Protocol of the Session on July 21, 2016

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Diese Landesregierung hat sich vorgenommen, die sogenann ten PEBB§Y-Vergleichszahlen, also die Vergleichszahlen des Bedarfs an Richterinnen- und Richter- sowie Staatsanwälte stellen, die bundesweit erhoben werden, zur Grundlage ihrer Stellenschaffungsanträge zu machen, wie die Vorgängerregie rung auch. Wir wollen schrittweise 213 Stellen für Richterin nen und Richter sowie Staatsanwälte in den Staatshaushalts plänen verwirklichen. Daraus kann man wirklich sehen, dass wir die Arbeit für notwendig, verstärkungswürdig und respek tabel halten.

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung zur Integ ration und Erstaufnahme: Die Erstaufnahme ist in erster Li nie eine Frage der Registrierung, der Zuordnung, der Erfas sung und deswegen auch auf Bundesebene beim Bundesmi nister des Innern angesiedelt. Insofern ist es völlig richtig, dass dies dem Landesinnenministerium übertragen worden ist. Hier ist eine starke Zusammenarbeit mit der Polizei und mit Ord nungsbehörden der Kommunen notwendig.

Die Integration geht erstens über Menschen, die als Flüchtlin ge zu uns kommen, weit hinaus. Gemeint ist mit diesem The ma bei der Landesregierung ein umfassender Integrationsbe

griff, der die ganze Gesellschaft umfasst. In diesem Sinn ist das Sozialministerium auch weitaus mehr als ein Ministerium für Sozialfälle. Es ist im eigentlichen Sinn ein Lebensminis terium.

(Zuruf des Abg. Daniel Born SPD)

Minister Lucha ist zuständig für existenziell relevante Situa tionen – ich zitiere da gern Markus Söder – „von der Wiege bis zur Bahre“.

(Zuruf des Abg. Daniel Born SPD)

Er hat mit diesen das reale Leben unmittelbar ansprechenden Aufgaben die Instrumente in der Hand, um die Gesellschaft zusammenzuführen. Das ist in diesem Sinn ein Ministerium für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Sehr gut!)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/295. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Be schlussempfehlung des Ständigen Ausschusses ist damit mehr heitlich zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu

a) dem Antrag der Landesregierung vom 5. Juli 2016

b) dem Antrag der Landesregierung vom 12. Juli 2016

Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 16/274 (Geänderte Fassung), 16/307, 16/296

Berichterstatter: Abg. Andreas Stoch

Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass die Lan desregierung am 19. Juli 2016 im Nachgang der Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 14. Juli 2016 den Antrag der Lan desregierung, Drucksache 16/274 (Geänderte Fassung), vor gelegt hat. Dieser liegt auf Ihren Tischen und wurde auch be reits unmittelbar nach Eingang an die Fraktionen und den Zu sammenschluss fraktionsloser Abgeordneter verteilt.

Die Drucksache 16/274 (Geänderte Fassung) ist damit aufge rufen. Die Änderung betrifft Herrn Minister Thomas Strobl und Frau Ministerin Edith Sitzmann, die beide dem Verwal tungsrat der Landeskreditbank Baden-Württemberg angehö ren. Ihre Funktionen werden getauscht. Frau Ministerin Edith Sitzmann MdL ist Vorsitzende des Verwaltungsrats, Herr Mi nister Thomas Strobl ist stellvertretender Vorsitzender des Ver waltungsrats.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und fünf Mi nuten für den Zusammenschluss fraktionsloser Abgeordneter festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Kollegin Lindlohr.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir beraten heute im Plenum über den Antrag der Landesregierung, den der Präsident gerade auf gerufen hat. Die Beratungen im Ständigen Ausschuss liegen auch noch nicht lange zurück.

Ich möchte noch einmal in dieses Thema einführen. Es geht um Artikel 53 Absatz 2 der Landesverfassung, den ich gern zitieren möchte:

Die hauptamtlichen Mitglieder der Regierung dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Kein Mitglied der Regierung darf der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betä tigung gerichteten Unternehmens angehören. Ausnahmen kann der Landtag zulassen.

Dies lassen wir auch in aller Regelmäßigkeit zu, nämlich bei den Unternehmen, die dem Land ganz oder teilweise gehören, oder bei Landesinstitutionen in einer privaten Rechtsform. Das ist natürlich höchst sinnvoll.

Zum einen handelt es sich dabei um wirtschaftlich tätige Un ternehmen, die auf die eine oder andere Weise in den Besitz oder den teilweisen Besitz des Landes gelangt sind, wie bei spielsweise die EnBW oder die Rothaus AG.

Zu diesen kommen Unternehmen mit landespolitischen Akti vitäten hinzu, bei denen der Landtag in der Vergangenheit be schlossen hat, dass sie in einer privaten Rechtsform geführt werden, wie z. B. die Baden-Württemberg Stiftung, die in der Rechtsform einer gGmbH geführt wird, oder die e-mobil BW GmbH. Diese Agenturen haben in der Wirtschaftsförderung den Vorteil, dass sehr gut weitere Akteure aus den Forschungs instituten und der Wirtschaft eingebunden werden können – ein Instrument, das sich bewährt hat.

