Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich hier sagen, dass ich nicht mehr Mitglied der AfD bin und dass ich auch
Ich trage also auch keine Verantwortung mehr für das, was die AfD tut und sagt. Das gilt auch für den heutigen Beitrag von Herrn Baron, den ich hanebüchen finde,
und zwar deswegen, weil die entscheidende Ursache für Woh nungsnot nicht genannt, sagen wir einfach mal – in Anfüh rungszeichen – „übersehen“ wurde. Die entscheidende Ursa che der Wohnungsnot ist und bleibt nun einmal die Massen einwanderung von Migranten und Asyltouristen.
Die beste Lösung des Wohnungsbauproblems ist, möglichst viele Menschen, die nicht zu Recht hier sind, wieder nach Hause zu schicken. Das ist die eigentliche Ursache. Wenn man zwei Millionen Menschen hereinholt, fehlen natürlich zwei Millionen Wohnungen. Das ist ganz einfach. Aber diese ein fache Wahrheit soll halt nicht propagiert werden.
Sehr geehrte Frau Landtagsprä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um noch mehr Wohnraum zu schaffen, novellieren wir jetzt das Landeswohn raumförderungsgesetz. Mit der Novelle des Landeswohnraum förderungsgesetzes werden wir in zwei Bereichen als wichti gen Bausteinen einer gesamtheitlichen Strategie ermöglichen, dass in Baden-Württemberg mehr bezahlbarer Wohnraum ge schaffen werden kann. Dabei geht es zum einen darum, neu en bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und zum anderen im bereits vorhandenen Bestand bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Der Gesetzentwurf geht also in beide Richtungen. Durch die Rechtsgrundlage für neue Förderlinien und weitere Flexibili sierungen wird die Schaffung von neuem sozialen Wohnraum gefördert.
Angemessener Wohnraum ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft, insbesondere auch bei der Gewinnung von Fachkräften. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Menschen in Baden-Württemberg ist auch eine ganz wich
Gerade Beschäftigte mit niedrigem oder mittlerem Einkom men bekommen den angespannten Wohnungsmarkt zu spü ren. Deshalb gehen wir jetzt mit unserer neuen Förderlinie zum Mitarbeiterwohnen neue Wege. Ich kann nur sagen: Mich leitet der Gedanke, alle Potenziale auszunutzen, die sich für uns ergeben. Deshalb ist Mitarbeiterwohnen ein neuer Weg, den wir jetzt gehen wollen, um über das hinaus, was im Mo ment schon möglich ist, zusätzliche Möglichkeiten zu schaf fen.
Es geht also darum, beim sozialen Wohnungsbau Unterneh men mit ins Boot zu holen und sie dabei dann auch zu unter stützen. Denn im Zusammenhang mit der Gewinnung von Fachkräften stellt sich wirklich die Frage, ob sich die Men schen dann Wohnraum leisten können. Deshalb ist das auch für die Wirtschaft, für die Arbeitsplätze in unserem Land ein ganz wichtiger Bereich.
Die zweite Richtung, in die wir mit der Novellierung gehen, ist die Ausrichtung einer Vielzahl neuer Regelungen auf die Sicherung des Gesamtbestands an vorhandenem sozialen Wohn raum. Beispielsweise wird jetzt unter bestimmten Vorausset zungen der Erwerb von Belegungsrechten im Bestand ermög licht.
Besondere Bedeutung hat aber auch die Einführung der elek tronischen Wohnungsbindungskartei nach landesweit einheit lichen Maßstäben. Das ist einerseits ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung, und es erleichtert andererseits den landesweiten Überblick über den jeweiligen Bestand an Sozialwohnungen sowie auch die politische Steuerung. Da mit wird die Qualität der Daten gehoben sowie die Überwa chung der Miet- und Belegungsbindungen erleichtert.
Damit lässt sich auch in Zukunft mit einem sogenannten di gitalen Blick kurzfristig feststellen, wie hoch der Bestand an Sozialwohnungen ist, wie lange jeweils die Bindungsdauer ist und ob die Wohnungen an die richtigen Zielgruppen vermie tet sind. Auch das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Rich tung.
Ich möchte zur Novellierung des Landeswohnraumförderungs gesetzes noch darauf hinweisen, dass wir die vorhandenen Re gelungen des Gesetzes auch insgesamt durchforstet und an vielen großen und auch kleinen Stellschrauben gedreht haben, um einen fachlich ausgewogenen, aber auch sachlich begrün deten Gesetzentwurf vorlegen zu können.
Wir haben den Gesetzentwurf an geeigneten Stellen verein facht und entbürokratisiert. Das leitet mein Haus und mich auch bei unserer Arbeit: Wir achten bei allen Entscheidungen, die wir treffen, darauf, dass wir Vereinfachungen und Entbü rokratisierung umsetzen, wo immer wir das können, und da mit auch für die zuständigen Behörden die Anwendung des Gesetzes erleichtern.
Die Streichung nicht bewährter Regelungen wie beispielswei se die Einkommensfeststellung für Altfälle aus Förderungen nach früherem Bundesrecht oder auch die Schaffung einer Auffangregelung für die höchstzulässige Miete bei Fehlen ei
Gleichzeitig tragen wir mit der Neufassung der Regelungen zur Sicherung der Belegungsbindung, zur Präzisierung der mittelbaren Belegung und zur weiteren Klarstellung der An wendung in der Praxis bei. Damit werden die Transparenz und die Akzeptanz des Gesetzes erhöht.
Ich denke, wir können zufrieden sein. Im Ergebnis trägt der Gesetzentwurf den Interessen der Zielgruppen der Landes wohnraumförderung sowie den Interessen der Wohnungswirt schaft angemessen Rechnung.
Die intensiven Vorarbeiten zum Gesetzentwurf – ich möchte mich hier recht herzlich für die konstruktive Erörterung in nerhalb der Wohnraum-Allianz bedanken – haben sich ge lohnt. Als eine von vielen Maßnahmen, die die Landesregie rung für die Schaffung und den Erhalt bezahlbaren Wohn raums ergriffen hat, wird der vorliegende Gesetzentwurf dem Wohnraumförderungsprogramm nochmals einen zusätzlichen Schub in die richtige Richtung verleihen.
Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7895. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungs bau, Drucksache 16/7997. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
mit den Nummern 1 bis 26 und schlage Ihnen vor, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 16/8068, mit dem Änderungen bezüglich Num mer 10 Buchstabe d vorgeschlagen werden, abstimmen und anschließend Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stellen. Sind Sie damit einverstanden? – Sehr schön.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der Abstim mung eines wichtigen Gesetzes. – Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 16/8068, zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehr heitlich zugestimmt.
Aufhebung der Zweiten Verordnung der Landesre gierung zur Feststellung von Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung nach dem Zweiten Woh nungsbaugesetz und dem Wohnraumförderungsge
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehr heitlich zugestimmt.