wirklich allen Grund, dieses Ge setz zu ändern, damit auch eine entsprechende Satzungsände rung folgen kann.
Die Kernaufgabe von ITEOS ist die Entlastung der badenwürttembergischen Städte und Gemeinden bei der elektroni schen Datenverarbeitung und bei der Entwicklung standardi sierter Software. Das ist gerade jetzt, auch mit Blick auf die Situation in der Coronapandemie, sehr wichtig, auch, weil wir gewisse Möglichkeiten für die Gemeinderäte geschaffen ha ben, um künftig auch in digitaler Form ihre Sitzungen abhal ten zu können.
Ich möchte es zusammenfassen: Wir werden diesem Gesetz entwurf zustimmen, und damit ist das Ganze auch erledigt.
(Beifall – Abg. Thomas Blenke CDU: Gute Rede! Sehr gute Rede, Herr Kollege! – Weitere Zurufe, u. a.: Jetzt erklärt uns Herr Hockenberger noch, was ADV heißt! – Gegenruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Automatisierte Datenverarbeitung!)
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich der Her ausforderung der heutigen Rede genähert habe, musste ich noch einmal ins Archiv. Die Herausforderungen der heutigen Rede bestehen darin – Herr Lede Abal hat es gesagt –, dass man zu einem Gesetzentwurf sprechen soll, zu dem es eigent lich nichts zu sagen gibt, weil der Inhalt relativ überschaubar ist.
Wenn man sich nun auf den Gesetzentwurf konzentriert – das wird nicht jedem heute gelingen, der hierzu einen Redebei trag hält – –
Ein kurzer Blick ins Archiv zeigt, dass wir in der 52. Sitzung am 24. Januar 2018 inhaltlich Wichtiges, strategisch Richti ges und politisch Zukunftsgerichtetes geleistet haben.