Die Besetzungsvorschläge der Landesregierung liegen vor. Die Landesregierung entscheidet selbst darüber, welches Mit glied welchem Gremium angehören soll. Meine Fraktion und ich sehen diese Besetzungen als sachgerecht an. Außerdem wird in einem weiteren Schritt üblicherweise die Exekutive, die Landesregierung, auf das Parlament zugehen und einen Teil der Sitze in den Gremien der landesbeteiligten Unterneh men auch der Legislative anbieten, sodass wir den einen oder anderen Kollegen in Zukunft auch in solchen Gremien finden werden.

Ich bin mir sicher, dass die Mitglieder der Landesregierung, denen wir heute diese Genehmigung erteilen wollen, dort zum Wohle unseres Landes handeln werden – verlässlich, nachhal tig und innovativ.

Die Fraktion GRÜNE wird dem vorliegenden Antrag zustim men.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Für die CDU-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Lasotta.

Lieber Herr Präsident, ver ehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich glaube, der Sachver halt ist weitgehend ausgeführt und bekannt. Ihnen liegen zu dem die entsprechenden Besetzungsvorschläge der Regierung vor.

Die Zustimmung wird üblicherweise ohne größere Diskussi on hier im Parlament erteilt. Aber jetzt gab es auch noch Be richterstattungen und Fragen, und es wurde um bestimmte Be setzungen herum schon auch ein bisschen nebulös etwas auf gebauscht, was im Grunde überhaupt nicht sachgerecht ist.

Die Verteilung der entsprechenden Besetzungen spiegelt die große Kompetenz der Landesregierung wider, der Ministerin nen und Minister, der Staatsekretärinnen und Staatssekretäre, die im Interesse des Landes die Aufgaben wahrnehmen. Da ran haben wir alle als Parlamentarier und hat die CDU-Land tagsfraktion im Besonderen ein großes Interesse.

Eignung, Befähigung, hohe Einsatzbereitschaft zeichnen die Regierungsmitglieder aus. Deswegen halten wir die Beset zung auch für sachgerecht. Es werden analog zu den Kompe tenzen, die auch in den Ministerien verändert wurden, letzten Endes Schwerpunkte gebildet. Damit glauben wir, dass das Land Baden-Württemberg auch eine hervorragende Vertre tung in den landeseigenen Unternehmen und den entsprechen den Instituten und Organen haben wird.

Wie harmonisch das Ganze innerhalb der Landesregierung ab gelaufen ist, zeigt auch der Wechsel, der innerhalb des Ver waltungsrats der L-Bank zwischen der Finanzministerin und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten jetzt noch stattge funden hat. Denn weil die Sachkompetenz auch im Finanzmi nisterium und in der Persönlichkeit von Edith Sitzmann liegt, bestand der berechtigte Wunsch, dass sie hier den Vorsitz führt. Ich finde, es ist sehr respektabel, lieber Herr Innenmi nister Thomas Strobl, dass darüber kein Streit entstanden ist, sondern man sich innerhalb der Landesregierung selbstver ständlich geeinigt hat.

Was ich nicht verstehen kann, ist der Popanz, der darum her um aufgebaut wurde, ob tatsächlich eine Eignung des Innen ministers vorhanden sei oder nicht.

(Abg. Sascha Binder SPD: Das ist legitim!)

Die Eignung ist nach den entsprechenden Vorschriften klipp und klar gegeben; das hat das Innenministerium auch deutlich gemacht. Sowohl in seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch in seiner langjährigen Tätigkeit im Verwaltungsrat der Kreis sparkasse Heilbronn sind Zuverlässigkeit, Sachkunde und im Übrigen auch Zeitbudget gegeben. Insofern wäre jede der bei den Besetzungen möglich gewesen. Das ist überhaupt kein Thema. Ich halte es im Grunde wirklich für einen Popanz, da jetzt irgendetwas aufzubauen.

Ich will es mir jetzt ersparen, die SPD-Minister zu nennen, die auch in entsprechenden Verwaltungsräten und sonstigen Institutionen saßen. Ich glaube, manche Angriffe, die jetzt in ungerechtfertigter Weise gegen die Landesregierung laufen, fallen dann eher auf einen selbst zurück.

(Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

Insofern kann man sich in manchen Bereichen auch eher ein mal beschränken. Man sollte sich auch überlegen, mit wel chen Begrifflichkeiten man da arbeitet. Wir kennen Thomas Strobl als jemanden, der zuverlässig und sachkundig ist und der viel arbeitet. Insofern hat er diese Angriffe nicht verdient. Ich finde es aber respektabel, dass da – unabhängig von der Frage der Eignung – eine entsprechende Einigung zustande gekommen ist.

Die CDU-Landtagsfraktion wird die entsprechenden Beschlüs se selbstverständlich mittragen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen. Die SPDFraktion wird den Anträgen zustimmen, weil die Frage, die wir gestellt haben – ich komme später noch einmal darauf zu rück –, nun beantwortet worden ist.