Protocol of the Session on November 14, 2019

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU spricht Herr Abg. Klein.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung den Ent wurf des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversor gungsgesetzes Baden-Württemberg, aber auch weiterer Ge setze.

Im Versorgungsrecht des Landes hat sich an verschiedenen Stellen ein gewisser Anpassungsbedarf ergeben. Mit diesem Gesetz werden wir heute die dazu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem werden wir mit diesem Gesetz entwurf weitere offene Punkte klären und durch verschiede ne Notwendigkeiten entstandene weitere gesetzliche Regelun gen verabschieden. So müssen wir z. B. das Zensusgesetz zeit lich verlängern, weil dort noch Klageverfahren anhängig sind. Wir schaffen auch eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung der EU-Meldepflicht von Dienstunfalldaten. Wir führen die zeit anteilige Berücksichtigung einer ausgeübten Teilzeitbeschäf tigung bei der Ermittlung der erforderlichen Wartezeit für ei nen Versorgungsanspruch in das Beamtenrecht ein.

Wir beziehen im Beamtenverhältnis Zeiten, in denen sich be amtete Personen in Elternzeit und Pflegezeit befunden haben, in die versorgungsrechtliche Struktur ein. Frau Bay hat das ausgeführt, und in unseren Augen ist das sehr wichtig. Wir he ben auch gewisse Mindestvoraussetzungen hierfür auf. Ne ben Elternzeiten sollen zur Steigerung der Attraktivität und Familienfreundlichkeit des Landes als Arbeitgeber zukünftig auch Pflegezeiten bei der Wartefrist entsprechend berücksich tigt werden.

Das alles sind dringend notwendige Dinge, die wir berück sichtigen müssen, um den öffentlichen Dienst beim Land Ba den-Württemberg wie auch bei den Kommunen attraktiver zu machen.

Wir waren in dieser Koalition von Grünen und CDU aber auch in weiterer Hinsicht nicht untätig. Wir haben im Laufe dieser Legislaturperiode bereits die Absenkung der Eingangsbesol dung wieder rückgängig gemacht. Wir haben ferner bei Poli zei und Justiz eine Einstellungsoffensive gefahren, was drin gend notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit in unserem Land weiter zu stärken. Wir haben – auch das ist bereits an geklungen – das Tarifergebnis vollinhaltlich, zu 100 %, über nommen; das haben wir in der letzten Plenarsitzung mit ei nem eigenen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht und verab schiedet.

Damit sind wir aber noch nicht am Ende der Fahnenstange an gelangt, sondern wir werden sicherlich noch einiges mitein ander diskutieren müssen, um den öffentlichen Dienst weiter hin attraktiv zu halten und seine Attraktivität noch zu steigern. So sind wir derzeit dabei, auch im Rahmen des Doppelhaus halts, darüber nachzudenken, wie wir die unteren Besoldungs gruppen anheben können. Ich glaube, auch darüber besteht Einvernehmen hier in diesem Haus, dass wir dort etwas tun müssen. Wir schaffen die finanziellen Voraussetzungen, aber gesetzlich müssen wir das im Laufe des nächsten Jahres noch entsprechend umsetzen.

Wir schauen uns auch nochmals die Beihilfevorschriften an, insbesondere was den immer wieder beanstandeten Beihilfe satz von 50 % betrifft. Wir schauen uns ferner noch einmal die Einkünfteuntergrenzen für Ehegatten an: statt 18 000 € nun 10 000 €. Das müssen wir nochmals gewichten und mit einander diskutieren und dann auch entsprechend entschei den.

Auch Lebensarbeitszeitkonten spielen eine Rolle, ferner An reize zur Übernahme bestimmter Führungspositionen.

All das sind Punkte, die noch zu diskutieren sind und mit de nen wir in unseren Augen auch wesentliche Verbesserungen und Attraktivitätssteigerungen des öffentlichen Dienstes er reichen können.

Wir müssen uns auch einmal über die Ausbildungskapazitä ten für den gehobenen Verwaltungsdienst, aber auch für den Verwaltungsdienst generell unterhalten. Es geht um die Fra gen: Sind diese noch ausreichend? Gehört auch dieser Bereich evaluiert und fortgeschrieben? Ich glaube, auch das kann zur Attraktivitätssteigerung beitragen.

Wir müssen uns auch neue Berufsbilder anschauen, insbeson dere was die Digitalisierung betrifft, und hier vielleicht ge

wisse Ausbildungsbereiche neu schaffen oder neue Felder in bisherige Ausbildungsbereiche integrieren.

Wir sind also, wie ich meine, auf dem richtigen Weg. Heute schaffen wir mit diesem Gesetz einen Baustein zur Attrakti vitätssteigerung. Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem Ge setzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Podeswa für die AfD.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es handelt sich hier um ein Artikelgesetz, in dem viele verschiedene Sachverhalte des Beamtenversorgungsgesetzes, des Partizi pationsgesetzes, des Integrationsgesetzes, des Landesstatis tikgesetzes und des Zensusgesetzes miteinander vermischt werden. Dieses Sammelsurium-Gesetz eignet sich also ganz hervorragend, um unliebsame Sachverhalte zu verschleiern – wofür auch die späte Beratungszeit sehr gut gewählt ist.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Wir haben hier viele Gesetzesänderungen, die nachvollzieh bar oder notwendig sind, und wir haben einige, die wenig plausibel sind.

In Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs wird z. B. die Be nachteiligung von geschiedenen Personen mit Anspruch auf Familienzuschlag gegenüber geschiedenen Personen ohne An spruch auf Familienzuschlag aufgehoben. Diese Veränderung ist richtig, ist konsequent, ist nachvollziehbar. Dem könnte die AfD-Fraktion selbstverständlich zustimmen.

In Nummer 2 desselben Artikels des Gesetzentwurfs sollen bei der Berechnung des Ruhegehalts Dienstzeiten nicht mehr nur nach ihrem tatsächlichen Anteil, sondern mit der gesam ten Dauer bei der Erfüllung der Wartezeit für einen Versor gungsanspruch berücksichtigt werden. Schön.

Was bedeutet das im Klartext? Im Klartext bedeutet das, dass Ruhegehaltsanwartschaften von in Teilzeit arbeitenden Beam ten wie die von in Vollzeit arbeitenden Beamten gestellt wer den sollen. Wie viele Vorteile brauchen Pensionen eigentlich noch?

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Schon heute besteht eine kaum noch zu rechtfertigende Dis krepanz zwischen Renten und Pensionen. Der Staatsdienst muss selbstverständlich attraktiv sein, aber er muss im Ver gleich zu Privatunternehmen auch fair sein. Wir müssen den Bürgern das am Ende erklären können. Das ist in diesem Fall nicht möglich.

(Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

Bislang konnte die Mindestversorgung aufgrund von langen Freistellungszeiten mit der Folge unterschritten werden, dass nur das erdiente Ruhegehalt gezahlt wird. Mit der Streichung von § 27 Absatz 4 Satz 4 soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass verbeamtete Personen im Ruhestand aufgrund von

Freistellungszeiten einen geringeren Versorgungsanspruch als die Mindestversorgung haben. Diese Streichung ist nicht et wa eingeschränkt auf Kindererziehungszeiten oder Pflegezei ten, sondern es wird gestrichen und gilt für alle Beamten.

Auch hier wieder im Klartext: Das bedeutet, dass ein verbe amteter, in Teilzeit arbeitender Mitarbeiter nach fünf Jahren einen Versorgungsanspruch erwirbt, für den ein „normaler“ Arbeitnehmer 35 Jahre lang arbeiten muss, wenn er nahe der Mindestlohngrenze bezahlt wird. Sie stellen Beamte, die the oretisch fünf Jahre lang in Teilzeit arbeiten, wie Arbeitneh mer, die 35 Jahre arbeiten müssen.

(Abg. Raimund Haser CDU: Diese Rechnung würde ich gern einmal sehen!)

Sie garantieren die Mindestversorgung.

(Abg. Raimund Haser CDU: Ja, ja!)

Dem wird die AfD-Fraktion so nicht zustimmen.

(Beifall bei der AfD)

Gemäß Artikel 2 – ein völlig anderes Thema, aber wir haben hier eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen – soll der Lei ter des Linden-Museums mehr Geld bekommen; nach diesem Gesetzentwurf statt rund 90 000 € zukünftig rund 100 000 €.

Nun, im Jahr 2014 besuchten das Linden-Museum 115 000 Besucher. Im Jahr 2016 waren es nur noch 67 000, die das Linden-Museum besuchten, und im Jahr 2018 konnte das Mu seum lediglich rund 50 000 Besucher interessieren. Es ist zu erwarten, dass im Jahr 2022 kein Besucher mehr das LindenMuseum besucht.

(Heiterkeit bei der AfD)

Aus welchem Grund soll also hier ein Gehalt um rund 10 000 € pro Jahr gesteigert werden?

(Beifall des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Das ist nur logisch und nachvollziehbar, wenn die Aufsichts behörde mit der Museumsleitung eine Zielvereinbarung ge troffen hat, die dort heißt: Die Besucheranzahl ist zu reduzie ren.

(Heiterkeit bei der AfD)

Also soll das Linden-Museum geschlossen werden.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: So ein Kasperlethea ter!)

Offensichtlich plant die Landesregierung, das Linden-Muse um zu schließen. Wenn das nicht der Fall ist, handelt es sich möglicherweise einfach um grüne Klientelpolitik.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Herr Abg. Stickelberger, Sie sprechen für die SPD.

(Zuruf von der AfD: Für die Rest-SPD!)

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Artikelgesetz einige wenige Anmerkungen. Wir haben ja in der ersten Le sung auf eine Debatte verzichtet. Deshalb kann man aber nicht sagen, die Dinge seien nicht nachvollziehbar. Es bestand aus reichend Gelegenheit, sich mit den einzelnen Bestimmungen zu befassen. Gleichwohl einige Bemerkungen:

Die Zulieferung von statistischen Daten zu den Arbeitsunfäl len über die Unfallkasse ist eine sinnvolle Regelung. Wir wa ren ohnehin immer dafür, dass man die statistischen Nachwei se und Berichtspflichten in diesem Land etwas reduziert. Da für gab es ja auch Ansätze. Diese Maßnahme ist begrüßens wert.

Was die Wartezeit für den Versorgungsanspruch angeht, herrscht, glaube ich, immer noch ein Missverständnis vor. Frau Bay hat es vorhin erklärt – vielen Dank –: Gleichstellung erfolgt nur hinsichtlich der Zeit, die erfüllt sein muss; bei der Wartezeit gibt es eine Gleichstellung. Die Höhe des Min destanspruchs hängt natürlich immer auch vom Arbeitsum fang, der auch tatsächlich geleistet wurde, ab.