Protocol of the Session on March 11, 2020

Ohne diese Beseitigung wäre eine moderne Tierhaltung nicht denkbar. Auch eine moderne Fleischwirtschaft mit Tierhan del, Schlachthöfen, Metzgereien und dem Lebensmittelein zelhandel wäre in der heutigen Zeit ohne eine umweltfreund liche und wirtschaftliche Beseitigung und Verarbeitung tieri scher Nebenprodukte nur schwer möglich.

In der Vergangenheit haben Ausbrüche der Maul- und Klau enseuche, von BSE oder in noch früheren Zeiten der Tollwut gezeigt, welche Folgen die unsachgemäße Verarbeitung tieri scher Nebenprodukte haben könnte. Heute gewinnt, unter Be

rücksichtigung der immer näher kommenden Afrikanischen Schweinepest, dieses Thema erneut an Bedeutung.

Dieses Gesetz, welches der Umsetzung und Durchführung des Rechts der Europäischen Union sowie des Bundesrechts im Bereich der Beseitigung und Verarbeitung tierischer Neben produkte dient, auf Länderebene anzupassen steht damit au ßer Frage, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Dass der entstandene Anpassungsbedarf genutzt wird, das Ge setz neu zu fassen, klarstellend zu überarbeiten und aus Er fahrung lernend flexibler zu gestalten, ist richtig und wichtig.

Richtig und wichtig ist insbesondere das Klarstellen der Zu ständigkeit für die Entgegennahme und die Beseitigung. Da zu wurde die Beseitigungspflicht den nach Landesrecht zu ständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts zugewie sen. Dazu werden, wie schon bisher, die Landkreise und kreis freien Städte als Beseitigungspflichtige bestimmt. Eine be währte Struktur, meine Damen und Herren, wird fortgeführt. Das ist gut so.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Auch dass es den Beseitigungspflichtigen weiterhin erlaubt ist, sich hierzu Dritter zu bedienen, ist richtig und hat sich be währt. Die Zweckverbände für tierische Nebenprodukte – in Baden-Württemberg gibt es zwei: Neckar-Franken und Süd – wurden dafür gebildet und erfüllen diesen Zweck weiterhin in bewährter Manier.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Was, was, was? Das stimmt doch gar nicht!)

Für sehr wichtig und richtig in der Konkretisierung ist auch die Gebührenfreiheit für die Entfernung und Beseitigung ver endeter und getöteter Tiere, insbesondere, wenn die Tötung aufgrund eines Ausbruchs einer Seuche oder einer behördli chen Anordnung zur Tötung erfolgt oder wenn Wildtiere auf behördliche Anordnung beseitigt werden müssen. Mit dieser Gebührenfreiheit – sehr, sehr wichtig – soll verhindert wer den, dass infektiöses Material in der Natur verbleibt und, manchmal auch aus Kostengründen, nicht ordnungsgemäß be seitigt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammengefasst: Es ist er forderlich und wichtig, dieses Ausführungsgesetz anzupassen. Ein gutes Indiz, dass dieses Gesetz sozusagen alternativlos ist, ist das Ergebnis der Anhörung.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Kretschmann sagt, es ist nichts alternativlos!)

Die beteiligten Verbände hatten in ihren Stellungnahmen kei ne Änderungswünsche. Auch im Beteiligungsportal wurden keine Kommentare abgegeben.

Daraus folgt: Die Fraktion GRÜNE im Landtag von BadenWürttemberg wird diesem Gesetzentwurf natürlich zustim men.

Da ich jetzt noch eine Minute Zeit habe, will ich Ihnen noch ein bisschen was sagen.

(Lachen des Abg. Andreas Kenner SPD – Zuruf von der CDU: Aber zur Sache!)

Wussten Sie eigentlich, dass von einem gesunden geschlach teten Schwein nur etwa ein Drittel auf den Tellern landet?

(Zurufe der Abg. Reinhold Gall und Andreas Kenner SPD)

Bei ungefähr der Hälfte eines Tieres handelt es sich um nicht für den Verzehr geeignete oder gewünschte tierische Produk te.

(Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU)

Der Rest sind tierische Nebenprodukte wie Darminhalt, Fest mist, Borsten, Klauen, Körperflüssigkeiten.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Damit wir die Tiere endlich einmal wieder richtig verwerten,

(Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU)

damit wir die Verwertung von Schlachttieren erhöhen, rufe ich dazu auf, mehr Eisbein, mehr saure Nieren,

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

mehr Kuttelsuppe und mehr gebackene Leber zu essen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Mehr Schweineohren!)

Ich wünsche Ihnen guten Appetit!

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der CDU: Nicht zu vergessen: Schwartenmagen! – Abg. Anton Baron AfD: Lauter Vegetarier bei den Grünen! – Weitere Zurufe von der CDU)

Da sprach kein Vegetari er. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat jetzt Herr Abg. Klaus Burger für die CDU-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Landtagspräsidentin! Zugegeben, so kurz vor dem Abendessen würde auch ich gern über ein anderes The ma sprechen.

(Heiterkeit)

Aber hinter dem sperrigen Begriff und dem vielleicht etwas unappetitlichen Thema verbergen sich Bestimmungen zu wich tigen Bereichen, die unsere moderne Welt gern ausblenden möchte. Es geht um die Frage, was mit dem angefahrenen Reh oder was mit dem geliebten Pony der Tochter passiert,

(Zuruf von der CDU: Oh!)

wenn das Pony verendet oder ablebt.

(Zuruf des Abg. Martin Grath GRÜNE – Zuruf von der AfD)

In Baden-Württemberg haben wir zwei große Zweckverbän de für tierische Nebenprodukte: den ZTN Neckar-Franken mit

der Tierkörperbeseitigungsanlage in Hardheim und den ZTNSüd mit der TBA Warthausen.

Dass wir heute über dieses Thema sprechen, hat zum Glück nichts mit den aktuellen Problemlagen zu tun. Die Neufas sung des Gesetzes wurde aufgrund von Änderungen von EU- und Bundesrecht notwendig. In erster Linie werden im neuen Gesetz redaktionelle Änderungen vorgenommen, die noch mehr Klarheit hinsichtlich der Bestimmungen zur Beseiti gungspflicht schaffen.

Inhaltlich hat sich die alte Regelung aber offensichtlich be währt. Im Anhörungsverfahren, wie vorher gehört, und im Be teiligungsportal des Landes wurden keine Änderungswünsche vorgetragen.

Wichtig ist sicher, dass für Private durch die Neuregelung kei ne zusätzlichen Kosten entstehen.

(Abg. Konrad Epple CDU: Genau!)

Die Beseitigungspflicht verbleibt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Entscheidend war hier aber die Klarstel lung, dass diese im Fall einer Tierseuche keine Gebühren er heben dürfen. Dies gilt sowohl für eine behördlich angeord nete Keulung in privaten Tierbeständen als auch für die Be seitigung von Wildtieren.

Gerade Letzteres könnte noch größere Bedeutung erlangen, wenn – was nicht ausgeschlossen ist – die Afrikanische Schwei nepest doch noch den Weg nach Baden-Württemberg findet. Aber mit der Neuregelung des Gesetzes sind wir für diesen Fall einer neu auftretenden Tierseuche noch besser gewapp net. Dies bietet mehr Flexibilität für die Handhabung und mehr Klarheit bei der Zuständigkeit. Die Neuregelung steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Auch wird eine Fort führung der bisherigen Struktur ermöglicht.

Die CDU sagt also: Alles klar – Zustimmung.

Ich möchte die Gelegenheit aber für einen weiteren Gedan ken und für einen Blick in unsere Gesellschaft nutzen. Wer sich vegan ernährt, kann jetzt weghören.

(Heiterkeit des Abg. Rüdiger Klos AfD)

Aber alle anderen, die nicht auf das Steak im Restaurant und auf die Butter auf dem Brötle verzichten wollen, stehen hier jetzt in der Pflicht. Ich muss schon sagen, die Zahlen haben mich erschreckt. Wie bereits erwähnt: Die TBA in Warthau sen ist für 60 % der Landesfläche zuständig. 2016 wurden dort Tiere mit einem Gesamtgewicht von 20 000 t angeliefert. Aber – jetzt bitte ich Sie, genau hinzuhören – im gleichen Zeitraum wurden entsorgte Schlachtabfälle mit einem Gesamtgewicht von 58 400 t – fast das Dreifache – abgeliefert.